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EU-Drohnen-Verordnung: Registrierungspflicht und Drohnenführerschein kommen
EU-Drohnen-Verordnung: Registrierungspflicht und Drohnenführerschein kommen
Neue Regeln für den Einsatz von Drohnen
Neue Regeln für den Einsatz von Drohnen

EU-Drohnen-Verordnung: Registrierungspflicht und Drohnenführerschein kommen
EU-Drohnen-Verordnung: Registrierungspflicht und Drohnenführerschein kommen

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Montag, 7. Dezember 2020
Montag, 7. Dezember 2020
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Es gibt immer mehr Drohnen im europäischen Luftraum. Der EU-Drohnenmarkt entwickelt sich so schnell, dass Schätzungen zufolge bis 2050 mehr als 150.000 neue Jobs in diesem Bereich entstehen werden. Und was immer erfolgreicher wird und immer häufiger vorkommt, braucht neue Regeln – dachte sich zumindest die EU und hat die ersten EU-weit geltenden Drohnen-Bestimmungen erlassen. Was Drohnen-Halter beachten müssen…

Update: EU Drohnen Verordnung ab 2021 – die neuen Regeln

Die EU-Drohnen-Verordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Der ursprüngliche Termin 01.07.2020 wurde wegen der Corona-Krise verschoben. Ab dem Zeitpunkt gelten einheitliche Drohnen-Regeln für alle EU-Länder. Trotzdem gibt es weiterhin zusätzliche Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten, die erfüllt werden müssen. Die wichtigsten Neuerungen haben wir hier zusammengefasst:

Eingruppierung der Drohnen in fünf Risikokategorien

Neue Drohnen werden in Zukunft von den Herstellern in fünf Risikokategorien eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet (Klassen C0 bis C4). Entsprechend gelten dann bestimmte Auflagen. Beispielsweise beinhaltet Klasse C0 Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm. Der Hersteller muss für Drohnen der Klasse C0 dann diese Auflagen erfüllen:

  • Gebrauchsanweisung zur Verfügung stellen
  • Die Drohne muss die EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinie erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
  • Die Drohne muss ein einstellbares Höhenlimit besitzen
  • Sie darf keine scharfen Kanten haben
  • Sie benötigt keine elektronische ID und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung
Achtung:

Für Bestandsdrohnen gibt es eine Übergangsregelung. Diese gilt für alle Drohnen, die bis heute in Umlauf sind, oder noch vor dem 01.01.2023 produziert werden.

Drei Anwendungsszenarien für Drohnen

Darüber hinaus gibt es für Drohnen drei Anwendungsszenarien, durch die weitere Auflagen entstehen. Diese Szenarien gibt es:

  • Open: Betrifft alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung haben und vor dem 01.01.2023 produziert wurden (Bestandsdrohnen) – das Szenario Open wird zusätzlich in drei Unterkategorien (A1 bis A3) unterteilt.
  • Specific: für Drohnen, die eine oder mehrere Vorgaben der Kategorie Open überschreiten (z. B. Flüge über 120 Meter oder außerhalb der Sichtweite)
  • Certified: für Spezialanwendungen (z. B. Industrie, Transportwesen)

Wenn Sie Drohnen für Ihr Business nutzen möchten, müssen Sie sich zukünftig also diese zwei Fragen stellen, um zu erfahren, welche Vorgaben Sie erfüllen müssen:

  1. Welche Drohne besitzen Sie (wie hat der Hersteller sie klassifiziert – C0 bis C4)?
  2. Welches Szenario gilt für Sie? (Open, Specific, Certified)

Übergangsregeln für Bestandsdrohnen

Die oben genannten Regeln gelten zukünftig und für neue Drohnen. Für Bestandsdrohnen und Drohnen, die vor dem 01.01.2023 produziert werden, gibt es eine Übergangsregelung. Für das Szenario Open, das für die meisten Drohnen-Besitzer und für die meisten Drohnen-Einsätze gelten dürfte, sehen die Übergangsregeln wie folgt aus:

