+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
+49 (0) 821 80 99 46-0
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht
     

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
"Verlässliche Infos - weil Google nicht alle Fragen beantwortet"
Anja Pikowski
Online Marketing
Ihr Business bestens versichert
Anja Pikowski
Online Marketing
Home / News&Stories /
Neues Gesetz: Zulassungsvorschriften für Immobilienmakler und –Verwalter
Neue Pflichten für Immobilienmakler und –Verwalter

Neues Gesetz: Zulassungsvorschriften für Immobilienmakler und –Verwalter

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Dienstag, 25. Juli 2017
Dienstag, 25. Juli 2017
Zurück zur Übersicht

Beratungs-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. In der Immobilienbranche gibt es viele Pflichten und Regeln, über die Makler und Verwalter stolpern können. Das Anforderungsprofil an diese Berufe ist anspruchsvoll. Trotzdem gab es bisher kaum Zulassungshürden. Das soll sich jetzt ändern. Ein neues Gesetz regelt nun die Berufszulassung von Maklern und Verwaltern. Unter anderem wird es eine Weiterbildungspflicht und die Versicherungspflicht für Immobilienverwalter geben. Die wichtigsten Änderungen im Überblick. 

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und –Verwalter

Verwalter und Makler müssen sich regelmäßig fortbilden – und das mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. So steht es im neuen „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum“, das vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und tritt dann neun Monate nach Verkündung in Kraft. Die Verpflichtung zur Fortbildung gilt fortlaufend und muss gegenüber der Erlaubnisbehörde nachgewiesen werden. Wird dies versäumt, drohen Bußgelder. Eine Ausnahme von dieser Pflicht besteht für Immobilienkaufleute oder -Fachwirte mit anerkanntem Aus- oder Fortbildungsabschluss in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit. Kurz gesagt, wer in Zukunft eine entsprechende Ausbildung abschließt, muss in den ersten drei Jahren keine Fortbildung nachweisen.

Gewerbliche Verwalter sind außerdem verpflichtet, ihre absolvierten Fortbildungen gegenüber (potenziellen) Auftraggebern nachzuweisen. Dadurch sollen sich Kunden ein eigenes Bild über deren Eignung und Qualifikationen machen können. Einzelheiten zur Weiterbildungspflicht sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden.

Erlaubnispflicht für Verwalter

Immobilienmakler benötigen gemäß § 34 c Gewerbeordnung eine gewerberechtliche Erlaubnis, wenn sie diesen Beruf ausüben wollen. Im neuen Gesetz wird diese Pflicht auf WEG-Verwalter und Mietverwalter ausgeweitet. Als einheitlicher Begriff für beide Verwalter ist im neuen Gesetz vom Wohnimmobilienverwalter die Rede. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Wie genau diese Voraussetzungen nachgewiesen werden sollen, ist noch unklar.  

Immobilienverwalter brauchen eine Berufshaftpflicht!

Damit sind wir bei einer weiteren Änderung des Gesetzes. Wer ab sofort als Immobilienverwalter arbeiten will, muss den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Damit will der Gesetzgeber Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützen, die durch einen Fehler des Verwalters entstanden sind. Jedoch sollte eine entsprechende Versicherung auch im Interesse des Immobilienverwalters liegen. Denn aus beruflichen Fehlern – beispielsweise wenn Verwalter der Eigentümerversammlung fehlerhafte Beschlussvorlagen vorlegen und der Beschluss dadurch anfechtbar wird, oder sie Kontrollpflichten an Gebäuden versäumen und daraus Schäden entstehen – können hohe Schadenersatzforderungen resultieren.

Immobilienmakler: Auch Sie sollten Ihr Business absichern!

Verbände fordern seit Langem auch eine Versicherungspflicht für Immobilienmakler. Dieser Forderung ist der Gesetzgeber (bislang) noch nicht nachgekommen.

. Aber auch für Makler gibt es viele Risiken, über die sie stolpern können und die im Falle von hohen Schadenersatzforderungen nicht nur die berufliche Existenz bedrohen. Deshalb ist auch für Immobilienmakler eine Haftpflichtversicherung wichtig, die vor den finanziellen Folgen beruflicher Versehen schützt. Die Immobilienmakler-Haftpflicht über exali.de bietet umfassenden Schutz für Ihr Immobilien-Business (auch für Immobilienkreditvermittler nach § 34 i GewO).  

Weitere interessante Artikel:

  • Achtung Abmahngefahr! Was Immobilienmakler beachten müssen – Teil 1
  • Achtung Immobilienmakler: Hier drohen euch Abmahnungen! – Teil 2
  • Urteil für Immobilienmakler: Mit Besichtigungsgebühren den Verdienst aufbessern? Besser nicht!

 

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
2 Kommentare
Kommentar
531
Stefanie Zorn kommentierte am Freitag, 25. August 2017 Antworten
Schließt die Pflicht zur Weiterbildung und Berufshaftpflicht auch Verwalter von Gewerbeimmobilien mit ein? Vielen Dank ...
Kommentar
539
Ralph Günther kommentierte am Freitag, 25. August 2017 Antworten
Liebe Frau Zorn, vielen Dank für Ihre Frage. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir bei unseren Recherchen zu dem Artikel in der Gesetzesänderungen keine Unterscheidung zwischen privat genutzten und gewerblich genutzten Immobilien gesehen haben. Somit kann ich Ihnen nicht verbindlich sagen, dass die Pflichten zur Erlaubnis nach § 34 c auch Verwalter von gewerblich genutzten Immobilien treffen. Eine verbindliche Aussage kann Ihnen jedoch Ihre zuständige IHK geben. Liebe Grüße Ralph Günther
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • Kontist
  • sevDesk
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.