IT-Freelancer ruiniert Werbung: Vermögensschadenhaftpflicht springt ein
Oft sind es Kleinigkeiten, die über den Erfolg oder Misserfolg eines Projekts entscheiden. Auch bei der Marketingaktion eines Konzerns genügte eine winzige Unachtsamkeit und das gesamte Vorhaben verkam vom Werbecoup zum Alptraum für alle Beteiligten. Besonders hart erwischte es dabei einen IT-Dienstleister mit einer Schadenersatzforderung in der Höhe von 750.000 Euro.
Programmiertes Formular soll Adressen generieren
Doch beginnen wir von vorn: Wie in vielen Branchen üblich, legte auch in unserem Schadenfall ein großer Konzern sein Onlinemarketing in die Hände von Fachleuten. Das Unternehmen beauftragte eine Agentur mit den Werbemaßnahmen und stellte dafür ein jährliches Budget von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Dazu gehörte auch die Schaltung eines Formulars auf diversen Websites. Über dieses Formular konnten sich alle registrieren, die an den Angeboten des Konzerns interessiert waren. Im Zuge dieses Prozesses sollten zudem Adressen generiert werden – automatische Weiterleitung an das Unternehmen inklusive. Die so erstellten Datensätze wiederum wollte der Konzern an eine ausgegliederte Vertriebsorganisation weiterverkaufen.
Um dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, beauftragte die Werbeagentur eine IT-Dienstleistungsfirma mit der Softwareentwicklung des Online-Formulars. Die generierten Adressen sollten dabei als formatierte Datensätze direkt an die Auftraggeber:innen gehen. Der Auftragswert hierfür belief sich auf stolze 15.000 Euro. Während des gesamten Projektes arbeitete die IT-Dienstleistungsfirma ausschließlich mit der Werbeagentur zusammen - zu dem Konzern, der das Projekt ursprünglich in Auftrag gegeben hatte, bestand kein Kontakt.
Das Outsourcing fand aber selbst an dieser Stelle kein Ende. Auch die IT-Firma gab die Entwicklung des Formulars weiter, und zwar in die Hände eines IT-Freelancers. Der widmete sich sogleich der Erstellung und testete sein Werk in diesem Rahmen auch immer wieder ausführlich. Leider fanden diese Tests nie mit den originalen Ziel-E-Mail-Adressen des auftraggebenden Konzerns statt, denn die konnten erst kurz vor der Finalisierung des Formulars eingepflegt werden. So gelangte das Formular schließlich in den Live-Betrieb und das Unglück nahm seinen Lauf…
Tippfehler ruiniert Marketingaktion
Nach mehr als zwei Monaten ohne eine einzige E-Mail an den Konzern, war die Verwunderung groß: Wie konnte es sein, dass die Marketingaktion auf keinerlei Resonanz stieß? Die Verantwortlichen machten sich an die Ursachenforschung und nahmen dabei auch das vom IT-Freelancer erstellte Formular in Augenschein. Dort hatte sich ein $-Zeichen zu viel eingeschlichen.
Ein folgenschwerer Programmierfehler: Zwar waren etwa 2.970 Adressen generiert worden – damit war die Werbeaktion durchaus erfolgreich - durch den Tippfehler konnten sie jedoch nicht per Mail zur ausgegliederten Vertriebsorganisation des Auftraggebers versendet werden. Da half es auch wenig, dass der Fehler auf der Stelle behoben wurde. Die generierten Adressen waren mittlerweile acht Wochen alt und für den Vertrieb nicht mehr zu gebrauchen.
Unser Beispiel ist kein Ausnahmefall: Wie schnell ein falscher Klick zu einem immensen Schaden führen kann, das erfuhr auch ein IT-Freelancer beim Update einer Webseite. Was da passiert ist, haben wir im Artikel Panne beim Update der Webseite – 90.000 Euro Umsatzausfall für Sie aufbereitet.
Damit nicht genug hatte der auftraggebende Konzern der Agentur zuvor bereits das Budget gekürzt, als sich bei der Werbeaktion kein Erfolg einstellen wollte. Als der Programmierfehler schließlich bekannt wurde, nahm das Unternehmen weitere Budgetkürzungen vor. Die Werbeagentur ihrerseits reagiert auf die Misere, indem sie dem Unternehmen unentgeltlich eine Werbefläche auf einer viel besuchten Website zur Verfügung stellte, in dem Versuch, Schadenersatzansprüche zu unterbinden und das eigene Image zu retten. Nach eigenen Angaben belief sich der Wert dieser Fläche auf 150.000 Euro.
Schadenersatzforderung von 750.000 Euro – ein Fall für die IT-Haftpflicht
Doch neben diesen Präventionsmaßnahmen wollte die Agentur auch dafür sorgen, dass der entstandene Schaden nicht allein zu ihren Lasten ging. So verlangte sie diesen von der beauftragten IT-Firma zurück – insgesamt 750.000 Euro. Nach Aussage der Agentur setzte sich die Summe wie folgt zusammen: 150.000 Euro für die Gratis-Onlinewerbefläche plus ein kalkulierter Gewinnausfall in Höhe von 600.000 Euro.
