+49 (0) 821 80 99 46-0
+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Schaden melden
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
  • Schaden melden
"Innovativer Schutz - weil Ihr
Business im Takt der Zeit tickt"
Ralph Günther
exali Gründer & CEO
Ralph Günther,exali Gründer & CEO
Ihr Business bestens versichert
Ralph Günther
exali Gründer & CEO
Ralph Günther,exali Gründer & CEO

Schon dabei?

Mit unserem Newsflash profitieren Sie monatlich von aktuellen News und Themen rund um Ihr Business:

  • Tipps, Infos und Experten-Interviews
  • Echte Schadenfälle
  • Rechtliches und Abmahngefahren
Die perfekte Unterstützung für Ihren Erfolg.

Home / News&Stories /
Schadenfall: Firmenname verletzt geschützte Markenrechte
Agenturname verletzt Markenrechte

Schadenfall: Firmenname verletzt geschützte Markenrechte

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Mittwoch, 20. Juli 2011
Mittwoch, 20. Juli 2011
Zurück zur Übersicht

Eine gute Idee, dazu eine Portion Kreativität und vielleicht noch den einen oder anderen wohlklingenden Vokal: den richtigen Firmennamen für das eigene Unternehmen zu finden ist gar nicht so einfach. Denn selbst die ausgefallenste Wortschöpfung kann gegen einen markenrechtlich geschützten Namen verstoßen – und das hat teure rechtliche Konsequenzen. Diese Erfahrung machte auch eine Agentur für Webdesign, SEO und Online-Marketing. exali berichtet über den Fall – und warum eine Berufshaftpflicht schützt.

Ältere Marke vollständig in jüngeren Zeichen enthalten
Zusätzliches Gutachten bestätigt: Die Phonetik ist ausschlaggebend
Markenrechtsverletzungen gefährden das eigene Geschäftsmodell
Passiver Rechtsschutz: Unterstützung durch Rechtsexperten

Ältere Marke vollständig in jüngeren Zeichen enthalten

Der ganze Fall: 2010 ging die von exali betreute Agentur mit einer Webseite unter ihrem Firmennamen online, der sich in nur zwei Buchstaben am Ende des Wortes von dem eines anderen Unternehmens unterscheidet.

Das Problem: Diese andere Firma hat bereits seit 1996 markenrechtlichen Schutz ihrer Firmenbezeichnung und damit auch die ausschließlichen Nutzungsrechte. Und nun war die ältere Marke vollständig in den jüngeren Zeichen enthalten.

Eine Doppelung, die nicht lange unentdeckt blieb – und besonders brisant war: Die beiden Dienstleistungsunternehmen sind nicht nur in der gleichen Branche tätig, sondern bieten auch ähnliche Dienstleistungen an.

Mitte dieses Jahres flatterte der Agentur deshalb eine markenrechtliche Abmahnung (Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Markengesetz ins Haus. Darin wurde sie auf Unterlassung-, Auskunfts-, Schadenersatz- und ggf. Vernichtungsansprüche der Klägerin mit den älteren Markenrechten aufmerksam gemacht (Streitwert 50.000,00 Euro, Kosten für den Anwaltsbrief rund 1.400,00 Euro). Zudem wurde der Agentur nahe gelegt, die Domain auf die Klägerin zu übertragen.

nach oben

Zusätzliches Gutachten bestätigt: Die Phonetik ist ausschlaggebend

Der Dienstleister meldete den Fall seiner Berufshaftpflicht (Media-Haftpflicht über exali) und erhielt Unterstützung von den Schadenspezialisten der Hiscox. Die Anwälte kamen zu dem Ergebnis: Aufgrund des Unterschieds von nur zwei Buchstaben bestehe eine nicht bestreitbare Verwechslungsgefahr. Die Phonetik sei einfach zu ähnlich. Einen Rechtsstreit, so die Experten, würde die Agentur mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verlieren.

Da jedoch eine Änderung des Firmennamens einen massiven Eingriff in das laufende Agenturgeschäft darstellt, konnten wir von exali bei der Hiscox bewirken, dass ein zusätzliches Gutachten von einer externen, auf Markenrecht spezialisierten Kanzlei in München, erstellt und die zusätzlichen Kosten hierfür von der Berufshaftpflicht übernommen wurden.

