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Programmierfehler sorgt für 23.000 Euro Schaden – ein echter Schadenfall
Versicherungsschutz vom ersten Tag an

Programmierfehler sorgt für 23.000 Euro Schaden – ein echter Schadenfall

Beitrag von Daniela Reichert Beitrag von Daniela Reichert Daniela Reichert
Beitrag von Daniela Reichert Beitrag von Daniela Reichert Daniela Reichert
Montag, 31. Juli 2023
Montag, 31. Juli 2023
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Was passiert eigentlich, wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und kurz danach schon einen Schaden melden? Diese Frage lässt sich gut mit einem echten exali Schadenfall beantworten, bei dem einem selbständigen Programmierer bei einer Individualsoftware ein teurer Fehler unterlief, der in einer Schadenersatzforderung von 23.000 Euro endete. Als er den Schaden an exali meldete, hatte er seine IT-Haftpflicht gerade mal zehn Wochen. Wie der Versicherer reagierte und der Fall ausging, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Ärger durch fehlerhafte Software

Ein Programmierer war mit der Erstellung einer Individualsoftware für einen großen deutschen Sportverband beauftragt. Mit der Software wollte der Verband für die einzelnen angeschlossenen Vereine personalisierte Mitgliedsausweise erstellen – inklusive entsprechender Berechtigungen und dem Logo des jeweiligen Vereins. Der selbständige IT-Experte programmierte zunächst die Software und schloss dann eine IT-Haftpflicht über exali ab. Dieses kleine Detail wird gleich noch wichtig.

In den ersten drei Monaten (Dezember bis Februar) funktionierte die Ausweisproduktion scheinbar reibungslos, doch dann hagelte es plötzlich Beschwerden: Auf rund 30.000 Mitgliedsausweisen waren falsche Berechtigungen vermerkt, was dazu führte, dass die Inhaber:innen der Ausweise keinen Zugang zu den Sportstätten bekamen und sich natürlich wütend an ihren Verein wandten, der sich wiederum beim Sportverband beschwerte. Wie sich herausstellte, lag dem Fehler ein falsches Datumsfeld in der vom Programmierer entwickelten Kennzeichnungsroutine zugrunde.

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Sportverein fordert 23.000 Euro Schadenersatz

Am Ende mussten die fehlerhaften Ausweise neu produziert und einzeln an die jeweiligen Vereine gesendet werden. Die Kosten dafür summierten sich rasch auf rund 23.000 Euro – ein Betrag, den der Sportverband im Anschluss von dem Programmierer zurückforderte. Der IT-Experte meldete den Schaden nun umgehend dem exali Kundenbetreuung, die diesen nach einer Begutachtung an den Versicherer weiterleitete. Abgeschlossen hatte der Programmierer die IT-Haftpflicht im Dezember – nach der Programmierung der Software und zu Beginn des „Rollouts“ der Ausweise an die Vereine.

Der Versicherer prüfte den Fall und zahlte die geltend gemachte Summe an den Sportverband – und dass, obwohl die Versicherung zu diesem Zeitpunkt erst zehn Wochen bestand. Möglich war das, weil die IT-Haftpflicht über exali in den Versicherungsbedingungen eine so genannte Vorumsatzdeckung beinhaltet.

Tipp: Dass ein kleiner Programmierfehler teure Wellen schlägt, passiert in der Praxis öfter als gedacht. Das zeigt auch dieser Schadenfall, bei dem ein IT-Dienstleister durch einen Tippfehler eine Marketing-Aktion ruinierte und satte 750.000 Euro Schadenersatz zahlen sollte: IT-Freelancer ruiniert Werbung

Wann gewährt die IT-Haftpflicht über exali Versicherungsschutz?

Im vorliegenden Fall lagen zwischen Versicherungsbeginn und Schadenfall nur zehn Wochen. Zudem wurde die Software selbst vor Beginn der Versicherung erstellt, das bedeutet: Den größten Teil seiner Dienstleistung hatte der Programmierer bereits vor Abschluss der IT-Haftpflicht erbracht. Daraus ergeben sich nun zwei grundsätzliche Fragen:

1.Ist der Schaden versichert, weil er während der Vertragslaufzeit eingetreten ist?

2.Ist der Schaden nicht versichert, weil die Programmierung der
   Kennzeichnungsroutinge die zum Schaden führte, bereits vor Versicherungsbeginn
   erfolgte?

