Wie kann durch einen Programmierfehler ein Personenschaden entstehen?
In schwindelerregender Höhe singt eine Opernsängerin ihren Part. Doch die bewegliche Bühne, mit der sie nach oben fährt, kippt immer weiter – bis sie das Gleichgewicht verliert und vor den Augen des Publikums fünf Meter in die Tiefe stürzt.
In diesem Schadenfall zeigen wir, wie schnell aus einem technischen Versäumnis ein Personenschaden mit hohen finanziellen Folgen werden kann. Zusätzlich klären wir, warum es entscheidend ist, dass die IT-Haftpflichtversicherung auch solche Fälle abdeckt.Wie kam es zu dem Schadenfall?
Ein Opernhaus hatte eine Firma für Bühnentechnik beauftragt, eine Kippbühne zu bauen. Für die Steuerung holte sich das Unternehmen einen externen IT-Experten ins Boot. Seine Aufgabe: Die speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) so zu programmieren, dass die Bühne gehoben, gesenkt, gekippt und gedreht werden kann.
Während einer Aufführung versagte das System: Die Bühne kippte weiter, obwohl der 45-Grad-Winkel längst überschritten war. Die Sängerin verlor den Halt, stürzte rund fünf Meter in die Tiefe und verletzte sich schwer. Das Resultat waren mehrere Knochenbrüche, Bänderrisse, eine Operation und monatelanger Ausfall.
Wie teuer kann ein Personenschaden für IT-Freelancer werden?
Der freiberufliche IT-Experte wurde als Verantwortlicher ermittelt. Gegen ihn lief ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, zudem machte die Sängerin Schadenersatzgeltend geltend.
Die Kosten im Überblick:
- 14.000 Euro Schadenersatz (Heil- und Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall)
- 5.500 Euro Anwalts- und Verfahrenskosten
- Gesamtschaden: rund 20.000 Euro
So makaber es klingt: Der Fall ging noch glimpflich aus. Wäre die Sängerin berufsunfähig geworden, hätte der Schaden leicht in den sechsstelligen Bereich gehen können – etwa durch lebenslange Rentenzahlungen oder zusätzliche Schmerzensgeldforderungen.
Warum ist der Versicherungsschutz in solchen Fällen nicht selbstverständlich?
In einem Gutachten zum Vorfall stellte sich heraus, dass der IT-Experte wichtige Sicherheitsstandards nicht eingehalten hatte: Die Software enthielt keine ausreichenden Sicherheitsschleifen, und es wurden keine Praxistests oder Einweisungen für das Bühnentechnik-Team durchgeführt.
Solche Versäumnisse können problematisch werden. Das gilt vor allem, wenn in den Versicherungsbedingungen sogenannte Erprobungsklauseln oder Stand-der-Technik-Klauseln enthalten sind.
Was steckt hinter der Erprobungsklausel – und warum ist sie riskant?
Erprobungsklauseln legen fest, dass bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wenn ein Produkt oder eine Software nicht ausreichend getestet oder erprobt wurde.
Typische Formulierungen lauten zum Beispiel:
„Nicht versichert sind Ansprüche, die daraus resultieren, dass Produkte oder Leistungen im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend getestet waren.“
oder
„Ausgeschlossen sind Schäden, die durch Mehraufwand hätten vermieden werden können.“
Das Problem: Diese Klauseln schaffen Interpretationsspielraum, weil im IT-Bereich oft gar nicht eindeutig festgelegt ist, was „ausreichend getestet“ oder „dem Stand der Technik entsprechend“ bedeutet. Gerade in diesem Umfeld, das sich ständig weiterentwickelt ist der Stand der Technik schwer messbar.
Eine moderne IT-Versicherung sollte klar auf solche unpräzisen Ausschlüsse verzichten oder sie transparent regeln. So entsteht im Schadenfall kein Streit über Floskeln wie „ausreichend getestet“.
Wie hilft die IT-Haftpflichtversicherung von exali im Ernstfall?
Im vorliegenden Fall übernahm die Versicherung des IT-Experten alle Kosten: Vom Schadenersatz an die Sängerin bis zu den Anwalts- und Gerichtskosten.
Hier bot die IT-Haftpflicht über exali Schutz bei:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
- grober Fahrlässigkeit,
- und Strafverfahren (über den integrierten Strafrechtsschutz).
Zudem prüft sie Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen im Rahmen des passiven Rechtsschutzes ab.
Was sollten IT-Freelancer aus diesem Fall lernen?
So eindrücklich dieser Schadenfall ist, er hält auch einige Learnings bereit:
Software-Tests sind Pflicht: Dokumentieren Sie jeden Testschritt, um im Schadenfall nachweisen zu können, dass Sie sorgfältig gearbeitet haben.
Verträge prüfen: Achten Sie bei Ihrer Berufshaftpflicht auf Ausschlüsse wie Erprobungs- oder Stand-der-Technik-Klauseln.
Deckungssumme checken: Personenschäden können schnell in die Hunderttausende gehen. Eine zu niedrige Summe kann existenzbedrohend werden.
Absicherung wählen, die mit der Praxis mithält: Eine moderne IT-Haftpflicht sollte klar formuliert, transparent und ohne unklare Test-Klauseln ausgestaltet sein.
Fazit: Warum Personenschäden für IT-Profis kein Randthema sind
Aus einem vermeintlich kleinen Fehler wird schnell ein Drama mit juristischen und finanziellen Folgen. Gerade in Projekten mit physischem Bezug, zum Beispiel bei Steuerungstechnik, Maschinen oder Bühnen , kann ein Softwarefehler Menschen verletzen.
Deshalb gilt: Nur eine zeitgemäße IT-Haftpflichtversicherung ohne Erprobungsklauseln schützt zuverlässig und übernimmt auch dann, wenn’s richtig teuer wird.
Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.


