2021 – das Jahr des Cybercrime
Ein trauriger, aber wahrer Titel: In diesem Jahr feierte vor allem die Cyberkriminalität Rekorde. Zum ersten Mal wurde in Deutschland ein Cyber-Katastrophenfall ausgerufen, eine Ransomware-Attacke legte eine ganze Supermarkt-Kette lahm und Sicherheitslücken in Betriebssystemen wurden gnadenlos ausgenutzt. Insgesamt verzeichnete der Verizon Business 2021 Data Breach Investigations Report (DBIR) ein Drittel mehr Sicherheitsverletzungen als noch 2020. Die genauen Daten haben wir in unserem Artikel „Cybercrime 2021: Kriminalität im Netz dank Corona auf Rekordniveau“ für Sie zusammengefasst.
Neben Cyberkriminalität gab es aber auch einige „echte“ Pannen im Bereich Software und App-Design. Wir haben neun der spannendsten Themen für Sie zusammengefasst:
#1 Softwarefehler sorgt für Haftverlängerung
Nach einem Gefängnisaufenthalt neu zu beginnen, ist schwer genug. Richtig kompliziert wird es jedoch, wenn sogar die Software dort den Neustart vereitelt. Genau das geschah im US-Bundesstaat Arizona: So mussten mehrere Hundert Häftlinge nicht nur länger in Haft bleiben, viele von ihnen waren außerdem gezwungen, sich mit rivalisierenden Gang-Mitgliedern eine Zelle zu teilen. Wie es so weit kommen konnte und was die Gefängnisleitung getan hat, um des Problems Herr zu werden, verraten wir dir in diesem Artikel: Softwarefehler sorgt für Haftverlängerung: IT-Chaos in US-Gefängnis.
#2: Unschuldig im Gefängnis wegen fehlerhafter Software
Auch bei der britischen Post hatte ein Softwarefehler fatale Auswirkungen für mehr als 700 Angestellte. Wegen eines Bugs wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerichtlich wegen Diebstahls belangt – allerdings vollkommen zu Unrecht. Lesen Sie im Artikel Fehlerhafte Software sorgte dafür, dass Hunderte von Mitarbeiter:innen unschuldig im Gefängnis landeten, ob die Männer und Frauen ihre Namen reinwaschen konnten.
#3 Anhalt-Bitterfeld: Deutschlands erster Cyber-Katastrophenfall
Nicht nur die zunehmende Zahl der Hacking-Angriffe gibt in vielen Branchen Grund zur Besorgnis – zusätzlich haben die Attacken in diesem Jahr eine vollkommen neue Qualität erreicht. Eine davon traf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der sich daraufhin gezwungen sah, den ersten Cyber-Katastrophenfall des Landes auszurufen, denn die gesamte IT-Infrastruktur des Landkreises lag über mehrere Wochen lahm. Dieser Angriff beweist einmal mehr, dass längst nicht mehr nur Großkonzerne von Cyberkriminalität betroffen sind. Ursache, Ablauf und Ausgang dieser und zwei weiterer Attacken haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: Cyberangriffe auf Rekordhoch: Drei echte Fälle aus der Praxis
#4: Falschmedikationen aufgrund eines Softwarefehlers
Software soll uns im täglichen Leben unterstützen und uns die Arbeit erleichtern. Dass Fehler in der Programmierung nicht nur jede Menge Ärger verursachen, sondern sogar Menschenleben gefährden, erfuhren nun österreichische Apotheken und vor allem deren Kundschaft. Anstatt die Medikationen der Ärzte zu übernehmen, vergab die Software falsche Einnahmeempfehlungen an möglichweise über 1.000 Menschen. Ernsthaft zu Schaden kam hier zum Glück niemand – in unserem Artikel Ein Software-Fehler in Apotheken führte zu falschen Medikamenten-Informationen erfahren Sie, wie diese Panne Gott sei Dank noch einen glücklichen Ausgang nahm.
#5: Phishingattacken auf iOS-User:innen
Hacker:innen werden immer erfinderischer, wenn es darum geht, an wichtige Daten zu gelangen. Inzwischen haben Cyberkriminelle auch die lange verschmähten iOs-Nutzer:innen für sich entdeckt und überziehen das Apple-Betriebssystem mit schadhaften Programmen. Unser Artikel Apple am Arbeitsplatz: Doppelt so viele Phishingattacken auf iOS-User wie je zuvor zeigt Ihnen, wie Sie sich schützen können.
#6: Datenleak bei Gorillas – Millionen Kundendaten abrufbar
Das Unternehmen Gorillas war 2021 viel in den Schlagzeilen – selten positiv. Vor dem Streik der Mitarbeiter:innen kam aber die Meldung über massive Sicherheitslücken. Bei einer Überprüfung der Gorillas-App erlangten Forscher:innen Zugang zu den Daten von fast 200.000 Kundinnen und Kunden. Da es sich nicht um einen waschechten Cyberangriff handelte, blieb das Ganze für den Lieferdienst „nur“ eine peinliche Panne. Wie das Unternehmen mit der aufgedeckten Sicherheitslücke umging, erfahren Sie im Artikel Millionen Kundendaten des Lieferdiensts Gorillas waren aufrufbar.
