Berufshaftpflicht für Grafiker:innen

Rundum geschützt mit der Berufshaftpflicht für Grafiker:innen
- Schutz bei Rechtsverletzungen (z. B. Urheber-, Marken- oder Bildrecht)
- Viele Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert (z. B. Videoproduktion, Design-Coaching, Texten, Bloggen etc.)
- Cyber-Drittschäden abgedeckt
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen
- Schutz mit Zusatzbausteinen individuell erweiterbar
- Günstige Beiträge (Nachlass für Existenzgründer:innen)
- Sofortiger Versicherungsschutz dank Online-Abschluss


Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber:innen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Der optimale Schutz für Grafiker:innen: Die Media-Haftpflicht über exali.de
Die Media-Haftpflicht ist für Grafiker:innen die perfekte Absicherung. Im beruflichen Alltag sind Fehler schnell passiert und haben oft hohe Schadenersatzforderungen zur Folge. Egal, ob Sie für den Laden um die Ecke einen Werbeflyer in Adobe Illustrator erstellen oder ein neues Firmenlogo erstellen: Mit der Media-Haftpflicht sind Sie bei beruflichen Fehlern umfassend geschützt. Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob gegen Sie gerichtete Ansprüche gerechtfertigt sind. Berechtigte Forderungen werden bezahlt, unberechtigte für Sie abgewehrt. Im Schadenfall ist unser Expertenteam von der exali-Kundenbetreuung gerne persönlich für Sie da und kümmern sich um eine schnelle und professionelle Abwicklung.
Grafiker:innen-Haftpflicht: So flexibel wie Ihre Arbeit
Als Grafiker:in sind Sie in der Adobe Creative Cloud zuhause. Sie setzen dabei nicht nur auf Photoshop, Illustrator und InDesign, sondern bieten Ihren Kunden und Ihren Kundinnen auch weitere Dienstleistungen an. Ob Sie die redaktionellen Texte für die Webseite selbst schreiben oder Fotos von Produkten knipsen: Die Grafiker:innen-Haftpflicht beinhaltet eine offene Berufsbilddeckung und deckt somit alle Tätigkeiten ab, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. So bleiben Sie maximal flexibel und sind dennoch umfassend geschützt.
Beispiele für versicherte Tätigkeiten:
- Redakteur:in
- App Entwickler:in
- Fotograf:in
- Mediengestalter:in
- Web Administrator:in
- SEO-Consultant
- Blogger:in
- Webdesigner:in

Berufshaftpflicht für Grafiker:innen: Zusatzbausteine
Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
Cyber-Drittschäden sind über die Berufshaftpflicht für Grafikdesigner:innen abgedeckt. Aber auch Ihre eigenen Systeme selbst können Opfer eines Hackerangriffs oder von Schadsoftware befallen werden. Mit dem Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) sind Sie vor den finanziellen Folgen von Viren, Ransomware oder Datenverlust geschützt. Der Versicherer übernimmt die Kosten für IT-Forensik-Spezialisten und Spezialistinnen, die Ihre Systeme von der Schadsoftware befreien und versuchen, die verlorenen Daten wiederherzustellen. Die Kosten für die Nutzung fremder IT-Systeme und die Erstattung von Geldbeträgen im Erpressungsfall sind ebenfalls abgedeckt. Das Ziel des Versicherers ist es, dass Sie so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig sind.
Rücktritt des Auftraggebenden vom Projektvertrag (RPC)
Wenn Sie auf Werkvertragsbasis arbeiten, dann haben Sie immer das Risiko, dass der:die Auftraggeber:in bei "Schlechtleistung" vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall werden beide Vertragsparteien so gestellt, als hätte es das Projekt nie gegeben. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Werklohn an den:die Auftraggeber:in zurückzahlen und offene Rechnungen stornieren. Im Gegenzug erhalten Sie alle erbrachten Leistungen zurück (z. B. Grafiken, Programmcode usw.). Mit dem Zusatzbaustein Rücktritt des Auftraggebenden vom Projektvertrag (RPC) sind Sie im Falle des Rücktritts geschützt. Der Versicherer prüft zunächst, ob der Rücktritt des Auftraggebenden berechtigt ist. Ist der Rücktritt berechtigt, ersetzt der Versicherer Ihre vergeblichen Aufwendungen (z. B. Sach- und Personalkosten inklusive eigenem Werklohn).
Druckeigenschaden-Versicherung (DES)
Als Grafikdesigner:in bieten Sie Ihren Kunden und Kundinnen auch Fullservice-Dienstleistungen an. Ein Beispiel: Die Kundschaft gibt bei Ihnen ein Flyer für die Neueröffnung eines Nachtclubs in Auftrag. Sie sollen den Werbeflyer designen und schon fertig gedruckt bei der Kundschaft abliefern. Da Sie hierbei selbst den Druckauftrag an die Druckerei vergeben, und nicht Ihre Kundschaft, bleiben Sie bei Fehlern selbst auf den Kosten sitzen (z. B. erneuter Druck aufgrund eines Schreibfehlers im Flyer). Mit dem Zusatzbaustein Druckeigenschaden-Versicherung (DES) sind auch Eigenschäden abgesichert, die Ihnen bei der Vergabe von Druckaufträgen, Herstellung von Werbemaßnahmen (z. B. Merchandising-Artikel) oder Streuungsaufträgen für Werbe- und Anzeigenschaltung entstehen können.
Deshalb exali.de
- Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
- Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
- Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
- Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
- Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
- Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z.B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)

- Ihr Kunde oder Ihre Kundin ist mit dem Unternehmen umgezogen und möchte diese Gelegenheit nutzen und die Visitenkarten umgestalten lassen. Sie verpassen der Visitenkarte ein neues und moderneres Design, vergessen aber die neue Adresse einzufügen. Da der Fehler leider erst nach dem Druck auffällt, müssen Sie für die entstandenen Kosten aufkommen.
Grafikdesinger:innen Risiken: Schadenbeispiele
- Für Kundschaft sollen Sie einen Werbekatalog designen. Sie erstellen den Katalog im Corporate Design des Unternehmens und fügen Bilder aus einer vermeintlich frei nutzbaren Datenbank ein. Es stellt sich heraus, dass die Bilder urheberrechtlich geschützt sind und Sie nicht die benötigten Lizenzrechte besitzen. Daraufhin wird das Unternehmen aufgrund der Lizenzrechtsverletzung abgemahnt. Die Kosten für Abmahnung und Schadenersatz fordert das Unternehmen von Ihnen zurück.
- Sie erstellen für Ihre Kundschaft ein neues Firmenlogo. Nach einigen Designrunden steht der finale Entwurf fest. Einige Monate, nachdem das neue Logo genutzt wurde, meldet sich plötzlich der Anwalt eines Unternehmens mit einer Abmahnung und einer Schadenersatzforderung. Das Logo verstößt angeblich gegen die Markenrechte des/der Mandanten/Mandantin des Anwalts. Ihre Kundschaft muss die Abmahnkosten sowie die Schadenersatzforderung bezahlen und außerdem eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Die entstandenen Kosten werden von Ihnen zurückgefordert. Zudem müssen Sie das Logo Ihrer Kundschaft anpassen, sodass keine Markenrechtsverstöße mehr vorliegen.