Die Antwort liegt in der Frage, ob die Berufshaftpflichtversicherung eine Vorumsatzdeckung enthält oder nicht. Unter dem Begriff versteht man die Mitversicherung von Tätigkeiten oder Projekten im Versicherungsvertrag, die vor dem Abschluss einer Berufshaftpflicht begonnen oder auch bereits abgeschlossen sind.

Das Prinzip der Schadenereignistheorie

Die IT-Haftpflicht über exali definiert den versicherten Schadenfall nach dem Prinzip der „Schadenereignistheorie“, das bedeutet: Versicherungsschutz besteht für alle Schadenfälle, die im versicherten Zeitraum eingetreten sind, unabhängig davon, wann die Leistungen erbracht wurden. Da das Schadenereignis (konkret die mit den falschen Berechtigungen erstellten Mitgliedsausweise) in diesem Fall nach Abschluss der Berufshaftpflicht eingetreten war, bestand für den IT-Experten umfassender Versicherungsschutz, obwohl die Software vor Abschluss programmiert wurde.

Für diese Regelung gibt es nur zwei Ausnahmen:

  • Für den gemeldeten Versicherungsfall besteht noch Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag.
  • Der Versicherungsfall beruht auf Umständen, die den Versicherten oder einer mitversicherten Person bereits vor der Antragstellung der Berufshaftpflicht bekannt waren.

Letzteres hätte beispielsweise zugetroffen, wenn der IT-Experte in diesem Schadenfall die IT-Haftpflicht erst abgeschlossen hätte, nachdem der Fehler in der Software aufgefallen war.

Achtung bei Rechtsverletzungen!
Bitte beachten Sie, dass sich die Vorumsatzdeckung nicht auf Rechtsverletzungen erstreckt. Entwickeln Sie zum Beispiel eine Software, die im Sourcecode eine Urheberrechtsverletzung enthält und schließen Sie die IT-Haftpflicht erst nach dem „Go-Live“ des Projektes ab, ist eine spätere Abmahnung durch Urheber:innen nicht versichert. Warum - was ist in diesem Fall anders? Ganz einfach, in diesem Beispiel wurde die Software zwar genau wie im beschriebenen Schadenfall vor Abschluss erstellt, die Urheberrechtsverletzung im Sourcecode ist aber bereits das Schadenereignis (auch wenn diese viel später abgemahnt wird). Das Schadenereignis tritt also am Tag der Rechtsverletzung ein und setzt sich jeden Tag fort, bis der Code bereinigt ist. In diesem Fall ist das Schadenereignis also bereits vor Beginn der IT-Haftpflichtversicherung eingetreten und damit in der Regel nicht von der Vorumsatzversicherung gedeckt.

Die Versicherungsbedingungen von exali sehen jedoch auch hier eine Besserstellung vor: Rechtsverletzungen, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, sind über eine Zusatzklausel zumindest für 6-12 Monate vor Versicherungsbeginn mitversichert, je nachdem, ob es sich bei dem versicherten Unternehmen bereits um ein etabliertes Unternehmen (6 Monate) oder um ein Startup (12 Monate) handelt.

Versicherungsschutz ohne Klauseln und Hintertürchen

Unsere klare Empfehlung ist es, die IT-Haftpflichtversicherung mit der Unternehmensgründung oder Aufnahme der selbständigen Tätigkeit abzuschließen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz von Beginn an ausgeschlossen. Aus unserer langjährigen Versicherungserfahrung wissen wir jedoch, dass die Berufshaftpflicht in der Praxis häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt wird. In diesen Fällen ist die Vorumsatzdeckung durch Verwendung der Schadenereignistheorie – wie das bei exali in der IT-Haftpflicht der Fall ist – von entscheidender Bedeutung. Dadurch sind auch ältere Projekte mitversichert, sofern das Schadenereignis noch nicht eingetreten ist. Und das kann im Schadenfall den entscheidenden Unterschied ausmachen.

Für Fragen zur IT-Haftpflicht können Sie sich auch gerne an unsere Kundenbetreuung wenden. Sie erreichen unsere Versicherungsexpertinnen und Versicherungsexperten von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der +49 (0) 821 80 99 46-0 oder über das Kontaktformular.

