0821 / 80 99 46 - 0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
0821 / 80 99 46 - 0
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
"Klare Antworten statt Versicherungschinesisch"
Ines Rietzler
Chefredakteurin
Ihr Business bestens versichert
Ines Rietzler, Chefredakteurin

Ines Rietzler
Chefredakteurin
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    sonstige Dienstleister

    Haftpflicht für Dienstleister

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht
    Cyber-Versicherung

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
Home / News&Stories /
Scoring: Unsinnige Kriterien werden verboten
Scoring-Verfahren muss sinnvollen Kriterien folgen

Scoring: Unsinnige Kriterien werden verboten

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Dienstag, 16. Juni 2015
Dienstag, 16. Juni 2015
<- Zurück zur Übersicht

Ein strittiges Geschäftsmodell: Die Bewertung der Bonität von Verbrauchern und Unternehmen anhand bestimmter Kriterien – das sogenannte Scoring – sorgt immer wieder für heftige Kritik an den dafür zuständigen Auskunfteien. Kein Wunder, schließlich können die Bewertungen darüber entscheiden, ob es zum erfolgreichen Abschluss von Geschäften kommt oder nicht. Dass die Kriterien dafür aber durchaus von bestimmter Qualität sein müssen, wurde nun gerichtlich entschieden.

Die Grundlagen für die Berechnung der Bonitätswerte sowie die Gründe für das kürzlich am OLG Frankfurt am Main gefällte Urteil zum Thema erklären wir in diesem Beitrag auf unserer InfoBase.

Scoring: Definition und gesetzliche Grundlage

Der Begriff des Scoring geht auf den englischen Begriff für Punktestand, „score“, zurück und meint das Bewertungsverfahren zum Beispiel der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen anhand von Kriterien, wie Branche, Wohnort oder bisheriges Zahlungsverhalten. Das Ziel dabei ist es, den Ausfall von Zahlungen möglichst gering zu halten, beziehungsweise das Risiko einschätzen zu können, mit dem es dazu kommt.

Als Rechtsgrundlage für das Scoring dient §28b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Darin heißt es unter anderem, dass die Berechnung und Nutzung von Wahrscheinlichkeitswerten zur Bonität nur dann erfolgen darf, wenn

„die zur Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts genutzten Daten unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens nachweisbar für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit des bestimmten Verhaltens erheblich sind“.

Schlechte Bewertung ohne Grundlage

Genau um diesen Punkt dreht sich die Entscheidung der Richter des OLG Frankfurt im Rechtsstreit zwischen einem „eingetragenen Kaufmann“ und einer Auskunftei. Wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in seine Geschäftstätigkeit durch eine schlechte Bonitätsbewertung hatte der Kaufmann auf Unterlassung geklagt.

Aufgrund eines Hinweises durch einen Lieferanten war der Kläger auf seinen schlechten Scoringwert aufmerksam geworden und hatte unverzüglich eine Selbstauskunft eingeholt – die ihn aus allen Wolken fallen ließ: Trotz stets pünktlich gezahlter Rechnungen und keines sonstigen Fehlverhaltens wurde der schlechteste Risikoindikator angegeben. Dass der Geschäftsmann das nicht auf sich sitzen lassen konnte, versteht sich von selbst.

Meinungsfreiheit? Nicht für Scoringwerte!

Zur Verteidigung pochte die beklagte Auskunftei auf ihre Meinungsfreiheit: Die Bewertung stelle schließlich keine Tatsachenbehauptung, sondern eine bloße Meinungsäußerung dar. Dies ist insofern  nicht nachvollziehbar, als dass diese „Meinung“ die Vertragsbeziehungen von Verbrauchern und Unternehmern existenziell bedrohen kann. Außerdem wird die Regelung des §28b BDSG dabei komplett missachtet.

Dass die Daten, die die Auskunftei zur Berechnung des Scoringwertes zugrunde legten, nicht geeignet waren, konnten die Richter recht schnell feststellen: Sowohl die Branchenzugehörigkeit als auch die Rechtsform des klagenden Unternehmens wurde als negativ eingestuft, ebenso wurden fehlende Informationen ganz einfach negativ bewertet. Das heißt konkret: Wer noch nie „aufgefallen“ ist – weder positiv noch negativ – der bekommt automatisch einen negativen Wert verpasst. Dass dies kein besonders ausgereiftes (und schon gar kein wissenschaftlich anerkanntes) Verfahren ist, machte das Gericht in seiner Urteilsbegründung (Urteil vom 07.04.2015, Az.: 24 U 82/14) mehr als deutlich.

