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Berufshaftpflichtversicherung: Wer braucht eine und wer nicht?
Versicherungsfragen schnell beantwortet

Berufshaftpflichtversicherung: Wer braucht eine und wer nicht?

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Freitag, 21. Januar 2022
Freitag, 21. Januar 2022
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Sucht man im Netz Informationen zum Thema Berufshaftpflichtversicherung, sind dort viele Meinungen vertreten – und leider auch viele Unwahrheiten. Gerade bei diesem wichtigen Thema kann Halbwissen aber tatsächlich auch schnell sehr teuer werden. Deshalb räumen wir in diesem Artikel damit auf und erklären, wer wirklich eine Berufshaftpflicht benötigt und wer nicht.

Den Artikel haben wir auch als Video für Sie

 
 

Wer ist gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflicht abzuschließen?  

Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen: Wer braucht eine Berufshaftpflicht im Sinne von „gesetzlich verpflichtend“ und wer sollte eine haben im Sinne von „sonst geht`s Ihnen im Schadenfall gehörig an den Kragen.“

Es gibt Berufsgruppen, die von Gesetzes wegen, oder weil es die eigene Berufskammer vorschreibt, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Das bedeutet, sie dürfen ihren Beruf gar nicht erst ausüben bzw. Mitglied in der entsprechenden Berufskammer werden, wenn sie keine haben. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel:

  • Architekten und Architektinnen/Ingenieure
  • Ärzte/ Apotheker:innen
  • Bewachungsunternehmen
  • Immobilienverwalter:innen/Hausverwalter:innen/WEG-Verwalter:innen
  • Immobilienkreditvermittler:innen
  • Inkassobüros
  • Finanzanlagenvermittler:innen
  • Notare und Notarinnen
  • Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
  • Steuerberater:innen
  • Versicherungsvermittler:innen
  • Wirtschaftsprüfer:innen

Für wen ist eine Berufshaftpflicht noch sinnvoll?

Es gibt aber zudem viele Berufsgruppen, die dringend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen sollten, auch wenn sie es nicht müssen. Dazu gehören vor allem Selbständige, Freelancer:innen, sowie kleinere/mittlere Unternehmen und Startups, die nicht wie Großkonzerne über entsprechende Rücklagen für Rechtstreitigkeiten oder Schadenersatzforderungen verfügen. Denn egal ob Sie einen Kunden oder eine Kundin oder Auftraggeber:in haben oder Hunderte: Die Gefahr, in Ihrem täglichen Business einen Fehler zu begehen, der einem anderen einen Schaden zufügt, ist stets gegeben.

Sind Sie im Schadenfall nicht durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert, stehen Sie alleine da und müssen eventuelle Gerichtskosten und/oder Schadenersatzforderungen aus eigener Tasche bezahlen. Je nach Höhe der Forderung kann Sie das Ihre berufliche und private Existenz kosten.

Hinweis zur Haftung:

Die gesetzliche Haftung kann bei einem Schadenfall nicht generell – etwa in den eigenen AGB ausgeschlossen werden. Das ist sicherlich ein Punkt, der häufig missverstanden wird. Denn Fakt ist: Die Haftung kann zwar in gewissen Umfang eingeschränkt, aber nicht pauschal ausgeschlossen werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist nicht nur aufgrund der Haftungssituation sinnvoll: In den letzten Jahren fordern immer mehr Auftraggeber:innen im Rahmen eines Projektvertrages den Nachweis einer geeigneten Berufshaftpflichtversicherung. Zum Teil werden dabei ganz genau Vorgaben an den Umfang der benötigten Berufshaftpflichtversicherung gemacht. Das betrifft jedoch nicht nur die freie Wirtschaft. Wer an öffentliche Aufträge gelangen möchte, hat im Rahmen von Ausschreibungsverfahren in der Regel auch den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen.

