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Klagen gegen Spielentwickler:innen: 5 echte Fälle aus der Videospielbranche
Cyberpunk 2077, GTA V und Co.
Cyberpunk 2077, GTA V und Co.

Klagen gegen Spielentwickler:innen: 5 echte Fälle aus der Videospielbranche

Beitrag von Daniela Reichert Beitrag von Daniela Reichert Daniela Reichert
Beitrag von Daniela Reichert Beitrag von Daniela Reichert Daniela Reichert
Montag, 3. Mai 2021
Montag, 3. Mai 2021
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Zwei Sammelklagen laufen aktuell gegen CD Projekt RED, das Entwicklerstudio hinter „Cyberpunk 2077“, wegen der zahlreichen Probleme nach dem Release des Games. Doch nicht nur große Entwicklerstudios, sondern auch selbstständige Videospiel-Entwickler:innen sind vor Klagen wegen Urheberrechts-, Markenrechts- oder Persönlichkeitsverletzungen oder Streit mit Investor:innen nicht gefeit. Heute stellen wir Ihnen fünf echte Fälle vor, bei denen Spielentwickler:innen sich vor Gericht verteidigen mussten.

Cyberpunk 2077: Auf den großen Hype folgte der tiefe Fall

Der Hype war riesig: Nach drei verschobenen Release-Terminen erschien das ursprünglich für April 2020 geplante „Cyberpunk 2077“ schließlich am 10. Dezember 2020. Doch die Freude währte bei den Fans nicht lange. Das Entwicklerstudio CD Projekt RED brachte ein Game auf den Markt, dass nicht nur voller Spielfluss-störender Fehler war, sondern das auch auf den Konsolen der letzten Generation, PlayStation 4 und Xbox One, massive Performance Probleme hatte. So stürzte das Spiel ständig ab und ließ sich auf den Konsolen im Grunde gar nicht spielen. Sony nahm „Cyberpunk 2077“ im Januar 2021 schließlich sogar aus dem PlayStation-Store und bot den Spieler:innen eine Rückerstattung des Kaufpreises an. Etwas, das so bisher noch nie vorgekommen war.

Nicht nur die Videospiel-Fans waren enttäuscht und erzürnt über den verpatzten Start. Das Ganze hat mittlerweile auch rechtliche Folgen für CD Projekt RED: So laufen mittlerweile in den USA zwei Sammelklagen gegen das polnische Entwicklerstudio. Kläger:innen sind in beiden Fällen zwei große Anwaltskanzleien, die Investor:innen des Spiels vertreten. Diese behaupten, CD Projekt RED hätte ein Spiel angekündigt, das es letztlich nicht gab und so Geldgeber mit falschen Fakten ins Boot geholt. Währenddessen interessiert sich auch der polnische Verbraucherschutz für das Debakel um „Cyberpunk 2077“. Hier gibt es bisher aber keine Klage, sondern nur Fragen nach den Schritten, die das Entwicklerstudio zur Behebung der Game-Probleme unternimmt und wie mit Beschwerden der Spieler:innen umgegangen werde.

Klagen in der Videospielbranche: keine Seltenheit

Wie das Ganze für CD Projekt RED ausgehen wird, ist aktuell nicht abzusehen. Angesichts der Klagen gab sich das Entwicklerstudio kämpferisch und ließ in einem Statement verlauten, dass man sich „energisch gegen die Klagen verteidigen werde“. Währenddessen arbeiten die Entwickler daran, die Fehler in „Cyberpunk 2077“ zu beheben. So gab es bereits einen großen Patch, ein zweiter ist bereits angekündigt. Die polnischen Spieleentwickler sind aber nicht die ersten, die verklagt werden. Tatsächlich passiert das sogar häufiger als Sie vielleicht denken – und zwar aus den unterschiedlichsten Gründen. Wir haben uns mal vier größere Fälle der letzten Jahre herausgesucht:

#1 Fußballstar gegen Riot Games

In dem Online-Game „League of Legends“ werden regelmäßig sogenannte „Skins“ veröffentlicht. Dabei handelt es sich um kaufbare alternative Versionen der spielbaren Charaktere (Champions) im Game. Einer dieser Skins hieß „Striker Lucian“ und verpasste dem Champion Lucian ein Fußballer-Outfit. Etwas, das dem ehemaligen niederländischen Fußballspieler Edgar Davis gar nicht gefiel, denn mit der Brille und den langen Dreadlocks sah ihm Striker Lucian doch sehr ähnlich. Er verklagte das Entwicklerstudio hinter „League of Legends“, Riot Games, wegen der offenkundigen Ähnlichkeit zwischen ihm und dem Skin – und gewann. Ein niederländisches Gericht entschied 2018 zu seinen Gunsten. Riot Games musste Schadensersatz in Höhe der mit dem Skin „Striker Lucian“ erzielten Einnahmen an Davis zahlen.