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Krisenmanagement</li> <li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li> <li>Kreditschutz- und Kredit&uuml;berwachungsservices</li> <li>Kosten f&uuml;r die Nutzung fremder&nbsp;IT- und Computersysteme</li> <li>Kosten f&uuml;r die Herausgabe von Daten&nbsp;(E-Discovery)&nbsp;</li> </ul> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.10 &bdquo;Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein sch&uuml;tzt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalit&auml;t (CyberCrime).</strong></p> <p>Versichert sind&nbsp;<strong>Eigensch&auml;den</strong>&nbsp;im Zusammenhang mit der&nbsp;<strong>Wiederherstellung&nbsp;</strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer&nbsp;<strong>Computer-Forensiker:innen</strong>&nbsp;oder spezialisierter&nbsp;<strong>Anw&auml;lte&nbsp;</strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie f&uuml;r&nbsp;<strong>Krisenmanagement &amp; PR</strong>.</p> <h5>Versicherung von Mehrkosten</h5> <p>Zudem sind die&nbsp;<strong>Mehrkosten</strong>&nbsp;zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li> <li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Aussp&auml;hung personenbezogener Daten)</li> <li>Aufwendungen f&uuml;r eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li> <li>Vertrauensschaden (vors&auml;tzliche Sch&auml;digung eigener IT durch Mitarbeiter)</li> <li>Kosten f&uuml;r Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li> <li>Erstattung von Geldbetr&auml;gen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li> </ul> <h5>Besonderheit: &Uuml;bernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5> <p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die &Uuml;bernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. f&uuml;r die Beauftragung von</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Computer-Forensikern</li> <li>spezialisierten Anw&auml;lten</li> <li>Profis f&uuml;r PR &amp; 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<span class='visible--desktop'><p><strong>Wer ausschlie&szlig;lich ODER zus&auml;tzlich zum IT/TK-Bereich Engineering-Leistungen erbringt, kann die Haftungsrisiken durch die Leistungserweiterung Engineering&nbsp;absichern.</strong></p> <p>Beim T&auml;tigkeitsbereich Engineering handelt es sich um eine&nbsp;<strong>Offene Deckung</strong>. D.h. es sind alle Ingenieurdienstleistungen versichert, ohne dass es hierzu einer abschlie&szlig;enden Aufz&auml;hlung bedarf. Bei den in der Zusatzklausel &bdquo;Engineering&ldquo; aufgez&auml;hlten T&auml;tigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software</li> <li>Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme</li> <li>Qualit&auml;tsmanagement und -sicherung</li> <li>Technisches Zeichnen, CAD, CAM</li> <li>Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, T&auml;tigkeiten als Gutachter</li> </ul> <h5>Voraussetzungen f&uuml;r Engineering-Versicherung</h5> <ul class="list--checkmark"> <li>Sie schulden <strong>keine Ingenieursgewerke</strong>, Anlagen, Maschinen sowie zugeh&ouml;rige Teile und/oder <strong>Planungen </strong>im Sinne der HOAI (Honorarordnung f&uuml;r Architekten und Ingenieure).</li> <li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterst&uuml;tzend und/oder beratend </strong>und arbeiten <strong>nicht auf Werkvertragbasis</strong>.</li> <li>Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des Versicherungsnehmers werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile&nbsp;<strong>direkt und ohne Freigabe und Abnahme</strong>&nbsp;durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung/-produktion gegeben (Stichwort: final sign-off).</li> </ul> <h5>Selbstbeteiligung</h5> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.12 &bdquo;T&auml;tigkeiten im Bereich Engineering (ENG)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Wer ausschlie&szlig;lich ODER zus&auml;tzlich zum IT/TK-Bereich Engineering-Leistungen erbringt, kann die Haftungsrisiken durch die Leistungserweiterung Engineering&nbsp;absichern.</strong></p> <p>Beim T&auml;tigkeitsbereich Engineering handelt es sich um eine&nbsp;<strong>Offene Deckung</strong>. D.h. es sind alle Ingenieurdienstleistungen versichert, ohne dass es hierzu einer abschlie&szlig;enden Aufz&auml;hlung bedarf. Bei den in der Zusatzklausel &bdquo;Engineering&ldquo; aufgez&auml;hlten T&auml;tigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software</li> <li>Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme</li> <li>Qualit&auml;tsmanagement und -sicherung</li> <li>Technisches Zeichnen, CAD, CAM</li> <li>Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, T&auml;tigkeiten als Gutachter</li> </ul> <h5>Voraussetzungen f&uuml;r Engineering-Versicherung</h5> <ul class="list--checkmark"> <li>Sie schulden <strong>keine Ingenieursgewerke</strong>, Anlagen, Maschinen sowie zugeh&ouml;rige Teile und/oder <strong>Planungen </strong>im Sinne der HOAI (Honorarordnung f&uuml;r Architekten und Ingenieure).</li> <li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterst&uuml;tzend und/oder beratend </strong>und arbeiten <strong>nicht auf Werkvertragbasis</strong>.</li> <li>Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des Versicherungsnehmers werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile&nbsp;<strong>direkt und ohne Freigabe und Abnahme</strong>&nbsp;durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung/-produktion gegeben (Stichwort: final sign-off).