Berufshaftpflichtversicherung: Wer braucht eine und wer nicht?
Berufshaftpflichtversicherung: Wer braucht eine und wer nicht?
Berufshaftpflichtversicherung: Wer braucht eine und wer nicht?
„Als Angestellter brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung“ bis „eine Berufshaftpflicht ist sinnloser Schnickschnack“ ist im Netz zu dem Thema so ziemlich alles zu lesen. Von Halbwahrheiten bis hin zu kompletten Unwahrheiten. Bei diesem Thema kann Halbwissen tatsächlich sehr teuer werden. Wir räumen damit auf und erklären, wer eine Berufshaftpflichtversicherung braucht und wer nicht.
Wer ist gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflicht abzuschließen?
Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen: Wer braucht eine Berufshaftpflicht im Sinne von „gesetzlich verpflichtend“ und wer sollte eine haben im Sinne von „sonst geht`s Ihnen im Schadenfall gehörig an den Kragen.“
Es gibt Berufsgruppen, die von Gesetzes wegen, oder weil es die eigene Berufskammer vorschreibt, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Das bedeutet, sie dürfen ihren Beruf gar nicht erst ausüben bzw. Mitglied in der entsprechenden Berufskammer werden, wenn sie keine haben. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel:
- Architekten/Ingenieure
- Ärzte/ Apotheker
- Bewachungsunternehmen
- Immobilienverwalter/Hausverwalter/WEG-Verwalter
- Immobilienkreditvermittler
- Inkassobüros
- Finanzanlagenvermittler
- Notare
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Versicherungsvermittler
- Wirtschaftsprüfer
Für wen ist eine Berufshaftpflicht noch sinnvoll?
Jedoch gibt es auch viele Berufsgruppen, die dringend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen sollten, auch wenn sie es nicht müssen. Das sind vor allem Selbständige und Freiberufler und/oder kleinere/mittlere Unternehmen und Startups, die nicht wie Großkonzerne über entsprechende Rücklagen für Rechtstreitigkeiten oder Schadenersatzforderungen verfügen. Denn für diese ist die Gefahr, in ihrem täglichen Business einen Fehler zu begehen, der einem anderen einen Schaden zufügt, besonders hoch. Sind sie dann nicht durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert, stehen sie im Schadenfall alleine da und müssen eventuelle Schadenersatzzahlungen aus eigener Tasche bezahlen. Je nach Höhe der Forderung kann sie das ihre berufliche und private Existenz kosten.
Zu den Berufsgruppen, die eine Berufshaftpflicht abschließen sollten, gehören unter anderem:
- IT-Experten (Softwareentwickler, IT-Consultants, Systemadministratoren)
- Online-Shop-Betreiber
- SEO/SEA-Agenturen und –Berater
- Agenturen (Werbe-, Webdesign-, PR-, Grafik-Agenturen)
- Betreiber von Internetportalen, Webseiten, Mobile- und Web-Applikationen (Apps)
- Consultants
- Externe Datenschutzbeauftragte und –berater
- Sachverständige und Gutachter
- Immobilienmakler
Warum eine Berufshaftpflicht wichtig ist: Echte Schadenfälle
Eine Schadenersatzforderung kann, je nachdem wie hoch sie ausfällt, die Existenz von Start-ups, Freelancern und Selbständigen bedrohen. Ein Beispiel dafür ist ein ITler aus einem exali.de Schadenfall. Er sollte für seinen Kunden, ein Busreiseunternehmen, eine kleine kosmetische Änderung an dessen Website vornehmen. Irgendwie schlich sich der Fehlerteufel ein und die Internetseite war mehrere Tage lang down – nichts ging mehr: keine Buchungsanfragen, keine Katalogbestellungen, keine Kontaktaufnahme. Dadurch gingen dem Reiseunternehmer 90.000 Euro Umsatz verloren. Den daraus entgangenen Gewinn in Höhe von 9.000 Euro stellte er dem ITler in Rechnung. Glück für diesen: Er war durch seine IT-Haftpflichtversicherung abgesichert, die die Schadenersatzzahlung übernahm.
Der ITler ist nicht der einzige „Unglücksrabe“ aus den exali.de Akten. Hier können Sie einige echte Schadenfälle aus verschiedenen Branchen nachlesen:
- ein SEO erhält für „Unnatural Links“ eine Schadenersatzforderung von 250.000 Euro
- eine Marketing-Agentur soll 15.000 Euro wegen eines Fehlers bei Google Ads zahlen
- ein ITler sorgt für unerwartet viele Gewinner in einem Gewinnspiel
- ein Webdesigner soll für eine gehackte WordPress-Seite verantwortlich sein
- eine Consulting-Firma soll wegen einer falschen Beratung zur Straßenbeleuchtung einer Gemeinde 20.000 Euro Schadenersatz zahlen
- eine Digital-Agentur scheitert an einem Shopsystem-Projekt und soll 100.000 Euro zahlen
- die Drohne eines Hochzeitsfotografen löst einen Feuerwehreinsatz aus
- ein Webshopbetreiber soll 40.000 Euro wegen einer Urheberrechtsverletzung zahlen
Angestellte brauchen keine Berufshaftpflicht – aber es gibt Ausnahmen!
Allgemein gilt: „Normale“ Angestellte einer Firma sind haftungsprivilegiert. Das heißt, wenn sie in ihrem Job – während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen, bei dem sie angestellt sind – einen Schaden verursachen, sind sie über ihren Arbeitgeber in den meisten Fällen abgesichert. Selbständige und Freiberufler haben diesen Schutz nicht.
Aber Achtung – auch für Angestellte gibt es Ausnahmen, wenn sie eine besondere Position innerhalb eines Unternehmens haben, in welcher sie direkt in Haftung genommen werden können. Dabei handelt es sich um die Organe eines Unternehmens und Personen in Leitungsfunktionen wie zum Beispiel Vorstände, Manager, Interim Manager, Geschäftsführer, Unternehmensleiter und Mitglieder des Aufsichtsrates oder Beirates.
Aber auch Angestellte in Sonderfunktionen und Beauftragte können in Haftung genommen werden, beispielsweise Prokuristen, Datenschutz-, Compliance-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz-, Sicherheits- und sonstige Beauftragte. Diese sollten entweder über eine spezielle Firmen-D&O (Directors and Officers)-Versicherung über das Unternehmen abgesichert sein, oder für sich selbst eine personenbezogene D&O-Versicherung (auch persönliche D&O-Versicherung genannt) abschließen.
Zusammenfassung: Wer braucht eine Berufshaftpflicht und wer nicht?

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Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
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