#7: Microsoft Sicherheitslücken
Ein erfolgreicher Cyber-Angriff ist für Unternehmen – oder auch IT-Dienstleister:innen immer ein Alptraum. Vor allem dann, wenn die Attacke nicht von außerhalb, sondern über das Betriebssystem selbst kommt. Microsoft hatte in diesem Jahr mit mehrere kritische Sicherheitslücken zu kämpfen, die Cyberkriminellen Zugriff auf ganze Netzwerke gaben. Mehr dazu und wie Sie sich als Freelancer:in oder Unternehmen schützen können, erfahren Sie hier: Kritische Schwachstellen im Betriebssystem oder in Software – so sichern Sie sich ab.
#8: Pleiten, Pech und Pannen: Die Luca-App
Sie sollte uns alle ein wenig sicherer durch die Pandemie bringen: Die Luca-App versprach eine bessere Nachverfolgung von Kontakten, Einbindung der Gesundheitsämter sowie ein unkompliziertes Check-in-System. Die Realität fiel jedoch reichlich ernüchternd aus – eine Panne reihte sich an die nächste. Wir haben die verschiedenen Pleiten im Zuge der App-Entwicklung im Artikel Die größten Pannen der Luca-App und was Entwickler:innen daraus lernen können aufgearbeitet und können Ihnen nur wärmstens ans Herz legen: Bitte nicht nachmachen!
#9: Baukasten für Games-Developer:innen
Nach jeder Menge Pech und Pannen hielt das Jahr noch eine gute Nachricht für Spieleentwickler:innen bereit. Google unterstützt Entwickler:innen nun mit dem Android Game Development Kit. Es enthält Werkzeuge und Bibliotheken, die Developer:innen die Umsetzung neuer Spiele erleichtern, die Performance verbessern und vor Fehlern schützen sollen. Lesen Sie im Artikel Google veröffentlicht Baukasten für Games-Developer:innen was das Tool-Kit für Developer:innen alles zu bieten hat.
Gerüstet für alles, was kommt – mit der IT-Haftpflicht über exali
2021 hatte IT-technisch so Einiges in petto und beweist einmal mehr, mit welcher Risikovielfalt IT-Dienstleister:innen, Programmierer:innen, Entwickler:innen und Co. Tag für Tag konfrontiert sind. Tritt der Worst Case ein und aus einem solchen Risiko resultiert beispielsweise ein Softwarefehler, stehen Ihnen als Computerexpert:in im Zweifelsfall horrende Schadenersatzforderungen ins Haus! Beim Abmindern branchenspezifischer Risiken unterstützt Sie daher die IT-Haftpflicht über exali. Sehen Sie sich einer Schadenersatzforderung ausgesetzt, überprüft der Versicherer die Ansprüche, wehrt Unberechtigtes ab und begleicht begründete Forderungen – dank passivem Rechtsschutz ganz ohne Zusatzkosten für Sie.
Weitere Informationen zur IT-Haftpflicht beantworten Ihnen auch gerne unsere Kundenbetreuer:innen. Sie erreichen sie von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der 0821 / 80 99 46 – 0 – oder Sie nutzen unser Kontaktformular.
