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Rechtsverletzung: SEO-Consultant kopiert Aufklärungskampagne
Mehrfache Abmahnung wegen Copy & Paste

Rechtsverletzung: SEO-Consultant kopiert Aufklärungskampagne

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Montag, 7. Januar 2013
Montag, 7. Januar 2013
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Wer fremde Inhalte ohne Genehmigung verwendet bzw. übernimmt, dem kann es rechtlich an den Kragen gehen. Und sei das Ansinnen, das dahinter steckt, noch so edel: „Copy & Paste“ ist und bleibt kein Kavaliersdelikt – teure Konsequenzen inklusive. Diese Erfahrung musste jetzt auch ein SEO-Consultant machen. Auf seiner Homepage hatte er eine gemeinnützige Kampagne übernommen – ohne sich dazu allerdings die Zustimmung der Initiatoren zu holen.

Wir schildern den echten Schadenfall, der zeigt: Wenn die Rechte Dritter verletzt werden, schützen auch die besten Absichten nicht vor unangenehmen rechtlichen Konsequenzen. Rechtsverletzung als Risiko, das jedoch in den Berufshaftpflicht Versicherungen von exali berücksichtigt wird.

Aufklärungskampagne für Webseite übernommen

Der ganze Fall: Mit einem interaktiven Workshop klärt die Verbraucherzentrale NRW Jugendliche an Schulen auf, was in Trendgetränken tatsächlich an Inhaltsstoffen drin und an den vielversprechenden Slogans der Hersteller dran ist.

Ein gemeinnütziges, unkommerzielles Projekt, für das sich auch ein SEO-Consultant stark machen und vermutlich nicht ganz uneigennützig Traffic generieren wollte. Im guten Glauben, dass dies auch seitens der Verbraucherzentrale begrüßt werden würde, publizierte er die Kampagne deshalb auf seiner Homepage, die sich inhaltlich ebenfalls um Produkttests und Rezensionen zu Trendgetränken dreht.

Dafür übernahm er weitgehend den Namen, das Logo, Buttons sowie diverse Schriften und Textbestandteile der Kampagne. Sogar eine Domain mit dem Namen der Tour hatte er sich sichern lassen.

Und das alles, ohne explizit auf die Herkunft der verwendeten Inhalte hinzuweisen und – was noch viel schlimmer wog – ohne sich die Zustimmung der Verbraucherzentrale geholt zu haben. Diese besitzt jedoch an sämtlichen Inhalten sowie Gestaltungselementen die ausschließlichen Nutzungsrechte.

Reaktion: Abmahnung wegen mehrfacher Rechtsverletzungen

Ein etwas zu tiefer Griff in die Keksdose, von der die Verantwortlichen der Kampagne wenig begeistert waren. Per Einschreiben erreichte den SEO-Consultant eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärungen und Schadenersatzforderungen wegen Rechtsverletzungen in mehreren Fällen. So hatte der SEO mit seiner vermeintlich gutgemeinten Aktion unter anderem gegen §§ 5, 15 Abs. 2 und 3 Markengesetz, die §§ 15 und 97 Urhebergesetz etc. verstoßen.

Ein Schock für den Freiberufler, der bis zu diesem Zeitpunkt – ganz SEO – fest davon ausging, dass seine Webseite und damit die Weiterverbreitung der Inhalte als willkommener Support für die Aufklärungskampagne angesehen würde.

Doch Fakt ist: Wer geschützten Content (Texte, Marken, Logos, Zeichen, Symbole und sonstige Inhalte bzw. Gestaltungselemente) ohne Genehmigung verwendet, begeht eine Rechtsverletzung und kann zur Verantwortung gezogen werden.

Berufshaftpflicht versichert Rechtsverletzungen

Auch die besten Absichten schützen im Fall von Rechtsverletzungen also nicht vor Strafe. Ein Haftungsrisiko, dessen Absicherung neben SEO- und SEM-Experten, Social Media Marketern, Webmastern, Bloggern und IT-Experten alle Medienschaffenden auf dem Schirm haben sollten, die in ihrer Praxis auf fremde Inhalte zurückgreifen (müssen).

Die Berufshaftpflicht Versicherungen von exali berücksichtigen solche Risiken und bieten Schutz vor Schadenersatzansprüchen. Deshalb sichern sowohl die IT-Haftpflicht, Media-Haftpflicht und Consulting-Haftpflicht u.a. die Verletzung von

  • Urheberrechten und Lizenzrechten,
  • Markenrechten und Namensrechten,
  • Persönlichkeitsrechten und
  • Datenschutzgesetzen

ab – und das sogar im Fall grob fahrlässigen Verhaltens.

Zudem ist der Versicherungsschutz bei exali nicht von einer zwingenden vorherigen Prüfung der verwendeten Inhalte durch Anwälte bzw. einer expliziten Freizeichnung durch den Kunden abhängig.

Fazit: Keine Nutzung ohne Genehmigung & Quellenhinweis

Und der SEO-Consultant? Er hat seine Lehren aus der unbeabsichtigten Rechtsverletzungen gezogen. Künftig wird er sich bei der Verwendung von Texten und Logos im Vorfeld die Zustimmung zu deren Verwendung einholen.

Auch die auf seinen anderen Webseiten übernommenen Inhalte will er dahingehend noch einmal überprüfen.

Weiterführende Informationen

  • Urteil LG Hamburg: Blogger haftet für verlinktes YouTube-Video
  • Harte Landung für Airline-Portal: 2.000 Euro teure Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Damit die Webpräsenz nicht zur Haftungsfalle wird: Versicherbarkeit selbstbetriebener Portale

© Flora Anna Grass – exali AG

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