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Urheberrechts-Wahnsinn: Getty will von Fotografin Geld für ihr eigenes Bild und soll jetzt eine Milliarde Dollar zahlen
Milliardenklage gegen Getty Images

Urheberrechts-Wahnsinn: Getty will von Fotografin Geld für ihr eigenes Bild und soll jetzt eine Milliarde Dollar zahlen

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Freitag, 29. Juli 2016
Freitag, 29. Juli 2016
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Die Bildagentur Getty Images hat sich selbst ein erstaunlich großes Problem geschaffen. Nachdem sie eine Fotografin für die Verwendung ihres eigenen Bildes abgemahnt haben, holt diese zum Gegenschlag aus und fordert eine immense Summe Schadenersatz. Eine „David gegen Goliath“-Geschichte, die ein schadenfrohes Grinsen auf allen Urheberrechts-geplagten Gesichtern hinterlässt.

Getty Images im Abmahnwahn?

Die amerikanische Bildagentur Getty Images ist sicherlich jedem Fotografen ein Begriff. Das Unternehmen hat über 200 Millionen Werke im Angebot und verkauft dafür Nutzungslizenzen. Wer eines der Bilder verwenden möchte, muss sich an die Lizenzbedingungen halten, sonst droht eine dicke Rechnung von Getty Images und möglicherweise eine Abmahnung.

Doch nun hat sich die Agentur einen dicken Fehler geleistet, indem sie die Fotografin Carol M. Highsmith eine Rechnung für die (angeblich unrechtmäßige) Verwendung eines Fotos geschickt hat, das die Fotografin selbst geschossen hat. Highsmith hatte das Bild auf der Webseite ihrer persönlichen Wohltätigkeitsorganisation eingebunden.

Die Krönung: Das Bild ist ein Selbstportrait, das die Fotografin – zusammen mit rund 18.000 weiteren Bildern – der Library of Congress geschenkt hat. Alle Bilder stehen unter „Public Domain“ und sich damit für Jedermann frei zu verwenden. Getty Images hat keine Rechte an den Bildern, hat diese aber dennoch in den eigenen Katalog aufgenommen und kassiert für die Bilder Lizenzgebühren. 

Library of Congress, Prints & Photographs Division, photograph by Carol M. Highsmith [reproduction number, e.g., LC-USZ62-123456© Bild: Library of Congress, Prints & Photographs Division, photograph by Carol M. Highsmith [reproduction number, e.g., LC-USZ62-123456]

Fotografin holt zum Gegenschlag aus    

Die Fotografin, die ihr Lebenswerk durch die Schenkung für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hat, war über das Verhalten der Agentur natürlich entsetzt und kontaktierte ihren Anwalt. Dieser reichte nun Klage bei Gericht ein.

Die Forderung von Highsmith: Getty Images soll eine Milliarde Dollar Schadenersatz zahlen.

Der Vorwurf: Getty Images habe bei 18.755 Bildern unrechtmäßig Lizenzgebühren verlangt und sich fälschlicherweise als der Inhaber der Rechte ausgegeben. Damit habe die Agentur Highsmiths „großzügige Geschenk an das amerikanische Volk“ unterschlagen, so der Anwalt.

„Karma is a bitch“

Getty Images ist dafür bekannt, mit „Lizenzrechtsverletzern“ nicht gerade nachsichtig zu sein und Forderungen unerbittlich einzutreiben. Nun schlägt das Schicksal (oder eben die Fotografin) zurück und fordert die Rekordsumme von einer Milliarde Dollar. Getty Images hat bereits Stellung genommen und angekündigt, die Vorwürfe zu prüfen. Die Bilder sind natürlich inzwischen aus dem Angebot der Agentur entfernt worden.

Die Einforderung der Lizenzgebühren wurde in diesem Fall für Getty Images zum absoluten Business-GAU, doch meist sind Bild-Agenturen nicht die Empfänger von Schadenersatzforderungen, sondern die Versender. Um sich im unübersichtlich Feld von Lizenz- und Nutzungsrechten nicht zu verstricken und am Ende teuer bezahlen zu müssen, schützen die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de bei Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Darüber hinaus schützt der integrierte Passive Rechtschutz vor unberechtigten Forderungen, wie im Beispiel der amerikanischen Fotografin. Hier übernimmt die Versicherung die Kosten für die Abwehr der Schadenersatzforderung.

Weiterführende Informationen:

  • Fristenkalender in der Anwaltskanzlei: Vorsicht wenn´s der Azubi macht!
  • Bei einem Datenverlust lieber gleich an die Profis wenden
  • Wenn das Gericht beim Datum pfuscht….ist trotzdem der Anwalt verantwortlich?!

© Bild: Library of Congress, Prints & Photographs Division, photograph by Carol M. Highsmith [reproduction number, e.g., LC-USZ62-123456]

© Text:  Sarah-Yasmin Fließ – exali AG

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