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Drohnen-Verordnung: Das ist bei der gewerblichen Nutzung von Drohnen zu beachten!
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Drohnen-Verordnung: Das ist bei der gewerblichen Nutzung von Drohnen zu beachten!

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Dienstag, 5. Dezember 2017
Dienstag, 5. Dezember 2017
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Sie drehen Werbe- und Imagefilme, liefern Pakete aus, vermessen Gelände oder überprüfen den Zustand von Gebäuden – für Drohnen gibt es unzählige Einsatzgebiete. Sie sind von der Spielerei zum beliebten Instrument fürs Business geworden. Doch wer Drohnen nutzt, muss einige Regeln beachten, sonst kann es schnell teuer werden. Wir klären die wichtigsten Punkte…

Die neue Drohnen-Verordnung

Neue Trends, neue Regeln: So ist es auch beim Thema Drohnen. Seit dem 1. Oktober 2017 gilt die Drohnen-Verordnung, genauer gesagt die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbenannten Fluggeräten.“ Die wichtigsten Regelungen daraus im Überblick:

Drohnenkennzeichen

Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme, die mehr als 0,25 kg wiegen, müssen ab sofort mit einer feuerfesten Plakette gekennzeichnet werden. Darauf müssen Name und Adresse des Eigentümers stehen.

Drohnenführerschein

Für alle Drohnen ab 2 kg ist ein „Führerschein“ erforderlich. Dieser kann entweder durch eine gültige Pilotenlizenz, eine Prüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (nur für Flugmodelle) nachgewiesen werden.

Drohnenerlaubnis

Wer eine Drohne einsetzen will, die weniger als 5 kg wiegt, braucht keine Erlaubnis. Für Drohnen über 5 kg und für den Einsatz bei Nacht ist eine Erlaubnis notwendig, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.

Was verboten ist:

  • Jegliche Behinderung oder Gefährdung
  • Drohnen unter 5 kg außerhalb der Sichtweite fliegen zu lassen (für Drohnen über 5 kg ist eine Ausnahmeerlaubnis möglich)
  • Nutzung von Drohnen über sensiblen Bereichen (zum Beispiel Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Gefängnissen, oberste Bundes- und Landesbehörden, Naturschutzgebieten), bestimmten Verkehrswegen und Kontrollzonen von Flugplätzen
  • Drohnen mehr als 100 Meter über dem Grund fliegen zu lassen (außer auf extra dafür angelegten Plätzen)
  • Fliegen von Drohnen über 0,25 kg über Wohngrundstücken. Das gilt auch für alle Geräte (unabhängig vom Gewicht), die optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können.

Drohnen gewerblich nutzen

Gute Nachrichten gibt es für alle, die Drohnen gewerblich nutzen wollen: Bisher brauchten diese auf jeden Fall eine Erlaubnis, unabhängig vom Gewicht der Drohne. Jetzt gilt: Wiegt die Drohne weniger als 5 kg, ist generell keine Erlaubnis mehr erforderlich – ob privat oder gewerblich genutzt. Außerdem können gewerbliche Nutzer eine Ausnahmeerlaubnis dafür erhalten, eine Drohne über 5 kg außerhalb ihrer Sichtweite fliegen zu lassen.

Wenn mit der Drohne was schiefgeht: Die Risiken

Laut einer Schätzung der Deutschen Flugsicherung könnten schon bald eine Million Drohnen im deutschen Luftraum unterwegs sein. Damit steigt auch die Gefahr von Unfällen rasant an. Die Schäden, die Drohnen anrichten können, sind mindestens genauso groß wie ihre Einsatzbereiche. Sie können in Häuser oder Autos – oder noch schlimmer – in Menschen krachen und diese schwer verletzen, sie können Stromleitungen beschädigen, den Flugverkehr lahmlegen oder Verkehrsunfälle verursachen.

Schadenersatzforderungen drohen allerdings nicht nur dann, wenn Drohnen abstürzen oder Unfälle verursachen. Durch Drohnen kann auch auf anderem Weg eine Schadenersatzforderung drohen. Zum Beispiel, wenn Menschen oder Grundstücke ohne Erlaubnis gefilmt oder fotografiert werden. Dann werden durch die Drohne Persönlichkeitsrechte verletzt, was ebenfalls eine Schadenersatzforderung zur Folge haben kann.

Drohnen-Versicherung

Der Einsatz von Drohnen kann hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Bezüglich der Haftungsfrage ändert die neue Drohnen-Verordnung nichts. Der Halter der Drohne haftet für Schäden, die diese verursacht! (§§ 33 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)) Wer Drohnen privat steuert, sollte sich auf jeden Fall informieren, ob deren Nutzung in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist (das ist in der Regel nicht der Fall!) und ansonsten eine Zusatzversicherung abschließen.

Bei einer gewerblichen Nutzung können Drohnen schnell die gesamte Existenz in Gefahr bringen. Denn ein kleiner Fehler kann enorme Schadensummen nach sich ziehen. Wer Drohnen fürs eigene Business einsetzen will, sollte deshalb auf eine Berufshaftpflichtversicherung setzen, die den gewerblichen Einsatz von Drohnen mitversichert.

Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de sichern den Gebrauch, das Halten und den Besitz von Modell-Luftfahrzeugen und Flugdrohnen bis zu 5 kg zur Erstellung von Foto-, Wärmebild- und Videoaufnahmen für die Zwecke des Unternehmens ab (exali.de Versicherungsbedingungen ab Stand 08-2017). Das heißt, die Berufshaftpflicht übernimmt im Schadenfall eine berechtigte Schadenersatzforderung oder übernimmt – durch den integrierten Passiven Rechtschutz – die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

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2 Kommentare
Kommentar
635
Anton Brunner kommentierte am Freitag, 16. November 2018 Antworten
Das fliegen über Wohngebieten ist nicht verboten. Es heißt Wohngrundstücke und da ist es mit Erlaubnis des Eigentümers sehr wohl erlaubt.
Kommentar
642
exali.de kommentierte am Donnerstag, 22. November 2018 Antworten
Hallo Herr Brunner, vielen Dank für Ihren Kommentar. Es ist verboten, Drohnen über 0,25 kg Gewicht über "Wohngrundstücken" fliegen zu lassen. Sie haben Recht, im Flyer des Bundesministeriums für Verkehr ist ebenfalls von "Wohngrundstücken" die Rede, wir haben diesen Fehler in unserem Artikel korrigiert. Wenn der Eigentümer des Grundstücks zustimmt, wird es sicherlich auch kein Problem damit geben. Viele Grüße, Ines Rietzler aus der exali.de Online-Redaktion
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