exali Glossar
Ihr Lexikon für Fachbegriffe aus der Versicherungswelt
Die Versicherungswelt ist voll von Fachbegriffen – von Versicherungspolice über Obliegenheiten bis hin zu Regressansprüchen. Damit Sie den Durchblick behalten, erklärt das exali-Glossar zentrale Versicherungsbegriffe einfach, verständlich und praxisnah.
Im Glossar von exali finden Sie nicht nur Definitionen, sondern auch praxisnahe Beispiele, rechtliche Hinweise und Verweise auf die passende Absicherung. So wissen Sie immer, wo Risiken bestehen – und wie Sie sich davor schützen.
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Haftung (persönliche)
Sofern nicht, wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, für bestimmte Ansprüche eine juristische Person haftet, gilt das Prinzip der persönlichen Haftung.
Organmitglieder eines Unternehmens (z.B. Geschäftsführer:innen, Unternehmensleiter:innen, Vorstände) haften z.B. persönlich für Schäden, die auf einer von ihnen begangenen Pflichtverletzung beruhen.
Hinweis: Versicherungsschutz für die persönliche Haftung bei Pflichtverletzungen
Die D&O-Versicherung deckt Schadenfälle, wenn Organe wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung ihrer Tätigkeit für das versicherte Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom versicherten Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Begriff: Haftung (persönliche)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe H:
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