Leider kam auch diese externe Kanzlei zu dem Ergebnis, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Berufshaftpflicht übernimmt rechtliche Prüfung und Schadenersatz

Am Ende unterschrieb die Agentur deshalb die Unterlassungserklärung – und verpflichtete sich  damit rechtlich, den Firmennamen in Zukunft nicht mehr zu verwenden.

Die Berufshaftpflicht beriet jedoch vor Abgabe der Unterlassungserklärung die Agentur und modifizierte die Unterlassungserklärung in deren Sinne. Zudem konnte die Hiscox mit dem Kläger eine Fristverlängerung für die „Umfirmierung“ erwirken, sodass die Agentur nicht in einer „Nacht und Nebel -Aktion“ einen neuen Namen finden musste und etwas mehr Zeit hatte, die Kunden über die Veränderungen zu informieren.

Neben den Kosten für externe Gutachten der auf Markenrecht spezialisierten Kanzlei von ca. 500,00 Euro erstattete die Berufshaftpflicht auch die Rechtsanwaltskosten der Klägerin  in Höhe von rund 1.400,00 Euro.

nach oben

Markenrechtsverletzungen gefährden das eigene Geschäftsmodell

Der Schadenfall zeigt, dass Markenrechtsverletzungen meist eine ganze Reihe an Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch bei der Medien-Agentur war es nur mit dem Unterschreiben der Unterlassungserklärung nicht getan. So war sie nicht nur dazu verpflichtet, ihre Domain abzugeben und den Firmennamen zu ändern. Unter anderem musste Werbematerial, das bereits produziert war, wieder einkassiert und der Firmennamen von einem Auto entfernt werden.

Daher sollte man die Kosten für eine markenrechtliche Prüfung des gewünschten Firmennames vor der Gründung einer Agentur nicht scheuen.  Den Firmennamen im Nachhinein aufgeben zu müssen, stellt unabhängig von den über die Berufshaftpflicht versicherten Schadenersatzansprüchen eine Gefährdung des eigenen Geschäftsmodells dar.

Dazu kommt: Wenn im Web nach Unterschreiben der Unterlassungserklärung noch Inhalte mit dem wiederrechtlich verwendeten Inhalt auftauchen, kann dies zu erneuten Schadenersatzforderungen des Klägers und einem weiteren Schadenfall für die Berufshaftpflicht  führen.

nach oben

Baustein ‚Passiver Rechtsschutz‘: Unterstützung durch Rechtsexperten

Das Schadenbeispiel der Agentur zeigt, wie wichtig eine zeitgemäße Berufshaftpflicht ist und dass diese nicht nur für den Schaden einspringt, sondern auch sämtliche damit verbundenen Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und  Gerichtskosten übernimmt. Das gewährleistet der Baustein "Passiver Rechtsschutz“.

Gleichzeitig bedeutet "Passiver Rechtsschutz" auch, dass der Berufshaftpflichtversicherer die Auseinandersetzung mit dem Gegner übernimmt, wenn dies notwendig ist. Das ist vor allem entscheidend, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Denn ein Freiberufler oder eine Agentur haben meist weder die finanziellen Mittel, noch das nötige Know-how, um solch eine rechtliche Auseinandersetzung allein durchzustehen.

nach oben

Weiterführende Informationen

  • RGBlog: Liste mit Kanzleien, die sich auf das Recht rund um die Themen IT, Marken, Medien und Web 2.0 spezialisiert haben
  • Media Haftpflicht über exali: Versicherungsschutz auch bei Urheberrechtsverletzungen
  • Rechtsverletzung durch Verwendung eines bekannten Rock Songs
  • Markenrechtsverletzung: Gefahren bei der Suchmaschinenoptimierung und Adwords
  • Webentwickler legt sich unabsichtlich mit Technologie-Konzern an
  • Verdacht auf Unregelmäßigkeiten: Wenn Google das AdSense-Konto dichtmacht
vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
0 Kommentare
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • Kontist
  • sevDesk
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.