Zu den Berufsgruppen, die eine Berufshaftpflicht abschließen sollten, gehören unter anderem:

  • IT-Experten und Expertinnen (Softwareentwickler:innen, IT-Consultants, Systemadministratoren)
  • Online-Shop-Betreiber:innen oder Verkäufer:innen auf Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay etc.
  • SEO/SEA-Agenturen und –Berater:innen
  • Agenturen (Werbe-, Webdesign-, PR-, Grafik-Agenturen)
  • Betreiber:innen von Internetportalen, Webseiten, Mobile- und Web-Applikationen (Apps)
  • Consultants
  • Externe Datenschutzbeauftragte und –berater:innen
  • Blogger:innen, Streamer:innen, Content Creator und/ oder Influencer:innen
  • Sachverständige und Gutachter:innen
  • Immobilienmakler:innen 

Die Dienstleisterhaftpflicht über exali deckt noch viele weitere Dienstleistertätigkeiten ab. Mehr Informationen finden Sie hier.

Warum eine Berufshaftpflicht wichtig ist: Echte Schadenfälle

„Mir wird schon nichts passieren“ – ein trügerischer Gedanke. Denn wie bereits geschrieben, kann eine Schadenersatzforderung schnell die Existenz von Freelancer:innen, Selbständigen und Start-ups bedrohen. Wie schon ein kleiner Fehler beim Update einer Webseite hohe Kosten verursachen kann, zeigt etwa der Fall eines IT-Experten, der dies für ein Busreiseunternehmen tun sollte. Irgendwo schlich sich aber ein Fehler ein und schon war die Internetseite des Unternehmens für mehrere Tage down und der ITler sollte dem Reiseunternehmen 9.000 Euro Gewinnausfall erstatten. Zum Glück war er durch seine IT-Haftpflichtversicherung abgesichert. Mehr zu diesem Fall finden Sie hier: Echter exali Schadenfall - ITler legt tagelang alle Formulare der Kundenwebsite lahm

Dass gute Leistung nicht teuer sein muss, haben wir auch in diesem Video für Sie zusammengefasst:

 
 

 

Der ITler ist nicht der einzige „Unglücksrabe“ aus den exali.de Akten. Hier können Sie einige echte Schadenfälle aus verschiedenen Branchen nachlesen:

  • eine Marketing-Agentur soll 15.000 Euro wegen eines Fehlers bei Google Ads zahlen
  • ein ITler sorgt für unerwartet viele Gewinner in einem Gewinnspiel
  • ein Webdesigner soll für eine gehackte WordPress-Seite verantwortlich sein
  • eine Consulting-Firma soll wegen einer falschen Beratung zur Straßenbeleuchtung einer Gemeinde 20.000 Euro Schadenersatz zahlen
  • eine Digital-Agentur scheitert an einem Shopsystem-Projekt und soll 100.000 Euro zahlen
  • die Drohne eines Hochzeitsfotografen löst einen Feuerwehreinsatz aus
  • ein Webshopbetreiber soll 40.000 Euro wegen einer Urheberrechtsverletzung zahlen

Angestellte brauchen keine Berufshaftpflicht – aber es gibt Ausnahmen!

Allgemein gilt: „Normale“ Angestellte einer Firma sind haftungsprivilegiert. Das bedeutet: Geschieht durch Ihr Verschulden als festangestellte:r Mitarbeiter:in in Ihrem Beruf ein Schaden, dann sind Sie in den meisten Fällen über Ihren Arbeitgeber abgesichert. Als Freelancer:in oder Selbständige haben Sie diesen Schutz nicht.

Aber Achtung – auch für Angestellte gibt es Ausnahmen, wenn sie eine besondere Position innerhalb eines Unternehmens haben, in welcher sie direkt in Haftung genommen werden können. Dabei handelt es sich um die Organe eines Unternehmens und Personen in Leitungsfunktionen wie zum Beispiel Vorstände, Manager:innen, Interim Manager:innen, Geschäftsführer:innen, Unternehmensleiter:innen und Mitglieder:innen des Aufsichtsrates oder Beirates.

