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Kundenreferenzen veröffentlichen – das gibt es rechtlich zu beachten!
Kundenreferenzen als Marketingtool

Kundenreferenzen veröffentlichen – das gibt es rechtlich zu beachten!

Beitrag von Daniela Reichert Beitrag von Daniela Reichert Daniela Reichert
Beitrag von Daniela Reichert Beitrag von Daniela Reichert Daniela Reichert
Montag, 27. März 2023
Montag, 27. März 2023
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Referenzen und gute Bewertungen von zufriedenen Kundinnen und Kunden sind die beste Werbung. Kein Wunder also, dass sowohl Freelancer:innen als auch Selbständige und Unternehmen diese für sich nutzen wollen - sei es auf der Website, oder in Flyern und Broschüren. Allerdings gibt es beim Thema Kundenreferenzen rechtlich einiges zu beachten, sowohl beim Anfragen, als auch bei der Veröffentlichung. Wir haben das Wichtigste zum Thema Referenzmarketing für Sie zusammengefasst.

Die wichtigsten Informationen aus diesem Video für Freelancer:innen, sind auch in diesem Video für Sie zusammengefasst:

 
 

 

Warum sind Kundenreferenzen so wertvoll?

Nichts ist so wertvoll, wie eine gute Bewertung Ihrer Kundinnen und Kunden oder ein Nachweis Ihrer Arbeit. Gerade im Onlinehandel spielen Bewertungen eine enorme Rolle für die Kaufentscheidung. So ergab eine Studie der SEO-Plattform Brightlocal, dass 76 Prozent der Verbraucher:innen regelmäßig Bewertungen und Reviews zu lokalen Geschäften lesen. Eine andere Studie von Capterra mit dem Fokus auf Deutschland kam auf ähnliche Ergebnisse: Hier zeigte sich, dass rund 63 Prozent der Deutschen immer (20 Prozent) oder häufig (43 Prozent) Online-Bewertungen lesen, bevor sie sich zum Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung entschließen.

Tipp:

Wie Sie im Onlinehandel Kundenbewertungen für sich nutzen können und was Sie dabei beachten sollten, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: 8 Tipps, wie Onlinehändler:innen Bewertungen für sich nutzen können

Doch nicht nur im Bereich eCommerce sind Kundenbewertungen wichtig, auch in anderen Bereichen hat sich das sogenannte Referenzmarketing mittlerweile etabliert. Für die Erstellung und Einbindung von Kundenreferenzen gibt es mehrere Möglichkeiten wie etwa:

  • Einbindung von Logos auf der Webseite und Werbemitteln
  • Einbindung von Zitaten – am besten in Kombination mit Bildern von den zitierten Personen, sowie deren Titel im Unternehmen (zum Beispiel CEO, Gründer:in, Teamlead)
  • Case Studies: Diese eigenen sich am besten für abgeschlossene Projekte
  • Arbeitsreferenzen: Gerade Freelancer:innen oder Agenturen in Bereichen wie Werbung, Grafik- und Webdesign können so Ihre Arbeiten zeigen.
  • Erfolgsgeschichten: Hier kann beispielsweise die gesamte Kundenbeziehung beleuchtet werden.

Gerade Case Studies und Erfolgsgeschichten eignen sich gut für das Content-Marketing, da sie in verschiedenen Formaten umgesetzt werden können, wie beispielsweise: Texte (auf der Webseite oder im (Unternehmens-)Blog), Podcasts, Social-Media-Posts, Slideshows oder auch Videos.

Referenzen nutzen – aber nur mit Einwilligung

Generell gilt: Verwenden Sie keine Referenz oder Bewertung ohne vorher das Einverständnis Ihrer Kundinnen und Kunden oder Auftraggeber:innen einzuholen. Dies kann auf verschiedene Wege geschehen.

Kundenbewertungen im Onlinehandel

Wer Produkte über einen eigenen Onlineshop verkauft, sollte hier ganz grundsätzlich den Kundinnen und Kunden auch die Möglichkeit geben, die gekauften Produkte zu bewerten. Wie bereits erwähnt: Diese Bewertungen spielen eine große Rolle für die Kaufentscheidung. Sie können zudem noch externe Bewertungstools wie zum Beispiel Trusted Shops auf Ihrer Webseite einbinden. Nur ist es leider meist so, dass Verbraucher:innen zwar gerne Bewertungen lesen, beim Verfassen einer eigenen Bewertung aber deutlich weniger enthusiastisch sind. Wenn Sie Ihre Kundinnen oder Kunden um eine Bewertung bitten, sollten Sie folgendes beachten:

Bewertungsanfragen in Mails

Bereits 2018 hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden, dass eine Kundenzufriedenheitsanfrage per E-Mail Werbung darstellt (BGH-Urteil VI ZR 225/17). Werbung mittels elektronischer Post ist laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) immer dann unlauter, wenn die Adressant:innen dem Erhalt zuvor nicht ausdrücklich zugestimmt haben (§ 7 Absatz 2 Nr. 3 UWG).

