Media-Haftpflicht

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) in der Media-Haftpflicht

Der Grundbaustein der Media-Haftpflicht ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (kurz VSH). Berufliche Fehler führen bei Kreativen und Medien-Agenturen sehr häufig zu finanziellen Nachteilen - sprich Vermögensschäden - bei einem Dritten (z. B. Kundschaft). Daher spielt die Absicherung von sogenannten „reinen (oder echten) Vermögensschäden“ bei der Media-Haftpflicht eine zentrale Rolle.

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden (Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. In den Versicherungsbedingungen ist auch der Verlust, die Veränderung oder Blockade von Daten als Vermögensschaden definiert.
 

Offene Berufsbilddeckung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist als „Offene Berufsbilddeckung“ konzipiert. Dadurch sind Tätigkeiten als Kreative:r oder Medienagentur pauschal versichert, ohne dass diese abschließend in einem „Katalog“ aufgezählt werden müssen. Dieses Prinzip ist transparent und beugt Versicherungslücken vor. Einschränkungen der „Offenen Berufsbilddeckung“ ergeben sich lediglich durch die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.

Hier einige Schadenbeispiele der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  • Fehler im Bestellformular eines Web-Shops
  • Ausfall der Kundenwebseite nach einem CMS-Update
  • Fehler in der Druckvorstufe
  • Verletzung von Urheber- und Lizenzrechten
  • Überschreiten der Deadline bei einem Webprojekt
  • Versehentliches Löschen von Kundendaten
  • Schäden durch Weitergabe virenbehafteter Dateien
  • Verwendung geschützter Keywords bei SEM/SEO
  • Wettbewerbsrechtliche Verstöße in einem Blog oder Forum
  • Wegen Überoptimierung der Webseite wird Ihr Klientel von Google abgestraft
  • Anwaltskosten aufgrund einer Abmahnung, Unterlassung oder einstweiliger Verfügung
  • Schaden durch Verstoß gegen Datenschutzgesetze

Eigenschadenversicherung

Kreative und Medien-Agenturen tragen nicht nur ein Risiko durch fremde Schadenersatzforderungen, sondern auch ein erhebliches Eigenschadenrisiko. Deshalb gibt es für die Media-Haftpflicht integrierte sowie zusätzliche Eigenschadenbausteine:

Integrierte Eigenschadenversicherungen

  • Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall oder die Verbreitung von Fake News
  • Eigenschaden durch die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
  • Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher und elektronischer Dokumente zur Auftragserledigung
  • Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)
  • Straf- und Bußgelder, die eine Datenschutzbehörde oder ein Gericht wegen einer Datenrechtsverletzung verhängt (soweit diese versicherbar sind)
  • Entschädigungen mit Strafcharakter, die durch eine Datenrechtsverletzung ausgelöst wurden (soweit diese versicherbar sind)

Vertrauensschadenversicherung

  • Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
  • Mehraufwendungen durch Betrug, Urkundenfälschung durch Dritte und Social Engineering (z. B. Fake President Trick)

Optionale Zusatzbausteine

Der flexible Versicherungsschutz der Media-Haftpflicht von exali.de kann um vier  optionale Zusatzbausteine ergänzt werden:

  • Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC): Versichert vergebliche Sach- und Personalaufwendungen (inkl. eigenem Werklohn) bei einem berechtigten Rücktritt des:der Auftraggebenden vom laufenden Vertrag. Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
  • Druckeigenschaden-Versicherung (DES): Versichert Ihren Schaden (eigene Kosten) durch Fehler bei Druckaufträgen, Herstellungsaufträgen und Werbeplatzierungen (sogenannte Steuungsaufträge), die Sie im eigenen Namen an Dritte (z. B. Druckerei) erteilen. Druckeigenschadenversicherung (DES)
  • Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD): Übernimmt Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DDoS-Attacke, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung. Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
  • D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O): Versichert die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH). D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)