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Home / News&Stories / Was sollten Onlinehändler zum EU-Gewährleistungslabel wissen?
Was bedeutet das geplante EU-Gewährleistungslabel für den Onlinehandel?

Was sollten Onlinehändler zum EU-Gewährleistungslabel wissen?

Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
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Donnerstag, 22. Januar 2026
Donnerstag, 22. Januar 2026
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Die EU plant neue, einheitliche Informationsvorgaben zu Gewährleistung und freiwilligen Garantien. Dieser Artikel ordnet ein, was derzeit zum geplanten EU-Gewährleistungslabel bekannt ist und was für Onlinehändler relevant werden kann.

Artikelübersicht:

Warum plant die EU ein einheitliches Gewährleistungslabel?

Welche rechtlichen Folgen sind für Onlinehändler absehbar?

Welche Unterschiede macht die EU künftig zwischen Gewährleistung und Garantie?

Welche Anforderungen an Darstellung und Technik sind beim EU-Gewährleistungslabel absehbar?

Wo sollten Onlinehändler Informationen zur Gewährleistung künftig platzieren?

Ab wann ist mit verbindlichen Vorgaben zum EU-Gewährleistungslabel zu rechnen?

Welche Risiken drohen bei Fehlern am EU-Gewährleistungslabel?

Wie unterstützt eine Webshop-Versicherung bei Verstößen gegen Informationspflichten?

Wie können Onlinehändler sich auf die neuen EU-Vorgaben vorbereiten?

Warum plant die EU ein einheitliches Gewährleistungslabel?

Die geplanten Informationsvorgaben sind Teil der EU-Richtlinie zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (Empowering Consumers Directive). Mit ihnen verfolgt die EU mehrere Ziele:

Klarheit: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig leichter zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und freiwilligen kommerziellen Garantien unterscheiden können.

Transparenz: Kundinnen und Kunden sollen frühzeitig erkennen, welche gesetzlichen Mindestrechte ihnen beim Kauf von Waren innerhalb der EU zustehen.

Förderung der Langlebigkeit: Die einheitliche Darstellung von Garantieangaben soll Anreize für den Kauf langlebigerer Produkte schaffen und nachhaltigere Kaufentscheidungen unterstützen.

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Welche rechtlichen Folgen sind für Onlinehändler absehbar?

Die geplanten EU-Vorgaben sollen die Informationspflichten im Zusammenhang mit Gewährleistung und freiwilligen Garantien europaweit vereinheitlichen. Für Onlinehändlerinnen und -händler kann dies zu erweiterten Anforderungen an die Darstellung führen.

Einheitliche Informationssystematik: Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, gesetzliche Gewährleistungsrechte klar von freiwilligen kommerziellen Garantien abzugrenzen.

Aufklärung der Kundschaft: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die relevanten Informationen klar, verständlich und vor Vertragsschluss erhalten. Reine Verweise in AGB oder schwer auffindbare Textpassagen dürften dafür künftig nicht ausreichen.

EU-weiter Rahmen: Ziel der Richtlinie ist eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung erfolgt jedoch im Rahmen der nationalen Umsetzung, sodass Details erst mit den jeweiligen Umsetzungsgesetzen verbindlich feststehen.

Haftung und Wettbewerb: Werden gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht oder unzureichend bereitgestellt, kann das wettbewerbsrechtliche Risiken nach sich ziehen. Möglich ist das zum Beispiel in Form von Abmahnungen oder behördlichen Beanstandungen.

Zu Ihren Pflichten als Onlinehändlerin oder Onlinehändler gehört auch die korrekte Angabe der Preise. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie im Artikel Wie erfüllen Onlineshops die Preisangabenverordnung?

Welche Unterschiede macht die EU künftig zwischen Gewährleistung und Garantie?

Kern der geplanten EU-Vorgaben ist eine klarere Trennung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilligen kommerziellen Garantien.

Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) besteht unabhängig von freiwilligen Zusatzleistungen und gilt bei jedem Verkauf von Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher im B2C-Bereich. Sie begründet Rechte der Kundschaft gegenüber der Verkäuferin beziehungsweise dem Verkäufer.

