Was müssen Online-Händler beim Verpackungsgesetz beachten?
Wenn Sie online verkaufen, müssen Sie sich bei der Verpackung Ihrer Produkte an Regeln halten. Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass sich Online-Händlerinnen und -Händler registrieren, ihre Verpackungen lizenzieren und Recyclingpflichten erfüllen. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung kommen zusätzliche Anforderungen hinzu. Damit Sie keine Bußgelder und Abmahnungen riskieren, verraten wir im Artikel, wie Sie Ihr Business vorbereiten.
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Was gilt aktuell nach dem Verpackungsgesetz?
Was ändert sich mit der neuen EU-Verpackungsverordnung?
Wie können Sie sich als Online-Händler auf die Verpackungsverordnung vorbereiten?
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz?
Was gilt aktuell nach dem Verpackungsgesetz?
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt, wie Herstellerinnen, Hersteller und der Handel mit Verpackungen umgehen müssen, die im privaten Endverbrauch anfallen. Es soll sicherstellen, dass Verpackungen recycelt und Abfälle reduziert werden. Auch der Online-Handel ist davon betroffen.
Registrierungspflicht: Ohne Eintrag kein Versand
Wer Verpackungen erstmals gewerblich in Umlauf bringt, muss sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) registrieren. Das betrifft unter anderem Versandkartons, Füllmaterial und Produktverpackungen.
Ohne diese Registrierung dürfen keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mehr an Kundinnen und Kunden abgegeben werden. Die Registrierung ist öffentlich einsehbar. Auf diese Weise sind Verstöße leicht nachweisbar.
Systembeteiligungspflicht: Recycling finanzieren
Als Online-Händlerin oder Online-Händler müssen ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren (zum Beispiel Grüner Punkt, Interseroh & Co.). Diese Systeme organisieren das Sammeln und Recycling der Verpackungsabfälle.
Dabei zahlen Sie Entgelte, die sich nach Art und Menge des eingesetzten Verpackungsmaterials richten. Nur wenn Sie bei einem System lizensiert sind, erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht.
Datenmeldepflicht: Transparenz schaffen
Alle Angaben, die an das duale System übermittelt werden, müssen auch an LUCID gemeldet werden. Dazu gehören:
- Registrierungsnummer
- Materialart und Masse der Verpackungen
- Name des beteiligten Systems
- Zeitraum der Systembeteiligung
Diese Meldungen sichern Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Vollständigkeitserklärung: Für größere Mengen verpflichtend
Unternehmen, die größere Verpackungsmengen in Verkehr bringen, müssen jährlich bis 15. Mai eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Darin weisen Sie alle Verpackungsmengen eines Jahres nach. Für die meisten kleinen und mittleren Online-Händlerinnen und -Händler entfällt diese Pflicht, da sie die Mengenschwellen (zum Beispiel 50.000 kg Papier/Pappe) in der Regel nicht erreichen.
Sanktionen bei Verstößen
Wenn Sie gegen das VerpackG verstoßen, riskieren Sie Bußgelder bis zu 200.000 Euro oder ein Vertriebsverbot. Da die Registrierung öffentlich einsehbar ist, drohen zusätzlich Abmahnungen durch den Wettbewerb.
Was ändert sich mit der neuen EU-Verpackungsverordnung?
Mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) führt die EU ein einheitliches Verpackungsrecht für alle Mitgliedstaaten ein. Ziel ist es, Verpackungen europaweit umweltfreundlicher, transparenter und besser recycelbar zu machen. Die Verordnung gilt ab August 2026 und ersetzt die bisherigen nationalen Richtlinien – das deutsche Verpackungsgesetz bleibt aber vorerst als Ergänzung bestehen.
Einheitliche Regeln in ganz Europa
Bisher hatte jedes EU-Land eigene Vorschriften für Verpackungen. Das führte zu unterschiedlichen Standards und bürokratischem Aufwand – vor allem für Online-Händler, die international verkaufen.
Die neue Verordnung schafft gleiche Anforderungen in allen EU-Staaten, damit Verpackungen künftig überall nach denselben Nachhaltigkeitskriterien gestaltet, gekennzeichnet und entsorgt werden.
Recycelbare Verpackungen werden Pflicht
Alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen künftig recycelbar sein.
Die Recyclingfähigkeit wird in Bewertungsklassen eingeteilt: Je besser das Design für Recycling geeignet ist, desto höher die Einstufung. Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen verwendet werden, die bestimmte Mindeststandards erfüllen.
Mindestanteile an Rezyklaten
Für Kunststoffverpackungen gelten künftig verbindliche Rezyklatquoten. Das bedeutet, ein bestimmter Anteil des Materials muss aus recyceltem Kunststoff bestehen. Diese Vorgaben steigen schrittweise – zunächst ab 2030, danach weiter bis 2040. Ziel ist, den Einsatz von Neumaterial zu reduzieren.
Rezyklate sind wiederaufbereitete Materialien, die aus recycelten Abfällen stammen – etwa aus gebrauchten Kunststoff-, Papier- oder Glasverpackungen. Sie ersetzen einen Teil des Neumaterials bei der Herstellung neuer Verpackungen.
Weniger Luft, weniger Müll
Gerade im E-Commerce ein wichtiger Punkt: Verpackungen müssen künftig platzsparend sein.
Die Verordnung begrenzt den Anteil von Leerraum („Empty Space Ratio“) und fordert, dass Versandverpackungen so klein wie möglich gewählt werden. Auch Einwegverpackungen sollen reduziert und durch Mehrwegsysteme ersetzt werden.