Aber auch Angestellte in Sonderfunktionen und Beauftragte können in Haftung genommen werden, beispielsweise Prokuristen und Prokuristinnen sowie Datenschutz-, Compliance-, Arbeitsschutz-, Sicherheits- und sonstige Beauftragte. Diese sollten entweder über eine spezielle Firmen-D&O (Directors and Officers)-Versicherung über das Unternehmen abgesichert sein, oder für sich selbst eine personenbezogene D&O-Versicherung (auch persönliche D&O-Versicherung genannt) abschließen.

Zusammenfassung: Wer braucht eine Berufshaftpflicht und wer nicht?

Grundsätzlich empfehlen wir bei exali eine Absicherung für alle, die als Freelancer:in oder Selbständige:r tätig sind, ebenso wie für Start-ups und Unternehmen. Auch dann, wenn Sie nicht gleich Vollzeit in die Selbständigkeit starten. Unsere Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie nicht nur bei Schadenersatzforderungen durch Auftraggeber:innen, sowie Kundinnen und Kunden bei beruflichen Fehlern und Missgeschicken, sondern auch bei Rechtsverletzungen und Eigenschäden. Die Versicherungen über exali richten sich an verschiedene Branchen, darunter IT und Telekommunikation, Medienschaffende und Kreative, Consultants, sowie Onlinehändler:innen.

Gerne können Sie sich von unserem freundlichen Kundenservice-Team beraten lassen, welche Berufshaftpflicht für Ihre Branche am sinnvollsten ist. Sie erreichen unsere Kundenberater:innen telefonisch unter 0821 / 80 99 46 - 0  (Montag bis Freitag 09 Uhr bis 18 Uhr) – zudem können Sie das Kontaktformular nutzen, um einen Rückruf zu erhalten.

Berufshaftpflichtversicherung für Ihre Branche

IT
Absicherung für die beruflichen Risiken in den Bereichen IT, Telekommunikation und Engineering.
 
Zur IT-Haftpflicht
 
Media
Ob freiberufliche:r Grafiker:in, Mediengestalter:in, Texter:in oder Agentur – so schützen Sie Ihr Business bei beruflichen Missgeschicken.
 
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Unternehmensberatung und Consulting
Umfassender Schutz bei Beratungsfehlern und anderen beruflichen Fehlern als Bertaer:in, Consultant oder Trainer:in.
 
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Rechtsanwältinnen und -anwälte
Ihre Pflichtversicherung als Anwältin, Anwalt oder Sozietät – umfassend und zeitgemäß.
 
Zur Anwalts-Haftpflicht
 
eBusiness und eCommerce
Versichern Sie Ihre Risiken als Online-Händler:in oder Porta-Betreiber:in.
 
Zur E-Commerce-Versicherung
 
Manager:innen und Beauftragte
Versicherungsschutz für die persönliche Haftung von Geschäftsfüher:innen, Vorstände, leitende Angestellte und Beauftragte.
 
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Architekt:innen und Ingenieur:innen
Umfassende Absicherung gegen die Risiken Ihrer Branche.
 
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Schutz für Selbständige der Dienstleistungsbranche.
 
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Schutz vor der zunehmenden Bedrohung durch Cyber-Angriffe und Co.
 
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Ines Rietzler
Autorenprofil
Ines Rietzler
Ehem. Chefredakteurin Online-Redaktion

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
Was mag ich?
Sommer, Reisen, gutes Essen und Fußball.
Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

