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Abmahnung: Jetzt hat es eine Stadt getroffen!
Abmahnung für eine Stadt!

Abmahnung: Jetzt hat es eine Stadt getroffen!

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Dienstag, 9. Juni 2015
Dienstag, 9. Juni 2015
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Wer im Internet Geschäfte macht, muss einiges beachten, um nicht Gefahr zu laufen von Wettbewerbern abgemahnt zu werden. Eine Stolperfalle jagt die nächste und wird etwas übersehen, schnappt die Falle zu. Es sind allerdings nicht nur Selbständige und Onlinehändler betroffen, im aktuellen Fall hat es eine bayerische Stadt getroffen.

Die Geschichte rund um die Abmahnung der Stadt Kaufbeuren steht heute auf unserer InfoBase im Mittelpunkt.

Weg mit dem alten Bürobedarf!

Die 41.000 Einwohner Stadt Kaufbeuren im Ostallgäu ist kürzlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten; der Grund: Auktionen auf der Onlineplattform eBay! Eigentlich hatte die Stadt keine schlechte Idee; ausrangierter Bürobedarf wurde kurzerhand in Online-Auktionen verkauft. Dabei machten die Verantwortlichen jedoch einen entscheidenden Fehler:

Der Verkäuferaccount der Stadt wurde als privater und nicht als gewerblicher Account angelegt. Bei der Menge an Artikeln, die die Stadt auf eBay verkaufte, wäre der Account allerdings eher gewerblich anzulegen gewesen. So sah das zumindest ein Büroausstatter, der die Stadt prompt aufgrund einer Wettbewerbsrechtsverletzung abmahnte und eine Unterlassungserklärung forderte.

Wettbewerbsrecht verletzt

Im privaten Verkäufer-Profil der Stadt waren weder eine Widerrufsbelehrung noch ein Impressum zu finden, was wettbewerbsrechtlich natürlich nicht in Ordnung ist. Da die Stadt die strafbewährte Unterlassungserklärung jedoch nicht unterzeichnen wollte, sollten sich die Beteiligten nun Anfang Mai vor Gericht treffen. Kurz vor knapp einigten sich die Vertreter der Stadt und der Büroausstatter schließlich auf einen Vergleich. Die Stadt darf daher über eBay keine Büroausstattung mehr ohne Widerrufsbelehrung und Impressum anbieten.

Es kann jeden treffen

Der Fall der Stadt Kaufbeuren zeigt mal wieder, wie schnell jeder in die Abmahnfalle tappen kann. Die nette Idee der Stadt wurde so schnell zum ungemütlichen Ärgernis. Das kann auch jedem Freiberufler leicht passieren, der zum Beispiel eine eigene Business-Webseite besitzt, auch hier lauern zahlreiche Abmahnfallen, insbesondere mit bestimmten Pflichtangaben wie sie z.B. die DL-InfoV vorschreibt. Für mehr Sicherheit im Business, decken die Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de auch die finanziellen Folgen einer ungewollten Rechtsverletzung (z.B. Urheberrecht oder auch Wettbewerbsrecht) umfassend ab.

Weiterführende Informationen:

  • AGB aus dem Netz kopiert? Vorsicht Urheberrechtsverletzung!
  • Textklau Urteil: Webshop-Betreiber macht auf Guttenberg
  • BGH: Tippfehler-Domains müssen Wettbewerbsrecht einhalten

© Sarah-Yasmin Fließ – exali AG

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