Haftpflicht-Siegel Die DRG, Melbeck

Haftpflicht-Siegel Die DRG, Melbeck

Primärkodierung Task Force, MDK-Begehungen, Kodier-Revision, Fallverhandlungen, Patientenmanagement, Medizincontrolling, Optimierung v. Dokumentation, Arztbriefschreibung und Aktenlauf, Erlössteigerung, Kostenträger- und Verweildauermanagemen

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über den spezifischen Versicherungsvertrag sowie generelle Informationen zum Versicherungsumfang dieser Consulting-Haftpflichtversicherung über den internationalen Versicherer Hiscox sa.

Webseite http://www.die-drg.de

Bestätigung des folgenden Versicherungsvertrags:


Versicherer
HISCOX SA
Niederlassung für Deutschland
Arnulfstraße 31, 80636 München
Hauptbevollmächtigter für die BRD
Markus Niederreiner
Versicherungsnehmer
Die DRG, Melbeck
Versicherungsnummer
HV.VSH.6.240.916
Versicherungsbeginn
04.01.2013
Versicherungsende
01.02.2025

Versicherungssumme
250.000,00 € für Vermögensschäden

2.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden

Sublimits:

- Tätigkeitsschäden 75.000,00 €

- Mietsachschäden auf Geschäftsreisen 50.000,00 €

- Schlüsselschäden 25.000,00 €
(2-fach maximiert je Versicherungsjahr)
Geltungsbereich
EU, EWR und Schweiz
Bestätigt von
Markus Niederreiner
Markus Niederreiner
Hauptbevollmächtigter für die BRD

Versicherungsumfang der «Consulting-Haftpflicht»

Bei der «Consulting-Haftpflicht» handelt es sich um eine spezifische Versicherung für die Consulting-Branche (Berater, Manager, Vermittler, Coaches, Moderatoren, Trainer etc.). Im Gegensatz zu herkömmlichen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen schützt die «Consulting-Haftpflicht» den Auftragnehmer und den Auftraggeber auch vor den in der Beratungspraxis typischen Vermögensschäden.

Umfassender Versicherungsschutz

Die «Consulting-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip” aufgebaut und bietet im Rahmen der Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für die typischen Beratungsrisiken. Sie garantiert zudem durch die „offene Deckung“ Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten und Leistungen des Consultants oder der Unternehmensberatung, welche in den Versicherungsbedingungen nicht klar definiert ausgeschlossen sind.

Leistung in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit

Die «Consulting-Haftpflicht» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang Schadenersatz bei leichter und vor allem auch bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Beratungsfehler, fehlerhafte Gutachten oder unzureichende Marktanalyse)

Entgangener Gewinn bzw. Gewinneinbußen sind mitversichert

Die «Consulting-Haftpflicht» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang auch Versicherungsschutz für Folgeschäden durch schlecht ausgeführte Aufträge. So sind in diesem Umfang auch Erfüllungsfolgeschäden“ wie Gewinneinbußen des Auftraggebers, z.B. durch eine fehlerhafte Standortanalyse, versichert.

Rechtsverletzungen umfassend versichert

Die «Consulting-Haftpflicht» bietet im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang auch Versicherungsschutz bei Rechtsverletzungen wie z.B. Urheberrechts-, Marken, Namens- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder der Verletzung von Datenschutzgesetzen.

Tätigkeitsüberschneidungen mitversichert

Versichert sind auch Leistungen, die sich aufgrund des Auftrags mit dem IT-Umfeld und den Leistungen einer Werbe- bzw. Medienagentur überschneiden.

Versicherungsbedingungen zum Nachlesen

Vorteile für Auftraggeber:

  • Hiscox ist ein erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für Consulting-Risiken exzellentem Rating.
  • Keine Sublimite (Unterversicherungssummen) für Vermögensschäden. Das heißt: Keine Einschränkungen der Versicherungssummen im Kleingedruckten für bestimmte Risiken.
  • Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche wegen fehlerhafter Berechnungen über Renditen, Erträge und Einsparungen, soweit diese auf der Basis anerkannter betriebswirtschaftlicher Berechnungsmethoden erstellt werden.
  • Versicherungsschutz besteht auch für die operative Tätigkeit als Interim Manager bzw. Manager auf Zeit.
  • Der Auftraggeber ist auch geschützt, wenn Leistungen durch freie Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten erbracht werden.
  • Kein Virenausschluss: Die Übermittlung sich selbst reproduzierender Codes (wie z.B. Viren, Würmern, Trojanischen Pferden) ist mitversichert.
  • Keine Leistungseinschränkungen bei erfolgsabhängigen Vergütungen.
  • 5 Jahre Nachhaftung: Während der Vertragslaufzeit entstandene Schäden sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrages versichert.