  • für alle Drohnen besteht eine Versicherungspflicht (Drohnen-Haftpflichtversicherung)
  • für Drohnen unter 250 Gramm gilt: Sie dürfen im Szenario Open in allen Unterkategorie betrieben werden. Sie brauchen keinen EU-Drohnenführerschein.
  • für Drohnen über 250 Gramm aber unter 500 Gramm gilt: Sie dürfen im Szenario Open in allen Unterkategorien betrieben werden. Sie brauchen bis zum 01.01.2023 keinen Drohnenführerschein. Ab dem 01.01.2023 brauchen Sie einen kleinen Drohnenführerschein (Infos siehe unten).
  • für Drohnen über 500 Gramm aber unter 2 Kilo gilt: Werden diese näher am Menschen geflogen, brauchen Sie dafür den großen Drohnenführerschein. Werden diese nur im Szenario Open (Unterkategorie A3) betrieben, brauchen Sie nur den kleinen EU-Drohnenführerschein.
Hinweis:

Leider sind die EU-Drohnenregeln sehr kompliziert. Es gibt verschiedene Kategorien, Szenarien und Unterkategorien. Wir haben in diesem Artikel nur die grundlegenden Regeln zusammengefasst. Für einen detaillierteren Überblick empfehlen wir den Beitrag von drohnen.de zu den neuen EU Drohnengesetzen.

Die EU-Drohnenführerscheine: Überblick

Je nachdem, in welche Kategorie Ihre Drohne eingruppiert ist und welches Szenario für Sie gilt, brauchen Sie keinen, einen kleinen oder einen großen Drohnenführerschein. Hier ein Überblick:

Der „kleine“ Drohnenführerschein (Kompetenznachweis A1/A3):

Bei Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm wird der kleine Drohnenschein vorgeschrieben. Der Drohnenhalter muss dafür einen Online-Vorbereitungskurs mit anschließendem Onlinetest absolvieren. Der Test soll 40 Fragen aus diesen Kategorien enthalten:

  • Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen
  • Luftrecht/menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebsverfahren/allgemeine Kenntnisse zur Drohne
  • Privatsphäre/Datenschutz/Luftsicherheit

Der „große“ Drohnenführerschein (Kompetenznachweis A2)

Für Drohnen ab 500 Gramm Gewicht ist der große Drohnenführerschein notwendig. Dieser soll außerdem 30 Fragen zu diesen Punkten beinhalten:

  • Wetterkunde/Sichtbarkeit der Drohne
  • Drohnen-Flugleistungsdaten/Schwerpunkt
  • Akkutechnik
  • Flugmodi/1:1 Regelung
  • Distanzschätzung

Ausnahme: Drohne wird nur mit mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten genutzt und es dürfen sich im geplanten Flugareal keine unbeteiligten Personen befinden – dann ist eine Kategorisierung in A3 möglich und demnach nur ein kleiner Drohnenführerschein notwendig.

 

Unser ursprünglicher Artikel zur EU-Drohnen-Verordnung und den allgemeinen Regeln für Drohnen:

EU-Drohnen-Verordnung: Gemeinsame Standards

Die EU-Vorschriften für Drohnen und Betreiber von Drohnen sollen gemeinsame Sicherheitsstandards für die gesamte EU gewährleisten und Betreibern und Herstellern Planungssicherheit geben, um Produkte und Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Mit den neuen Regeln wird die europäische Flugsicherheitsverordnung aus dem Jahr 2008 reformiert.

Deutsche Drohnen-Verordnung enthält bereits wichtige Regeln

Viele Regeln der EU-Verordnung gibt es in Deutschland bereits (Drohnen-Verordnung von Oktober 2017). Beispielsweise brauchen Drohnen ab einem Gewicht von 200 Gramm eine feuerfeste Plakette mit Informationen über den Besitzer und ab einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm muss der Drohnenpilot einen Führerschein besitzen.

