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Kundenreferenzen veröffentlichen – Das gibt es rechtlich zu beachten!
Kundenreferenzen veröffentlichen – Das ist rechtlich zu beachten!
DSGVO, Markenrecht & Co.
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Kundenreferenzen veröffentlichen – Das gibt es rechtlich zu beachten!
Kundenreferenzen veröffentlichen – Das ist rechtlich zu beachten!

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
Freitag, 3. August 2018
Freitag, 3. August 2018
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Referenzen und gute Bewertungen von Kunden und Kundinnen sind die beste Werbung. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen und Selbständige dieses wertvolle Gut für sich nutzen wollen – sei es auf der Website oder in Flyern und Broschüren. Jedoch kann es gleich gegen mehrere Rechte verstoßen, einfach Kundenreferenzen zu veröffentlichen – und dann wird es schnell richtig teuer, gerade jetzt in Zeiten der DSGVO. Wir informieren darüber, was Sie aus rechtlicher Sicht beim Referenzmarketing beachten müssen.

Referenzen nutzen – aber nur mit Einwilligung

Wenn Sie eine Kundenreferenz für Marketingzwecke nutzen wollen, speichern und verarbeiten Sie entsprechende Daten des Kunden oder der Kundin. Und hier kommt der Datenschutz ins Spiel – und der sollte gerade in Zeiten der DSGVO besonders ernst genommen werden.  

Eigentlich versteht es sich von selbst: Sie sollten auf keinen Fall ohne die Zustimmung des Kunden oder Kundin Namen, Adressen oder sonstige Daten auf Ihrer Website oder irgendwo sonst veröffentlichen. Doch auch mit Einwilligung ist Vorsicht geboten: Denn nach dem Motto „eine für alles“ geht es leider nicht. In der Einwilligung sollte genau aufgelistet sein, was und wo es veröffentlicht wird, welche Daten dafür gespeichert werden, wie lange und wann sie voraussichtlich wieder gelöscht werden (entsprechend dem sogenannten „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ gemäß DSGVO).

Aufgepasst: Wenn Sie die Einwilligung des Kunden oder der Kundin eingeholt haben, um seine Referenz auf Ihrer Website einzubinden und nach einiger Zeit diese auch für einen Flyer oder eine Imagebroschüre verwenden wollen, müssen Sie dafür eine neue Einwilligung einholen. Und Achtung: Der Kunde oder die Kundin darf diese Einwilligung jederzeit widerrufen und dann müssen Sie die entsprechenden Referenzen und gespeicherten Daten sofort löschen.

Vertragliche Vereinbarungen zu Referenzen

Einfacher, als im Nachhinein die Einwilligung einzuholen, ist es, gleich in den Vertrag mit dem Kunden oder der Kundin eine Vereinbarung betreffend der Referenzen aufzunehmen. Auch dabei ist es wichtig, genau zu benennen, was letztendlich veröffentlicht wird (wird lediglich der Kunde oder die Kundin genannt oder wird auch die Leistung genauer beschrieben), wo es veröffentlicht wird und über welchen Zeitraum. Eine zeitliche Begrenzung macht Sinn, da sich so ein Kunde oder eine Kundin nicht „auf Lebenszeit“ verpflichten muss und veraltete Referenzen ohnehin kein gutes Bild vermitteln.  

Verwendung von Logos: Achtung Markenrecht

Doch nicht nur gegen die DSGVO können Unternehmer:innen verstoßen, wenn sie mit Referenzen der Kunden und Kundinnen werben wollen. Auch das Markenrecht ist zu beachten. Denn wer ein Markenzeichen eines anderen für werbliche Zwecke nutzen will, muss dafür eine Einwilligung einholen. Ansonsten würde dies eine Markenrechtsverletzung darstellen, für die der Kunde oder die Kundin Sie abmahnen könnte.

Referenztexte absegnen lassen

Wenn Sie nicht nur den Namen und das Logo Ihres Kunden oder Ihrer Kundin veröffentlichen wollen, sondern auch eine Beschreibung des Projekts, das Sie für ihn abgewickelt haben, dann sollten Sie sich – um auf der sicheren Seite zu sein – alle verwendeten Texte und eventuelle Bilder einzeln vom Kunden oder der Kundin absegnen lassen. Damit schützen Sie sich vor eventuellen Irrtümern und Konsequenzen in der Zukunft.

Vor der Veröffentlichung solcher Texte sollten Unternehmer:innen zudem prüfen, ob der Kunde oder die Kundin spezielle Geheimhaltungsinteressen hat. Zum Beispiel möchte der Kunde oder die Kundin vielleicht nicht, dass Details aus Projekten nach außen dringen und so auch Wettbewerber davon erfahren. Auch eventuell getroffene Geheimhaltungsvereinbarungen müssen beachtet werden.

