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Berufshaftpflicht: Wer ist versichert?

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
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Freitag, 4. Dezember 2020
Freitag, 4. Dezember 2020
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Wenn Sie eine Berufshaftpflicht für Ihr Unternehmen abschließen, dann sind Sie abgesichert, wenn Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Fehler passiert. Nur Sie? Was ist mit Ihren Mitarbeitern? Weiteren Geschäftsführern? Und Ihrem Praktikanten? Hier erfahren Sie, welche Personen automatisch mitversichert sind und welche Sie darüber hinaus absichern können.

Automatisch mitversichert in Ihrer Berufshaftpflicht

Folgende Personen bzw. Institutionen sind automatisch in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung mitversichert:

  • Mitglieder der Geschäftsführung
  • Angestellte Mitarbeiter
  • Auszubildende, Volontäre, Praktikanten, Werkstudenten
  • Freie Mitarbeiter, wenn diese in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag tätig sind
  • Ehrenamtliche Helfer und geringfügig Beschäftigte
  • Anteilsinhaber, Kommanditisten, Gesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte (wenn diese eine versicherte Tätigkeit in Ihrem Namen und Auftrag ausüben)
  • In Ihren Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen
  • Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen im Inland und im europäischen Wirtschaftsraum (inklusive Großbritannien und Nordirland)

Wie Sie Ihre Niederlassungen und Tochtergesellschaften außerhalb der EU über exali versichern können, erfahren Sie im Artikel Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland versichern: So funktioniert`s.

Außerdem besteht Versicherungsschutz für folgende Personen und Institutionen unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Subunternehmer: Versicherungsschutz besteht, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche gerichtet werden, die durch die Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen entstanden sind (das heißt, der von Ihnen beauftragte Subunternehmer hat einen Fehler gemacht und Sie werden zum Beispiel von Ihrem Kunden dafür verantwortlich gemacht). Aber Achtung: Dies betrifft nicht die persönliche Haftpflicht des fremden Unternehmens/Subunternehmens. Der Versicherer hat nach der Schadenabwicklung die Möglichkeit, dieses in Regress zu nehmen.
  • Arbeitsgemeinschaften und Joint Ventures: Sie sind auch versichert, wenn Sie an Arbeitsgemeinschaften und Joint Ventures im europäischen Wirtschaftsraum teilnehmen, auch wenn sich die Ansprüche gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Joint Ventures richten.
  • Tätigkeiten der Geschäftsführung außerhalb der Gesellschaft: Mitglieder der Geschäftsführung sind auch mitversichert, wenn Sie eine versicherte Tätigkeit in eigenem Namen außerhalb der Gesellschaft ausüben.

Zusätzliche Absicherungsmöglichkeit von Personen mit besonderer Funktion

Personen in Ihrem Unternehmen, die aufgrund ihrer Position ein hohes Haftungsrisiko haben und ggf. auch persönlich für Fehler haften müssen, brauchen eine eigenständige Absicherung, die sogenannte D&O (Directors & Officers) Versicherung. Dazu gehören die Organe des Unternehmens (zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte) sowie Personen mit Sonderfunktion wie Datenschutz- oder Compliance-Beauftragte.

Hinweis:

Wie oben erwähnt sind diese Personen natürlich trotzdem im Rahmen der Berufshaftpflicht versichert. Lediglich deren persönliche Haftung (ggf. auch mit ihrem Privatvermögen) wird über die D&O-Versicherung zusätzlich abgesichert. Mehr Informationen zur D&O-Versicherung finden Sie hier.

Exkurs:

IT-Haftpflicht: Key Man Absicherung im Rahmen des Zusatzschutzes für Projektverträge (ZPV)

Wenn Mitarbeiter in einem Unternehmen ausfallen, die über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die nicht so einfach ersetzt werden können (vor allem IT-Spezialisten), kann das ein Unternehmen schnell in Schwierigkeiten bringen. Dafür gibt es die sogenannte Key Man Absicherung. Diese ist Bestandteil des Zusatzbausteins „Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)“, der zur IT-Haftpflicht hinzugewählt werden kann. 

Im Rahmen der Key Man Absicherung ersetzt der Versicherer Ihnen die Kosten, die durch einen Ausfall eines Mitarbeiters in Schlüsselposition, der einen wesentlichen Einfluss auf den Erfolg der versicherten Tätigkeit oder einzelner IT-Projekte hat, entsteht. Zu diesen Kosten gehören beispielsweise Kosten für Headhunter, um die Stelle so schnell wie möglich nachzubesetzen, oder Personalmehrkosten von bis zu sechs Monaten. Hier finden Sie alle Informationen zum Zusatzbaustein und der Key Man Absicherung in der IT-Haftpflicht.

Berufshaftpflicht abschließen und alle im Unternehmen absichern

Mit einer Berufshaftpflicht über exali.de ist Ihr Unternehmen umfassend abgesichert, wenn Ihnen oder Ihren Mitarbeitern ein Fehler passiert. Sie können Ihre Berufshaftpflicht in wenigen Minuten online abschließen und durch Zusatzbausteine individuell erweitern.

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an, unsere Kundenbetreuer sind ohne Callcenter oder Warteschleife für Sie erreichbar. 

Hier können Sie gleich Ihre Tätigkeit eintragen und Ihre passende Berufshaftpflicht finden:

 
Zur Berufshaftpflicht
 

 

Ines Rietzler
Autorenprofil
Ines Rietzler
Ehem. Chefredakteurin Online-Redaktion

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
Was mag ich?
Sommer, Reisen, gutes Essen und Fußball.
Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

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