Architekten-Haftpflichtversicherung

Die Eigenschadenversicherung in der Architekten-Haftpflicht

Die Berufshaftpflicht für Architekten und (Bau-)Ingenieure versichert neben Fremdschäden (= Drittschäden) zudem bestimmte Schäden, die Sie selbst als Architekt:in oder (Bau)Ingenieur:in erleiden (sogenannte Eigenschäden). Diese sind:

Vergütungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutzversicherung

Vergütungs-Rechtsschutz im Schadenfall

Übernahme der gerichtlichen Kosten, wenn Sie sich gegen die ungerechtfertigte Aufrechnung eines Schadens mit Ihrer offenen Vergütung (Dienst- oder Werklohn) wehren müssen.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt, übernimmt der Versicherer die zur Abwehr notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten.

Straf-Rechtsschutz im Schadenfall

Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer auch die notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten.

Internet-Straf-Rechtsschutz

Sollte Ihnen oder einer mitversicherten Person ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen werden, bei dem das Internet als Medium genutzt wurde (z. B. Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke), übernimmt der Versicherer die Kosten der Verteidigung.

Insolvenzanfechtungs-Rechtsschutz

Wird über das Vermögen eines Auftraggebers oder einer Auftraggeberin ein Insolvenzverfahren eröffnet und ficht der:die Insolvenzverwalter:in in der Folge eine Honorar- oder Werklohnzahlung an, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Auch die Kosten für die Abwehr der Ansprüche werden – soweit erfolgversprechend – vom Versicherer getragen.

Reputationsschäden

Sofern im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall ein Reputationsschaden droht, zahlt Ihnen der Versicherer die Kosten einer PR-Beratung, um den eigenen Schaden zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (Fake News) durch Dritte.

Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite

Wurde durch eine:n Hacker:in die eigene Webseite verändert oder blockiert, trägt der Versicherer die notwendigen Kosten, um die Beeinträchtigung rückgängig zu machen.

Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten

Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffung verloren gegangener schriftlicher und elektronischer Arbeitsdokumente, welche Sie zur Auftragserledigung benötigen.

Domain-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.

Vertrauensschadenversicherung

Die Architekten-Haftpflicht versichert auch bestimmte vorsätzliche Schäden durch eigene Mitarbeiter:innen und den Betrug durch Dritte.

Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen

Versicherungsschutz besteht, wenn Sie aufgrund von Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung durch eigene Mitarbeiter:innen einen finanziellen Schaden erleiden.

Betrugsversicherung/Social Engineering

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug und Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern.

Versicherungsschutz besteht darüber hinaus, wenn durch arglistige Täuschung eigener Mitarbeiter irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (sog. Social Engineering Schaden).

Optionale Zusatzbausteine:

1. Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (kurz DCD)

Durch diesen Zusatzbaustein sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung versichert:

2. Honorar-Rechtsschutz (kurz HRS)

Absicherung des Kostenrisikos für Klagen gegen zahlungsunwillige oder insolvente Auftraggeber:innen/ Kundschaft.

3. D&O-Außenhaftungsversicherung/ Geschäftsführerhaftpflicht (kurz D&O)

Als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. Architekten GmbH) können Sie auch Ihre persönliche Haftung (sogenannte Organhaftung) für Pflichtverletzungen absichern.