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Berufshaftpflicht: Wer muss sich versichern?
Berufshaftpflicht – Diese Selbständigen sollten sich absichern

Berufshaftpflicht: Wer muss sich versichern?

Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Mittwoch, 20. November 2024
Mittwoch, 20. November 2024
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Wer selbständig tätig ist, braucht eine gute Absicherung. Während bestimmte Berufsgruppen gesetzlich verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, haben andere die Wahl. In diesem Artikel beleuchten wir die Vorgaben und klären, warum eine Berufshaftpflicht für alle sinnvoll ist - ob vorgeschrieben oder nicht.

Artikelübersicht:

Wer muss eine Berufshaftpflicht abschließen?

Was gilt für andere Berufsgruppen?

Was ist mit Angestellten?

Absicherung lohnt sich immer

Den Artikel haben wir auch als Video für Sie:

 
 

Wer muss eine Berufshaftpflicht abschließen?

Einige Berufsgruppen sind verpflichtet, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. In manchen Fällen ist diese Regel gesetzlich vorgegeben. Manchmal schreibt die Berufskammer vor, dass ihre Mitglieder sich gegen berufliche Risiken absichern müssen – sonst dürfen sie ihren Beruf gar nicht erst ausüben. Das betrifft zum Beispiel:

  • Architektinnen und Architekten
  • Ingenieurinnen und Ingenieure
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler
  • Ärztinnen und Ärzte

Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend. Am besten, Sie informieren sich vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit über Vorgaben zur beruflichen Absicherung.

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Was gilt für andere Berufsgruppen?

Auch in Branchen, in denen eine Berufshaftpflicht nicht vorgeschrieben ist, sollten Selbständige an die passende Absicherung denken. Das gilt unter anderem für…

…den IT-Sektor,

…den Medienbereich

…Consulting und

…Dienstleisterinnen sowie Dienstleister in verschiedenen Bereichen (Gutachtenerstellung, Sachverständige, Datenschutz, …)

Die Gefahr, in täglichen Business einen Fehler zu begehen, ist überall vorhanden. Werden Sie dafür haftbar gemacht, kann das ohne Berufshaftpflichtversicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Abseits vom Thema Haftung fordern zudem immer mehr Auftraggebende den Nachweis einer Berufshaftpflicht im Rahmen eines Projektvertrags. So betreiben Sie mit der passenden Absicherung nicht nur Risikomanagement, sondern verschaffen sich auch einen Wettbewerbsvorteil. Unsere Schadenfälle zeigen immer wieder, wie wichtig der Abschluss einer Berufshaftpflicht ist – ob vorgeschrieben oder nicht.

Was ist mit Angestellten?

„Normale“ Angestellte einer Firma sind haftungsprivilegiert. Geschieht durch ihr Verschulden als Mitarbeitende ein Schaden, dann sind sie über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber abgesichert. Haben Mitarbeitende eine Position inne, in der sie direkt haftbar sind, stellt sich die Lage jedoch anders dar. Diese Personen sollten entweder über eine Firmen-D&O (Directors and Officers) abgesichert sein oder mit einer personenbezogenen D&O selbst für ihren Schutz sorgen.

Diese Art der beruflichen Absicherung ist relevant für:

Organe eines Unternehmens und Personen in Leitungsfunktionen: Management, Geschäftsführung, Unternehmensleitung, Aufsichtsrat, …

Angestellte in Sonderfunktionen und Beauftragte: Prokura, Datenschutz, Compliance, Arbeitsschutz, …

Absicherung lohnt sich immer

Grundsätzlich empfehlen wir bei exali eine Absicherung für alle, die als Freelancer oder selbständig tätig sind. So sind Sie geschützt, sollten Sie einmal für einen beruflichen Fehler in Haftung genommen werden. Was eine moderne Berufshaftpflicht alles leisten sollte, erfahren Sie auf unserer Website.