Im Rahmen der geplanten EU-Vorgaben sollen Kundinnen und Kunden klarer und einheitlicher darüber informiert werden, dass diese gesetzlichen Rechte bestehen und nicht von einer zusätzlichen Garantie abhängen.

Freiwillige kommerzielle Garantien

Kommerzielle Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen, die von der Herstellung oder vom Handel angeboten werden. Sie gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, dürfen diese aber nicht einschränken oder ersetzen.

Sobald jemand aktiv mit einer solchen Garantie wirbt, greifen bereits heute spezielle Informationspflichten. Die EU-Pläne sehen vor, diese Angaben stärker zu standardisieren und klar von der gesetzlichen Gewährleistung abzugrenzen.

Welche Anforderungen an Darstellung und Technik sind beim EU-Gewährleistungslabel absehbar?

Es zeichnet sich ab, dass der Onlinehandel die Informationen künftig stärker standardisiert und visuell hervorgehoben darstellen muss.

Absehbare Anforderungen an die Darstellung

Ob und in welcher Form grafische Elemente, Symbole oder andere visuelle Hinweise eingesetzt werden, ist noch nicht abschließend festgelegt. Klar ist, dass Händlerinnen und Händler die Darstellung nicht frei gestalten können. Stattdessen müssen sie sich an EU-weit harmonisierte Vorgaben halten, sobald diese verbindlich veröffentlicht sind.

Weiterführende Informationen für Verbraucher

Zusätzlich soll sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Bedarf Zugang zu weiterführenden Informationen erhalten. Diese Angaben müssen sachlich, verständlich und frei von werblichen Aussagen sein.

Technische Vorbereitung im Webshop

Die künftigen Anforderungen erfordern mit hoher Wahrscheinlichkeit eine systemseitige Umsetzung. Shopsysteme sollten daher grundsätzlich in der Lage sein…

…rechtlich relevante Informationen einheitlich und automatisiert darzustellen,

…unterschiedliche Sprach- oder Länderversionen korrekt auszuspielen und

…zusätzliche Garantieinformationen klar von der gesetzlichen Gewährleistung abzugrenzen.

Wo sollten Onlinehändler Informationen zur Gewährleistung künftig platzieren?

Für die geplanten EU-Vorgaben ist entscheidend, dass Informationen zur Gewährleistung (und gegebenenfalls zu freiwilligen Garantien) vor Vertragsschluss klar, hervorgehoben und gut sichtbar im Onlineshop bereitgestellt werden. Konkret geht es um die Stellen, an denen die Kundschaft eine konkrete Kaufentscheidung trifft.

Sichtbarkeit vor dem Kauf: Kundinnen und Kunden sollten die Information wahrnehmen können, bevor sie den Kauf verbindlich anstoßen.

Nah an den wichtigsten Daten: Sinnvoll ist eine Platzierung in der Nähe zentraler Produktinformationen anstatt in nachgelagerten Bereichen.

Kein Versteckspiel: Eine Platzierung nur am Ende der Seite, ausschließlich in Reitern wie „Technische Details“ oder in AGB-Verweisen kann in Zukunft dazu führen, dass Onlinehändlerinnen und -händler ihrer Informationspflicht nicht ausreichend nachkommen.

Best Practice „Above the fold“: Für erhöhte Rechtssicherheit ist es empfehlenswert, die Information in dem Bereich zu platzieren, der ohne Scrollen direkt sichtbar ist.

Besonderheit: Mobile Darstellung

Auf Smartphones ist der Platz begrenzt. Umso wichtiger ist, dass die Information nicht von Overlays (Cookie-Banner, Chat-Widgets, Sticky-Elemente) verdeckt wird und auch bei responsiver Skalierung lesbar bleibt.

Muss die Information auch im Checkout erscheinen?

Die Produktdetailseite ist der wichtigste Ort, um die notwendigen Informationen zu platzieren. Es kann jedoch sinnvoll sein, die Information zusätzlich im Checkout erneut sichtbar zu machen oder einen klaren Verweis bereitzuhalten. Das reduziert das Risiko, dass Kundinnen oder Kunden den Kauf abschließen, ohne die Daten deutlich gesehen zu haben.

