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Persönlich haftbar? Die größten Risiken für Portalbetreiber
Haftungsrisiken für Portalbetreiber

Persönlich haftbar? Die größten Risiken für Portalbetreiber

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 30. Dezember 2016
Freitag, 30. Dezember 2016
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Die Zahl der aktiven Nutzer schnellt in die Höhe, die Interaktion nimmt zu und die Einnahmen steigen endlich in rentable Regionen. Wenn das eigene Internetportal erfolgreich wird ist Zeit zu feiern! Dabei sollte die Risikoabsicherung nicht vernachlässigt werden, denn mit den Nutzern kommen die Risiken an deren Ende der Portalbetreiber haftbar gemacht werden kann. Doch wo liegen die größten Haftungsrisiken als Plattformbetreiber im Web?

Wenn die Sortierung nicht mehr stimmt

Manchmal kommen Portalbetreiber auf findige Ideen um Klicks zu Geld zu machen, doch nicht jede Idee macht glücklich. So hatte kürzlich das Hotelbuchungsportal HRS mit dem Vorwurf der Wettbewerbsrechtsverletzung zu kämpfen. Das Recherchezentrum „correct!v“ schreibt über fragwürdige Methoden, die HRS anwenden soll.

Der Vorwurf: Das Portal soll die vorderen Plätze ihrer Empfehlungsliste verkauft haben, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. Hotelbetreiber können sich demnach durch eine höhere Provision einen Platz ganz oben in der Liste unter „HRS empfiehlt“ sichern. Der Kunde merkt jedoch nicht, dass die Platzierung von den Hoteliers gekauft wurde und keiner objektiven Bewertung entspricht. 

Laut Wettbewerbsrecht muss Werbung klar gekennzeichnet werden. Sollte HRS tatsächlich wie vorgeworfen agieren, droht dem Portal eine Abmahnung und Schadenersatzklagen. Wer in seinem Portal oder auf seiner Plattform gewisse Platzierungen, Erwähnungen oder auch Hinweise verkauft, muss dies immer klar als gesponsert Kennzeichnen.

User-generated Content kann gefährlich werden

Wer im Web die Möglichkeit bietet, dass User eigenständig Inhalte online stellen, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, die schnell teuer werden kann – vor allem dann, wenn Prüfpflichten vernachlässigt werden.

So hat das Oberlandesgericht München (Az.: 29 W 542/16) im Frühjahr zum Beispiel entschieden, dass ein File-Hosting-Dienst verpflichtet sein kann einen Wortfilter zu installieren, der verhindern soll, dass in dem Portal urheberrechtlich geschützte Medien angeboten werden. Kommt der Portalbetreiber seinen Prüfpflichten nicht nach, kann er für Rechtsverletzungen seiner User auf der Plattform haftbar gemacht werden.

Cyberrisiken nicht unterschätzen

Im Web warten nicht nur potenzielle User sondern auch Kriminelle, die mit Webportalen ganz andere Pläne haben. Wir haben hier bei exali.de bereits über Cyberattacken auf Plattformen berichtet, so zum Beispiel den Hack eines Erotikportals, bei dem 36 Millionen Nutzerdaten erbeutet wurden. Im Beitrag „Ashley Madison Hack: Seitensprungportal-Nutzer werden erpresst“ geht es um die Konsequenzen, die ein derartiger Hack für die Betreiber eines Portals haben kann. Von Schadenersatzforderungen in extremer Höhe, über den Image- und damit Mitgliederverlust, bis hin zu den Kosten für PR-Maßnahmen. Zusammengerechnet steht dabei schnell die private Existenz des Portalbetreibers auf dem Spiel.

Für Rechtsverletzungen und die finanziellen Folgen können Portalbetreiber persönlich haftbar gemacht werden. Deshalb sollten sich Betreiber von Internetplattformen schon vor der Gründung mit der Absicherung im Business beschäftigen. Denn all die aufgezeigten Beispiele können Portalbetreiber ab dem ersten Tag treffen. Deshalb bietet exali.de Existenzgründern 15 Prozent Nachlass in den ersten beiden Versicherungsjahren, wenn sie sich und ihr Portal mit der Portal-Versicherung über exali.de absichern. Durch optionale Leistungserweiterungen kann der Schutz auf das eigene Business individuell angepasst werden.

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© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG

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