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Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure: Alle Infos rund um die optimale Absicherung
Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure
So sichern sich Architekten und Ingenieure richtig ab
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Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure: Alle Infos rund um die optimale Absicherung
Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
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Montag, 15. Juli 2019
Montag, 15. Juli 2019
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Wenn es um Schadenfälle von Architekten geht, wird es schnell spektakulär. Dann ist oft von explodierenden Kosten, eklatanten Planungsfehlern, Problembauten und Millionengräbern die Rede. Umso wichtiger ist es, dass Architekten und Ingenieure eine gute und zeitgemäße Absicherung haben, die sich kümmert, wenn im Business etwas schiefgeht. Was passieren kann, wie eine gute Berufshaftpflicht für Architekten aussehen muss und wie sie im Schadenfall weiterhilft, erfahren Sie hier.

Schadenfälle aus der Praxis: Was schiefgehen kann

Bei den Schäden, die Architekten und Ingenieure durch ihre tägliche Arbeit verursachen können, unterscheidet man zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden:

Personenschaden: Arbeiter stürzt auf Baustelle in die Tiefe

Der erste Fall aus der Praxis ist dem Personenschaden zuzuordnen. In diesem Fall war unser Versicherungsnehmer als bauüberwachender Architekt gleichzeitig für die Baustellensicherung zuständig. Bei der Absicherung der Baustelle wurde eine Öffnung übersehen, in die die Kellertreppe eingebaut werden sollte. Bei den Bauarbeiten fiel ein Arbeiter in diese Öffnung und zog sich Verletzungen an Kopf und Schulter zu und brach sich die Hand. Das Schmerzensgeld in Höhe von rund 10.000 Euro übernahm die Berufshaftpflichtversicherung.

Sachschaden: Grundwasserspiel höher als gedacht

In diesem Fall war ein Bauingenieur mit der Planung eines großen Einfamilienhauses in Seelage beauftragt. Der See wurde von einem nahegelegenen Fluss gespeist. Um auf eine aufwändige Abdichtung gegen Grundwassereinbrüche verzichten zu können, plante er das Fundamt 30 cm über dem höchsten in den letzten zehn Jahren gemessenen Grundwasserspiegel. Dabei hat er allerdings nicht berücksichtigt, dass kurz vor Baubeginn am Unterlauf des Flusses ein Kohletagebau geflutet wurde, wodurch der Grundwasserspiegel um 45 cm anstieg. Die Folge: Im fertigen Haus stand regelmäßig der Keller unter Wasser und er musste aufwändig saniert werden. Die Kosten dafür beliefen sich auf rund 130.000 Euro, die die Haftpflichtversicherung am Ende übernahm.

Vermögensschaden: Übertragungsfehler kostet 30.000 Euro

Ein Architekt sollte in diesem Fall einen Plan eines Subunternehmens in den Gesamt-Bauplan übertragen. Dabei passierte ihm ein Fehler, der dafür sorgte, dass das Fundament zu groß gegossen wurde und es anschließend komplett abgetragen werden musste. Die Kosten dafür beliefen sich auf 30.000 Euro, die die Versicherung bezahlte.

Begriffsklärung: Sachschaden, Personenschaden, Vermögensschaden

Diese drei Beispiele zeigen, welche Schadensarten Architekten und Ingenieure während ihrer Arbeit verursachen können. Hier noch einmal im Überblick:

  • Personenschaden: Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod eines Menschen infolge eines Fehlers oder Versehens des Architekten oder Bauingenieurs.
  • Sachschaden: Physische Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache durch einen Fehler oder ein Versehen des Architekten oder Ingenieurs.
  • Vermögensschaden (auch echter Vermögensschaden genannt): Finanzieller Schaden, den ein anderer durch den Fehler oder das Versehen des Architekten oder Ingenieurs erleidet. Vermögensschäden sind weder Personen- noch Sachschäden und folgen auch nicht aus diesen.   

Wie eine gute Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure aussieht 

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure muss alle oben genannten Schäden abdecken und sollte folgende Bestandteile haben bzw. abdecken:

 

 

Schadenfall: Das macht die Berufshaftpflicht!

Im Schadenfall macht der Versicherer mehr, als „nur“ eine Summe X an den Geschädigten zu bezahlen. Er prüft immer zuerst auf eigene Kosten den Sachverhalt und wehrt unberechtigte Forderungen ab (inklusive Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten). Stellt sich heraus, dass die Forderung des Geschädigten berechtigt ist, zahlt er die Schadenersatzsumme.

Architekten- und Ingenieurs-Haftpflicht über exali.de: Schnell, einfach, umfassend

Architekten und Ingenieure

Die Architekten- und Ingenieurs-Haftpflicht über exali.de können Sie nun ganz einfach und schnell über den Online-Rechner abschließen, in wenigen Minuten und ohne lästigen Papierkram. Damit sind Sie umfassend versichert, egal ob bei einem Planungsfehler, einer Rechtsverletzung, einem Sach- oder Personenschaden. Mit der integrierten Büro- und Betriebshaftpflicht sind Sach- und Personenschäden, die nicht mit einem Bauvorhaben in Zusammenhang stehen, automatisch mit einer Versicherungssumme von 3 Millionen Euro abgesichert. Auch bei Abmahnungen oder Ansprüchen gegen Sie aufgrund eines Hackerangriffs oder anderen Arten von Cyberkriminalität sind Sie versichert. Diesen umfassenden Basisschutz können Sie zusätzlich nach Ihren Wünschen erweitern, beispielsweise mit dem Zusatzbaustein „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“, der sie absichert, wenn Sie durch Hacker selbst einen Schaden erleiden, oder durch eine Honorar-Rechtsschutz zur Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche.

Und das Beste: Wenn Sie Fragen haben oder sich nicht sicher sind, welche Absicherung Sie brauchen, erreichen Sie einen unserer Kundenbetreuer jederzeit persönlich. Denn bei exali.de gibt es kein Callcenter und keine Warteschleife.

 

© Ines Rietzler – exali GmbH

Ines Rietzler
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Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun als Online-Redakteurin bei exali.de für Content aller Art zuständig.
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Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

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