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Berufshaftpflichtversicherung: Wer braucht eine und wer nicht?
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Berufshaftpflichtversicherung: Wer braucht eine und wer nicht?
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Berufshaftpflichtversicherung: Wer braucht eine und wer nicht?

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Dienstag, 17. Dezember 2019
Dienstag, 17. Dezember 2019
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„Als Angestellter brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung“ bis „eine Berufshaftpflicht ist sinnloser Schnickschnack“ ist im Netz zu dem Thema so ziemlich alles zu lesen. Von Halbwahrheiten bis hin zu kompletten Unwahrheiten. Bei diesem Thema kann Halbwissen tatsächlich sehr teuer werden. Wir räumen damit auf und erklären, wer eine Berufshaftpflichtversicherung braucht und wer nicht.

Wer ist gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflicht abzuschließen?  

Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen: Wer braucht eine Berufshaftpflicht im Sinne von „gesetzlich verpflichtend“ und wer sollte eine haben im Sinne von „sonst geht`s Ihnen im Schadenfall gehörig an den Kragen.“

Es gibt Berufsgruppen, die von Gesetzes wegen, oder weil es die eigene Berufskammer vorschreibt, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Das bedeutet, sie dürfen ihren Beruf gar nicht erst ausüben bzw. Mitglied in der entsprechenden Berufskammer werden, wenn sie keine haben. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel:

  • Architekten/Ingenieure
  • Ärzte/ Apotheker
  • Bewachungsunternehmen
  • Immobilienverwalter/Hausverwalter/WEG-Verwalter
  • Immobilienkreditvermittler
  • Inkassobüros
  • Finanzanlagenvermittler
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Versicherungsvermittler
  • Wirtschaftsprüfer

Für wen ist eine Berufshaftpflicht noch sinnvoll?

Jedoch gibt es auch viele Berufsgruppen, die dringend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen sollten, auch wenn sie es nicht müssen. Das sind vor allem Selbständige und Freiberufler und/oder kleinere/mittlere Unternehmen und Startups, die nicht wie Großkonzerne über entsprechende Rücklagen für Rechtstreitigkeiten oder Schadenersatzforderungen verfügen. Denn für diese ist die Gefahr, in ihrem täglichen Business einen Fehler zu begehen, der einem anderen einen Schaden zufügt, besonders hoch. Sind sie dann nicht durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert, stehen sie im Schadenfall alleine da und müssen eventuelle Schadenersatzzahlungen aus eigener Tasche bezahlen. Je nach Höhe der Forderung kann sie das ihre berufliche und private Existenz kosten.

Zu den Berufsgruppen, die eine Berufshaftpflicht abschließen sollten, gehören unter anderem:

  • IT-Experten (Softwareentwickler, IT-Consultants, Systemadministratoren)
  • Online-Shop-Betreiber
  • SEO/SEA-Agenturen und –Berater
  • Agenturen (Werbe-, Webdesign-, PR-, Grafik-Agenturen)
  • Betreiber von Internetportalen, Webseiten, Mobile- und Web-Applikationen (Apps)
  • Consultants
  • Externe Datenschutzbeauftragte und –berater
  • Sachverständige und Gutachter
  • Immobilienmakler 

Warum eine Berufshaftpflicht wichtig ist: Echte Schadenfälle

Eine Schadenersatzforderung kann, je nachdem wie hoch sie ausfällt, die Existenz von Start-ups, Freelancern und Selbständigen bedrohen. Ein Beispiel dafür ist ein ITler aus einem exali.de Schadenfall. Er sollte für seinen Kunden, ein Busreiseunternehmen, eine kleine kosmetische Änderung an dessen Website vornehmen. Irgendwie schlich sich der Fehlerteufel ein und die Internetseite war mehrere Tage lang down – nichts ging mehr: keine Buchungsanfragen, keine Katalogbestellungen, keine Kontaktaufnahme. Dadurch gingen dem Reiseunternehmer 90.000 Euro Umsatz verloren. Den daraus entgangenen Gewinn in Höhe von 9.000 Euro stellte er dem ITler in Rechnung. Glück für diesen: Er war durch seine IT-Haftpflichtversicherung abgesichert, die die Schadenersatzzahlung übernahm.

Der ITler ist nicht der einzige „Unglücksrabe“ aus den exali.de Akten. Hier können Sie einige echte Schadenfälle aus verschiedenen Branchen nachlesen:

  • ein SEO erhält für „Unnatural Links“ eine Schadenersatzforderung von 250.000 Euro
  • eine Marketing-Agentur soll 15.000 Euro wegen eines Fehlers bei Google Ads zahlen
  • ein ITler sorgt für unerwartet viele Gewinner in einem Gewinnspiel
  • ein Webdesigner soll für eine gehackte WordPress-Seite verantwortlich sein
  • eine Consulting-Firma soll wegen einer falschen Beratung zur Straßenbeleuchtung einer Gemeinde 20.000 Euro Schadenersatz zahlen
  • eine Digital-Agentur scheitert an einem Shopsystem-Projekt und soll 100.000 Euro zahlen
  • die Drohne eines Hochzeitsfotografen löst einen Feuerwehreinsatz aus
  • ein Webshopbetreiber soll 40.000 Euro wegen einer Urheberrechtsverletzung zahlen

Angestellte brauchen keine Berufshaftpflicht – aber es gibt Ausnahmen!

Allgemein gilt: „Normale“ Angestellte einer Firma sind haftungsprivilegiert. Das heißt, wenn sie in ihrem Job – während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen, bei dem sie angestellt sind – einen Schaden verursachen, sind sie über ihren Arbeitgeber in den meisten Fällen abgesichert. Selbständige und Freiberufler haben diesen Schutz nicht.

