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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Sublimite
Sublimite sind Unterdeckungssummen für bestimmte Teilrisiken (Rechtsverletzungen, EDV-Vermögensschäden, Produkthaftung, Folgeschäden etc.).
Beispiel für ein Sublimit in der Praxis:
- Deckungssumme für Personenschäden 1,5 Mio. €, für Sachschäden 1 Mio. €
- für Vermögensschäden 1 Mio. € und
- Sublimit (steht nur im Vertragstext) für EDV-Vermögensschäden 50.000 €.
(siehe auch Unterdeckungssummen)
Begriff: Sublimite
Suchbegriffe mit dem Anfangsbuchstabe S :
- Sachschaden
- Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
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- Selbstbeteiligung
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- Stückprämie
- Stundung
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