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Der richtige Zeitpunkt für eine Berufshaftpflicht: Wann sollten Sie an die Absicherung denken?
Berufshaftpflicht: Wann abschließen?
Berufshaftpflicht: Wann abschließen?

Der richtige Zeitpunkt für eine Berufshaftpflicht: Wann sollten Sie an die Absicherung denken?

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Freitag, 18. September 2020
Freitag, 18. September 2020
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Sie wollen sich selbständig machen und fragen sich, ob Sie am Anfang überhaupt schon eine Berufshaftpflicht brauchen? Sie starten mit Ihrem Business durch und haben die ersten Aufträge an Land gezogen, für eine Berufshaftpflicht fehlt aber noch das Geld? Wir erklären in unserem Artikel, warum eine Berufshaftpflicht zum Business-Starterset dazugehört und welche Vorteile es Ihnen bringt, wenn Sie den Abschluss nicht nach hinten verschieben…

Ein Haftungsrisiko gibt es von Anfang an

Eine Berufshaftpflicht sollten Sie ab dem Zeitpunkt abschließen, ab dem Sie ein Haftungsrisiko haben, d. h. ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie für berufliche Fehler verantwortlich gemacht werden können. Viele denken, dieser Zeitpunkt ist ab den ersten Aufträgen. Das ist jedoch ein Irrtum: Denn bereits, wenn Sie mit Ihrer eigenen Website oder Ihrem Webshop online gehen, entstehen Ihnen Risiken, zum Beispiel für eine Rechtsverletzung.

Auch wenn Sie Ihre ersten Aufträge von Freunden, Bekannten oder Menschen bekommen, mit denen Sie bereits zusammengearbeitet haben, sollten Sie eine Berufshaftpflicht abschließen. Denn dass die meisten Forderungen von Auftraggebern kommen, ist falsch. Tatsächlich ist das größte Risiko für Selbständige und Freelancer, eine Rechtsverletzung zu begehen. Laut einer internen exali-Studie sind dies rund 40 Prozent aller Schadenfälle.

Die Top 5 Schadenursachen

 

Risiko Abmahnung: Nicht erst mit den ersten Aufträgen

Zu den Rechtsverletzungen gehört zum Beispiel ein fehlerhaftes Impressum, ein Fehler in der Datenschutzerklärung oder eine Urheberrechtsverletzung, weil Sie ein Bild auf Ihrer Homepage verwenden, für das Sie nicht die erforderlichen Rechte erworben haben. Und damit sind wir schon bei Ihrem Hauptrisikoträger: Ihre eigene Website. Und da diese von Anfang an zu Ihrem Business gehört, besteht für Sie auch von Anfang an das Risiko, abgemahnt zu werden.

Abmahnungen kommen meist von Wettbewerbern, deren Anwälten oder Wettbewerbsverbänden, die gezielt Webseiten auf bestimmte Fehler hin durchsuchen und dann massenhaft Abmahnungen verschicken. Auch wenn Sie in Sozialen Medien aktiv sind, um Ihr Business zu bewerben, besteht das Risiko für Rechtsverletzungen und damit für Abmahnungen.

Versicherungsbeginn und Schadenfall: Wann bin ich versichert?

Nicht nur im Hinblick auf Ihr Risiko sollte Ihre Berufshaftpflicht von Anfang an zu Ihrem Business gehören, sondern auch im Hinblick auf einen eventuellen Schadenfall. Denn wenn später ein Schaden auftritt, ist dieser natürlich nur versichert, wenn er auch in der versicherten Zeit entstanden ist.

Um zu verdeutlichen, wann ein Schaden aus versicherungsrechtlicher Sicht entstanden ist, betrachten wir die verschiedenen Theorien, die den Versicherungsfall in den Versicherungsbedingungen definieren.

Schadenereignistheorie, Beispiel: Bildrechtsverletzung

Bei Anwendung der Schadenereignistheorie ist für den Versicherungsfall das Schadenereignis maßgebend, also das Ereignis, das die Schädigung eines anderen unmittelbar herbeiführt. Und das ist im Fall einer Bildrechtsverletzung beispielsweise das Hochladen eines Bildes auf Ihre Website. Denn in dem Moment, in dem Sie ein Bild ohne die erforderlichen Rechte auf Ihre Website hochladen, begehen Sie den Urheberrechtsverstoß und schädigen den Urheber (den Fotograf). Gehen wir nun davon aus, Sie gehen mit Ihrer Website online, verzichten aber zunächst noch auf den Schutz einer Berufshaftpflicht. Nach einem Jahr läuft Ihr Business bereits gut und Sie haben einige Aufträge. Nun schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Wiederum ein halbes Jahr später erhalten Sie eine Abmahnung von dem Fotografen des Bildes, das Sie von Beginn an auf Ihrer Homepage verwenden, und melden diese bei Ihrem Versicherer. Dann wird Ihnen der Versicherer mitteilen, dass diese Bildrechtsverletzung nicht versichert ist. Denn das Schadenereignis, also der Moment, in dem Sie das Bild hochgeladen haben, war vor Versicherungsbeginn. Lediglich die Anspruchstellung des Fotografen lag im versicherten Zeitraum.

Hinweis:

Wenn Sie beim Upload des Bildes die erforderliche Lizenz erworben haben und sich danach die Bedingungen ändern, ist die Bildrechtsverletzung natürlich versichert.

Die Schadenereignistheorie definiert bei exali zum Beispiel für die IT-Haftpflicht- oder Media-Haftpflicht-Versicherung, ab wann ein Schaden in den versicherten Zeitraum fällt.

