+49 (0) 821 80 99 46-0
+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Schaden melden
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Über uns
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
  • Schaden melden
"Persönliche Betreuung für verlässlichen Schutz im Business"
Tobias Steinle
Produkt & Online-Marketing Manager
Tobias Steinle, Produkt & Online-Marketing Manager
Ihr Business bestens versichert
Tobias Steinle
Produkt & Online-Marketing Manager
Tobias Steinle, Produkt & Online-Marketing Manager

Schon dabei?

Mit unserem Newsflash profitieren Sie monatlich von aktuellen News und Themen rund um Ihr Business:

  • Tipps, Infos und Experten-Interviews
  • Echte Schadenfälle
  • Rechtliches und Abmahngefahren
Die perfekte Unterstützung für Ihren Erfolg.

Home / News&Stories /
Sicherheitslücke im beA: Geht das Anwaltspostfach jemals online?
Sicherheitslücke: Geht das Anwaltspostfach je online?
Passive Nutzungspflicht für das beA
Passive Nutzungspflicht beA
beA Nutzungspflicht

Sicherheitslücke im beA: Geht das Anwaltspostfach jemals online?
Sicherheitslücke: Geht das Anwaltspostfach je online?

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Montag, 4. Dezember 2017
Montag, 4. Dezember 2017
Zurück zur Übersicht

Ende letzten Jahres haben wir an dieser Stelle über die beA-Karte informiert. Aber kaum war unser Artikel online, mussten wir ihn schon wieder ändern: Im beA gibt es eine eklatante Sicherheitslücke – seitdem ist es offline. Doch wann ist die Sicherheitslücke behoben und wird das beA je online gehen? Wir haben in unserem Update die Antwort aus einer aktuellen Info der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengefasst… 

Update 21.06.2018: BRAK veröffentlicht Abschlussgutachten zum beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat das Abschlussgutachten zum elektronischen Anwaltspostfach veröffentlicht. Am 27. Juni will die BRAK-Hauptversammlung über die Wiederinbetriebnahme des beA entscheiden. Ab dem 4. Juli soll die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt werden und die Erstregistrierung wieder möglich sein. Ab dem 3. September sollen die Postfächer wieder freigegeben werden und damit die passive Nutzungspflicht wieder aufleben.

Update 18.06.2018: Rechtsanwälte klagen gegen BRAK

Ein neuer Schlag gegen das beA lässt an der baldigen Wiederaufnahme des Millionenprojekts zweifeln. Eine Gruppe an Rechtsanwälten hat am 15. Juni 2018 mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Klage gegen die BRAK eingereicht. Damit wird der das beA auf unbestimmte Zeit nicht online gehen. 

Update vom 23.04.2018: Newsletter der BRAK zum beA

Wie geht`s weiter mit dem beA? Diese Frage soll ein aktueller Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer klären. Derzeit prüfe ein externer Gutachter, ob die Sicherheitslücke nun beseitigt ist und das beA-System insgesamt ein so hohes Sicherheitsniveau habe, dass es wieder in Betrieb genommen werden kann. Wenn das Gutachten vorliege, wird die Bundesrechtsanwaltskammer entscheiden, ob und wann das beA wieder online geht. Diese Aussage macht deutlich, dass es wohl alles andere als sicher ist, dass das beA überhaupt jemals in Betrieb genommen wird. Die BRAK kündigt an, die Nutzer auf jeden Fall frühzeitig zu informieren und eine angemessene Vorlauffrist einzuräumen.

Zwischenzeitlich gab es eine weitere Hiobsbotschaft: Wie heise.de berichtete, war auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) wegen einer Sicherheitslücke offline. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in einer Pressemitteilung mitteilte, ist dieses jedoch wieder online.

