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Hausverwalter: Das sind Ihre Risiken und so sichern Sie sich richtig ab
Pflichtversicherung ab 1. März 2019
Pflichtversicherung ab 1. März 2019

Hausverwalter: Das sind Ihre Risiken und so sichern Sie sich richtig ab

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Montag, 4. Februar 2019
Montag, 4. Februar 2019
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Hausverwaltungen haben ein großes Aufgabengebiet: Schäden beheben, Abrechnungen erstellen, für den Winterdienst sorgen, technische Einrichtungen kontrollieren und vieles mehr. Viele Aufgaben bedeuten auch viele Risiken, deshalb ist eine gute Absicherung für Hausverwalter besonders wichtig. Denn wenn durch ihre Fehler teure Personen- oder Sachschäden entstehen, oder jemand anderer finanziell geschädigt wird, kann das schnell die Existenz in Gefahr bringen. Hier erfahren Sie, welche Risiken Hausverwalter haben und wie sie sich optimal absichern können.

Das kann schiefgehen: Risiken für Immobilienverwalter

Generell lassen sich die Schäden, die Hausverwalter, Immobilienverwaltern & Co verursachen können, in drei „Kategorien“ einteilen:

  • Personenschäden: Das bedeutet, durch ein Versäumnis oder einen Fehler der Hausverwaltung kommt eine Person zu Schaden. Ein Beispiel dafür: Eine Hausverwaltung ist dafür zuständig, dass die Gehwege zu den Mietobjekten im Winter geräumt und gestreut werden. Weil das nicht ausreichend erledigt wurde, stürzt ein Mieter und bricht sich das Bein.
  • Sachschäden: Wird durch einen Fehler der Hausverwaltung eine Sache beschädigt, muss diese ebenfalls dafür aufkommen. Hierzu ein Beispiel: Ein Mieter meldet bei der Immobilienverwaltung, dass es im Hausflur eine feuchte Stelle an der Wand gibt. Die Hausverwaltung schätzt das Problem falsch ein und lässt nur oberflächlich die Feuchtigkeit beseitigen. Die defekte Wasserleitung übersieht sie. Am Ende entstehen hohe Mehrkosten, weil die Wand im kompletten Flur aufgerissen und trockengelegt werden muss.
  • Vermögensschäden: Wie der Name schon sagt sind Vermögensschäden Schäden am Vermögen anderer, das bedeutet, durch ein Versäumnis des Hausverwalters erleidet jemand anderes (zum Beispiel der Eigentümer der Immobilie) einen finanziellen Schaden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mietforderungen durch die Schuld von Hausverwaltungen verjähren, fehlerhafte Abrechnungen erstellt werden oder eine Frist zur geplanten Mieterhöhung versäumt wird.

Neben diesen Schäden, die anderen durch Versäumnisse der Hausverwaltung entstehen können, gibt es auch Schäden, die sie selbst treffen (sogenannte Eigenschäden). Beispielsweise, wenn durch einen Hackerangriff die eigenen IT-Systeme lahmgelegt werden.

Achtung: Pflichtversicherung für alle Immobilienverwalter ab 1. März 2019!

Seit dem 1. August 2018 brauchen Immobilienverwalter eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO). Voraussetzung für diese Erlaubnis ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Für alle Immobilienverwalter, die bereits vor dem 1. August 2018 tätig waren, gilt eine Übergangsregelung bis zum 1. März 2019.

Hausverwalter: So sichern Sie sich richtig ab

Da bis zum 1. März 2019 alle Immobilienverwalter verpflichtet sind, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, sollten Sie sich so schnell wie möglich um eine gute Absicherung Ihres Business kümmern. Worauf Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung achten sollten, zeigt Ihnen diese Checkliste:

  • Absicherung von reinen Vermögensschäden: Wenn Hausverwalter durch Ihre Fehler bei Kunden einen finanziellen Schaden verursachen, müssen diese sogenannten reinen Vermögensschäden umfassend abgesichert sein. Dabei müssen die Vorgaben der Pflichtversicherung erfüllt werden: Die Mindestversicherungssumme für Vermögensschäden beträgt 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1 Million Euro je Versicherungsjahr.
  • Absicherung von Personen- und Sachschäden: Auch wenn die Versicherungspflicht sich nur auf die Vermögensschäden erstreckt, ist eine Büro- und Betriebshaftpflicht dringend zu empfehlen. Diese springt ein, wenn Hausverwalter durch ihre Fehler einen Personen- oder Sachschaden verursachen. 
  • Überschneidende Tätigkeiten mitversichert: Oft sind Hausverwalter auch als Immobilienmakler oder Immobilienkreditvermittler tätig. Diese überschneidenden Tätigkeiten sollten durch die Berufshaftpflichtversicherung mit abgedeckt sein.
  • Absicherung von Nebentätigkeiten: Typische Nebentätigkeiten einer Hausverwaltung, zum Beispiel als Dienstleister für Hausmeistertätigkeiten, Entrümplungen oder Reparaturarbeiten, sollten Sie unkompliziert mit absichern können. 
  • Individuelle Zusatzbausteine: Zusatzbausteine für Eigenschäden (beispielsweise an den IT-Systemen bei einem Hackerangriff) und zur Absicherung der persönlichen Haftung von Geschäftsführern (sogenannter D&O-Baustein) sollten Sie unkompliziert hinzuwählen können.  

Die Hausverwalter-Haftpflicht über exali.de beinhaltet alle diese wichtigen Bausteine, damit Sie als Immobilienverwalter (WEG-Verwalter, Hausverwalter) bestens abgesichert sind. Die Pflichtversicherungsbestätigung für die IHK erhalten Sie bei exali.de automatisch bei Vertragsabschluss.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden, denn ein weiterer Pluspunkt von exali.de ist: Bei uns gibt es kein Callcenter und keine Warteschleifen, Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Sie da.

 

© Ines Rietzler – exali AG
Ines Rietzler
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Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
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