0821 / 80 99 46 - 0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
0821 / 80 99 46 - 0
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
"Innovativer Schutz - weil Ihr
Business im Takt der Zeit tickt"
Ralph Günther
exali Gründer & CEO
Ihr Business bestens versichert
Ralph Günther, exali Gründer & CEO

Ralph Günther
exali Gründer & CEO
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    sonstige Dienstleister

    Haftpflicht für Dienstleister

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht
    Cyber-Versicherung

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
Home / News&Stories /
EuGH-Urteil: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verstößt gegen EU-Recht
EuGH-Urteil: HOAI verstößt gegen EU-Recht
Was wird aus der HOAI?
Was wird aus der HOAI?

EuGH-Urteil: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verstößt gegen EU-Recht
EuGH-Urteil: HOAI verstößt gegen EU-Recht

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Freitag, 5. Juli 2019
Freitag, 5. Juli 2019
<- Zurück zur Übersicht

Der Europäische Gerichtshof hat gestern entschieden: Die Regelungen zu Höchst- und Mindestpreisen in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind überzogen und widersprechen daher EU-Recht! Was die Richter genau bemängeln und welche Konsequenzen das für Architekten und Ingenieure haben könnte, erfahren Sie hier.

Neue HOAI soll am 01.01.2021 in Kraft treten

Nachdem der Bundestag Mitte September der Änderung der HOAI zugestimmt hat, wird das Gesetz am 01.01.2021 in Kraft treten. Die neue HOAI ist notwendig, da der Europäische Gerichtshof im letzten Jahr entschieden hatte, dass die dort enthaltenen Mindest- und Höchstsätze dem EU-Recht widersprechen (siehe Artikel unten). Die HOAI wird daher entsprechend abgeändert und nun folgende Regelungen enthalten:

  • Die Honorare für Architekten- und Ingenieure können in Zukunft immer frei vereinbart werden
  • Die Vorgaben in der HOAI können zur Vereinbarung des Honorars als Orientierungshilfe dienen
  • Falls keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart. Dessen Höhe entspricht dem bisherigen Mindestsatz.

Die neue Verordnung zur HOAI finden Sie hier (PDF).

Wettbewerb in der EU muss über Preis möglich sein

Dem höchsten europäischen Gericht mangelt es in der HOAI an der Verhältnismäßigkeit der Mindest- und Höchstsätze, die in der HOAI festgelegt sind. Diese dürfen nach der bisherigen Regelung nicht unter- bzw. überschritten werden. Damit sollte ein zu starker Preiskampf verhindert und die Sicherheit der Arbeiten garantiert werden. Doch diese Regelung kippte der EuGH nun kürzlich in seinem Urteil (PDF: Urteil vom 04.07.2019, AZ: C-377/17). Bei ihrer Entscheidung stützten die Richter sich auf die im Jahr 2006 verabschiedete EU-Dienstleistungsrichtlinie, die besagt, dass grundsätzlich im freien europäischen Binnenmarkt der Wettbewerb auch über den Preis möglich sein muss.

Mindest- und Höchstsätze garantieren keine Qualität

Die deutschen Argumente, dass durch die geregelten Mindest- und Höchstsätze Qualitätsstandards und der Verbraucherschutz gesichert werden, ließen die EU-Richter nicht gelten: Die Mindestsätze gelten nämlich nur für Architekten und Ingenieure. Die entsprechenden Leistungen hingegen dürfen auch andere Dienstleister erbringen, wenn sie entsprechende Qualifikationen nachweisen. Daher seien die Mindestsätze nicht geeignet, um Qualitätsstandards zu sichern.

In Zukunft mehr Wettbewerb über den Preis

Für Architekten und Ingenieure in Deutschland bedeutet das Urteil, dass die Honorarsätze in der HOAI in Zukunft nicht mehr verpflichtend gelten und sie nun verstärkt über den Preis ihrer Arbeit verhandeln müssen. In einer Stellungnahme kündigte die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, an: „Wir werden die intensiven Gespräche mit dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium fortführen, um die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten.“

Entscheidung des EuGH ist ab sofort zu beachten

Wie genau ein solcher Referenzrahmen aussehen könnte, bleibt abzuwarten. Deutschland muss nun in jedem Fall handeln: Es ist verpflichtet, das EuGH-Urteil so schnell wie möglich umzusetzen und die Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen aufzuheben. Dies kann zwar bis zu einem Jahr dauern, trotzdem ist die Entscheidung des EuGH bereits jetzt zu beachten. Denn solange ein nationales vom EuGH für rechtswidrig erklärtes Gesetz noch nicht aufgehoben ist, haben die deutschen Gerichte im Ernstfall die Pflicht, die Entscheidung des EuGH durchzusetzen.

Infos der Bundesarchitektenkammer zum EuGH-Urteil

Weitere Infos zur EuGH-Entscheidung und entsprechend FAQ finden Sie auf der Website der Bundesarchitektenkammer. Bezüglich zukünftiger Honorarvereinbarungen teilt diese mit, dass es nach wie vor entscheidend sei, dass Architekten überhaupt eine Honorarvereinbarung treffen. Es ändere sich lediglich, dass – falls keine Vereinbarung getroffen wird – Architekten sich dann nicht mehr auf die unwiderlegliche Vermutung, dass der Mindestsatz vereinbart wurde, berufen können. Außerdem rät die Bundesarchitektenkammer dazu, frühzeitig schriftliche Verträge abzuschließen, in denen die Vergütungshöhe eindeutig geregelt ist. Dabei können Architekten weiterhin Bezug auf die HOAI nehmen, jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, ob Mittel-, Höchst- oder Mindestsätze zugrunde gelegt werden.