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7 Kommentare
Kommentar
693
Beate 29 böhmer kommentierte am Donnerstag, 29. August 2019 Antworten
Hallo, mir ist nicht ganz klar: Muss ich als Heilpraktiker für Psychotherapie und Getalttherapeutin eine Berufshaftlicht haben ? Ist es ein Muss oder eine Empfehlung? Schönen Gruß
Kommentar
694
Ines Rietzler kommentierte am Donnerstag, 29. August 2019 Antworten
Hallo Beate, vielen Dank für Ihren Kommentar. Heilpraktiker, die Mitglied in einem Berufsverband sind, müssen verpflichtend eine Berufshaftpflicht abschließen. Generell ist eine Berufshaftpflicht für Heilpraktiker sehr wichtig, da beispielsweise Schmerzensgeldforderungen schnell das ganze Business gefährden können. Wenn Sie Fragen zur passenden Absicherung haben, können Sie sich gerne an unsere Kundenbetreuer unter 0821 8099460 wenden, die Sie gerne beraten. Viele Grüße, Ines aus der exali.de-Onlinredaktion
Kommentar
716
Maria Konradsdottir kommentierte am Mittwoch, 8. Januar 2020 Antworten
Hallo, ich werde bald anfangen selbständig in kleinen Gruppen von 6-8 Kinder Musik zu unterrichten. Dafür miete ich einen Raum und habe selbst Privathaftpflichtversicherung. Brauche ich noch eine Berufshaftpflichtversicherung? Viele Grüsse!
Kommentar
717
exali.de Online-Redaktion kommentierte am Mittwoch, 8. Januar 2020 Antworten
Hallo Maria, als selbständige Musiklehrerin bist du nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings macht es dennoch Sinn, deine beruflichen Risiken abzusichern, da die finanziellen Folgen im Schadenfall sehr hoch sein können und deine Privathaftpflicht in solchen Fällen nicht einspringt. Zum Beispiel ist im Umgang mit Kindern der Datenschutz ein großes Thema. Bei Datenschutzverstößen oder Cyberschäden (zum Beispiel wenn du an die Eltern der Kinder eine E-Mail schickst und diese einen Virus enthält) bist du mit einer Berufshaftpflichtversicherung abgesichert. Auch Urheberrechtsverletzungen könnten in deinem Beruf ein Thema sein, beispielsweise bei Theateraufführungen oder Liedtexten etc. Wenn du deswegen abgemahnt wirst, springt eine Berufshaftpflicht ebenfalls ein. Da du wahrscheinlich für den Unterricht Räume anmietest, ist auch eine Betriebshaftpflicht, die Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung ist, sinnvoll. Dann bist du bei Schäden an den angemieteten Räumen abgesichert oder wenn sich ein Kind durch dein Verschulden beim Musikunterricht verletzt. Wenn du noch Fragen hast, dann sind unsere Kundenbetreuer gerne für dich da. Du erreichst sie unter: 0821 80 99 46 0. Viele Grüße aus der exali.de Online-Redaktion
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748
Ernesto kommentierte am Dienstag, 13. Oktober 2020 Antworten
Ich arbeite nebenberuflich und freiberuflich als webdesigner bei einem Jahreseinkommen von unter 6300 EUR (Frührentner - Hinzuverdienstgrenze). Meine Privathaftpflichtversicherung deckt nebenberufliche selbstständige berufliche Risiken bis zu 6000 EUR Umsatz ab. Brauche ich dennoch eine Berufshaftpflichtversicherung?
Kommentar
753
exali.de Online-Redaktion kommentierte am Mittwoch, 2. Dezember 2020
Hallo, danke für Ihre Anfrage. Inwieweit Ihre private Haftpflicht berufliche Risiken abdeckt (und vor allem welche), können wir Ihnen leider nicht sagen. Gerade Vermögensschäden, die bei Ihnen als Webdesigner besonders wahrscheinlich sind, sind aber vermutlich nicht abgedeckt. Das Jahreseinkommen ist dabei irrelevant - auch wenn sie lediglich nebenberuflich als Webdesigner tätig sind, können größere Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Deshalb empfehlen wir stets den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Sollten Sie eine ausführliche Beratung wünschen, freuen sich die Kollegen in der Kundenbetreuung über Ihren Anruf unter 0821 / 80 99 46 - 0 Viele Grüße, Ihre exali-Redaktion
Kommentar
801
Maria Silva kommentierte am Mittwoch, 4. August 2021 Antworten
Hallo! Ich bin im angestelltenverhältnis als Kinderbetreuerin! Mein Arbeitgeber rät mich dringend zu einer berufshaftpflichtversicherung als Kinderbetreuerin! Was deckt diese Versicherung und was kostet diese? Wäre sehr dankbar für eine Antwort! Vielen Dank
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