Aber Achtung – auch für Angestellte gibt es Ausnahmen, wenn sie eine besondere Position innerhalb eines Unternehmens haben, in welcher sie direkt in Haftung genommen werden können. Dabei handelt es sich um die Organe eines Unternehmens und Personen in Leitungsfunktionen wie zum Beispiel Vorstände, Manager, Interim Manager, Geschäftsführer, Unternehmensleiter und Mitglieder des Aufsichtsrates oder Beirates.

Aber auch Angestellte in Sonderfunktionen und Beauftragte können in Haftung genommen werden, beispielsweise Prokuristen, Datenschutz-, Compliance-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz-, Sicherheits- und sonstige Beauftragte. Diese sollten entweder über eine spezielle Firmen-D&O (Directors and Officers)-Versicherung über das Unternehmen abgesichert sein, oder für sich selbst eine personenbezogene D&O-Versicherung (auch persönliche D&O-Versicherung genannt) abschließen.

Zusammenfassung: Wer braucht eine Berufshaftpflicht und wer nicht?

 

Den Artikel haben wir auch als Video für Sie

 
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Ines Rietzler
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Ines Rietzler
Chefredakteurin Online-Redaktion

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
Was mag ich?
Sommer, Reisen, gutes Essen und Fußball.
Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

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6 Kommentare
Kommentar
693
Beate 29 böhmer kommentierte am Donnerstag, 29. August 2019 Antworten
Hallo, mir ist nicht ganz klar: Muss ich als Heilpraktiker für Psychotherapie und Getalttherapeutin eine Berufshaftlicht haben ? Ist es ein Muss oder eine Empfehlung? Schönen Gruß
Kommentar
694
Ines Rietzler kommentierte am Donnerstag, 29. August 2019 Antworten
Hallo Beate, vielen Dank für Ihren Kommentar. Heilpraktiker, die Mitglied in einem Berufsverband sind, müssen verpflichtend eine Berufshaftpflicht abschließen. Generell ist eine Berufshaftpflicht für Heilpraktiker sehr wichtig, da beispielsweise Schmerzensgeldforderungen schnell das ganze Business gefährden können. Wenn Sie Fragen zur passenden Absicherung haben, können Sie sich gerne an unsere Kundenbetreuer unter 0821 8099460 wenden, die Sie gerne beraten. Viele Grüße, Ines aus der exali.de-Onlinredaktion
Kommentar
716
Maria Konradsdottir kommentierte am Mittwoch, 8. Januar 2020 Antworten
Hallo, ich werde bald anfangen selbständig in kleinen Gruppen von 6-8 Kinder Musik zu unterrichten. Dafür miete ich einen Raum und habe selbst Privathaftpflichtversicherung. Brauche ich noch eine Berufshaftpflichtversicherung? Viele Grüsse!
Kommentar
717
exali.de Online-Redaktion kommentierte am Mittwoch, 8. Januar 2020 Antworten
Hallo Maria, als selbständige Musiklehrerin bist du nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings macht es dennoch Sinn, deine beruflichen Risiken abzusichern, da die finanziellen Folgen im Schadenfall sehr hoch sein können und deine Privathaftpflicht in solchen Fällen nicht einspringt. Zum Beispiel ist im Umgang mit Kindern der Datenschutz ein großes Thema. Bei Datenschutzverstößen oder Cyberschäden (zum Beispiel wenn du an die Eltern der Kinder eine E-Mail schickst und diese einen Virus enthält) bist du mit einer Berufshaftpflichtversicherung abgesichert. Auch Urheberrechtsverletzungen könnten in deinem Beruf ein Thema sein, beispielsweise bei Theateraufführungen oder Liedtexten etc. Wenn du deswegen abgemahnt wirst, springt eine Berufshaftpflicht ebenfalls ein. Da du wahrscheinlich für den Unterricht Räume anmietest, ist auch eine Betriebshaftpflicht, die Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung ist, sinnvoll. Dann bist du bei Schäden an den angemieteten Räumen abgesichert oder wenn sich ein Kind durch dein Verschulden beim Musikunterricht verletzt. Wenn du noch Fragen hast, dann sind unsere Kundenbetreuer gerne für dich da. Du erreichst sie unter: 0821 80 99 46 0. Viele Grüße aus der exali.de Online-Redaktion
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748
Ernesto kommentierte am Dienstag, 13. Oktober 2020 Antworten
Ich arbeite nebenberuflich und freiberuflich als webdesigner bei einem Jahreseinkommen von unter 6300 EUR (Frührentner - Hinzuverdienstgrenze). Meine Privathaftpflichtversicherung deckt nebenberufliche selbstständige berufliche Risiken bis zu 6000 EUR Umsatz ab. Brauche ich dennoch eine Berufshaftpflichtversicherung?
Kommentar
753
exali.de Online-Redaktion kommentierte am Mittwoch, 2. Dezember 2020
Hallo, danke für Ihre Anfrage. Inwieweit Ihre private Haftpflicht berufliche Risiken abdeckt (und vor allem welche), können wir Ihnen leider nicht sagen. Gerade Vermögensschäden, die bei Ihnen als Webdesigner besonders wahrscheinlich sind, sind aber vermutlich nicht abgedeckt. Das Jahreseinkommen ist dabei irrelevant - auch wenn sie lediglich nebenberuflich als Webdesigner tätig sind, können größere Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Deshalb empfehlen wir stets den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Sollten Sie eine ausführliche Beratung wünschen, freuen sich die Kollegen in der Kundenbetreuung über Ihren Anruf unter 0821 / 80 99 46 - 0 Viele Grüße, Ihre exali-Redaktion
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