Vivien Gebhardt
Autorenprofil
Vivien Gebhardt
Online-Redakteurin

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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Vivien Gebhardt
Vivien Gebhardt

Online-Redakteurin

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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7 Kommentare
Kommentar
693
Beate 29 böhmer kommentierte am Donnerstag, 29. August 2019 Antworten
Hallo, mir ist nicht ganz klar: Muss ich als Heilpraktiker für Psychotherapie und Getalttherapeutin eine Berufshaftlicht haben ? Ist es ein Muss oder eine Empfehlung? Schönen Gruß
Kommentar
694
Ines Rietzler kommentierte am Donnerstag, 29. August 2019 Antworten
Hallo Beate, vielen Dank für Ihren Kommentar. Heilpraktiker, die Mitglied in einem Berufsverband sind, müssen verpflichtend eine Berufshaftpflicht abschließen. Generell ist eine Berufshaftpflicht für Heilpraktiker sehr wichtig, da beispielsweise Schmerzensgeldforderungen schnell das ganze Business gefährden können. Wenn Sie Fragen zur passenden Absicherung haben, können Sie sich gerne an unsere Kundenbetreuer unter 0821 8099460 wenden, die Sie gerne beraten. Viele Grüße, Ines aus der exali.de-Onlinredaktion
Kommentar
716
Maria Konradsdottir kommentierte am Mittwoch, 8. Januar 2020 Antworten
Hallo, ich werde bald anfangen selbständig in kleinen Gruppen von 6-8 Kinder Musik zu unterrichten. Dafür miete ich einen Raum und habe selbst Privathaftpflichtversicherung. Brauche ich noch eine Berufshaftpflichtversicherung? Viele Grüsse!
Kommentar
717
exali.de Online-Redaktion kommentierte am Mittwoch, 8. Januar 2020 Antworten
Hallo Maria, als selbständige Musiklehrerin bist du nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings macht es dennoch Sinn, deine beruflichen Risiken abzusichern, da die finanziellen Folgen im Schadenfall sehr hoch sein können und deine Privathaftpflicht in solchen Fällen nicht einspringt. Zum Beispiel ist im Umgang mit Kindern der Datenschutz ein großes Thema. Bei Datenschutzverstößen oder Cyberschäden (zum Beispiel wenn du an die Eltern der Kinder eine E-Mail schickst und diese einen Virus enthält) bist du mit einer Berufshaftpflichtversicherung abgesichert. Auch Urheberrechtsverletzungen könnten in deinem Beruf ein Thema sein, beispielsweise bei Theateraufführungen oder Liedtexten etc. Wenn du deswegen abgemahnt wirst, springt eine Berufshaftpflicht ebenfalls ein. Da du wahrscheinlich für den Unterricht Räume anmietest, ist auch eine Betriebshaftpflicht, die Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung ist, sinnvoll. Dann bist du bei Schäden an den angemieteten Räumen abgesichert oder wenn sich ein Kind durch dein Verschulden beim Musikunterricht verletzt. Wenn du noch Fragen hast, dann sind unsere Kundenbetreuer gerne für dich da. Du erreichst sie unter: 0821 80 99 46 0. Viele Grüße aus der exali.de Online-Redaktion
Kommentar
748
Ernesto kommentierte am Dienstag, 13. Oktober 2020 Antworten
Ich arbeite nebenberuflich und freiberuflich als webdesigner bei einem Jahreseinkommen von unter 6300 EUR (Frührentner - Hinzuverdienstgrenze). Meine Privathaftpflichtversicherung deckt nebenberufliche selbstständige berufliche Risiken bis zu 6000 EUR Umsatz ab. Brauche ich dennoch eine Berufshaftpflichtversicherung?
Kommentar
753
exali.de Online-Redaktion kommentierte am Mittwoch, 2. Dezember 2020
Hallo, danke für Ihre Anfrage. Inwieweit Ihre private Haftpflicht berufliche Risiken abdeckt (und vor allem welche), können wir Ihnen leider nicht sagen. Gerade Vermögensschäden, die bei Ihnen als Webdesigner besonders wahrscheinlich sind, sind aber vermutlich nicht abgedeckt. Das Jahreseinkommen ist dabei irrelevant - auch wenn sie lediglich nebenberuflich als Webdesigner tätig sind, können größere Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Deshalb empfehlen wir stets den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Sollten Sie eine ausführliche Beratung wünschen, freuen sich die Kollegen in der Kundenbetreuung über Ihren Anruf unter 0821 / 80 99 46 - 0 Viele Grüße, Ihre exali-Redaktion
Kommentar
801
Maria Silva kommentierte am Mittwoch, 4. August 2021 Antworten
Hallo! Ich bin im angestelltenverhältnis als Kinderbetreuerin! Mein Arbeitgeber rät mich dringend zu einer berufshaftpflichtversicherung als Kinderbetreuerin! Was deckt diese Versicherung und was kostet diese? Wäre sehr dankbar für eine Antwort! Vielen Dank
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