Update vom 02.01.2018: Gravierende Sicherheitslücken im beA

Noch bevor die Benutzung des beA zum 1. Januar 2018 für alle Anwälte verpflichtend werden sollte, entdeckte ein Hacker des Chaos Computer Clubs einige gravierende Sicherheitslücken. Unter anderem war der private Schlüssel zu einem beA-Zertifikat öffentlich einsehbar. Auch die Nachbesserungsversuche sind krachend gescheitert. Nach dieser Blamage hat die Bundesrechtsanwaltskammer das beA Ende Dezember offline genommen und wird es in absehbarer Zeit auch nicht wieder online stellen.

Für Anwälte bedeutet das: Alles zurück auf Anfang! Die passive Nutzungspflicht des beA fällt aus, es kann nicht genutzt werden! In der Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es alle Infos zum Nachlesen. 

 

Unser ursprünglicher Artikel vom 4. Dezember 2017 zur passiven Nutzungspflicht des beA:

Das bringt Anwälten das besondere elektronische Anwaltspostfach

Bevor es ans Eingemachte geht, kurz back to the roots: Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)? Was war das nochmal? Das beA läutet die Zukunft der Kommunikation im deutschen Rechtssystem ein. Im Vergleich zu einem klassischen E-Mail-Postfach ist das Anwaltspostfach dank Verschlüsselung um einiges sicherer und speziell auf Anwälte zugeschnitten. Papierkram und Akten adé, hallo elektronischer Schriftverkehr!

Schlechte Nachrichten für alle Zu-spät-Kommer

Damit die elektronische Kommunikation mittels Anwaltspostfach in Betrieb genommen werden kann, benötigen Anwälte eine Sicherheitskarte, die sogenannte beA-Karte. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer verkündet Anwälten bei der Bestellung dieser Karte jedoch leider eine Hiobsbotschaft: Wer seine Karte nicht vor dem 30. September 2017 bestellt hat, erhält diese höchstwahrscheinlich nicht rechtzeitig zum Inkrafttreten der passiven Nutzungspflicht am 1. Januar 2018!

Deshalb Anwälte, nicht noch mehr Zeit verlieren und schnell die beA-Karte bestellen! Für diejenigen, die dabei Hilfe benötigen, gibt´s weiter unten im Artikel eine To-do-Liste.

Ab 2018 passive Nutzungspflicht – Pflicht zur aktiven Nutzung frühestens ab 2020

Nach dieser Hiobsbotschaft kommt jetzt eine gute Nachricht: Ab nächstem Jahr gilt lediglich die sogenannte passive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach. In der Praxis heißt das: Anwälte müssen das Postfach nach § 31a VI BRAO n.F. einrichten sowie regelmäßig auf neue Nachrichten kontrollieren – und diese dann auch zur Kenntnis nehmen. Es reicht also nicht aus, das beA vollständig einzurichten und es anschließend links liegen zu lassen.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Anwälte ab Januar 2018 noch nicht verpflichtet sind, das Postfach aktiv zu nutzen, also untereinander oder mit den Gerichten elektronisch zu kommunizieren. So besteht zwar ab Beginn 2018 die Möglichkeit, mit allen Gerichten die elektronische Kommunikation aufzunehmen, doch Experten gehen davon aus, dass es eine verpflichtende Regelung – je nach Bundesland und Gerichtsbarkeit – frühestens ab 2020 geben wird.

beA einrichten: So geht`s!

Diese Schonfrist bis zur aktiven Nutzungspflicht bedeutet jedoch nicht, dass Anwälte den Umgang mit ihrem Anwaltspostfach schleifen lassen können. Denn die Pflicht zur passiven Nutzung ist mit Aufwand verknüpft. Also liebe Anwälte, falls Sie bislang um das beA herumgekommen sind, gibt es jetzt einiges zu tun und zu beachten. Hier kommt die angekündigte To-do-Liste:

