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Manager vor Gericht: Gefahr der persönlichen Haftung so groß wie nie!
Haftungsrisiko für Geschäftsführer & Co steigt
Haftungsrisiko für Geschäftsführer & Co steigt

Manager vor Gericht: Gefahr der persönlichen Haftung so groß wie nie!

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Montag, 1. April 2019
Montag, 1. April 2019
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„Deutschlands Manager werden immer häufiger verklagt“ – diese oder ähnliche Schlagzeilen gab es in den letzten Wochen gleich mehrfach zu lesen. Das Risiko für Geschäftsführer und Co, persönlich in Haftung genommen zu werden, hat demnach deutlich zugenommen. Warum das so ist, was das mit Cyber-Kriminalität und DSGVO zu tun hat und welche Fälle besonders häufig vorkommen, lesen Sie hier.

Manager werden zunehmend vom eigenen Unternehmen verklagt

Wie das Magazin t3n berichtet, sind die Schäden für sogenannte D&O-Versicherungen (Engl. Directors & Officers) in der letzten Zeit so stark angestiegen, dass sich manche großen Versicherer ganz aus diesem Geschäft zurückziehen, weil es nicht mehr profitabel ist. Zwar bezieht sich diese Aussage vor allem auf die Vorstände großer Unternehmen, vor allem von Großkonzernen der Industrie, aber auch im Bereich der kleineren und mittelständischen Unternehmen steigen die Ausgaben für D&O-Schäden an.

Doch was ist die Ursache dafür? Verstoßen Geschäftsführer und andere Unternehmensorgane etwa öfter gegen Vorschriften als früher? Im Bericht von t3n heißt es dazu, im deutschen D&O-Markt sei besonders auffällig, dass leitende Angestellte häufig vom eigenen Unternehmen verklagt werden (sogenannte Innenhaftung).

Innenhaftung und Außenhaftung

Wenn Geschäftsführer, Manager oder Beauftragte wegen einer Pflichtverletzung von ihrem eigenen Unternehmen in Haftung genommen werden, wird dies als Innenhaftung bezeichnet.

Werden sie von jemandem außerhalb des Unternehmens in Haftung genommen, spricht man von Außenhaftung.

Im Haftungsfall muss der Geschäftsführer seine Unschuld  beweisen

Gründe dafür, dass das eigene (Ex-)Unternehmen gegen Geschäftsführer vorgeht, gibt es viele – zum Beispiel ungerechtfertigte Bereicherung oder Pflichtverletzungen wie Fristversäumnisse. Das Problem in solch einem Fall: Bei der sogenannten Organhaftung gilt das Prinzip der Beweislastumkehr. Das bedeutet, das Unternehmen muss nur glaubhaft vermitteln, dass ihm durch die Entscheidung des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist, die Beweislast liegt jedoch beim Geschäftsführer. Dieser muss beweisen, dass er unschuldig ist. Und genau das gestaltet sich oft schwierig, wenn er gar nicht mehr für das Unternehmen tätig ist und keinen Zugang mehr zu Büroräumen und Schriftverkehr hat.

Dies war auch in einem Fall vor dem OLG Brandenburg so, in dem einem Geschäftsführer vorgeworfen wurde, er habe sich eine zu hohe Vergütung ausbezahlt. Die Forderung belief sich auf fast 400.000 Euro. Seine Unschuld konnte er am Ende nur durch Zeugenaussagen beweisen.

Wichtiger Bestandteil von D&O-Versicherungen: Passiver Rechtsschutz

Aus diesem Grund ist auch ein Bestandteil von D&O-Versicherungen besonders wichtig: Der sogenannte passive Rechtsschutz. Das bedeutet, im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Verteidigungskosten (auch Abwehrkosten genannt), zum Beispiel Anwalts-, Gerichts- oder Gutachterkosten.

Mehr Haftungsrisiken für Manager: DSGVO und Cyberkriminalität

Doch warum steigen gerade die Fälle der Innenhaftung an? Hier liegt der Grund laut t3n Bericht auf der Hand: Der rechtliche Spielraum, in dem sich Geschäftsführer innerhalb ihres Unternehmens bewegen, verenge sich, vor allem durch die wachsende Gefahr durch Cyberkriminalität und die DSGVO. Wenn ein Manager (übrigens in diesem Zusammenhang auch Datenschutzbeauftragte) nach einem Cyberangriff oder einer Datenschutzpanne nicht nachweisen kann, dass er alle nötigen Schutzmaßnahmen getroffen hat, wird er schnell vom Unternehmen für entstandene Schäden in Haftung genommen. Auch hier müsste er dann selbst beweisen, dass er keine Fehler gemacht hat.

D&O-Versicherung: „Must-Have“ für alle Unternehmensorgane!

Der Bericht von t3n macht deutlich, dass eine D&O-Versicherung wichtiger ist denn je. Bei exali.de gibt es dafür zwei Möglichkeiten:

D&O-Versicherung

Mit der persönlichen D&O-Versicherung können Sie sich als Geschäftsführer selbst absichern und sind auch Vertragsinhaber. Vorteil: Sie sind „Herr“ über Ihren Vertrag und im Schadenfall steht Ihnen die komplette vereinbarte Versicherungssumme alleine zu.

Mit der Firmen-D&O-Versicherung versichert das Unternehmen alle dort beschäftigten Manager und Beauftragten (zum Beispiel auch Datenschutz- oder Compliance-Beauftragte). Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer) ist in diesem Fall das Unternehmen, versicherte Personen und Leistungsempfänger sind der oder die Manager sowie die Beauftragten. Im Schadenfall müssen die versicherten Personen die vereinbarte Versicherungssumme teilen.

Vorteil beider D&O-Versicherungen über exali.de: Sie beinhalten einen umfassenden passiven Rechtsschutz. Das heißt, im Schadenfall werden die Verteidigungskosten (zum Beispiel Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten) übernommen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere Kundenbetreuer. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist jederzeit für Sie da, denn bei exali.de gibt es weder Callcenter noch Warteschleife.

 

© Ines Rietzler – exali AG

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Ehem. Chefredakteurin Online-Redaktion

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Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
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