Tel.: +49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Tel.: +49 (0) 821 80 99 46-0
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    sonstige Dienstleister

    Haftpflicht für Dienstleister

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht
    Cyber-Versicherung

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
"Klare Antworten statt Versicherungsblabla"
Vivien Gebhardt
Online-Redaktion
Ihr Business bestens versichert
Vivien Gebhardt
Online-Redaktion
Home / News&Stories /
Der Fall Eva Herman: Persönlichkeitsrecht schränkt die Pressefreiheit ein
Persönlichkeitsrecht schränkt ein

Der Fall Eva Herman: Persönlichkeitsrecht schränkt die Pressefreiheit ein

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Montag, 10. August 2009
Montag, 10. August 2009
Zurück zur Übersicht

Der Fall Eva Herman zeigt: Das Persönlichkeitsrecht setzt der Pressefreiheit enge Grenzen. Und die Gerichte legen heute im Vergleich zu den vergangenen Jahren in ihren Urteilen immer höhere Entschädigungssummen fest. Wer Persönlichkeitsrechte verletzt, muss in der Regel zwischen 5.000 und 50.000 Euro zahlen. Tendenz steigend. Die Media-Haftpflicht von exali versichert Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht.

Oberlandesgericht Köln spricht Eva Herman Entschädigung zu

Im Fall Eva Hermann lautete das Urteil des Oberlandesgerichts Kölns (Az.: 15 U 37/09): Der Axel-Springer-Verlag muss der Moderatorin und Autorin Eva Hermann eine Entschädigung von 25.000 Euro zahlen. Zudem darf der Verlag sie nicht weiter falsch zitieren und damit indirekt als Anhängerin nationalsozialistischen Gedankenguts darstellen.

Die Vorgeschichte

Auf einer Pressekonferenz hatte Eva Hermann im September 2007 ihr Buch "Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen" vorgestellt. Berichtet hat darüber auch das Hamburger Abendblatt, das im Axel-Springer-Verlag erscheint. In dem Bericht war zu lesen, die Autorin habe mit Blick auf Nazi-Deutschland gesagt: "Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter."

Hermann sagte, sie sei falsch zitiert und damit als Sympathisantin der NS-Familienpolitik dargestellt worden. Das Gegenteil sei aber der Fall, sie habe stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue. Herman klagte daher gegen den Verlag auf Unterlassung und Zahlung einer Geldentschädigung.

Der Streitfall

Die Kölner Richter teilten Hermanns Auffassung. Die umstrittene Äußerung habe Hermann so nicht von sich gegeben. Vielmehr handle es sich um eine ihr in den Mund gelegte Interpretation. Dies hätten die Leser aber nicht erkennen können.

Durch das falsche Zitat sei Herman massiv in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt worden. In dieser Einschätzung spielte für das Gericht auch Hermans berufliche Tätigkeit als Nachrichtensprecherin und ihr daraus resultierender Bekanntheitsgrad eine entscheidende Rolle. Faktoren, die auch Einfluss nehmen auf die Höhe der zu zahlenden Entschädigung.

Die Folgen

Einfluss auf die journalistische Praxis kann folgende Auffassung des Gerichts haben: Es bemängelte, der verantwortliche Redakteur habe nicht überprüft, ob die fragliche Äußerung von Eva Hermann tatsächlich gefallen war oder ob es sich um eine Interpretation gehandelt habe.
Das OLG gab der Moderatorin daher auch in zweiter Instanz recht und verurteilte den Verlag zur Unterlassung und zur Zahlung einer Entschädigung von 25 000 Euro.

Hinweis: Durch die von exali angebotene Media-Haftpflichtversicherung  über den Spezialversicherer Hiscox sind die im Artikel dargestellten Persönlichkeitsrechtsverletzungen, versichert. Über den Baustein Vermögensschadenhaftpflicht sind Schadenersatzansprüche durch diese Rechtsverletzungen bei leichter aber auch bei grober Fahrlässigkeit abgesichert.


Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor.
© Ralph Günther, exali AG

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • Kontist
  • Uplink
  • sevDesk
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Cookie-Einstellungen

Um die Funktion unseres Online-Tarifrechners auf exali.de zu gewährleisten, ist der Einsatz von Cookies notwendig. Zusätzliche Cookies, die für statistische Zwecke oder personalisierte Inhalte genutzt werden, kommen nur dann zum Einsatz, wenn Sie diesen zustimmen. Um Ihre Cookie-Einstellungen anzupassen, klicken Sie auf die entsprechenden Checkboxen und anschließend auf „Auswahl bestätigen“. Alternativ können Sie mit dem Klick auf „Alles auswählen“ allen Cookies zustimmen. Ihre Cookie-Einstellungen können Sie jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
 
Details anzeigen Details ausblenden
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite notwendig. Hierzu zählen beispielsweise die Funktion des Online-Tarifrechners und sicherheitsrelevante Funktionen.

Statistik

Für unsere User möchten wir Angebote und Inhalte auf unseren Webseiten stets verbessern. Hierfür erfassen wir mit Google Analytics anonymisierte Daten für Analysen und Statistiken und werten diese aus. Mit diesen Cookies können wir beispielsweise erfassen, welche Infotexte besonders häufig angeklickt werden und entsprechend unsere Informationen optimieren.

Personalisierung

Mit diesen Cookies können wir den Service für unsere User verbessern und Ihnen individualisierte Inhalte, passend zu Ihren Interessen, anzeigen. Mit dem LinkedIn Insight-Tag, Google Ads und dem Facebook Pixel können wir Ihnen auch plattformübergreifend passende Inhalte ausspielen.
Auswahl bestätigen
alles auswählen und bestätigen
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.