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BGH: Anwaltliche Mediatoren haften wie Anwälte
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BGH: Anwaltliche Mediatoren haften wie Anwälte
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Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 12. Januar 2018
Freitag, 12. Januar 2018
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Dass das Sprichwort „viele Köche verderben den Brei“ auch im Gerichtssaal gelten kann, zeigten eine Mediatorin und ein Rechtsanwalt, die es gemeinsam schafften, dass ein Eheverfahren für ihre Mandantin im finanziellen Desaster endete. Als es am Ende um die Haftungsfrage ging, stritten die beiden selbst vor Gericht weiter. Jetzt sprach der BGH ein Machtwort: Anwaltliche Mediatoren haften nach den gleichen Grundsäten wie Rechtsanwälte!

Mediatorin und Prozessanwalt = unglückliche Konstellation

Dass sie nicht fein raus ist, wenn der Prozessvertreter von seiner Mandantin verklagt wird, bekam eine Mediatorin in dem Scheidungsverfahren am eigenen Leib zu spüren. Was war passiert? In dem Verfahren gab es eine am Ende unglückselige Dreierkonstellation: Den Rechtsanwalt der Ehefrau, den Rechtsanwalt des Ehemannes und eine anwaltliche Mediatorin.

Das Ehepaar wollte sich schnell und einvernehmlich scheiden lassen und auch sein Vermögen entsprechend „gütlich“ aufteilen. Hier kam die Mediatorin ins Spiel. Diese sollte als Verbindungs- und Informationsquelle zwischen den Parteien fungieren, eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen und die nötigen Auskünfte für den Versorgungsausgleich einholen. Ihre entsprechenden Ergebnisse sollte sie den beiden Anwälten der Ehepartner mitteilen.

Das böse Erwachen folgte dann beim Scheidungstermin. Der Anwalt der Ehefrau, der seine Mandantin dort das erste Mal sah, kam zuerst zu spät und hatte sich noch dazu kaum über den Fall informiert. Da auch die Mediatorin ihre Aufgaben nicht besonders ernst genommen hatte,  war der Anwalt der Ehefrau auch nicht darüber informiert, wie hoch ein Versorgungsausgleich ausfallen würde. Der Hammer: Sozusagen im Blindflug verzichtete der Rechtsanwalt für seine Mandantin auf den Versorgungsausgleich und – damit nicht genug – auch auf Rechtsmittel.

Mandantin verliert 94.000 Euro

Das bittere Ende für die Ehefrau: Sie verlor ihr zustehende Ausgleichsansprüche von rund 94.000 Euro gegen ihren Exmann! Das wollte sie nicht auf sich sitzen lassen und verklagte ihren Rechtsanwalt auf Schadenersatz. Nach einigem Hin und Her einigten sie sich darauf, dass der Rechtsanwalt eine Vergleichssumme von 64.000 Euro an seine Mandantin zahlte. Aber auch der Rechtsanwalt wollte den Fall nicht auf sich beruhen lassen – seiner Meinung nach hatte die Mediatorin einen großen Anteil an dem Prozess-Desaster. Folglich sollte sie seines Erachtens auch die Hälfte des Schadenersatzes übernehmen.

BGH: Rechtsanwalt und Mediatorin haften

So sah es am Ende auch der BGH und verurteilte die Mediatorin auf Zahlung von 32.000 Euro an ihren Kollegen (Urteil vom 21.09.2017, Az: IX ZR 34/17). Die Richter sahen die Pflichtverstöße des Rechtsanwalts als auch der Mediatorin als gleich schwerwiegend an! Eine anwaltliche Mediatorin, die eine Scheidung abwickeln soll, erbringe eine Rechtsdienstleistung und müsse deshalb auch nach den Maßstäben der Anwaltshaftung haften, so die Richter. Sie habe in hohem Maße ihre Informationspflichten verletzt. Konkret hätte sie unbedingt darauf hinweisen müssen, dass die Berechnungsgrundlagen für den Versorgungsausgleich noch nicht vorliegen und eine Entscheidung hierüber auf keinen Fall getroffen werden darf. Beide – sowohl Prozessanwalt der Ehefrau als auch die Mediatorin – hätten gleichermaßen zum Schaden der Ehefrau beigetragen und müssen deshalb gesamtschuldnerisch zu gleichen Teilen haften.

Im Ernstfall besser keine Diskussionen

Der Fall zeigt, dass Anwälte auch für Tätigkeiten, die über ihre normale Arbeit hinausgehen, nach den Maßstäben der Anwaltshaftung haftbar gemacht werden können. Für die Mediatorin aus diesem Fall bleibt zu hoffen, dass ihre Mediationstätigkeit in ihrer Anwalts-Haftpflicht mitversichert war. Eventuelle Diskussionen im Schadenfall ersparen Sie sich mit einer Anwalts-Haftpflicht über exali.de. Denn dort ist eine anwaltliche Tätigkeit als Mediator, Schiedsrichter oder Schlichter explizit mitversichert. Im obigen Fall hätte der Versicherer also die Schadenersatzzahlung übernommen.

Unsere Extra-Tipps: Wenn Sie als Anwalt eine Haftpflicht über exali.de abschließen, sind automatisch auch Ihre Angestellten abgesichert, die in Ihrem Auftrag als Mediatoren tätig werden, aber nicht als Anwalt zugelassen sind.

Sie sind selbständiger Mediator/Wirtschaftsmediator aber kein zugelassener Anwalt? Dann empfehlen wir unsere Consulting-Haftpflicht mit offener Berufsbilddeckung.

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© Ines Rietzler – exali AG

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