</li> </ul> <h5>Selbstbeteiligung</h5> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.12 &bdquo;T&auml;tigkeiten im Bereich Engineering (ENG)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--mobile'><p>Versicherungsschutz f&uuml;r Engineering-Leistungen (Ingenieur<strong>dienstleistungen</strong>) wie z. B. Hardwareentwicklung im Anlagenbereich, Maschinen- und Anlagentests, technisches Zeichnen, CAD, CAM, Begleitung der Inbetriebnahme</p> <h5>Voraussetzungen:</h5> <ul class="list--checkmark"> <li>Sie schulden&nbsp;<strong>keine&nbsp;</strong>Ingenieurs-Gewerke, Anlagen, Maschinen oder sonstigen Teile</li> <li>Sie erbringen die Ingenieurleistung&nbsp;<strong>unterst&uuml;tzend oder beratend</strong></li> <li>Auf Grundlage Ihrer Erzeugnisse und Planungen werden&nbsp;keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile&nbsp;<strong>direkt und ohne Freigabe</strong>&nbsp;durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung gegeben (final sign-off).</li> </ul> </span> <div class="spaceTop-20"> <div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div> <div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10"> <div class="col-grid col-grid--flush"> <div class="visible--mobile"> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--10 text--center no-margin"> <a href="tel:+498218099460" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> <div class="col col--2 no-margin no-padding position-relative"> <button type="button" class="close modal-info__close" data-dismiss="modal" aria-hidden="true"></button> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="rechnerKontaktForm--no-mobile"> <div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_callback_info"> Rückruf anfordern </span> </div> <div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_mail_info"> zum Kontaktformular </span> </div> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin"> <a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> </div> </div> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="infoKontaktForm"></div> <div class="text--right cursor-pointer spaceTop-10"> <a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a> </div> </div> </div>
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<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale&nbsp;Zusatzbaustein&nbsp;versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zur&uuml;cktritt.</strong></p> <p>Dazu geh&ouml;rt auch die&nbsp;<strong>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten R&uuml;cktritts).</strong></p> <p><strong>Hintergrund:</strong>&nbsp;Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei &bdquo;Schlechtleistung&ldquo; die M&ouml;glichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den&nbsp;<strong>R&uuml;cktritt vom Auftrag&nbsp;</strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zur&uuml;ckbezahlt oder auf f&auml;llige Zahlungen verzichtet werden.</p> <h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5> <p>Der Versicherer ersetzt gem&auml;&szlig; den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts</li> <li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li> <li>Aufwendungen f&uuml;r bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht&nbsp;bedingungsgem&auml;&szlig; ausschlie&szlig;lich f&uuml;r Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.9 &bdquo;R&uuml;cktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale&nbsp;Zusatzbaustein&nbsp;versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zur&uuml;cktritt.</strong></p> <p>Dazu geh&ouml;rt auch die&nbsp;<strong>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten R&uuml;cktritts).</strong></p> <p><strong>Hintergrund:</strong>&nbsp;Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei &bdquo;Schlechtleistung&ldquo; die M&ouml;glichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den&nbsp;<strong>R&uuml;cktritt vom Auftrag&nbsp;</strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zur&uuml;ckbezahlt oder auf f&auml;llige Zahlungen verzichtet werden.</p> <h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5> <p>Der Versicherer ersetzt gem&auml;&szlig; den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts</li> <li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li> <li>Aufwendungen f&uuml;r bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht&nbsp;bedingungsgem&auml;&szlig; ausschlie&szlig;lich f&uuml;r Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.9 &bdquo;R&uuml;cktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr:e Auftraggeber:innen berechtigt von einem Werkvertrag zur&uuml;cktritt, z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung.</p> <p>Der Versicherer &uuml;bernimmt auch die <strong>Kosten f&uuml;r die Pr&uuml;fung der Rechtm&auml;&szlig;igkeit</strong> des R&uuml;cktritts.</p> </span> <div class="spaceTop-20"> <div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div> <div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10"> <div class="col-grid col-grid--flush"> <div class="visible--mobile"> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--10 text--center no-margin"> <a href="tel:+498218099460" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> <div class="col col--2 no-margin no-padding position-relative"> <button type="button" class="close modal-info__close" data-dismiss="modal" aria-hidden="true"></button> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="rechnerKontaktForm--no-mobile"> <div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_callback_info"> Rückruf anfordern </span> </div> <div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_mail_info"> zum Kontaktformular </span> </div> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin"> <a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> </div> </div> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="infoKontaktForm"></div> <div class="text--right cursor-pointer spaceTop-10"> <a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a> </div> </div> </div>
