Architekten-Haftpflichtversicherung

D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) für die Architekten-Haftpflicht

Auf Wunsch können Sie sich als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) auch gegen die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) bei Pflichtverletzungen absichern.

Hintergrund: Ein:e Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haftet persönlich mit dem Privatvermögen z. B. nach § 43 Abs. 2 GmbH Gesetz oder nach § 93 Abs. 2 AktG gesellschaftsrechtlich für Vermögensschäden, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren. Dies wird als Organhaftung bezeichnet. Mit der Leistungserweiterung „D&O-Außenhaftungsversicherung für Geschäftsführer“ können Sie sich im Falle einer persönlichen Haftung schützen.

Welche Personen sind über die D&O versichert?

Bestellte oder stellvertretende Mitglieder

  • der Geschäftsführung oder des Vorstandes
  • des Beirates oder Aufsichtsrates
  • des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie
  • (NEU) Beauftragte zur Sicherung der Compliance, wie z. B. der interne Datenschutzbeauftragte nach EU-DSGVO.

Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)

Im Rahmen der D&O-Versicherung (Geschäftsführerhaftpflichtversicherung) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z. B. für Anwälte, Gutachter:innen und Gerichte (passiver Rechtsschutz).

Der passive Rechtschutz spielt bei der D&O-Versicherung, auch Managerhaftpflicht oder Geschäftsführerhaftpflicht genannt, eine sehr zentrale Rolle, da Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes für Verfehlungen gesamtschuldnerisch haften. Es sei denn, eine Person kann sich exkulpieren, d. h. ihr vermutetes Verschulden widerlegen.

Selbst wenn einem der Organe eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, übernimmt der Versicherer dennoch die Abwehr von Ansprüchen bis die wissentliche Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Entschädigungsgrenze für den D&O-Baustein beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.

Die Selbstbeteiligung beträgt 1.000 Euro je Versicherungsfall.