exali Glossar
Ihr Lexikon für Fachbegriffe aus der Versicherungswelt
Die Versicherungswelt ist voll von Fachbegriffen – von Versicherungspolice über Obliegenheiten bis hin zu Regressansprüchen. Damit Sie den Durchblick behalten, erklärt das exali-Glossar zentrale Versicherungsbegriffe einfach, verständlich und praxisnah.
Im Glossar von exali finden Sie nicht nur Definitionen, sondern auch praxisnahe Beispiele, rechtliche Hinweise und Verweise auf die passende Absicherung. So wissen Sie immer, wo Risiken bestehen – und wie Sie sich davor schützen.
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Erweiterter Vermögensschaden (D&O-Versicherung)
Beispielhafte Klausel
„Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Verlust) sind, noch sich
aus solchen Schäden herleiten. In Erweiterung dazu gelten aber auch Schäden als versichert, die aus
- einem Personen- oder Sachschaden folgen, die Pflichtverletzung jedoch nicht dafür, sondern ausschließlich für einen damit im Zusammenhang stehenden Vermögensschaden ursächlich war;
- Personen- und Sachschäden Dritter folgen, es sich jedoch nicht um deren Ersatz, sondern um den Ersatz eines daraus resultierenden Vermögensschadens der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers oder einer Tochtergesellschaft handelt.
Begriff: Erweiterter Vermögensschaden (D&O-Versicherung)
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