
Haftpflicht-Siegel Sachverstand, Landsham
Zertifizierter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauergewerk
Tags: Gutachter, Sachverständiger, TGA, Sanitär, Heizung
Webseite http://www.Sachverstand.eu
Bestätigung des folgenden Versicherungsvertrags:
Personenschäden durch Bauvorhaben im Rahmen der OSV 5.000.000 €
Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) 5.000.000 €


Versicherungsumfang der «Architekten-Haftpflicht»
Bei der «Berufshaftpflicht für Architekten und (Bau-)Ingenieure» von exali.de handelt es sich um eine speziell auf Architekten und (Bau-)Ingenieure zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung. Über die Architekten-Haftpflicht sind Vermögens- und Sachschäden sowie Personenschäden abgesichert.
Umfassender Versicherungsschutz
Die «Architekten-Haftpflicht» ist nach dem Prinzip der offenen Berufsbilddeckung aufgebaut und bietet im Rahmen der Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für die typischen Risiken eines Architekten oder (Bau-)Ingenieurs. Detaillierte Informationen zum Versicherungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Schäden durch Bauvorhaben und Planungsleistung
Die «Architekten-Haftpflicht» besteht aus zwei Komponenten: Über die Objektschaden-Versicherung für alle Bauvorhaben (OSV) sind Schäden abgesichert, die mit Bauvorhaben und der Planungsleistung in Zusammenhang stehen. Die integrierte Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) deckt hingegen sämtliche Schäden ab, die aus dem Betrieb eines Architektur- oder (Bau-)Ingenieurbüros resultieren.
Unbegrenzte Nachhaftung
Der Versicherungsschutz umfasst alle Verstöße zwischen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrags. Die Nachhaftung geht auf die Erben über.
Weltweiter Versicherungsschutz
Die «Architekten-Haftpflicht» bietet weltweiten Versicherungsschutz. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht nach jeweils für den Versicherungsnehmer im Schadenfall geltendem Recht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Versicherte ein anderes als das jeweilige Landesrecht vereinbart, mit Ausnahme der Rechtsordnungen der USA und Kanadas.
Bei Schadenereignissen in den USA, US-Territorien und Kanada erfolgt die Regulierung abweichend wahlweise auf der Grundlage und im Rahmen des deutschen oder eines in Europa geltenden Schadenersatzrechts.
Zeitgemäßer Schutz: Absicherung von Risiken in der digitalen Welt
Architekten- und (Bau-)Ingenieurbüros bietet die «Architekten-Haftpflicht» neben der Absicherung der traditionellen beruflichen Risiken auch aktuellen Schutz vor Schäden, die in Zeiten der Digitalisierung zu den üblichen Geschäftsrisiken jedes Unternehmens gehören.
Dazu gehören Schäden, die durch Cyberrechtsverletzungen wie beispielsweise die Weitergabe von Viren und anderer Schadsoftware verursacht werden.
Zudem ist die Verletzung von Geheimhaltungspflichten und gewerblichen Schutzrechten vom Versicherungsschutz umfasst. Versichert sind z. B. die Verletzungen von
- Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- und Urheberrechten
- Datenschutzgesetzen, Wettbewerbsrechten oder Verstöße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Vorschriften gegen unlautere Werbung
Leistung in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit
Die «Architekten-Haftpflicht» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang Schadenersatz bei leichter und bei grober Fahrlässigkeit - selbst im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen.
Versicherungsbedingungen zum Nachlesen
Vorteile für Auftraggeber:
- Markel ist ein erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für Vermögensschäden mit exzellentem Rating.
- Offene Deckung: Absicherung des gesamten Berufsbildes und nicht nur einzelner Tätigkeiten.
- Unbegrenzte Nachhaftung, die sogar auf die Erben übergeht.
- Absicherung des gesamten Architektur- oder (Bau-)Ingenieurbüros: Der Auftraggeber ist auch geschützt, wenn Leistungen durch Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Werksstudenten oder Praktikanten erbracht werden.
- Absicherung auch bei der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, Planungsringen und Partnergesellschaften.
- Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen Geheimhaltungsvereinbarungen und Datenschutzgesetze (DSGVO) mitversichert.
- Abgesicherte Digitalisierungsrisiken: Schäden durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (wie z.B. Viren, Würmer, Trojaner, beispielsweise in einer E-Mail) sind mitversichert.