  • Die Bundesrechtsanwaltskammer (BARK) richtet für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied ein beA ein.
  • Schritt Eins: Anwälte müssen eine spezielle Sicherheitskarte mit PIN-Code (beA-Karte) bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (BNotK) bestellen. Doch Vorsicht: Für das Verwenden der Karte wird ein Kartenlesegerät benötigt. Außerdem darf pro Anwalt nur eine beA-Karte als Sicherungsmittel genutzt und nicht an Mitarbeiter weitergegeben werden!
  • In einem zweiten Schritt lässt sich das Postfach mittels Webclient abrufen. Einfach die beA-Internetseite aufrufen.
  • Mit der Installation der „beA Client Security“ kann die Einrichtung des Postfachs vervollständigt werden – jedoch nur vom kanzleieigenen Computer!

Letzte Hoffnung Anwalts-Haftpflicht

Um die Brisanz der Lage zu verdeutlichen, hilft ein kleines Fallbeispiel: Ein Anwalt bestellt seine beA-Karte nicht rechtzeitig und kann folglich auch sein Anwaltspostfach nicht fristgemäß einrichten, geschweige denn auf Eingänge kontrollieren. Deshalb entgeht ihm eine wichtige Nachricht, in der ihm ein Gerichtstermin mitgeteilt wird.

Jetzt nimmt das Desaster seinen Lauf: Sein Mandant erfährt ebenso wenig von dem Termin, was diesem teuer zu stehen kommen kann. Im Worst Case macht dieser Schadenersatzansprüche gegen seinen Anwalt geltend, der wiederum seine Anwalts-Haftpflichtversicherung dafür in Anspruch nehmen muss. Daher ist es für Anwälte wichtig, mit der Pflichtversicherung im Ernstfall bestmöglich abgesichert zu sein – gerade auch für den Einsatz neuer Technologien. Die Anwalts-Haftpflicht von exali.de legt besonderen Wert auf den Schutz vor Haftungsrisiken durch die voranschreitende Digitalisierung. So bietet exali.de Anwälten und Kanzleien eine spezielle Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung an, welche die Risiken durch Cyberkriminalität umfassend und kostengünstig absichert.

 

© Sarah Kurz – exali AG

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Anwälte und Anwältinnen aufgepasst: Das sind die Risiken bei der Nutzung des beA
Anwälte und Anwältinnen aufgepasst: Das sind die Risiken bei der Nutzung des beA
BGH: Mandat abgeben heißt nicht Haftung abgeben
BGH: Mandat abgeben heißt nicht Haftung abgeben
BGH Urteil: Belegtes Fax ist keine Entschuldigung für Fristversäumnis
BGH Urteil: Belegtes Fax ist keine Entschuldigung für Fristversäumnis
Aussichtslose Berufung: Anwalt wird auf 12.000 Euro Schadenersatz verklagt
Aussichtslose Berufung: Anwalt wird auf 12.000 Euro Schadenersatz verklagt
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Anwälte und Anwältinnen aufgepasst: Das sind die Risiken bei der Nutzung des beA
Anwälte und Anwältinnen aufgepasst: Das sind die Risiken bei der Nutzung des beA
BGH: Mandat abgeben heißt nicht Haftung abgeben
BGH: Mandat abgeben heißt nicht Haftung abgeben
BGH Urteil: Belegtes Fax ist keine Entschuldigung für Fristversäumnis
BGH Urteil: Belegtes Fax ist keine Entschuldigung für Fristversäumnis
Aussichtslose Berufung: Anwalt wird auf 12.000 Euro Schadenersatz verklagt
Aussichtslose Berufung: Anwalt wird auf 12.000 Euro Schadenersatz verklagt
1 Kommentar
Kommentar
585
Robert kommentierte am Mittwoch, 9. Mai 2018 Antworten
Und das obwohl die BRAK bereits 26,7 Mio. Euro an den Anbieter überwiesen hat.
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • randstad professional
  • freelancermap
  • BITMi
  • K2Match
  • Uplink
  • VGSD
  • AGD
  • FALC
  • ZEIT.IO
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.