Ärger durch fehlerhafte Software
Ein Programmierer war mit der Erstellung einer Individualsoftware für einen großen deutschen Sportverband beauftragt. Mit der Software wollte der Verband für die einzelnen angeschlossenen Vereine personalisierte Mitgliedsausweise erstellen – inklusive entsprechender Berechtigungen und dem Logo des jeweiligen Vereins. Der selbständige IT-Experte programmierte zunächst die Software und schloss dann eine IT-Haftpflicht über exali ab. Dieses kleine Detail wird gleich noch wichtig.
In den ersten drei Monaten (Dezember bis Februar) funktionierte die Ausweisproduktion scheinbar reibungslos, doch dann hagelte es plötzlich Beschwerden: Auf rund 30.000 Mitgliedsausweisen waren falsche Berechtigungen vermerkt, was dazu führte, dass die Inhaber:innen der Ausweise keinen Zugang zu den Sportstätten bekamen und sich natürlich wütend an ihren Verein wandten, der sich wiederum beim Sportverband beschwerte. Wie sich herausstellte, lag dem Fehler ein falsches Datumsfeld in der vom Programmierer entwickelten Kennzeichnungsroutine zugrunde.
Sportverein fordert 23.000 Euro Schadenersatz
Am Ende mussten die fehlerhaften Ausweise neu produziert und einzeln an die jeweiligen Vereine gesendet werden. Die Kosten dafür summierten sich rasch auf rund 23.000 Euro – ein Betrag, den der Sportverband im Anschluss von dem Programmierer zurückforderte. Der IT-Experte meldete den Schaden nun umgehend dem exali Kundenbetreuung, die diesen nach einer Begutachtung an den Versicherer weiterleitete. Abgeschlossen hatte der Programmierer die IT-Haftpflicht im Dezember – nach der Programmierung der Software und zu Beginn des „Rollouts“ der Ausweise an die Vereine.
Der Versicherer prüfte den Fall und zahlte die geltend gemachte Summe an den Sportverband – und dass, obwohl die Versicherung zu diesem Zeitpunkt erst zehn Wochen bestand. Möglich war das, weil die IT-Haftpflicht über exali in den Versicherungsbedingungen eine so genannte Vorumsatzdeckung beinhaltet.
Tipp: Dass ein kleiner Programmierfehler teure Wellen schlägt, passiert in der Praxis öfter als gedacht. Das zeigt auch dieser Schadenfall, bei dem ein IT-Dienstleister durch einen Tippfehler eine Marketing-Aktion ruinierte und satte 750.000 Euro Schadenersatz zahlen sollte: IT-Freelancer ruiniert Werbung
Wann gewährt die IT-Haftpflicht über exali Versicherungsschutz?
Im vorliegenden Fall lagen zwischen Versicherungsbeginn und Schadenfall nur zehn Wochen. Zudem wurde die Software selbst vor Beginn der Versicherung erstellt, das bedeutet: Den größten Teil seiner Dienstleistung hatte der Programmierer bereits vor Abschluss der IT-Haftpflicht erbracht. Daraus ergeben sich nun zwei grundsätzliche Fragen:
1.Ist der Schaden versichert, weil er während der Vertragslaufzeit eingetreten ist?
2.Ist der Schaden nicht versichert, weil die Programmierung der
Kennzeichnungsroutinge die zum Schaden führte, bereits vor Versicherungsbeginn
erfolgte?
Die Antwort liegt in der Frage, ob die Berufshaftpflichtversicherung eine Vorumsatzdeckung enthält oder nicht. Unter dem Begriff versteht man die Mitversicherung von Tätigkeiten oder Projekten im Versicherungsvertrag, die vor dem Abschluss einer Berufshaftpflicht begonnen oder auch bereits abgeschlossen sind.
Das Prinzip der Schadenereignistheorie
Die IT-Haftpflicht über exali definiert den versicherten Schadenfall nach dem Prinzip der „Schadenereignistheorie“, das bedeutet: Versicherungsschutz besteht für alle Schadenfälle, die im versicherten Zeitraum eingetreten sind, unabhängig davon, wann die Leistungen erbracht wurden. Da das Schadenereignis (konkret die mit den falschen Berechtigungen erstellten Mitgliedsausweise) in diesem Fall nach Abschluss der Berufshaftpflicht eingetreten war, bestand für den IT-Experten umfassender Versicherungsschutz, obwohl die Software vor Abschluss programmiert wurde.
Für diese Regelung gibt es nur zwei Ausnahmen:
- Für den gemeldeten Versicherungsfall besteht noch Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag.