Die HOAI soll als Rechtsverordnung bestehen bleiben

Außerdem teilt die Bundesarchitektenkammer ihren „Plan B“ mit, den sie „seit langem“ für den Fall des EuGH-Urteils in der Schublade habe, der jedoch aus politischen Gründen nicht kommuniziert wurde. Hauptziel sei es, die HOAI als Rechtsverordnung zu erhalten. Diese habe die Bundesregierung auch bereits zugesichert. Für eine modifizierte HOAI werde vorgeschlagen:

  • Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird, wird vermutet, dass die Mittelsätze vereinbart sind.
  • Sofern eine andere Vereinbarung getroffen wird, muss die Höhe der Vergütung nach Art und Umfang der Aufgabe sowie nach Leistung des Architekten angemessen sein.

Bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag angenommen wird. Sobald sich zur HOAI etwas Neues ergibt, erfahren Sie es natürlich bei uns.

Egal was kommt: Berufshaftpflicht für Architekten- und Ingenieure bleibt!

Architekten und Ingenieure

Egal wie es nun mit der HOAI weitergeht, eines bleibt auf jeden Fall an Ihrer Seite: Ihre Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure über exali.de. Ob Planungs-, Beratungs- oder Berechnungsfehlern, Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen oder Fehler bei der Bauüberwachung – mit der Berufshaftpflicht sind Sie optimal und umfassend abgesichert. Mit unseren individuellen Zusatzbausteinen wie einer Honorarrechtsschutz oder einer  „Daten- und Cyber-Eigenschaden-Deckung“ bei Hackerangriffen können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz einfach an Ihr Business anpassen.

Sie haben Fragen zu Ihrem optimalen Versicherungsschutz? Dann rufen Sie uns einfach an! Unsere Versicherungsexperten erreichen Sie immer persönlich, ohne Warteschleife oder Callcenter.

 

© Ines Rietzler – exali AG
Ines Rietzler
Autorenprofil
Ines Rietzler
Chefredakteurin Online-Redaktion

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
Was mag ich?
Sommer, Reisen, gutes Essen und Fußball.
Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

Autorenprofil
Ines Rietzler
Ines Rietzler

Chefredakteurin Online-Redaktion

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
Was mag ich?
Sommer, Reisen, gutes Essen und Fußball.
Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Kosten überschritten: Kunde darf Architektenvertrag außerordentlich kündigen
Kosten überschritten: Kunde darf Architektenvertrag außerordentlich kündigen
Eine schräge Tür wird zum Albtraum für Architekten
Eine schräge Tür wird zum Albtraum für Architekten
Nicht nur „Pfusch am Bau“! Welche Berufsrisiken haben Architekten?
Nicht nur „Pfusch am Bau“! Welche Berufsrisiken haben Architekten?
Star-Architekt macht jedes Bauwerk zum Desaster
Star-Architekt macht jedes Bauwerk zum Desaster
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Kosten überschritten: Kunde darf Architektenvertrag außerordentlich kündigen
Kosten überschritten: Kunde darf Architektenvertrag außerordentlich kündigen
Eine schräge Tür wird zum Albtraum für Architekten
Eine schräge Tür wird zum Albtraum für Architekten
Nicht nur „Pfusch am Bau“! Welche Berufsrisiken haben Architekten?
Nicht nur „Pfusch am Bau“! Welche Berufsrisiken haben Architekten?
Star-Architekt macht jedes Bauwerk zum Desaster
Star-Architekt macht jedes Bauwerk zum Desaster
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • sevDesk

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Cookie-Einstellungen

Um die Funktion unseres Online-Tarifrechners auf exali.de zu gewährleisten, ist der Einsatz von Cookies notwendig. Zusätzliche Cookies, die für statistische Zwecke oder personalisierte Inhalte genutzt werden, kommen nur dann zum Einsatz, wenn Sie diesen zustimmen. Um Ihre Cookie-Einstellungen anzupassen, klicken Sie auf die entsprechenden Checkboxen und anschließend auf „Auswahl bestätigen“. Alternativ können Sie mit dem Klick auf „Alles auswählen“ allen Cookies zustimmen. Ihre Cookie-Einstellungen können Sie jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
 
Details anzeigen Details ausblenden
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite notwendig. Hierzu zählen beispielsweise die Funktion des Online-Tarifrechners und sicherheitsrelevante Funktionen.

Statistik

Für unsere User möchten wir Angebote und Inhalte auf unseren Webseiten stets verbessern. Hierfür erfassen wir mit Google Analytics anonymisierte Daten für Analysen und Statistiken und werten diese aus. Mit diesen Cookies können wir beispielsweise erfassen, welche Infotexte besonders häufig angeklickt werden und entsprechend unsere Informationen optimieren.

Personalisierung

Mit diesen Cookies können wir den Service für unsere User verbessern und Ihnen individualisierte Inhalte, passend zu Ihren Interessen, anzeigen. Mit dem LinkedIn Insight-Tag, Google Ads und dem Facebook Pixel können wir Ihnen auch plattformübergreifend passende Inhalte ausspielen.
Auswahl bestätigen
alles auswählen und bestätigen
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Ihr Geschäftssitz befindet sich in
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.