Konfrontiert mit dieser immensen Schadenersatzforderung, wandte die IT-Firma sich an die Versicherungsprofis von exali, die den Fall nach sorgfältiger Prüfung an den Versicherer weiterleiteten. Denn das Unternehmen hatte exakt für solche Situationen eine IT-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die sich nun der Sache annahm. Tatsächlich bestand auch für den extra angeheuerten IT-Freelancer, der den Schaden verursacht hatte, Versicherungsschutz. Der hatte zwar keine eigene Versicherung abgeschlossen, doch der Schutz der Haftpflicht des IT-Unternehmens erstreckte sich auch auf freie Mitarbeiter:innen.
Die IT-Firma in diesem Fall war mit einer Deckungssumme von 1,5 Millionen Euro für Vermögensschäden abgesichert – und das, obwohl sie „nur“ kleinere Aufträge ausführte. Das zeigt ganz deutlich: Auch bei der Versicherung kleinerer Unternehmen ist eine hohe Deckungssumme im Zweifelsfall existenzentscheidend. Denn im Schadenfall entstehen rasch Forderungen im sechsstelligen Bereich, die Versicherungen mit einer zu geringen Deckungssumme dann nicht abdecken. In der IT-Haftpflicht über exali können Sie daher zwischen Deckungssummen von 300.000 bis zu 3.000.000 Euro für Vermögensschäden wählen.
Ansprüche im Namen des Versicherten bearbeitet
Der Versicherer setzte seine Schadenabteilung mit einigen Fachanwältinnen und -anwälten ein, um die Ansprüche der Werbeagentur auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Dieses Vorhaben gestaltete sich schwierig, denn der Zusammenhang zwischen dem Programmierfehler des IT-Freelancers und dem Budgetverlust der Werbeagentur war nicht deutlich nachzuweisen. So blieb auch die tatsächliche Höhe des Schadens höchst strittig.
Schließlich vergingen ganze acht Monate der Verhandlung bis sich der Versicherer im Namen der IT-Firma mit der Werbeagentur einigte und der Streit mit einem Vergleich über 200.000 Euro beigelegt wurde. So konnte die Werbeagentur ihren ursprünglichen Anspruch von 750.000 Euro zwar nicht durchsetzen, doch auch die ausgehandelte Vergleichszahlung hätte das IT-Unternehmen mit großer Sicherheit in die Insolvenz gestürzt. Auch die Schadensabwicklung hätte sich in Eigenregie sicher wesentlich holpriger gestaltet.
Unverzichtbare Leistung: Der passive Rechtsschutz
Das zeigt deutlich, wie wichtig eine bedarfsgerechte IT-Haftpflichtversicherung ist: Denn im geschilderten Fall hat der Versicherer nicht nur die Schadenzahlung von letztendlich 200.000 Euro übernommen, sondern auch die zu hohe Schadenforderung abgewehrt und auf eigene Kosten mit der Werbeagentur einen Vergleich ausgehandelt.
Diese Abwehr fand im Rahmen des sogenannten passiven Rechtsschutzes statt. Im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung bedeutet das, dass der Versicherer neben den Leistungen für Schadenersatz und -regulierung auch die Kosten für die Abwehr überhöhter oder unberechtigter Ansprüche trägt. Das umfasst unter anderem finanzielle Aufwendungen für juristischen Beistand, Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen oder Reisekosten.
All das macht den passiven Rechtsschutz zu einem unverzichtbaren Bestandteil einer jeden Berufshaftpflichtversicherung, denn gerade Selbständige und Freelancer:innen verfügen über ein hohes Risiko für rechtliche Auseinandersetzungen, die kostspielig außergerichtlich verhandelt oder schließlich vor Gericht geklärt werden müssen.
Auch in diesem Schadenfall bedeutete die Berufshaftpflicht die Rettung vor einer Schadenersatzforderung von 900.000 Euro: Ransomware: Ein Schadenfall über einen Trojaner und ungenügende Absicherung.
IT-Haftpflicht als Existenzsicherung
Auf diese Weise beweist dieser Schadenfall sehr eindrücklich, dass eine maßgeschneiderte IT-Haftpflichtversicherung über exali einem Unternehmen im Zweifelsfall die Existenz sichern kann – und zwar nicht nur durch Übernahme der Schadenszahlung, sondern auch indem der Versicherer unbegründete beziehungsweise überhöhte Ansprüche abwehrt.
Sie wollen Ihr eigenes Business absichern? Unsere Kundenbetreuer:innen beraten Sie gern auf Deutsch oder Englisch von Montag bis Freitag, 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der +49 (0) 821 80 99 46-0! Oder Sie nutzen ganz einfach unser Kontaktformular.
Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberufler:innen und Unternehmer:innen unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancer:innen passiert sind.
Sie ist selbst seit 2021 als freie Texterin unterwegs und weiß deshalb aus Erfahrung, was die Zielgruppe umtreibt.