#2 Lindsay Lohan gegen Rockstar Games

In „Grand Theft Auto V“ (kurz GTA V) gibt es die Figur Lacey Jonas, die unter anderem im knappen Bikini auf zahlreichen Werbemitteln des Spiels abgebildet wird. US-Schauspielerin Lindsay Lohan fand, dass die Gesten und auch die Kleidung der Figur große Ähnlichkeit mit ihr selbst aufwiesen und sah sich karikiert. Daher verklagte sie 2013 das Entwicklerstudio Rockstar Games und den Publisher Take Two Interactive auf Schadensersatz. Fünf Jahre und zwei verlorene Prozesse später scheiterte Lohan 2018 endgültig vor dem Bundesberufungsgericht in New York. Das Gericht entschied, dass die Figur und ihre Darstellungen „nicht mehr als ein kultureller Kommentar“ wären und die Schauspielerin dadurch keinen Schaden erlitten habe.

#3 Spieler gegen Niantic

Es hätte alles so schön sein können: Im Sommer 2016 gelang Niantic DER Spielehit des Jahres – „Pokémon GO“ für Smartphones und Tablets. Zum einjährigen Jubiläum des Games veranstaltete Niantic dann 2017 ein Fanfest in Chicago, doch aufgrund technischer und logistischer Probleme wurde das Festival zum Fiasko. Um die wutentbrannten Fans zu besänftigen, erstattete Niantic zunächst die Ticketpreise und schenkte betroffenen Teilnehmer:innen Ingame-Währung in Höhe von 100 US-Dollar, doch vielen reichte das nicht. So kam es zu einer Sammelklage, bei denen die Teilnehmer:innen die Rückerstattung weiterer Kosten wie z.B. für Flüge, Hotels oder Parkgebühren forderten. Im Mai 2018 entschied ein Gericht zugunsten der Kläger:innen und Niantic musste 1.575.000 US-Dollar für die Erstattung weiterer Kosten zu Verfügung stellen.

#4 Sky gegen Hello Games

Hello Games, dem Entwicklerstudio hinter dem Game „No Man’s Sky“, flatterte 2013 eine Klage der Fernsehgesellschaft Sky ins Haus. Grund: Verletzung der Markenrechte. Was erst mal absurd klingt – immerhin ist es eher unwahrscheinlich, dass man „Sky“ mit „No Man’s Sky“ verwechselt – ist tatsächlich nicht ganz so einfach, denn: Ein Unternehmen hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte am eigenen Namen gewahrt bleiben, da diese sonst möglicherweise gefährdet sind. Ein ganz ähnliches Dilemma hat auch Lego. Über dessen Streit mit einem YouTuber haben wir auf exali.de bereits in diesem Artikel berichtet: Lego vs. Held der Steine – warum Lego mit Markenrechtsstreitigkeiten die treuesten Fans vergrault. Im Falle von Hello Games und Sky gab es aber ein Happy End: Kurz vor Erscheinen von „No Man’s Sky“ 2016 wurde der Streit beigelegt und das Spiel durfte seinen Namen behalten.

#5 Wrestling-Star gegen Activision

Der Wrestling-Star Booker T. Huffman verklagte im Februar 2021 Activison wegen der Ähnlichkeit des Spielcharakters Prophet im Game „Call of Duty: Black Ops 4“ und einer Comicfigur namens G.I. Bro. Basierend auf einer seiner früheren Wrestling-Charaktere kreierte Huffman 2015 die Figur G.I. Bro für eine Comicbuchreihe und bewarb diese auch auf verschiedenen Comic-Veranstaltungen. Nun verklagt er Activision auf Schadensersatz wegen Verletzung seiner Markenrechte. Aktuell steht das Urteil dazu aber noch aus. Ein ähnlicher Fall, in dem es auch um eine Kunstfigur im übertragenen Sinne geht, ist die Klage verschiedener Künstler:innen gegen den Entwickler Epic Games. Hier geht es aber nicht um Comicfiguren, sondern um Tänze, die im Game „Fortnite“ vorkommen. Mehr dazu finden Sie in diesem Artikel: Spieleentwickler verklagt: Können Tänze urheberrechtlich geschützt sein?

Beste Absicherung für (Spiele-)Entwickler:innen: Die IT-Haftpflicht von exali.de

Wie Sie sehen, gibt es viele unterschiedliche Gründe, warum (Spiele-)Entwickler:innen verklagt werden können: wegen der Verletzung von Markenrechten (z.B. Sky versus Hello Games), Urheberrechten (Huffman versus Activision), Persönlichkeitsrechten (Davis versus Riot Games, Lohan versus Rockstar Games und Take-Two Interactive) oder auch wegen eines verpatzten Events (z.B. Spieler:innen versus Niantic).

