Nicht nur „Pfusch am Bau“! Welche Berufsrisiken haben Architekten?
Das neue Haus steht, der Garten ist perfekt angelegt, der Auftrag ist erfolgreich beendet, Architekt und Hausbesitzer sind glücklich – noch! Denn wer denkt, dass ein statisch korrekt geplantes Haus der Gipfel allen Architekten-Glückes ist, der vergisst die zahlreichen Stolpersteine, die auch nach Auftragsende die Karriereleiter eines Architekten runterkullern und den Aufsteigenden mit sich reißen können. Dass es dabei auch richtig teuer werden kann, ist vielen gar nicht bewusst…
Vorsicht, Verletzungsgefahr!
Auf Baustellen trägt der bauüberwachende Architekt nicht nur die Verantwortung für das entstehende Gebäude, sondern ist gleichzeitig auch für die Baustellensicherung zuständig. Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass einige Gefahrenstellen übersehen oder schlichtweg vergessen werden. So erging es einem Architekten, der bei der Absicherung einer Baustelle eine Deckenöffnung übersah, in die später die Kellertreppe eingebaut werden sollte. Leider mit schwerwiegenden Folgen, denn bei den anschließenden Bauarbeiten stürzte ein Arbeiter durch das ungesicherte Loch und zog sich dabei einen komplizierten Handgelenksbruch zu.
Zum Glück war der Architekt aus diesem Fall versichert und musste sich anstatt der Zahlung von Schmerzensgeld nur mit seinem schlechten Gewissen rumschlagen. Aus diesem Grund sollten sich Architekten gegen Forderungen aus Personenschäden absichern. Nicht nur durch Unachtsamkeit wie im oben geschilderten Fall können Verletzungen entstehen. Auch fehlerhafte Planung, wie ein zu hoch bemessener Treppenabsatz oder ein unzureichend gesichertes Kabel, kann zu körperlichen Schäden führen, die – falls nicht gut versichert – für den Architekten sehr teuer werden können.
Neue Tribüne ohne Sicht
Vor knapp zwei Jahren beschäftigte sich das LG Augsburg mit dem kuriosen Fall des missglückten Umbaus des Eisstadions in Augsburg. Eigentlich sollte durch den Umbau des in die Jahre gekommenen Stadions in der Stadt für die Fans alles besser werden. Doch von den neu gebauten Tribünen war es nicht möglich, das Spielgeschehen an der gesamten Bande zu verfolgen. Selbst von den teuersten Sitzplätzen waren Teile der Eisfläche nicht einzusehen. Die Folge: Die neuen Tribünen mussten noch einmal mit geänderter Steigung gebaut werden. Für das teure Tribünendesaster machte die Stadt das Architekturbüro verantwortlich. Konkret forderte die Stadt 1,1 Millionen Euro, die für Abriss und Neubau der Tribünen angefallen waren. Außerdem wollte die Stadt erreichen, dass die Architekten für Kosten aufkommen, die sich erst im Nachhinein beziffern lassen – darunter fallen unter anderem Verzögerungen bei der Umsetzung des Projekts.
Nach gut einjährigem Prozess wurden die Architekten dazu verurteilt, Schadenersatz zu zahlen. Auch für mögliche Folgekosten müssten die verantwortlichen Architekten aufkommen, stellten die Richter fest.
Wasser marsch!
In einem anderen Fall war ein versicherter Architekt mit der Planung eines großen Einfamilienhauses in Seenähe beauftragt. Um nasse Füße und geflutete Keller zu vermeiden, setzte der Ingenieur das Fundament des Hauses 30 cm über dem zuletzt gemessenen Höchststand des Grundwasserspiegels an. Eigentlich ausreichend kalkuliert, doch der Architekt hatte vergessen, dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses, der den anliegenden See mit Wasserzulauf speist, ein Kohletagebau geflutet wurde. Dadurch stieg der Grundwasserspiegel um stolze 45 cm und machte die ganze Planung des Ingenieurs zunichte: Der Keller wurde ungewollt zum Schwimmbad und musste daher kostenaufwändig saniert und nachgerüstet werden.
In solchen Fällen lohnt sich eine Versicherung gegen Schadenersatzforderungen aus Sach- und Vermögensschäden, die fester Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten ist.
Architektur ist Harmonie und Einklang aller Teile…
…oder eben auch nicht, wie der architektonische Alptraumbau der Freiburger Unibibliothek eindrucksvoll beweist. Eigentlich wurde der komplett verglaste und mit einer schrägen Außenfassade ausgestattete Blickfang als Meisterstück des Schweizer Architekten Heinrich Degolo gefeiert.
Doch schon bald tauchten die ersten mehr oder minder schwerwiegenden Problemchen des Bauwerks auf: Die nach vorn geneigte, automatische Eingangstür der Bibliothek ist durch die schräge Fassade zu komplex für die angewandte Technik und musste letztendlich nach längerem Türen-Hick-Hack zwischen der Stadt und dem Architekten ersetzt werden. Außerdem wirkt die Gebäudeoberfläche aus Glas bei den unzähligen Freiburger Sonnenstunden als Spiegel und blendet damit auf gefährliche Art Autofahrer und Fußgänger. Aus diesem Grund muss das gute Designstück jetzt bei Sonnenschein mit einer wenig ansehnlichen Folie bedeckt werden…
Durch Planungs- und Ausführungsfehler oder mangelhafte Berechnungen können hohe Kosten für den Auftraggeber entstehen, der in Folge dessen den Architekten verklagen und Schadensersatz fordern kann. In diesen Fällen tut der Architekt gut daran, wenn er gegen derartige berufliche Versehen abgesichert ist.
Unschuldig, aber trotzdem wird zur Kasse gebeten?
Egal ob Restaurierungen, Garten- und Landschaftsbau oder Bau- oder Stadtplanung – der Beruf des Architekten ist vielfältig. Und gerade aus dieser Vielfalt wachsen auch viele Risiken, gegen die der Architekt bestmöglich abgesichert sein will. In diesem Artikel habe ich schon Beispiele genannt, für die sich eine Versicherung unbedingt lohnt.
Doch was passiert, wenn der Architekt unverschuldet ins Fadenkreuz einer Anklage gerät? Erzürnte Auftraggeber fordern im Ernstfall oftmals nur allzu schnell Schadensersatz vom Architekten, auch wenn dieser die Forderung und die Ansprüche als unbegründet ansieht. Bis der Fall begutachtet ist und eine endgültige Entscheidung feststeht, vergehen oftmals Monate oder gar Jahre, in denen sich Anwalts- und Gerichtskosten häufen.
Daher beinhaltet die Berufshaftpflicht für Architekten über exali.de (auch Architekten-Haftpflicht genannt) einen passiven Rechtsschutz, der im Fall der Fälle die Kosten (z.B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und auch Gerichtskosten) für die Abwehr von ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen Dritter übernimmt.
© Vanessa Materla – exali AG