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Fehlplanung: Garagentore ohne Erlaubnis des Bauherrn beauftragt
Planung ohne Einverständnis – ein echter Schadenfall

Fehlplanung: Garagentore ohne Erlaubnis des Bauherrn beauftragt

Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
Freitag, 15. September 2023
Freitag, 15. September 2023
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Planungsbüros setzen die Vorstellungen von Bauherr:innen in die Tat um. Da ist neben sorgfältiger Arbeit und dem Beachten verschiedener Vorschriften vor allem gute Kommunikation gefragt. Wird insbesondere der letzte Punkt bei einem Projekt vernachlässigt, kann es nicht nur für alle Beteiligten sehr unangenehm, sondern mit einer Schadenersatzforderung im knapp fünfstelligen Bereich auch ziemlich teuer werden – wie dieser Schadenfall eindeutig beweist.

Planungsbüro vernachlässigt Kommunikation

Ein Bauvorhaben zu planen, fachlich zu begleiten und umzusetzen, ist eine komplexe Tätigkeit. Es müssen viele Dinge gleichzeitig bedacht, geltendes Recht eingehalten werden und vor allem eine ständige Abstimmung mit anderen Beteiligten stattfinden. Besonders wichtig ist dabei der regelmäßige Austausch mit den Bauherr:innen.

Ein über exali versichertes Planungsbüro hat genau diesen Punkt allerdings vernachlässigt. Die Verantwortlichen gaben ohne (schriftliches) Einverständnis des Bauherrn die Planung und Ausführung von drei Garagentoren in Auftrag. Dieser war darüber alles andere als erfreut.

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Bauherr lässt Auftrag stornieren

Weder die Funktionalität der geplanten Tore, noch deren Optik waren nach seinem Geschmack. Dazu kam auch noch, dass das nicht genehmigte Vorhaben auch noch jede Menge Zeit in Anspruch nehmen sollte. Daher legte der Bauherr ein eindeutiges Veto gegen den Einbau der drei Garagentore ein.

Tipp:

Kommt es bei einem Bauvorhaben zu Schäden, ist die Klärung oft kompliziert. So auch bei einer Badetreppe zum Strand, auf der eine Frau schwer stürzte und anschließend auf Schadenersatz klagte. Wie das ausging, lesen Sie in folgendem Artikel: Sturz auf der Badetreppe zum Nordseestrand – muss die Architektin haften?

Den Verantwortlichen des Planungsbüros blieb so nichts anderes übrig, als den bereits erteilten Auftrag an den Garagentorhersteller wieder zu stornieren. Da dieser jedoch bereits umfassende Planungsleistungen erbracht hatte, wurde gemäß seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Stornogebühr von knapp 10.000 Euro fällig. Da man ihn im Vorfeld nicht über die geplanten Tore informiert hatte, weigerte der Bauherr sich, diese Kosten zu tragen.

Von der Planung bis zur Ausführung – Ihre Architektenhaftpflicht sichert Sie ab!

Ihre Arbeit als Architekt erfordert jede Menge Umsicht – unterläuft Ihnen ein Fehler, bewegen sich die Schäden schnell im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Aus diesem Grund sichert die Architekten Haftpflichtversicherung über exali die Risiken dieser Branche von der Planungsleistung über Beratung bis hin zur Erstellung von Gutachten in allen neun Leistungsphasen der HOAI ab.

Stellen Dritte beispielsweise eine Schadenersatzforderung gegen Sie, prüft der Versicherer, ob Sie tatsächlich für den Schaden verantwortlich sind. Gelangt der Versicherer zu dem Schluss, dass die an Sie gerichteten Forderungen gerechtfertigt sind, übernimmt er die Schadensumme. Erweisen sich die Ansprüche als haltlos oder überzogen, wehrt der Versicherer Sie in Ihrem Namen ab. So sind Sie bei Ihrer Arbeit als Architekt:in in jeder Phase Ihrer Projekte umfassend abgesichert.

Sie haben Fragen? Unsere Kundenbetreuung berät Sie gerne von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr unter der 0 821 80 99 46 - 0. Sie können uns außerdem über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen.

Architektenhaftpflicht kommt für die Fehlplanung auf

Doch wer sollte die Kosten stattdessen übernehmen? Da das Planungsbüro die Stornierung durch sein voreiliges Vorgehen zu verantworten hatte, griff der Dienstleister auf seine Architektenhaftpflicht zurück, um die ausstehende Summe zu begleichen. Er schilderte seinen Fall den Versicherungsexpertinnen und -experten von exali, die den Sachverhalt nach sorgfältiger Prüfung an den Versicherer weiterreichten. Der beglich die Schadensumme in vollem Umfang (unter Anrechnung der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung), sodass das Planungsbüro nicht auf den hohen Stornogebühren sitzen blieb.

Vivien Gebhardt
Autorenprofil
Vivien Gebhardt
Online-Redakteurin

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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Vivien Gebhardt
Vivien Gebhardt

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Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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