- Der Versicherungsfall beruht auf Umständen, die den Versicherten oder einer mitversicherten Person bereits vor der Antragstellung der Berufshaftpflicht bekannt waren.
Letzteres hätte beispielsweise zugetroffen, wenn der IT-Experte in diesem Schadenfall die IT-Haftpflicht erst abgeschlossen hätte, nachdem der Fehler in der Software aufgefallen war.
Achtung bei Rechtsverletzungen!
Bitte beachten Sie, dass sich die Vorumsatzdeckung nicht auf Rechtsverletzungen erstreckt. Entwickeln Sie zum Beispiel eine Software, die im Sourcecode eine Urheberrechtsverletzung enthält und schließen Sie die IT-Haftpflicht erst nach dem „Go-Live“ des Projektes ab, ist eine spätere Abmahnung durch Urheber:innen nicht versichert. Warum - was ist in diesem Fall anders? Ganz einfach, in diesem Beispiel wurde die Software zwar genau wie im beschriebenen Schadenfall vor Abschluss erstellt, die Urheberrechtsverletzung im Sourcecode ist aber bereits das Schadenereignis (auch wenn diese viel später abgemahnt wird). Das Schadenereignis tritt also am Tag der Rechtsverletzung ein und setzt sich jeden Tag fort, bis der Code bereinigt ist. In diesem Fall ist das Schadenereignis also bereits vor Beginn der IT-Haftpflichtversicherung eingetreten und damit in der Regel nicht von der Vorumsatzversicherung gedeckt.
Die Versicherungsbedingungen von exali sehen jedoch auch hier eine Besserstellung vor: Rechtsverletzungen, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, sind über eine Zusatzklausel zumindest für 6-12 Monate vor Versicherungsbeginn mitversichert, je nachdem, ob es sich bei dem versicherten Unternehmen bereits um ein etabliertes Unternehmen (6 Monate) oder um ein Startup (12 Monate) handelt.
Versicherungsschutz ohne Klauseln und Hintertürchen
Unsere klare Empfehlung ist es, die IT-Haftpflichtversicherung mit der Unternehmensgründung oder Aufnahme der selbständigen Tätigkeit abzuschließen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz von Beginn an ausgeschlossen. Aus unserer langjährigen Versicherungserfahrung wissen wir jedoch, dass die Berufshaftpflicht in der Praxis häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt wird. In diesen Fällen ist die Vorumsatzdeckung durch Verwendung der Schadenereignistheorie – wie das bei exali in der IT-Haftpflicht der Fall ist – von entscheidender Bedeutung. Dadurch sind auch ältere Projekte mitversichert, sofern das Schadenereignis noch nicht eingetreten ist. Und das kann im Schadenfall den entscheidenden Unterschied ausmachen.
Für Fragen zur IT-Haftpflicht können Sie sich auch gerne an unsere Kundenbetreuung wenden. Sie erreichen unsere Versicherungsexpertinnen und Versicherungsexperten von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der +49 (0) 821 80 99 46-0 oder über das Kontaktformular.
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
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<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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<span class='visible--desktop'>Optionaler Zusatzbaustein Projektverträge</span>
<span class='visible--tablet'>Optionaler Zusatzbaustein Projektverträge</span>
<span class='visible--mobile'>Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Zur Absicherung der spezifischen Risiken aus IT-Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern sind durch den Zusatzschutz u. a. versichert:</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer <strong>außerordentlichen Kündigung</strong> des Dienstvertrages bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Vertragsstrafen</strong> bei <strong>Verstößen gegen Wettbewerbsvereinbarungen</strong> mit Ihren Auftraggebern bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Verlängerung der Nachhaftung</strong> auf 10 Jahre bei Wechsel in Festanstellung</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.<br />
<br />
Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)“</strong>.</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Zur Absicherung der spezifischen Risiken aus IT-Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern sind durch den Zusatzschutz u. a. versichert:</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer <strong>außerordentlichen Kündigung</strong> des Dienstvertrages bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Vertragsstrafen</strong> bei <strong>Verstößen gegen Wettbewerbsvereinbarungen</strong> mit Ihren Auftraggebern bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Verlängerung der Nachhaftung</strong> auf 10 Jahre bei Wechsel in Festanstellung</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.<br />
<br />
Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)“</strong>.</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Zur Absicherung der spezifischen Risiken aus IT-Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern sind durch den Zusatzschutz u. a. versichert:</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>ausstehende Honorare (Eigenschaden), falls Ihr Kunde den Dienstvertrag außerordentlich (fristlos) kündigt</li>
<li>Verstöße gegen Wettbewerbsvereinbarungen und damit einhergehende Vertragsstrafen</li>
<li>Verlängerung der Nachhaftung auf 10 Jahre bei Wechsel in Festanstellung</li>