Exkurs: Gekaufte oder gefälschte Bewertungen

Auch wenn das Angebot für gefälschte Bewertungen und Referenzen im Internet riesig ist und die Anbieter sogar damit werben, dies sei völlig legal – es ist dringend davon abzuraten, Bewertungen zu kaufen oder zu faken. Denn dies stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und es drohen Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbraucherschutzzentralen. Davon abgesehen wäre der Image- und Vertrauensverlust nicht wieder gutzumachen, wenn Auftragnehmer:innen und Kunden von diesem Verhalten erfahren würden.

Berufshaftfpflicht

Business richtig absichern

Nicht nur beim Thema Referenz-Marketing gibt es viele Möglichkeiten, versehentlich ein Datenschutzvergehen zu begehen oder die Rechte anderer zu verletzen. Dann kann es schnell teuer werden, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert. Mit den Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de sind Sie in solch einem Fall bestens abgesichert. Der Versicherer prüft zuerst, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist und bezahlt eine berechtigte Schadenersatzforderung. Bei exali.de gibt es keine Warteschleifen und Callcenter: Bei Fragen und im Schadenfall ist jederzeit Ihr:e persönliche:r Ansprechpartner:in für Sie da.

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7 Kommentare
Kommentar
655
André S. kommentierte am Donnerstag, 10. Januar 2019 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist nicht klar, was alles unter dem Begriff "veröffentlichen" zu verstehen ist, und für meinen konkreten Fall habe ich keine Hilfe im Netz gefunden. Ich möchte Kundenreferenzen nicht auf meiner Webseite oder per Flyer zugänglich machen, sondern ausschließlich potentiellen Neukunden zur Verfügung stellen - in der Regel werde ich eine Liste mit Kontaktdaten als pdf-Datei verschicken. Ist dies nach DSGVO zulässig? Vielen Dank!
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668
Ines Rietzler kommentierte am Donnerstag, 17. Januar 2019 Antworten
Hallo Herr S., vielen Dank für Ihren Kommentar! Gemäß DSGVO ist es nicht erlaubt, Daten ohne ausdrückliche Einwilligung und Erlaubnis des Betroffenen weiterzugeben. Da auch das Verschicken einer pdf-Datei eine Weitergabe ist, brauchen Sie unseres Erachtens hierfür auch die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen und müssen diese dokumentieren. Bitte beachten Sie, dass wir keine Juristen sind und daher auch keine anwaltliche Beratung und Einschätzung geben können. Viele Grüße, Ines Rietzler aus der exali.de Online-Redaktion PS: Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort, wir hatten leider technische Probleme mit der Kommentarfunktion.
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676
Pascal S. kommentierte am Freitag, 8. März 2019 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin beruflich in dem Bereich Bodenbeläge Verkauf und Verlegungen tätig, ich habe jetzt schon einiges gesucht bezüglich Referenzen aber keine klare antwort auf meine Frage gefunden, es geht bei mir um Fotos vor während und nach der Verlegung die ich als Referenzen auf meiner Website nutzen möchte allerding ohne Namen des Kunden und Ohne die Anschrift nur der Ort und die Leistung des weitern achten wir darauf keine persöhnlichen Sachen auf den Fotos zu haben, muss ich in diesem fall auch eine Einwilligungserklärung unterzeichnen lassen oder reicht ein text im Angebot der AB und der Rechnung die darauf hinweisen? Für eine Antwort wäre ich dankbar. Vielen Dank. Freundliche Grüße
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677
Jan Mörgenthaler kommentierte am Montag, 11. März 2019 Antworten
Sehr geehrter Herr S., vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst müssen wir Sie darauf hinweisen, dass wir keine Juristen sind und wir Ihnen somit keinen verbindlichen juristischen Rat geben dürfen. Wenn Sie wirklich auf Nummer sicher gehen wollen, dann sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt zu Rate ziehen! Dennoch wollen wir Ihre Anfrage nicht unkommentiert lassen und geben Ihnen daher gerne unsere unverbindliche und nicht juristische Meinung in unserer Funktion als Versicherungsmakler ab. Kundenreferenzen sind ein tolles Mittel um Werbung für die eigene Arbeit zu machen. Demnach ist es nur logisch, dass Sie als Handwerksunternehmer gerne auf die Möglichkeit zurückgreifen möchten, mit Ihren Ergebnissen zu werben. Zunächst sollten Sie darauf achten, dass Sie niemals Daten Ihrer Kunden ohne deren Zustimmung verarbeiten. Besonders