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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Außenhaftung (D&O-Versicherung)
Auch wenn viele Pflichtverletzungen vom Unternehmen selbst geahndet werden (sogenannte Innenhaftung), werden etwa in einem Drittel aller Fälle Ansprüche von Personen außerhalb des Unternehmens direkt gegen den:die Manager:in geltend gemacht. Man spricht hier auch von der Durchgriffshaftung, da die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. einer GmbH) einfach gesprochen zwar die Gesellschafter, nicht aber die Organe vor der Haftung schützt.
Gegenüber Außenstehenden haftet der:die Manager:in u.a.
- nach § 823 BGB bei vorsätzlicher Rechtsverletzung eines anderen,
- nach § 15a Insolvenzordnung (InsO) bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht,
- nach § 266a Strafgesetzbuch bei Vorenthaltung von Arbeitsentgelt bzw. Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen,
- nach § 283 Strafgesetzbuch, wenn er bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Vermögen beiseiteschafft,
- nach § 283c Strafgesetzbuch bei Gläubigerbegünstigung,
- nach § 34, § 69 Abgabenordnung bei Verletzung steuerlicher Pflichten,
- nach § 71 Abgabenordnung, wenn er Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei begeht.
Begriff: Außenhaftung (D&O-Versicherung)
Suchbegriffe mit dem Anfangsbuchstabe A :
- Abwehrkosten (Haftpflicht-Versicherung)
- Abwehrkostenzusatzlimit (D&O-Versicherung)
- AGG-Deckung (Haftpflichtversicherung)
- AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen)
- All-Risk-Deckung
- Anspruchserhebungsprinzip (im Schadenfall)
- Anwalts-Haftpflicht
- Anzeigepflichten (vor Vertragsschluss)
- AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)
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