Alle oben genannten Fälle sind mit einer IT-Haftpflicht über exali.de umfassend versicherbar, soweit nicht vorsätzlich gehandelt wurde (was aufgrund der Sachzusammenhänge unwahrscheinlich ist). In jedem Fall prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Forderung berechtigt ist, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadenersatzzahlungen. Sie haben Fragen zum richtigen Versicherungsschutz für Ihr IT-Business? Dann rufen Sie uns einfach an, unsere Kundenbetreuer:innen beraten Sie gerne.

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Bei den in der Zusatzklausel &bdquo;Engineering&ldquo; aufgez&auml;hlten T&auml;tigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software</li> <li>Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme</li> <li>Qualit&auml;tsmanagement und -sicherung</li> <li>Technisches Zeichnen, CAD, CAM</li> <li>Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, T&auml;tigkeiten als Gutachter</li> </ul> <h5>Voraussetzungen f&uuml;r Engineering-Versicherung</h5> <ul class="list--checkmark"> <li>Sie schulden <strong>keine Ingenieursgewerke</strong>, Anlagen, Maschinen sowie zugeh&ouml;rige Teile und/oder <strong>Planungen </strong>im Sinne der HOAI (Honorarordnung f&uuml;r Architekten und Ingenieure).</li> <li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterst&uuml;tzend und/oder beratend </strong>und arbeiten <strong>nicht auf Werkvertragbasis</strong>.</li> <li>Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des Versicherungsnehmers werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile&nbsp;<strong>direkt und ohne Freigabe und Abnahme</strong>&nbsp;durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung/-produktion gegeben (Stichwort: final sign-off).</li> </ul> <h5>Selbstbeteiligung</h5> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.12 &bdquo;T&auml;tigkeiten im Bereich Engineering (ENG)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Wer ausschlie&szlig;lich ODER zus&auml;tzlich zum IT/TK-Bereich Engineering-Leistungen erbringt, kann die Haftungsrisiken durch die Leistungserweiterung Engineering&nbsp;absichern.</strong></p> <p>Beim T&auml;tigkeitsbereich Engineering handelt es sich um eine&nbsp;<strong>Offene Deckung</strong>. 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Bei den in der Zusatzklausel &bdquo;Engineering&ldquo; aufgez&auml;hlten T&auml;tigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software</li> <li>Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme</li> <li>Qualit&auml;tsmanagement und -sicherung</li> <li>Technisches Zeichnen, CAD, CAM</li> <li>Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, T&auml;tigkeiten als Gutachter</li> </ul> <h5>Voraussetzungen f&uuml;r Engineering-Versicherung</h5> <ul class="list--checkmark"> <li>Sie schulden <strong>keine Ingenieursgewerke</strong>, Anlagen, Maschinen sowie zugeh&ouml;rige Teile und/oder <strong>Planungen </strong>im Sinne der HOAI (Honorarordnung f&uuml;r Architekten und Ingenieure).</li> <li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterst&uuml;tzend und/oder beratend </strong>und arbeiten <strong>nicht auf Werkvertragbasis</strong>.</li> <li>Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des Versicherungsnehmers werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile&nbsp;<strong>direkt und ohne Freigabe und Abnahme</strong>&nbsp;durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung/-produktion gegeben (Stichwort: final sign-off).</li> </ul> <h5>Selbstbeteiligung</h5> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.12 &bdquo;T&auml;tigkeiten im Bereich Engineering (ENG)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--mobile'><p>Versicherungsschutz f&uuml;r Engineering-Leistungen (Ingenieur<strong>dienstleistungen</strong>) wie z. 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<span class='visible--desktop'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span> <span class='visible--tablet'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span> <span class='visible--mobile'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale&nbsp;Zusatzbaustein&nbsp;versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zur&uuml;cktritt.</strong></p> <p>Dazu geh&ouml;rt auch die&nbsp;<strong>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten R&uuml;cktritts).</strong></p> <p><strong>Hintergrund:</strong>&nbsp;Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei &bdquo;Schlechtleistung&ldquo; die M&ouml;glichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den&nbsp;<strong>R&uuml;cktritt vom Auftrag&nbsp;</strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zur&uuml;ckbezahlt oder auf f&auml;llige Zahlungen verzichtet werden.</p> <h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5> <p>Der Versicherer ersetzt gem&auml;&szlig; den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts</li> <li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li> <li>Aufwendungen f&uuml;r bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht&nbsp;bedingungsgem&auml;&szlig; ausschlie&szlig;lich f&uuml;r Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.9 &bdquo;R&uuml;cktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale&nbsp;Zusatzbaustein&nbsp;versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zur&uuml;cktritt.</strong></p> <p>Dazu geh&ouml;rt auch die&nbsp;<strong>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten R&uuml;cktritts).</strong></p> <p><strong>Hintergrund:</strong>&nbsp;Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei &bdquo;Schlechtleistung&ldquo; die M&ouml;glichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den&nbsp;<strong>R&uuml;cktritt vom Auftrag&nbsp;</strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zur&uuml;ckbezahlt oder auf f&auml;llige Zahlungen verzichtet werden.</p> <h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5> <p>Der Versicherer ersetzt gem&auml;&szlig; den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts</li> <li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li> <li>Aufwendungen f&uuml;r bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht&nbsp;bedingungsgem&auml;&szlig; ausschlie&szlig;lich f&uuml;r Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.9 &bdquo;R&uuml;cktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr:e Auftraggeber:innen berechtigt von einem Werkvertrag zur&uuml;cktritt, z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung.