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Task Force „Digital“ Jetzt sind die kleinen Webshops am Zug!
Neue Regeln für mehr Chancengleichheit im Netz

Task Force „Digital“ Jetzt sind die kleinen Webshops am Zug!

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Dienstag, 26. Januar 2016
Dienstag, 26. Januar 2016
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Mit einem Klick ist das neueste Must-have im Sack! Und das ganz ohne sich dem großen Drängeln und Schubsen in der Innenstadt auszusetzen. Ja, der Online-Markt boomt und jeder will ein Stückchen vom Kuchen abhaben. Doch während große Händler im Netz bereits weite Teile für sich eingenommen haben, kämpfen die kleinen Portalbetreiber mehr und mehr um ihre Stellung im Web. Die bunte Vielfalt des Angebotes ist in Gefahr! So sieht es zumindest das Bundeskartellamt und setzt daher nun eine „Spezialeinheit“ für mehr Chancengleichheit im Netz ein.

Wir werfen heute einen genaueren Blick auf die Task Force „Digital“, die die Verkaufsriesen zum Zähneknirschen und kleinen Webshops zum Strahlen bringen soll.

Ein offener Markt für alle!

Es sind Bußgelder in Milliardenhöhe, die die Kartellbehörden jährlich innerhalb Deutschlands verhängen. Doch dabei handelt es sich nicht etwa nur um Abmahnungen illegaler Preisabsprachen. Das ist ja so oldschool! Seit dem vergangenen Jahr richten die Behörden ihren Blick mehr und mehr auf den Onlinehandel und damit verbunden auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen im Web. Mit der neuen Task Force „Digital“ tritt der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, dieses Jahr verstärkt den Kampf für mehr Chancengleichheit im Netz an. Und was den großen Portalen und Herstellern die Schweißperlen auf die Stirn treibt, ist ein wahrer Segen für die kleinen Webshop-Betreiber!

Vergiss mein nicht - Das große Suchspiel im Netz

Während große Marken wie Adidas, Asics und Co. vom Boom des Online-Marktes profitieren, werden besonders kleine Webshops häufig benachteiligt. Denn ihre hinteren Platzierungen bei Suchergebnissen werden nicht selten durch miese Vertriebsbedingungen von großen Herstellern gefördert.  Das liegt unter anderem daran, dass hier häufig nur ausgewählten autorisierten Händlern ein Vorteil verschafft wird, wenn es darum geht, Markenbegriffe als Suchwort bei der eigenen Suchmaschinenwerbung verwenden zu dürfen. Und dabei fehlt doch gerade den kleinen Webshops häufig das nötige Kleingeld einen SEO langfristig zu beauftragen. Grund genug für das Kartellamt, hier eine Gefahr zu sehen, dass der Online-Markt verzogen und die bunte Vielfalt an Portalen eingeschränkt wird. Ziel der Task Force ist es daher, kleine Webshops durch faire Bedingungen zum Zug kommen zu lassen.

Ein Segen für kleine Webshop-Betreiber!

Die Task Force des Kartellamtes wird zukünftig neben Bestpreis-Auflagen von Online-Portalen wie Amazon besonders die Hersteller und deren Vertriebsbedingungen gegenüber einzelner Online-Händler verschärft im Blick behalten. Das geht so weit, dass sogar über mögliche Rechtsänderungen nachgedacht wird, wenn es um Auflagen von großen Marken gegenüber kleiner Online-Händler geht. Der Einsatz der Behörden ist damit der lang ersehnte Lichtblick für kleine Webshop-Betreiber, zukünftig eine reale Chance gegenüber den großen Anbieter zu haben. Bisher wurden Benachteiligungen kleiner Webshops nämlich gerne mit dem Schutz des Marken-Images und der Qualität der Kundenberatung gerechtfertigt. Doch schon im Jahr 2014 hat das Bundeskartellamt ein Zeichen gesetzt, als Herstellern wie Adidas und Asics  in Fragen der Vertriebsbedingungen erstmals eine Schranke vorgelegt wurde. Zwar dürfen Hersteller nach wie vor bei der Auswahl von Händlern auf Qualität achten, sie dürfen aber nicht so einfach den Onlinehandel von kleinen Webseiten radikal einschränken!

Wer mit den großen Fischen schwimmt…

Die Aussichten für kleine Webshop-Betreiber stehen in einem rosigen Licht! Doch wer mit den großen Fischen schwimmt, benötigt nicht nur das passende Angebot an Gadgets. Zu einem souveränen und erfolgsversprechenden Auftreten gehört auch immer das nötige Backup in Fragen Sicherheit. Besonders ein Datendebakel kann schnell mal das Aus der Existenz eines kleinen oder mittelständischen Unternehmers bedeuten!

Für einen solchen Fall bietet exali.de die passende Absicherung für Webshop-Betreiber. Mit der innovativen Webshop-Versicherung sind Onlinehändler nicht nur bei dem Schaden Dritter (z.B. Kunden), sondern auch gegen gewisse Eigenschäden abgesichert. Dabei werden sowohl der direkte Schaden für die Wiederherstellung bzw. Rekonstruktion von Daten, als auch der Gewinn- und Umsatzausfall und mögliche Betriebsunterbrechungen bei den jeweiligen Kunden ersetzt. Und mit den passenden Bausteinen könnt ihr eure Versicherung ganz individuell zurechtschneiden, so dass einem souveränen Auftreten im Netz nichts mehr im Weg steht!

Weiterführende Informationen:

  • Die Webshop-Welt in spannenden Zahlen und was sie Shopbetreibern über Kunden verraten
  • Gewaltiges Google-Donnerwetter: Blitzspektakel sorgt für Datendebakel
  • Wettbewerber oder nicht? Co-Existenz von Markenrechten

© Hannah Ziegler – exali AG
 

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