Architekten-Haftpflichtversicherung

Architekten-Haftpflicht: Honorar-Rechtsschutz (HRS)

Sofern Ihr:e Auftraggeber:in/Kundschaft insolvent oder zahlungsunwillig ist, übernimmt die Berufshaftpflicht für Architekten und (Bau-)Ingenieure in Zusammenarbeit mit dem Rechtsschutzversicherer ARAG die Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Honoraransprüchen aus schriftlichen Werk- und Dienstverträgen.

  • Versichert ist die Durchsetzung von Honoraransprüchen in Höhe zwingender preisrechtlicher Regelungen, preisrechtlich unverbindlicher Empfehlungen oder – im Falle der Zulässigkeit freier Vereinbarungen – üblicher Vergütungen.
  • Über die Höhe der üblichen Vergütung entscheidet im Zweifel auf Kosten des Versicherers der Schlichtungsausschuss der jeweiligen Architekten-/Ingenieurkammer.
  • Bei einem Schlichtungsverfahren vor einer Architekten-/Ingenieurkammer sind die Kosten des Schlichtungsausschusses nach der Schlichtungsordnung der jeweiligen Kammer mitversichert, wenn der Versicherungsnehmer die Einleitung des Verfahrens unter Angabe der Gründe für die Anrufung der Schlichtungsstelle unverzüglich angezeigt hat. Weitere Kosten, insbesondere auch Anwaltsgebühren, sind bei Schlichtungsverfahren nicht versichert.
  • Versicherungsschutz besteht, wenn der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 300 Euro (Mindeststreitwert) übersteigt. Errechnet sich der Wert des Streitgegenstandes nach mehreren Ansprüchen oder Teilansprüchen, die zu verschiedenen Zeitpunkten fällig werden, besteht Versicherungsschutz nur für die Ansprüche oder Teilansprüche, die den zuvor genannten Mindeststreitwert übersteigen.

Räumlicher Geltungsbereich 

Ihr Versicherungsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Deutschland zuständig ist oder wäre und Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.

Die Selbstbeteiligung beträgt 1.000 Euro je Versicherungsfall.