</p> <p>Der Versicherer &uuml;bernimmt auch die <strong>Kosten f&uuml;r die Pr&uuml;fung der Rechtm&auml;&szlig;igkeit</strong> des R&uuml;cktritts.</p> </span> <div class="spaceTop-20"> <div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div> <div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10"> <div class="col-grid col-grid--flush"> <div class="visible--mobile"> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--10 text--center no-margin"> <a href="tel:+498218099460" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> <div class="col col--2 no-margin no-padding position-relative"> <button type="button" class="close modal-info__close" data-dismiss="modal" aria-hidden="true"></button> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="rechnerKontaktForm--no-mobile"> <div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_callback_info"> Rückruf anfordern </span> </div> <div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_mail_info"> zum Kontaktformular </span> </div> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin"> <a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> </div> </div> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="infoKontaktForm"></div> <div class="text--right cursor-pointer spaceTop-10"> <a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a> </div> </div> </div>
<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span> <span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span> <span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Haftung (Au&szlig;enhaftung als Organ) f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in absichern.</strong></p> <h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5> <p>Als&nbsp;<strong>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in</strong>&nbsp;oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong>&nbsp;pers&ouml;nlich mit Ihrem Privatverm&ouml;gen</strong>&nbsp;f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den, die aus&nbsp;<strong>Pflichtverletzungen</strong>&nbsp;im Rahmen Ihrer T&auml;tigkeit als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in resultieren.</p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes</li> <li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li> <li>des Verwaltungsrats, Pr&auml;sidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung nicht.</p> <h5>Schutz bei Abwehr von Anspr&uuml;chen (Passiver Rechtsschutz)</h5> <p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, &uuml;bernimmt der&nbsp;<strong>D&amp;O-Versicherer</strong>&nbsp;auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong>&nbsp;<strong>von Anspr&uuml;chen</strong>).</p> <h5>Selbstbeteiligung</h5> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.11 &bdquo;D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung (D&amp;O)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Haftung (Au&szlig;enhaftung als Organ) f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in absichern.</strong></p> <h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5> <p>Als&nbsp;<strong>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in</strong>&nbsp;oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong>&nbsp;pers&ouml;nlich mit Ihrem Privatverm&ouml;gen</strong>&nbsp;f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den, die aus&nbsp;<strong>Pflichtverletzungen</strong>&nbsp;im Rahmen Ihrer T&auml;tigkeit als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in resultieren.</p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes</li> <li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li> <li>des Verwaltungsrats, Pr&auml;sidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung nicht.</p> <h5>Schutz bei Abwehr von Anspr&uuml;chen (Passiver Rechtsschutz)</h5> <p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, &uuml;bernimmt der&nbsp;<strong>D&amp;O-Versicherer</strong>&nbsp;auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong>&nbsp;<strong>von Anspr&uuml;chen</strong>).</p> <h5>Selbstbeteiligung</h5> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.11 &bdquo;D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung (D&amp;O)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Au&szlig;enhaftung f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung nicht.</p> </span> <div class="spaceTop-20"> <div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div> <div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10"> <div class="col-grid col-grid--flush"> <div class="visible--mobile"> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--10 text--center no-margin"> <a href="tel:+498218099460" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> <div class="col col--2 no-margin no-padding position-relative"> <button type="button" class="close modal-info__close" data-dismiss="modal" aria-hidden="true"></button> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="rechnerKontaktForm--no-mobile"> <div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_callback_info"> Rückruf anfordern </span> </div> <div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_mail_info"> zum Kontaktformular </span> </div> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin"> <a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> </div> </div> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="infoKontaktForm"></div> <div class="text--right cursor-pointer spaceTop-10"> <a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a> </div> </div> </div>
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Daniela Reichert
Autorenprofil
Daniela Reichert
Ehem. Online-Redakteurin

Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
Neben Ihrer Tätigkeit als Online-Redakteurin bei exali arbeitet sie als freiberufliche Redakteurin und kennt daher die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung.

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Ehem. Online-Redakteurin

Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
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