nach Inkrafttreten der DSGVO sind wir alle beim Thema Datenschutz deutlich sensibler geworden. Sie sollten Ihre Kunden daher schon bei der Angebotsanfrage darauf hinweisen, dass Sie für die Auftragserstellung personenbezogene Daten erheben und diese verarbeiten. Zusätzliche sollten Sie eine Datenschutzerklärung beifügen, damit für den Kunden ersichtlich ist, wer die Daten bekommt und wie die Daten geschützt werden. Der Kunde hat außerdem zu jeder Zeit das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen. Nun zu dem speziellen Fall der Fotografie von handwerklichen Ergebnissen beim Kunden. Sie sollten den Kunden in jedem Fall darauf hinweisen, dass Sie gerne Fotos für die Referenz anfertigen wollen. Hierfür sollten Sie zusätzlich eine Einwilligung des Kunden einholen. In der Einwilligung muss festgehalten werden, welche Fotos angefertigt werden und wo genau diese veröffentlicht werden (zum Beispiel auf der Internetseite, als Foto in eine Broschüre oder für Werbeanzeigen). Die Fotos sollten Sie vor der Veröffentlichung dem Kunden zukommen lassen und um dessen schriftliche Freigabe bitten. Eventuell können Sie die Zustimmungsrate Ihrer Kunden erhöhen, indem Sie die Zustimmung zu den Fotos mit einem Vorteil verknüpfen (beispielsweise ein Rabatt oder ein kostenloses Pflegemittel für den neuen Boden). Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg! Die exali.de Onlineredaktion
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702
Martin S. kommentierte am Montag, 7. Oktober 2019 Antworten
Hallo, zu einer Situation habe ich bisher noch keine eindeutige Antwort gefunden: Ich arbeite als Freiberufler unter anderem mit verschiedenen Agenturen zusammen, die ihre eigenen Kunden haben. Wenn ich also von der Agentur beauftragt werde, für einen dieser Kunden etwas zu entwickeln, darf ich dann diesen Kunden als Referenz auf meiner Homepage angeben? Im Prinzip bekommt der Kunde von der Agentur ein fertiges Produkt und hat sich nicht mit mir auseinander gesetzt, bezahlt werde ich auch von der Agentur, nicht vom Kunden. Da ich ja dennoch dieses Produkt erschaffen habe, kann mir die Agentur das Werben mit dieser Arbeit nicht verbieten, oder? Vorausgesetzt natürlich ich hole mir auch die schriftliche Erlaubnis des Kunden. Vielen Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße!
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703
exali.de-Onlineredaktion kommentierte am Montag, 7. Oktober 2019 Antworten
Hallo Martin, vielen Dank für deine Anfrage. Zunächst einmal müssen wir dich darauf hinweisen, dass wir keine Anwälte sind und wir dir somit keine rechtliche Beratung geben dürfen. Gerne beurteilen wir deinen Fall aber aus unserer Sicht. Wenn du für deinen Auftraggeber (in diesem Fall die Agentur) ein Werk erstellst (zum Beispiel eine Grafik), dann erhältst du dafür eine Vergütung und trittst damit in der Regel dein Nutzungsrecht an deinem Werk an deinen Auftraggeber ab. Heißt vereinfacht gesagt: Die Agentur hat somit die (ausschließlichen) Nutzungsrechte über dein Arbeitsergebnis und darf darüber entscheiden, wer dieses in welchem Umfang nutzen darf. Wenn du mit deinem Arbeitsergebnis werben möchtest, dann benötigst du dafür die Erlaubnis der Agentur und die Erlaubnis des Kunden, für den dieses erstellt wurde. Lasse dir den Nutzungsumfang bitte immer detailliert schriftlich genehmigen, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Viele Grüße aus der exalil.de Onlineredaktion
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821
Bine J kommentierte am Sonntag, 19. Dezember 2021 Antworten
Hallo, mir geht es ähnlich wie Martin: Habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber Projekte im Bereich Einrichtung (Planungsprojekte in Grundriss und Perspektiven) selber entwickelt/entworfen, die ich gern auf meiner eigenen Webseite als Referenzen veröffentlichen würde. 1. Da ich der Urheber bin, darf ich die Projekte auf meiner eigenen Webseite ohne Abklärung mit meinem Arbeitgeber veröffentlichen? 2. Wenn ich die Plandarstellung für die Veröffentlichung auf meiner Webseite ein wenig ändere z. B. Farben im Grundriss oder Perspektiven verändere oder bei Visualisierungen andere Perspektiven/Bildaussschnitte verwende. Habe ich das Recht, die Referenzen unter dem ursprünglichen Projektnamen unter Angabe von Objektnamen und Ortsangabe zu veröffentlichen? Falls ja, muss ich mit meinem Arbeitgeber Rücksprache halten? Vielen lieben Dank für eine kurze Rückmeldung. Beste Grüße
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