<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span> <span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span> <span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Haftung (Au&szlig;enhaftung als Organ) f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in absichern.</strong></p> <h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5> <p>Als&nbsp;<strong>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in</strong>&nbsp;oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong>&nbsp;pers&ouml;nlich mit Ihrem Privatverm&ouml;gen</strong>&nbsp;f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den, die aus&nbsp;<strong>Pflichtverletzungen</strong>&nbsp;im Rahmen Ihrer T&auml;tigkeit als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in resultieren.</p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes</li> <li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li> <li>des Verwaltungsrats, Pr&auml;sidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung nicht.</p> <h5>Schutz bei Abwehr von Anspr&uuml;chen (Passiver Rechtsschutz)</h5> <p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, &uuml;bernimmt der&nbsp;<strong>D&amp;O-Versicherer</strong>&nbsp;auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong>&nbsp;<strong>von Anspr&uuml;chen</strong>).</p> <h5>Selbstbeteiligung</h5> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.11 &bdquo;D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung (D&amp;O)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Haftung (Au&szlig;enhaftung als Organ) f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in absichern.</strong></p> <h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5> <p>Als&nbsp;<strong>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in</strong>&nbsp;oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong>&nbsp;pers&ouml;nlich mit Ihrem Privatverm&ouml;gen</strong>&nbsp;f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den, die aus&nbsp;<strong>Pflichtverletzungen</strong>&nbsp;im Rahmen Ihrer T&auml;tigkeit als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in resultieren.</p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes</li> <li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li> <li>des Verwaltungsrats, Pr&auml;sidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung nicht.</p> <h5>Schutz bei Abwehr von Anspr&uuml;chen (Passiver Rechtsschutz)</h5> <p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, &uuml;bernimmt der&nbsp;<strong>D&amp;O-Versicherer</strong>&nbsp;auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong>&nbsp;<strong>von Anspr&uuml;chen</strong>).</p> <h5>Selbstbeteiligung</h5> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.11 &bdquo;D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung (D&amp;O)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Au&szlig;enhaftung f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Au&szlig;enhaftungsversicherung nicht.</p> </span> <div class="spaceTop-20"> <div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div> <div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10"> <div class="col-grid col-grid--flush"> <div class="visible--mobile"> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--10 text--center no-margin"> <a href="tel:+498218099460" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> <div class="col col--2 no-margin no-padding position-relative"> <button type="button" class="close modal-info__close" data-dismiss="modal" aria-hidden="true"></button> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="rechnerKontaktForm--no-mobile"> <div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_callback_info"> Rückruf anfordern </span> </div> <div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_mail_info"> zum Kontaktformular </span> </div> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin"> <a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +49 (0) 821 80 99 46-0 </a> </div> </div> </div> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="infoKontaktForm"></div> <div class="text--right cursor-pointer spaceTop-10"> <a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a> </div> </div> </div>
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Daniela Reichert
Autorenprofil
Daniela Reichert
Ehem. Online-Redakteurin

Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
Neben Ihrer Tätigkeit als Online-Redakteurin bei exali arbeitet sie als freiberufliche Redakteurin und kennt daher die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung.

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Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
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