Kennzeichnungspflichten und Inhaltsbeschränkungen
Verpackungen müssen künftig mit Angaben versehen sein, aus welchen Materialien sie bestehen und wie sie entsorgt werden können. Einheitliche EU-weite Symbole sollen die Trennung erleichtern.
Zudem werden bestimmte Stoffe, etwa PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien), in Verpackungen schrittweise verboten.
Im Online-Handel müssen Sie sich regelmäßig mit gesetzlichen Neuerungen auseinandersetzen. Dazu gehört auch diese Entwicklung: Ende der EU-Streitbeilegungsplattform: Das müssen Onlineshops beachten.
Wie können Sie sich als Online-Händler auf die Verpackungsverordnung vorbereiten?
Die neuen EU-Vorgaben klingen komplex, lassen sich aber mit rechtzeitiger Planung gut umsetzen. Wenn Sie jetzt handeln, ersparen Sie sich später Aufwand, Kosten und rechtliche Risiken.
1. Bestehende Registrierung und Lizenzierung prüfen
Stellen Sie sicher, dass Sie im Verpackungsregister LUCID eingetragen und bei einem dualen System lizenziert sind. Diese Pflichten gelten weiterhin und bleiben Grundlage für jede künftige EU-Regelung.
2. Verpackungsmaterialien analysieren
Welche Materialien werden aktuell eingesetzt? Welche davon sind recycelbar oder enthalten bereits Rezyklat? Eine Bestandsaufnahme hilft, frühzeitig auf EU-konforme Verpackungen umzustellen.
3. Lieferanten, Partnerinnen und Partner einbinden
Lassen Sie sich von Ihren Verpackungslieferanten Nachweise über Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile geben. Auch Fulfillment-Dienstleister oder Marktplätze müssen künftig EU-Vorgaben erfüllen. Daher ist eine enge Abstimmung wichtig.
4. Kennzeichnung vorbereiten
Die EU-Verordnung bringt neue Symbole und Informationspflichten. Als Händlerin oder Händler sollten Sie Ihre Druckvorlagen, Etiketten und Produktverpackungen so gestalten, dass Sie künftig erweiterte Angaben (zum Beispiel Material, Entsorgungshinweis) aufnehmen können.
5. Prozesse und Dokumentation anpassen
Alle Nachweise über Registrierung, Systembeteiligung und Materialdaten sollten Sie gut dokumentieren. So lässt sich im Prüfungsfall belegen, dass alle Vorgaben erfüllt sind.
6. Frühzeitig Alternativen testen
Recycelbare oder Mehrwegverpackungen lohnen sich nicht nur rechtlich, sondern auch fürs Markenimage. Händlerinnen und Händler, die nachhaltige Verpackungslösungen früh umsetzen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz?
Wer sich nicht an die Vorgaben des Verpackungsgesetzes oder der kommenden EU-Verpackungsverordnung hält, riskiert Konsequenzen. Dabei geht es nicht nur um Umweltauflagen, sondern auch um das Wettbewerbsrecht und den Marktzugang in der EU.
Nationale Bußgelder bleiben bestehen
Schon heute drohen bei Verstößen gegen das VerpackG Bußgelder bis zu 200.000 Euro. Das ist etwa der Fall bei fehlender Registrierung im LUCID-Register, unterlassener Systembeteiligung oder falschen Mengenmeldungen. In schweren Fällen kann außerdem ein Vertriebsverbot ausgesprochen werden.
Abmahngefahr im Online-Handel
Da das Verpackungsregister öffentlich einsehbar ist, kann der Wettbewerb leicht prüfen, ob Sie ordnungsgemäß registriert sind. Fehlende Einträge oder falsche Angaben führen schnell zu Abmahnungen, die nicht nur teuer, sondern auch rufschädigend sein können.
Wie Sie mit einer Abmahnung umgehen, lesen Sie hier: Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?
EU-weite Marktüberwachung
Mit Inkrafttreten der PPWR wird die Marktaufsicht harmonisiert. Verpackungen, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen, dürfen künftig nicht mehr verkauft oder importiert werden. Das betrifft insbesondere nicht recycelbare Materialien oder Verpackungen ohne korrekte Kennzeichnung.
Haftung in der Lieferkette
Auch Fulfillment-Dienstleister, Importeure und Marktplätze können bei Verstößen haftbar gemacht werden. Als Händlerin oder Händler bleiben Sie jedoch in der Pflicht, die Einhaltung aller Vorgaben durch ihre Partner zu prüfen und zu dokumentieren.
Wie können Online-Händler sich absichern?
Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es passieren, dass Sie zum Beispiel wegen eines Formfehlers oder fehlender Registrierung abgemahnt werden. Gerade bei öffentlich einsehbaren Daten im Verpackungsregister ist das Risiko hoch. Umso wichtiger ist eine Absicherung gegen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen.
Die Webshop-Versicherung über exali deckt genau diese Risiken ab. Der Versicherer prüft an Sie gestellte Ansprüche. Unberechtigte Forderungen werden in Ihrem Namen abgewehrt, bei berechtigten Ansprüchen trägt der Versicherer die Schadensumme.
Wann sollten Online-Händler tätig werden?
Das Verpackungsgesetz bleibt auch mit der neuen EU-Verpackungsverordnung ein zentrales Thema für den Onlinehandel. Wenn Sie Ihre Verpackungen rechtzeitig prüfen, recycelbare Materialien nutzen und alle Nachweise sauber dokumentieren, sind Sie auf der sicheren Seite. So können Sie Abmahnungen und Bußgelder vermeiden. Außerdem bleibt Ihr Webshop dauerhaft rechtssicher und wettbewerbsfähig.
Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.



