Tel.: +49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Tel.: +49 (0) 821 80 99 46-0
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    sonstige Dienstleister

    Haftpflicht für Dienstleister

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht
    Cyber-Versicherung

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
"Experten-Know How - damit Ihr Business bestens abgesichert ist"
Sandra Löhning
Partner Management
Ihr Business bestens versichert
Sandra Löhning
Partner Management
Home / News&Stories /
Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure: Alle Infos rund um die optimale Absicherung
So sichern sich Architekten und Ingenieure richtig ab
So sichern sich Architekten und Ingenieure ab

Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure: Alle Infos rund um die optimale Absicherung

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Montag, 15. Juli 2019
Montag, 15. Juli 2019
Zurück zur Übersicht

Wenn es um Schadenfälle von Architekten geht, wird es schnell spektakulär. Dann ist oft von explodierenden Kosten, eklatanten Planungsfehlern, Problembauten und Millionengräbern die Rede. Umso wichtiger ist es, dass Architekten und Ingenieure eine gute und zeitgemäße Absicherung haben, die sich kümmert, wenn im Business etwas schiefgeht. Was passieren kann, wie eine gute Berufshaftpflicht für Architekten aussehen muss und wie sie im Schadenfall weiterhilft, erfahren Sie hier.

Schadenfälle aus der Praxis: Was schiefgehen kann

Bei den Schäden, die Architekten und Ingenieure durch ihre tägliche Arbeit verursachen können, unterscheidet man zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden:

Personenschaden: Arbeiter stürzt auf Baustelle in die Tiefe

Der erste Fall aus der Praxis ist dem Personenschaden zuzuordnen. In diesem Fall war unser Versicherungsnehmer als bauüberwachender Architekt gleichzeitig für die Baustellensicherung zuständig. Bei der Absicherung der Baustelle wurde eine Öffnung übersehen, in die die Kellertreppe eingebaut werden sollte. Bei den Bauarbeiten fiel ein Arbeiter in diese Öffnung und zog sich Verletzungen an Kopf und Schulter zu und brach sich die Hand. Das Schmerzensgeld in Höhe von rund 10.000 Euro übernahm die Berufshaftpflichtversicherung.

Sachschaden: Grundwasserspiel höher als gedacht

In diesem Fall war ein Bauingenieur mit der Planung eines großen Einfamilienhauses in Seelage beauftragt. Der See wurde von einem nahegelegenen Fluss gespeist. Um auf eine aufwändige Abdichtung gegen Grundwassereinbrüche verzichten zu können, plante er das Fundamt 30 cm über dem höchsten in den letzten zehn Jahren gemessenen Grundwasserspiegel. Dabei hat er allerdings nicht berücksichtigt, dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses ein Kohletagebau geflutet wurde, wodurch der Grundwasserspiegel um 45 cm anstieg. Die Folge: Im fertigen Haus stand regelmäßig der Keller unter Wasser und er musste aufwändig saniert werden. Die Kosten dafür beliefen sich auf rund 130.000 Euro, die die Haftpflichtversicherung am Ende übernahm.

Vermögensschaden: Übertragungsfehler kostet 30.000 Euro

Ein Architekt sollte in diesem Fall einen Plan eines Subunternehmens in den Gesamt-Bauplan übertragen. Dabei passierte ihm ein Fehler, der dafür sorgte, dass das Fundament zu groß gegossen wurde und es anschließend komplett abgetragen werden musste. Die Kosten dafür beliefen sich auf 30.000 Euro, die die Versicherung bezahlte.

Begriffsklärung: Sachschaden, Personenschaden, Vermögensschaden

Diese drei Beispiele zeigen, welche Schadensarten Architekten und Ingenieure während ihrer Arbeit verursachen können. Hier noch einmal im Überblick:

  • Personenschaden: Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod eines Menschen infolge eines Fehlers oder Versehens des Architekten oder Bauingenieurs.
  • Sachschaden: Physische Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache durch einen Fehler oder ein Versehen des Architekten oder Ingenieurs.
  • Vermögensschaden (auch echter Vermögensschaden genannt): Finanzieller Schaden, den ein anderer durch den Fehler oder das Versehen des Architekten oder Ingenieurs erleidet. Vermögensschäden sind weder Personen- noch Sachschäden und folgen auch nicht aus diesen. 

Einige der spektakulärsten Fehler von Architekten und Ingenieuren können Sie hier nachlesen: Die 6 spektakulärsten Fails von Architekten und Ingenieuren oder sich in unserem Video ansehen:

 
PGlmcmFtZSBhbGxvd2Z1bGxzY3JlZW49IiIgY2xhc3M9ImJpZ1ZpZGVvIiBmcmFtZWJvcmRlcj0iMCIgaGVpZ2h0PSI1NjAiIHNjcm9sbGluZz0ibm8iIHNyYz0iaHR0cHM6Ly93d3cueW91dHViZS1ub2Nvb2tpZS5jb20vZW1iZWQvOXVYZXBXNTBYOUkiIHRpdGxlPSJCYXVmZWhsZXItU2hpdHBhcmFkZTogMyBQbGFudW5nc2ZlaGxlciB2b24gQXJjaGl0ZWt0ZW4gdW5kIEJhdWluZ2VuaWV1cmVuIiB3aWR0aD0iNTYwIj48L2lmcmFtZT4=
 

Wie eine gute Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure aussieht 

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure muss alle oben genannten Schäden abdecken und sollte folgende Bestandteile haben bzw. abdecken:

 

Schadenfall: Das macht die Berufshaftpflicht!