Die Schadenereignistheorie

 

Verstoßtheorie, Beispiel: fehlerhafte Beratung

Neben der Schadenereignistheorie kann für den Eintritt des Schadenfalls auch die Verstoßtheorie angewendet werden. Der Verstoß ist dabei das berufliche Versehen, also jedes Tun oder Unterlassen, das die späteren Schadenersatzansprüche nach sich zieht. Also beispielsweise eine fehlerhafte Beratung. Nehmen wir an, Sie gründen ein Consulting-Unternehmen und schließen erst einmal keine Berufshaftpflicht ab. Sie beraten Ihre ersten Kunden und nach einigen Monaten entscheiden Sie sich doch für eine Berufshaftpflicht. Ihr erster Kunde hat jedoch aufgrund Ihrer Beratung eine Entscheidung getroffen, die sich erst nach zwei Jahren als falsch herausstellt (beispielsweise Subventionen beantragt, die er nun zurückzahlen muss, weil die Kriterien für die Beantragung gar nicht erfüllt waren). Nun fordert er den entstandenen Schaden von Ihnen zurück. Da Sie jedoch zum Zeitpunkt der Beratung, also zum Zeitpunkt des begangenen Verstoßes, nicht versichert waren, übernimmt der Versicherer die Schadenersatzzahlung nicht.

Die Verstoßtheorie

 

Die Verstoßtheorie definiert bei exali beispielsweise in der Consulting-, Architekten- und Anwalts-Haftpflicht den Versicherungsfall.

WICHTIG:

Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Berufshaftpflicht ist der Start Ihres Business, also der Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen und Ihre Website online geht.

Kosten-Argument: Warum eine Berufshaftpflicht nicht zu teuer ist

Viele Gründer scheuen sich aufgrund der Kosten, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Sie wollen erst einmal Umsatz machen und mit der Berufshaftpflicht warten, bis ihr Business auf sichereren Beinen steht. Aber wie kann ein Business auf sicheren Beinen stehen, wenn es für den Fall eines beruflichen Fehlers, einer Abmahnung oder Schadenersatzforderung nicht abgesichert ist?

Der Beitrag für eine Berufshaftpflicht bemisst sich immer nach Ihrem Vorjahresumsatz bzw. wenn Sie noch keinen Umsatz hatten, nach Ihrem zu erwartenden Umsatz. Das heißt, wenn Sie weniger Umsatz haben, zahlen Sie auch weniger für Ihre Berufshaftpflicht. Als Gründer erhalten Sie bei exali außerdem in den ersten zwei Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 Prozent auf Ihren Beitrag. Gründer und Start-ups können sich daher besonders günstig versichern. Die Media-Haftpflicht erhalten Sie bei exali beispielsweise ab rund 260 Euro netto pro Jahr, die Consulting-Haftpflicht ab 235 Euro, die Webshop-Versicherung ab 340 Euro und die IT-Versicherung ab 280 Euro. Zum Vergleich: Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Onlinehandel kostet durchschnittlich circa 1.000 Euro, die Kosten für eine Abmahnung wegen einer Bildrechtsverletzung inklusive Schadenersatz belaufen sich schnell auf 2.000 Euro.

Mehr zu den Kosten einer Berufshaftpflicht inklusive Rechenbeispiele finden Sie hier: Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Hinweis:

In einigen Berufen müssen Sie verpflichtend eine Berufshaftpflicht abschließen. Ohne den Nachweis einer Versicherung dürfen Sie den Beruf nicht ausüben. Dies gilt beispielsweise für Rechtsanwälte; Architekten/Ingenieure, die Mitglied in einer Berufskammer sind, sowie für  Wohnungseigentumsverwalter oder Immobilienkreditvermittler. Wenn dies für Ihre Tätigkeit gilt, müssen Sie zur Zulassung in der entsprechenden Berufskammer oder bei der Industrie- und Handelskammer bereits die Versicherungsbestätigung vorlegen. Mehr Infos dazu finden Sie in diesem Artikel: Berufshaftpflichtversicherung: Wer braucht eine und wer nicht?

Von Anfang an an Ihrer Seite: Die Berufshaftpflicht über exali.de

Eine Berufshaftpflicht sollte also von Beginn an zu Ihrem Business gehören. Kalkulieren Sie die Kosten dafür am besten bereits in Ihren Businessplan mit ein. Denn wenn Sie Ihr Unternehmen von Anfang an versichern, gibt es später im Schadenfall kein böses Erwachen. Für Gründer gibt es zudem einen Nachlass von 15 Prozent in den ersten beiden Versicherungsjahren. Einfach den entsprechenden Haken im Online-Antrag setzen.

Sie können unsere Versicherungen alle in wenigen Minuten online abschließen und individuell auf Ihr Business anpassen. Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an, unsere Kundenbetreuer beraten Sie gerne.

Tipp – Rückwärtsversicherung:

Sie haben bisher versäumt, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, wollen jetzt aber einen Zeitraum vor Versicherungsbeginn in Ihren Versicherungsschutz mit einbeziehen? Das geht! Je nach Dauer gegen einen bestimmten Einmalbetrag. Zwei Jahre rückwirkend kosten beispielsweise 140 Prozent des aktuellen Versicherungsbeitrags. Fragen zur Rückwärtsversicherung? Sprechen Sie einfach unsere Kundenbetreuer darauf an.

 
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Ines Rietzler
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Ines Rietzler
Ehem. Chefredakteurin Online-Redaktion

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Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
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Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

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