+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
+49 (0) 821 80 99 46-0
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht
     

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
"Klare Antworten statt Versicherungsblabla"
Vivien Gebhardt
Online-Redaktion
Ihr Business bestens versichert
Vivien Gebhardt
Online-Redaktion
Home / News&Stories /
Markenstreit: Sportartikelhersteller will Superstar Lionel Messi seinen Namen verbieten
Verwechslungsgefahr oder nicht?

Markenstreit: Sportartikelhersteller will Superstar Lionel Messi seinen Namen verbieten

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Montag, 11. Juni 2018
Montag, 11. Juni 2018
Zurück zur Übersicht

Kennen Sie Messi? Was für eine Frage, werden Sie jetzt denken. So ziemlich jeder kennt den argentinischen Fußballstar, auch Leute, die sonst nichts mit Fußball am Hut haben. Aber kennen Sie auch „Massi“? Nein? „Massi“ ist eine Marke für Sportartikel und Sportbekleidung. Dass diese beiden Namen verwechselt werden können, ist kaum vorstellbar. Doch genau das befürchtete der Inhaber der Sportartikel-Firma und wollte verhindern, dass Messi seinen Namen als Marke eintragen lässt.

Verwechslungsgefahr zwischen Messi und Massi?

Fußballstar Lionel Messi wollte im August 2011 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) seine Marke „Messi“ inklusive Markenlogo für Sportartikel schützen lassen. Doch kaum war sein Antrag dort eingegangen, folgte auch schon der Widerspruch – durch den Unternehmer Jaime Masferrer Coma, dessen Firma unter der eingetragenen Marke „Massi“ ebenfalls Sportartikel verkauft. Die Begründung für die Gegenwehr: Es bestehe Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken.

Der EUIPO gab im Jahr 2013 dem Widerspruch statt. Gegen diese Entscheidung legte Messi Beschwerde ein, die das EUIPO zurückwies. Es bestehe eindeutig eine Verwechslungsgefahr, weil die zwei Marken einander bildlich und klanglich zu ähnlich seien, so die damalige Einschätzung der Richter.  

Zu berühmt, um verwechselt zu werden…

Diese Entscheidung wollte der Fußballstar nicht akzeptieren und zog vor das Gericht der Europäischen Union (EuG), um das Recht auf seine Marke einzuklagen. Mit Erfolg: Mit seinem Urteil vom 26. April 2018 (Az: T-554/14) gab das EuG Messi Recht und hob die Entscheidung des EUIPO auf. Zwar bestätigte das Gericht die Ansicht des EUIPO, dass die Marken sich sehr ähnlich sind. Den Fußballer „rettete“ dabei jedoch seine eigene Berühmtheit.

Denn, so die Richter, Messi sei so berühmt, dass praktisch jeder ihn kennt, nicht nur diejenigen, die sich für Fußball oder Sport im Allgemeinen interessieren. Da also die breite Öffentlichkeit sofort einen Zusammenhang zwischen dem Wort „Messi“ und dem Fußballstar herstelle, insbesondere beim Kauf von Sportartikeln, sei eine Verwechslung mit einem anderen Namen kaum möglich. Deshalb werde auch kein Käufer von Sportartikeln glauben, die Marken „Messi“ und „Massi“ stammen aus dem gleichen Unternehmen oder haben sonst irgendeine wirtschaftliche Verbindung. Die Folge dieser Einschätzung: Messi darf seinen Namen nun als Marke eintragen lassen!

Auch bei Markenrechtsverletzung bestens abgesichert

Sich im Businessalltag an alle Regeln, Gesetze und Rechte zu halten, kann ziemlich schwierig sein. Gerade das Markenrecht ist sehr komplex und schnell können Rechte anderer verletzt werden. Oft enden Markenrechtsstreitigkeiten in teuren Auseinandersetzungen vor Gericht. Mit den Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de sind Sie bestmöglich geschützt, beispielsweise bei Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund einer Markenrechtsverletzung. Dann prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind und übernimmt im Ernstfall eine teure Schadenersatzzahlung.

 

Weitere interessante Artikel:

  • Unfassbare Urheberrechtsverletzungen! Kuriose Geschichten rund ums Copyright
  • Markeninhaber aufgepasst: Wenn Sie Ihre Marke nicht nutzen, wird sie gelöscht!
  • Warum Markenrecht kein „Klax“ ist: Der kuriose Streit um einen Kita-Namen

© Ines Rietzler – exali AG

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • Kontist
  • sevDesk
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.