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Kein Kavaliersdelikt: 3 Jahre und 3 Monate Haft für Markenrechtsverletzung!
Gefängnisstrafe für Markenrechtsverletzung

Kein Kavaliersdelikt: 3 Jahre und 3 Monate Haft für Markenrechtsverletzung!

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 21. Oktober 2016
Freitag, 21. Oktober 2016
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Wer etwas nutzen möchte, das jemand anderem gehört, der muss zumindest fragen. Diese einfache Kindergarten-Regel, wird im täglichen Business leider häufig ignoriert. Rechtsverletzungen (egal ob bewusst oder unbeabsichtigt) gehören daher zu den häufigsten Abmahngründen im Business. Was vielen nicht bewusst ist, Rechtsverletzungen können nicht nur für den Geldbeutel, sondern auch für die eigene Freiheit gefährlich werden.

Markenrecht besser nicht verletzen

Abmahnungen und Schadenersatzzahlungen aufgrund einer Markenrechtsverletzung wundern heute niemanden mehr. Doch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 27 KLs - 430 Js 794/15 - 4/15) sorgt dann doch für große Augen, denn die Richter verurteilten einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 75 Monaten, also drei Jahren und drei Monaten.

Was war passiert?

Der inzwischen Verurteilte hat knapp 30.000 Armbanduhren aus China in die Europäische Union importiert – ohne Genehmigung des Markenrechtsinhabers. Dabei handelte es sich jedoch nicht um ein Versehen, der Händler importierte die Uhren ganz bewusst, ohne entsprechende Lizenz, in 33 einzelnen Lieferungen. Insgesamt wurden die Uhren für rund 1.889.000 Dollar verkauft.

Diese Zahlen erklären auch das hohe Strafmaß des Urteils. Bei knapp 2 Milliarden Dollar Verkaufswert kann von einem „Versehen“ keine Rede sein. Der Verurteilte hat gezielt Markenrechte verletzt, um möglichst viel Profit zu machen. Für diese „gewerbsmäßige strafbare Verletzung einer Gemeinschaftsmarke“ muss er nun seine Freiheit opfern.

Markenrechtsverletzung extrem

Der Fall des Uhrenhändlers ist freilich nicht alltäglich, doch er zeigt, dass deutsche Gerichte bei Markenrechtsverletzungen keinen Spaß verstehen. Abseits des strafrechtlichen Prozesses, droht dem Verurteilten noch ein zivilrechtlicher Prozess des tatsächlichen Markenrechtsinhabers der Uhren. Der Markenrechtsinhaber hat den Verurteilten abgemahnt und zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert – ein übliches Vorgehen bei Markenrechtsverletzungen.

Um eine Markenrechtsverletzung zu begehen, ist keine kriminelle Energie (wie die des Verurteilten) nötig, ein schlichtes Versehen kann schnell dazu führen, dass im Business eine Markenrechtsverletzung stattfindet. Auch wenn bei einer versehentlichen (einmaligen) Markenrechtsverletzung nicht mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen ist, kann dadurch dennoch ein Business ins Straucheln geraten. Denn Schadenersatzforderungen und juristische Kosten können bei Rechtsverletzungen schnell zu finanziellen Problemen führen.

Absicherung bei Markenrechtsverletzungen

Deshalb sollten sich Selbständige und Freiberufler vor Schadenersatzforderungen sowie Abmahnungen aufgrund einer Rechtsverletzung absichern. Dabei ist darauf zu achten, dass auch Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie unlautere Werbung umfassend versichert sind. Im Falle einer unberechtigten Schadenersatzforderung übernimmt der Versicherer dann die juristische Abwehr und die damit verbundenen Kosten. Sollte die Forderung berechtigt sein, zahlt der Versicherer zusätzlich die Schadenersatzsumme.

Wer jedoch – wie der Uhrenhändler – bewusst (im Versicherungsjargon vorsätzlich) und in großem organisiertem Stil betrügt, muss mit einem strafrechtlichen Prozess rechnen, hier ist auch ein Versicherer machtlos.

Weiterführende Informationen:

  • Preisfehler im Webshop? Das sollten Onlinehändler wissen, wenn Kunden die Ware fordern
  • Abmahnsicherer Newsletter-Versand? Diese Tipps sollten Sie beachten!
  • Aus gut gemeint wird teuer: Werbung mit versichertem Versand ist nicht erlaubt!

© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG

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