exali Glossar
Ihr Lexikon für Fachbegriffe aus der Versicherungswelt
Die Versicherungswelt ist voll von Fachbegriffen – von Versicherungspolice über Obliegenheiten bis hin zu Regressansprüchen. Damit Sie den Durchblick behalten, erklärt das exali-Glossar zentrale Versicherungsbegriffe einfach, verständlich und praxisnah.
Im Glossar von exali finden Sie nicht nur Definitionen, sondern auch praxisnahe Beispiele, rechtliche Hinweise und Verweise auf die passende Absicherung. So wissen Sie immer, wo Risiken bestehen – und wie Sie sich davor schützen.
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Kündigungsverzichtsklausel (D&O-Versicherung)
„Hat der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalles den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Dies gilt auch, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Weisung erteilt, es zum Rechtsstreit über den Anspruch des Dritten kommen zu lassen.“
Da dieses Recht im speziellen Fall der persönlichen Haftung von Organen für Pflichtverletzungen für den:die Versicherungsnehmer:in von Nachteil sein kann, verzichten viele D&O-Versicherungen in den Versicherungsbedingungen durch die Kündigungsverzichtsklausel auf diese Möglichkeit.
Hinweis: Die von exali.de angebotenen D&O-Versicherungen schließen die Kündigung im Schadenfall verbraucherfreundlich aus.
Begriff: Kündigungsverzichtsklausel (D&O-Versicherung)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe K:
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