Wichtige Neuregelung: Registrierungspflicht

Die neuen Regeln der EU gelten für alle Teile von Drohnen (einschließlich Motor und Fernsteuerung). Sie sollen Sicherheit, Privatsphäre, Datenschutz und Umweltschutz gewährleisten. Diese Vorgaben umfassen die EU-Verordnung:

  • Registrierungspflicht: Drohnen, die mit einer energetischen Auswirkung ab 80 Joule auf eine Person aufschlagen können, müssen bei einem Amt unter Angabe des Halters registriert sein. Registrierte Drohnen werden markiert, damit sie leichter identifiziert werden können.
  • Der Zugang zu bestimmten Anlagen wie Flughäfen, Botschaften, Gefängnissen und Kernkraftwerken wird eingeschränkt oder verboten.
  • Drohnen dürfen nur bis zu einer festgelegten Maximalhöhe und einem bestimmten Abstand fliegen, um Menschen am Boden sowie andere Luftraumnutzer nicht zu gefährden.
  • Drohnen sollen so entworfen werden, dass sie möglichst wenig Lärm- und Luftverschmutzung verursachen.

Details zur EU-Drohnen-Verordnung folgen

Momentan sind die Regeln noch sehr vage formuliert und enthalten kaum konkrete Angaben. Sobald die neue Verordnung in Kraft getreten ist ist die EU-Kommission am Zug: Sie muss die technischen Details zu den Vorgaben ausarbeiten und die Regeln spezifizieren. Auch weitere Einschränkungen sind noch möglich, zum Beispiel, dass Drohnen mit einer Landeautomatik oder einem System zur Kollisionsvermeidung ausgestattet sein müssen.

Einsatz von Drohnen: Hohe Risiken

Wer Drohnen nutzt, trägt ein hohes Risiko: Ob Personen- und Sachschäden oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (zum Beispiel durch Filmen fremder Grundstücke) – auf Drohnen-Halter können hohe Schadenersatzforderungen zukommen. Wer Drohnen privat nutzt, sollte daher prüfen, ob deren Nutzung in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist (das ist meistens nicht der Fall!).

Noch schlimmer können die Konsequenzen bei einer gewerblichen Nutzung von Drohnen sein. Bei einem Schaden kann dann schnell die gesamte Existenz in Gefahr geraten. Deshalb sollten Sie – wenn Sie Drohnen für Ihr Business nutzen – auf eine Berufshaftpflichtversicherung setzen, die den gewerblichen Einsatz von Drohnen mitversichert. Und das ist nicht nur graue Theorie: Wir haben bei exali.de mittlerweile die ersten Schadenfälle beim beruflichen Einsatz von Drohnen. Zum Beispiel ein missglücktes Hochzeitsfotoshooting, bei dem die Feuerwehr am Ende eine Drohne aus rund 50 Metern Höhe bergen musste, da sie drohte, auf eine viel befahrene Straße zu stürzen.

Berufshaftpflicht über exali: Auch für den Einsatz von Drohnen

Die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de sichern den Gebrauch, das Halten und den Besitz von Modell-Luftfahrzeugen und Flugdrohnen bis zu 5 kg zur Erstellung von Foto-, Wärmebild- und Videoaufnahmen für die Zwecke des Unternehmens ab (exali.de Versicherungsbedingungen ab Stand 08-2017). Im Schadenfall übernimmt die Versicherung dann die Kosten für die Klärung der Schuldfrage und bezahlt im Ernstfall die Schadenersatzsumme.

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an, bei uns gibt es weder Callcenter noch Warteschleife

 
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1 Kommentar
Kommentar
741
Bojan kommentierte am Mittwoch, 2. September 2020 Antworten
"Beispielsweise brauchen Drohnen ab einem Gewicht von 200 Gramm eine feuerfeste Plakette mit Informationen über den Besitzer", dieser Teil stimmt gar nicht.
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