Im Schadenfall macht der Versicherer mehr, als „nur“ eine Summe X an den Geschädigten zu bezahlen. Er prüft immer zuerst auf eigene Kosten den Sachverhalt und wehrt unberechtigte Forderungen ab (inklusive Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten). Stellt sich heraus, dass die Forderung des Geschädigten berechtigt ist, zahlt er die Schadenersatzsumme.

Architekten- und Ingenieurs-Haftpflicht über exali.de: Schnell, einfach, umfassend

Die Architekten- und Ingenieurs-Haftpflicht über exali.de können Sie ganz einfach und schnell über den Online-Rechner abschließen, in wenigen Minuten und ohne lästigen Papierkram. Damit sind Sie umfassend versichert, egal ob bei einem Planungsfehler, einer Rechtsverletzung, einem Sach- oder Personenschaden. Mit der integrierten Büro- und Betriebshaftpflicht sind Sach- und Personenschäden, die nicht mit einem Bauvorhaben in Zusammenhang stehen, automatisch mit einer Versicherungssumme von 3 Millionen Euro abgesichert. Auch bei Abmahnungen oder Ansprüchen gegen Sie aufgrund eines Hackerangriffs oder anderen Arten von Cyberkriminalität sind Sie versichert. Diesen umfassenden Basisschutz können Sie zusätzlich nach Ihren Wünschen erweitern, beispielsweise mit dem Zusatzbaustein „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“, der sie absichert, wenn Sie durch Hacker selbst einen Schaden erleiden, oder durch eine Honorar-Rechtsschutz zur Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche.

Und das Beste: Wenn Sie Fragen haben oder sich nicht sicher sind, welche Absicherung Sie brauchen, erreichen Sie einen unserer Kundenbetreuer jederzeit persönlich. Denn bei exali.de gibt es kein Callcenter und keine Warteschleife.

Hier können Sie den Beitrag für Ihre Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure berechnen:

 
Zur Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
 

 

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Kosten überschritten: Kunde darf Architektenvertrag außerordentlich kündigen
Kosten überschritten: Kunde darf Architektenvertrag außerordentlich kündigen
Eine schräge Tür wird zum Albtraum für Architekten
Eine schräge Tür wird zum Albtraum für Architekten
Nicht nur „Pfusch am Bau“! Welche Berufsrisiken haben Architekten?
Nicht nur „Pfusch am Bau“! Welche Berufsrisiken haben Architekten?
Star-Architekt macht jedes Bauwerk zum Desaster
Star-Architekt macht jedes Bauwerk zum Desaster
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
Kosten überschritten: Kunde darf Architektenvertrag außerordentlich kündigen
Kosten überschritten: Kunde darf Architektenvertrag außerordentlich kündigen
Eine schräge Tür wird zum Albtraum für Architekten
Eine schräge Tür wird zum Albtraum für Architekten
Nicht nur „Pfusch am Bau“! Welche Berufsrisiken haben Architekten?
Nicht nur „Pfusch am Bau“! Welche Berufsrisiken haben Architekten?
Star-Architekt macht jedes Bauwerk zum Desaster
Star-Architekt macht jedes Bauwerk zum Desaster
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • Kontist
  • Uplink
  • sevDesk
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Cookie-Einstellungen

Um die Funktion unseres Online-Tarifrechners auf exali.de zu gewährleisten, ist der Einsatz von Cookies notwendig. Zusätzliche Cookies, die für statistische Zwecke oder personalisierte Inhalte genutzt werden, kommen nur dann zum Einsatz, wenn Sie diesen zustimmen. Um Ihre Cookie-Einstellungen anzupassen, klicken Sie auf die entsprechenden Checkboxen und anschließend auf „Auswahl bestätigen“. Alternativ können Sie mit dem Klick auf „Alles auswählen“ allen Cookies zustimmen. Ihre Cookie-Einstellungen können Sie jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
 
Details anzeigen Details ausblenden
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite notwendig. Hierzu zählen beispielsweise die Funktion des Online-Tarifrechners und sicherheitsrelevante Funktionen.

Statistik

Für unsere User möchten wir Angebote und Inhalte auf unseren Webseiten stets verbessern. Hierfür erfassen wir mit Google Analytics anonymisierte Daten für Analysen und Statistiken und werten diese aus. Mit diesen Cookies können wir beispielsweise erfassen, welche Infotexte besonders häufig angeklickt werden und entsprechend unsere Informationen optimieren.

Personalisierung

Mit diesen Cookies können wir den Service für unsere User verbessern und Ihnen individualisierte Inhalte, passend zu Ihren Interessen, anzeigen. Mit dem LinkedIn Insight-Tag, Google Ads und dem Facebook Pixel können wir Ihnen auch plattformübergreifend passende Inhalte ausspielen.
Auswahl bestätigen
alles auswählen und bestätigen
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.