</ul>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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zum Kontaktformular </span>
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<span class='visible--desktop'>Einsatzbereich Engineering</span>
<span class='visible--tablet'>Einsatzbereich Engineering</span>
<span class='visible--mobile'>Einsatzbereich Engineering (ENG)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Wer ausschließlich ODER zusätzlich zum IT/TK-Bereich Engineering-Leistungen erbringt, kann die Haftungsrisiken durch die Leistungserweiterung Engineering absichern.</strong></p>
<p>Beim Tätigkeitsbereich Engineering handelt es sich um eine <strong>Offene Deckung</strong>. D.h. es sind alle Ingenieurdienstleistungen versichert, ohne dass es hierzu einer abschließenden Aufzählung bedarf. Bei den in der Zusatzklausel „Engineering“ aufgezählten Tätigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software</li>
<li>Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme</li>
<li>Qualitätsmanagement und -sicherung</li>
<li>Technisches Zeichnen, CAD, CAM</li>
<li>Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, Tätigkeiten als Gutachter</li>
</ul>
<h5>Voraussetzungen für Engineering-Versicherung</h5>
<ul class="list--checkmark">
<li>Sie schulden <strong>keine Ingenieursgewerke</strong>, Anlagen, Maschinen sowie zugehörige Teile und/oder <strong>Planungen </strong>im Sinne der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).</li>
<li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterstützend und/oder beratend </strong>und arbeiten <strong>nicht auf Werkvertragbasis</strong>.</li>
<li>Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des Versicherungsnehmers werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile <strong>direkt und ohne Freigabe und Abnahme</strong> durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung/-produktion gegeben (Stichwort: final sign-off).</li>
</ul>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.12 „Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Wer ausschließlich ODER zusätzlich zum IT/TK-Bereich Engineering-Leistungen erbringt, kann die Haftungsrisiken durch die Leistungserweiterung Engineering absichern.</strong></p>
<p>Beim Tätigkeitsbereich Engineering handelt es sich um eine <strong>Offene Deckung</strong>. D.h. es sind alle Ingenieurdienstleistungen versichert, ohne dass es hierzu einer abschließenden Aufzählung bedarf. Bei den in der Zusatzklausel „Engineering“ aufgezählten Tätigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software</li>
<li>Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme</li>
<li>Qualitätsmanagement und -sicherung</li>
<li>Technisches Zeichnen, CAD, CAM</li>
<li>Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, Tätigkeiten als Gutachter</li>
</ul>
<h5>Voraussetzungen für Engineering-Versicherung</h5>
<ul class="list--checkmark">
<li>Sie schulden <strong>keine Ingenieursgewerke</strong>, Anlagen, Maschinen sowie zugehörige Teile und/oder <strong>Planungen </strong>im Sinne der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).</li>
<li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterstützend und/oder beratend </strong>und arbeiten <strong>nicht auf Werkvertragbasis</strong>.</li>
<li>Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des Versicherungsnehmers werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile <strong>direkt und ohne Freigabe und Abnahme</strong> durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung/-produktion gegeben (Stichwort: final sign-off).</li>
</ul>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.12 „Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Versicherungsschutz für Engineering-Leistungen (Ingenieur<strong>dienstleistungen</strong>) wie z. B. Hardwareentwicklung im Anlagenbereich, Maschinen- und Anlagentests, technisches Zeichnen, CAD, CAM, Begleitung der Inbetriebnahme</p>
<h5>Voraussetzungen:</h5>
<ul class="list--checkmark">
<li>Sie schulden <strong>keine </strong>Ingenieurs-Gewerke, Anlagen, Maschinen oder sonstigen Teile</li>
<li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterstützend oder beratend</strong></li>
<li>Auf Grundlage Ihrer Erzeugnisse und Planungen werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile <strong>direkt und ohne Freigabe</strong> durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung gegeben (final sign-off).</li>
</ul>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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<span class='visible--desktop'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--tablet'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--mobile'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr:e Auftraggeber:innen berechtigt von einem Werkvertrag zurücktritt, z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung.</p>
<p>Der Versicherer übernimmt auch die <strong>Kosten für die Prüfung der Rechtmäßigkeit</strong> des Rücktritts.</p>
</span>
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zum Kontaktformular </span>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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