Politik fordert mehr Transparenz beim Scoring

Dass das Scoring auch in der Politik ein Thema ist, zeigt ein aktueller Gesetzesentwurf der Grünen. Mit einer Änderung des BDSG will die Partei mehr Transparenz in das Berechnungsverfahren bringen und den Auskunfteien die Verwendung von Daten wie der Adresse, der Staatszugehörigkeit oder der Informationen aus sozialen Netzwerken verbieten. Diese seien nicht bonitätsrelevant.

Zu den Forderungen der Grünen gehören außerdem eine verpflichtende jährliche Auskunft sämtlicher Verbraucher über angesammelte Daten und deren Gewichtung im Berechnungsverfahren sowie stärkere Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden.

Optimalen Schutz gefällig? Die exali.de Auskunftei-Berufshaftpflicht

Tagtäglich hantieren Auskunfteien mit hochsensiblen Daten (z.B. Liquidität, Zahlungsverhalten) von Personen oder Unternehmen, die sie dann wiederum an ihre eigenen Vertragspartner (z.B. Lieferanten, Banken) weitergeben. Doch was passiert, wenn die Angaben nicht mehr aktuell, nicht vollständig oder wie im beschriebenen Fall nur eine flüchtige Meinungsäußerung sind und nicht den Tatsachen entsprechen? Dann wird der Betroffene die Konsequenzen ob der falsch herausgegebenen Daten und Bewertungen ziehen,  gegen die Auskunftei vorgehen und sie – die eigene Existenzgefährdung vor Augen –  in Haftung nehmen. Genau für diese Fälle hat exali.de die passende Versicherungs-Lösung parat: die Auskunftei-Berufshaftpflicht. Diese greift bei Fehlern und Verstößen (z.B. nicht datenschutzkonforme Speicherung von Privat- und Firmendaten), die aus dem Daily Business der Auskunfteien resultieren.

Weiterführende Informationen:

  • Informationen zur Berufshaftpflicht für Auskunfteien über exali.de
  • Der Feind im eigenen Unternehmen: Datenklau am häufigsten vor Ort
  • Was sind (Ihnen) Ihre Kunden wert? – Eine Analyse

© Nele Totzke – exali AG

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • sevDesk

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Cookie-Einstellungen

Um die Funktion unseres Online-Tarifrechners auf exali.de zu gewährleisten, ist der Einsatz von Cookies notwendig. Zusätzliche Cookies, die für statistische Zwecke oder personalisierte Inhalte genutzt werden, kommen nur dann zum Einsatz, wenn Sie diesen zustimmen. Um Ihre Cookie-Einstellungen anzupassen, klicken Sie auf die entsprechenden Checkboxen und anschließend auf „Auswahl bestätigen“. Alternativ können Sie mit dem Klick auf „Alles auswählen“ allen Cookies zustimmen. Ihre Cookie-Einstellungen können Sie jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
 
Details anzeigen Details ausblenden
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite notwendig. Hierzu zählen beispielsweise die Funktion des Online-Tarifrechners und sicherheitsrelevante Funktionen.

Statistik

Für unsere User möchten wir Angebote und Inhalte auf unseren Webseiten stets verbessern. Hierfür erfassen wir mit Google Analytics anonymisierte Daten für Analysen und Statistiken und werten diese aus. Mit diesen Cookies können wir beispielsweise erfassen, welche Infotexte besonders häufig angeklickt werden und entsprechend unsere Informationen optimieren.

Personalisierung

Mit diesen Cookies können wir den Service für unsere User verbessern und Ihnen individualisierte Inhalte, passend zu Ihren Interessen, anzeigen. Mit dem LinkedIn Insight-Tag, Google Ads und dem Facebook Pixel können wir Ihnen auch plattformübergreifend passende Inhalte ausspielen.
Auswahl bestätigen
alles auswählen und bestätigen
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Ihr Geschäftssitz befindet sich in
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.