Ab wann ist mit verbindlichen Vorgaben zum EU-Gewährleistungslabel zu rechnen?

Für die neuen Informationsvorgaben nennt die EU den 27. September 2026 als Stichtag. Bis zu diesem Datum müssen die Mitgliedstaaten die entsprechenden Regelungen in nationales Recht umsetzen. Ab diesem Zeitpunkt können sie für den Onlinehandel anwendbar sein.

Tipp:

Bei der Verpackung Ihrer Produkte müssen Sie ebenfalls gesetzliche Regelungen befolgen. Im Artikel Was müssen Online-Händler beim Verpackungsgesetz beachten? geben wir einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Vorbereitung statt Umsetzung

Konkrete Umsetzungsmaßnahmen sind aktuell noch nicht sinnvoll planbar. Trotzdem können Onlinehändlerinnen und -händler den Zeitraum bis 2026 nutzen, um sich organisatorisch vorzubereiten. Dazu gehört die Prüfung, …

…wie Gewährleistungs- und Garantieinformationen derzeit im Shop dargestellt werden,

…ob diese Informationen klar auffindbar und konsistent sind und

…ob das eingesetzte Shop-System grundsätzlich in der Lage ist, rechtlich relevante Informationen standardisiert auszuspielen.

Konkrete technische Anpassungen sollten Sie erst vornehmen, wenn die finalen EU-Vorgaben feststehen.

Welche Risiken drohen bei Fehlern am EU-Gewährleistungslabel?

Werden gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformationen nicht oder nur unzureichend bereitgestellt, kann das rechtliche und wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen.

1. Abmahnungen und Unterlassungsansprüche

Informationspflichten im eCommerce bergen Potenzial für Wettbewerbsverstöße. Fehlen vorgeschriebene Angaben oder sind sie unklar, schwer auffindbar oder missverständlich dargestellt, drohen Abmahnungen durch den Wettbewerb oder qualifizierte Verbände. Formale Fehler können sich zudem bei vielen Produkten gleichzeitig auswirken.

2. Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden

Auch Behörden können einschreiten, wenn Onlinehändlerinnen und -händler Vorgaben systematisch missachten. In diesem Fall kommen – abhängig von der nationalen Umsetzung – behördliche Anordnungen oder Bußgelder in Betracht.

3. Vertrauensverlust und Wettbewerbsnachteil

Stellen Sie entsprechende Informationen nicht bereit, während andere Händlerinnen und Händler bereits rechtskonform informieren, kann dies das Vertrauen potenzieller Kundschaft beeinträchtigen.

Wie unterstützt eine Webshop-Versicherung bei Verstößen gegen Informationspflichten?

Auch bei sorgfältiger Umsetzung können formale Fehler auftreten. Das ist etwa der Fall, wenn gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht korrekt, unvollständig oder schlecht sichtbar dargestellt werden. In solchen Fällen unterstützt die Webshop-Versicherung über exali.

Kommt es zu einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen Informationspflichten, prüft der Versicherer zunächst, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt. Sind die Ansprüche berechtigt, übernimmt die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen die daraus entstehenden Kosten und Schäden.

Wie können Onlinehändler sich auf die neuen EU-Vorgaben vorbereiten?

Für Onlinehändlerinnen sowie -händler kommt es bei den geplanten EU-Vorgaben auf eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung an. Wer sich rechtzeitig mit der Darstellung von Gewährleistungs- und Garantieinformationen auseinandersetzt, schafft eine gute Grundlage, um spätere verbindliche Anforderungen effizient umzusetzen.

Ergänzend hilft eine passende Webshop-Versicherung, finanzielle Risiken abzufedern, falls es im Zuge neuer oder geänderter Informationspflichten zu Abmahnungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. So wird aus einer regulatorischen Entwicklung kein Unsicherheitsfaktor, sondern ein weiterer Baustein für rechtliche Stabilität und langfristige Kundenzufriedenheit.

Vivien Gebhardt
Autorenprofil
Vivien Gebhardt
Online-Redakteurin

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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