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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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D&O Versicherung / Directors and Officers Versicherung
Die Directors and Officers Versicherung (kurz D&O Versicherung) wird auch Manager-Haftpflichtversicherung oder Organhaftpflichtversicherung genannt. Sie ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Geschäftsführer, Vorstände und leitenden Angestellten, die sogenannten Organe, abschließt (sogenannte Firmen D&O-Versicherung).
Es handelt sich dabei um eine Versicherung zu Gunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen einer D&O Versicherung für Ansprüche aus Sorgfaltspflichtverletzungen des Managements. Dabei sind Vorsatz bzw. wissentliche Pflichtverletzung im Innen- oder Außenverhältnis ausgeschlossen.
Alternativ kann die D&O-Versicherung auch von der versichterten Person selbst und nicht vom Unternehmen abgeschlossen werden. In diesem Fall spricht man dann von einer persönlichen D&O-Versicherung – auch Unternehmensleiter Police genannt.
Da sich die Ansprüche aus der Organhaftung meist um einen Vermögensnachteil zu Lasten des Unternehmens drehen, ist in der D&O Versicherung der reine Vermögensschaden versichert. Das bedeutet, dass die D&O Versicherung bei Schadensersatzansprüchen Dritter gegen das Unternehmen greift, die sich aus Fehlern eines Vorstandsmitglieds / Geschäftsführers des Unternehmens begründen. Auf diese Weise schützt eine D&O Versicherung sowohl den Dritten, als auch das Unternehmen selbst vor finanziellen Verlusten.
Ersetzt werden normalerweise alle Vermögensschäden, die während der Versicherungsperiode verursacht wurden und bei denen die Anspruchserhebung noch innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt (sogenanntes "claims-made-Prinzip"). In der Regel sind auch schon vorher verursachte Vermögensschäden in den Versicherungsschutz der D&O Versicherung integriert (Rückwärtsdeckung), soweit die Erhebung des Anspruchs nach Vertragsbeginn erfolgt und die Pflichtverletzung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bekannt war oder hätte sein können.
Achtung: Als Folge der Finanzkrise wurde 2009 ein Gesetz eingeführt, das für Gesellschaften des deutschen Aktienrechts einen Selbstbehalt im Schadensfall zwingend vorschreibt. Die persönliche Haftung lässt sich damit für Vorstandsmitglieder einer AG auch mit einer D&O Versicherung nicht vollständig ausschließen. Der Selbstbehalt in der D&O Versicherung beträgt mindestens 10% des Schadens, die Obergrenze liegt bei 1,5 Jahresgehältern.
Hinweis: Die D&O Versicherung eines Unternehmens kann auch den externen Interim Manager (Manager auf Zeit) umfassen. Ist dies nicht der Fall, sollte der Interim Manager zur Übernahme der Organhaftung eine «Persönliche D&O Versicherung» unterhalten.
Begriff: D&O Versicherung / Directors and Officers Versicherung
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