Hier finden Sie alle Details zur IT-Haftpflicht und können Ihren Beitrag berechnen:
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
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<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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<span class='visible--desktop'>Optionaler Zusatzbaustein Projektverträge</span>
<span class='visible--tablet'>Optionaler Zusatzbaustein Projektverträge</span>
<span class='visible--mobile'>Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Zur Absicherung der spezifischen Risiken aus IT-Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern sind durch den Zusatzschutz u. a. versichert:</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer <strong>außerordentlichen Kündigung</strong> des Dienstvertrages bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Vertragsstrafen</strong> bei <strong>Verstößen gegen Wettbewerbsvereinbarungen</strong> mit Ihren Auftraggebern bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Verlängerung der Nachhaftung</strong> auf 10 Jahre bei Wechsel in Festanstellung</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.<br />
<br />
Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)“</strong>.</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Zur Absicherung der spezifischen Risiken aus IT-Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern sind durch den Zusatzschutz u. a. versichert:</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer <strong>außerordentlichen Kündigung</strong> des Dienstvertrages bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Vertragsstrafen</strong> bei <strong>Verstößen gegen Wettbewerbsvereinbarungen</strong> mit Ihren Auftraggebern bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Verlängerung der Nachhaftung</strong> auf 10 Jahre bei Wechsel in Festanstellung</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.<br />
<br />
Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)“</strong>.</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Zur Absicherung der spezifischen Risiken aus IT-Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern sind durch den Zusatzschutz u. a. versichert:</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>ausstehende Honorare (Eigenschaden), falls Ihr Kunde den Dienstvertrag außerordentlich (fristlos) kündigt</li>
<li>Verstöße gegen Wettbewerbsvereinbarungen und damit einhergehende Vertragsstrafen</li>
<li>Verlängerung der Nachhaftung auf 10 Jahre bei Wechsel in Festanstellung</li>
</ul>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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<span class='visible--desktop'>Einsatzbereich Engineering</span>
<span class='visible--tablet'>Einsatzbereich Engineering</span>
<span class='visible--mobile'>Einsatzbereich Engineering (ENG)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Wer ausschließlich ODER zusätzlich zum IT/TK-Bereich Engineering-Leistungen erbringt, kann die Haftungsrisiken durch die Leistungserweiterung Engineering absichern.</strong></p>
<p>Beim Tätigkeitsbereich Engineering handelt es sich um eine <strong>Offene Deckung</strong>. D.h. es sind alle Ingenieurdienstleistungen versichert, ohne dass es hierzu einer abschließenden Aufzählung bedarf. Bei den in der Zusatzklausel „Engineering“ aufgezählten Tätigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software</li>
<li>Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme</li>
<li>Qualitätsmanagement und -sicherung</li>
<li>Technisches Zeichnen, CAD, CAM</li>
<li>Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, Tätigkeiten als Gutachter</li>
</ul>
<h5>Voraussetzungen für Engineering-Versicherung</h5>
<ul class="list--checkmark">
<li>Sie schulden <strong>keine Ingenieursgewerke</strong>, Anlagen, Maschinen sowie zugehörige Teile und/oder <strong>Planungen </strong>im Sinne der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).</li>
<li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterstützend und/oder beratend </strong>und arbeiten <strong>nicht auf Werkvertragbasis</strong>.</li>
<li>Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des Versicherungsnehmers werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile <strong>direkt und ohne Freigabe und Abnahme</strong> durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung/-produktion gegeben (Stichwort: final sign-off).</li>
</ul>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.12 „Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Wer ausschließlich ODER zusätzlich zum IT/TK-Bereich Engineering-Leistungen erbringt, kann die Haftungsrisiken durch die Leistungserweiterung Engineering absichern.</strong></p>
<p>Beim Tätigkeitsbereich Engineering handelt es sich um eine <strong>Offene Deckung</strong>. D.h. es sind alle Ingenieurdienstleistungen versichert, ohne dass es hierzu einer abschließenden Aufzählung bedarf. Bei den in der Zusatzklausel „Engineering“ aufgezählten Tätigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software</li>
<li>Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme</li>
<li>Qualitätsmanagement und -sicherung</li>
<li>Technisches Zeichnen, CAD, CAM</li>
<li>Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, Tätigkeiten als Gutachter</li>
</ul>
<h5>Voraussetzungen für Engineering-Versicherung</h5>
<ul class="list--checkmark">
<li>Sie schulden <strong>keine Ingenieursgewerke</strong>, Anlagen, Maschinen sowie zugehörige Teile und/oder <strong>Planungen </strong>im Sinne der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).</li>
<li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterstützend und/oder beratend </strong>und arbeiten <strong>nicht auf Werkvertragbasis</strong>.</li>
<li>Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des Versicherungsnehmers werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile <strong>direkt und ohne Freigabe und Abnahme</strong> durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung/-produktion gegeben (Stichwort: final sign-off).</li>
</ul>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.12 „Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Versicherungsschutz für Engineering-Leistungen (Ingenieur<strong>dienstleistungen</strong>) wie z. B. Hardwareentwicklung im Anlagenbereich, Maschinen- und Anlagentests, technisches Zeichnen, CAD, CAM, Begleitung der Inbetriebnahme</p>
<h5>Voraussetzungen:</h5>
<ul class="list--checkmark">
<li>Sie schulden <strong>keine </strong>Ingenieurs-Gewerke, Anlagen, Maschinen oder sonstigen Teile</li>
<li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterstützend oder beratend</strong></li>
<li>Auf Grundlage Ihrer Erzeugnisse und Planungen werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile <strong>direkt und ohne Freigabe</strong> durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung gegeben (final sign-off).</li>
</ul>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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Rückruf anfordern </span>
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<div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin">
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zum Kontaktformular </span>
</div>
<div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin">
<a href="tel:+498218099460" data-eventpush="eventPush_phone_info">
+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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<span class='visible--desktop'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--tablet'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--mobile'>Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) </span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr:e Auftraggeber:innen berechtigt von einem Werkvertrag zurücktritt, z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung.</p>
<p>Der Versicherer übernimmt auch die <strong>Kosten für die Prüfung der Rechtmäßigkeit</strong> des Rücktritts.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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Rückruf anfordern </span>
</div>
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zum Kontaktformular </span>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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