Das bedeutet: Sie dürfen generell Ihre Kundinnen und Kunden per E-Mail nur dann um eine Bewertung der gekauften Produkte bitten, wenn diese vorab dem Zusenden von Werbemails zugestimmt und diese Zustimmung über ein Double-Opt-In-Verfahren bestätigt haben.

Achtung: Eine Newsletter-Anmeldung ist nicht das Gleiche wie die Zustimmung zum Erhalt von Werbemails. Auch eine Kopplung an Auftrags- beziehungsweise Bestellbestätigungen, übersendeten Rechnungen oder After-Sales-Mails ist ohne vorherige Zustimmung nicht zulässig.

Bewertungsanfragen über Social Media

Unbedenklich ist hier generell das Auffordern zur Bewertung über Posts auf den Kanälen. Die Kundinnen oder Kunden über soziale Netzwerke anschreiben (beispielsweise über private Nachrichten) und um Bewertungen bitten ist allerdings nicht zulässig.

Bewertungsanfragen durch After-Sales-Post

Anders als bei elektronischer Post ist eine Bewertungsanfrage in Form eines Briefes oder einer Postkarte grundsätzlich unbedenklich, solange die Intensität dieser Werbung nicht belästigend ist.

Bewertungsanfragen durch Werbebeilagen zur Warensendung

Das Beifügen von Werbebeilagen – zum Beispiel in Form einer Postkarte oder einem Flyer – zur Warensendung mit der Bitte um eine Bewertung ist ebenfalls zulässig. Wichtig hier: Das gilt selbstverständlich nur für physische Produkte.

Kundenreferenzen und DSGVO

Wer Kundenreferenzen oder Bewertungen auf seiner Webseite oder anderen Werbemitteln nutzen will, muss in der Einwilligungserklärung genau auflisten, welche Daten (zum Beispiel Name, Jobtitel, Firma) wo (zum Beispiel Webseite, Blog, Werbemittel) veröffentlicht werden (gemäß „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ Art. 30 EU-DSGVO).

Achtung Onlinehändler:innen:

Wenn Sie besonders gute Kundenbewertungen zu den Produkten in Ihrem Onlineshop auch auf der Webseite oder in Werbemitteln nutzen möchten, müssen Sie sich hierfür zuerst das schriftliche Einverständnis der Kundinnen oder Kunden holen.

Aufgepasst: Wenn Sie die Einwilligung von Kundinnen und Kunden eingeholt haben, um die entsprechende Referenz auf Ihrer Website einzubinden und nach einiger Zeit diese auch für einen Flyer oder eine Imagebroschüre verwenden wollen, müssen sie dafür eine neue Einwilligung einholen. Wichtig ist ebenfalls, dass die Einwilligung von den Kundinnen und Kunden jederzeit widerrufen werden kann. In diesem Fall müssen Sie die entsprechenden Referenzen und gespeicherten Daten sofort löschen.

Tipp:

Alle Informationen und aktuellen Regelungen rund um das Thema DSGVO finden Sie auch in unserem DSGVO-Faktencheck.

Bewertungen im Google Unternehmensprofil

Eines der wohl mächtigsten Tools in Bezug auf Kundenbewertungen ist das Google Unternehmensprofil (ehemals Google My Business). Laut Google ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kundinnen und Kunden Ihr Unternehmen als seriös bewerten, bei einem ausgefüllten Unternehmensprofil um 2,7 mal höher. Zudem steigen Ihre Chancen, dass sie Ihren Standort besuchen um 70 Prozent.

Wichtig für ein Google Unternehmensprofil: Der Service richtet sich ausschließlich an Unternehmen oder Selbständige, die einen physischen Standort wie eine Filiale oder ein Büro besitzen, an dem Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen verkaufen. Wer Produkte oder Dienstleistungen nur digital anbietet, kann kein Unternehmensprofil anlegen beziehungsweise riskiert eine Sperrung des Google-Kontos. 

Tipps fürs Google Unternehmensprofil haben wir auch in diesem Video-Interview für Sie zusammengefasst:

 
 

 

Vertragliche Vereinbarungen zu Referenzen

Referenzen in Form von positiven Feedback oder auch als Arbeitsnachweis sind vor allem für Freelancer:innen eine gute Möglichkeit, um damit potenziellen Auftraggeber:innen einen Einblick in ihre Kenntnisse zu geben. Einfacher, als sich hierfür im Nachhinein eine Einwilligung zu holen, ist es, gleich in den Vertrag mit Ihren Auftraggeber:innen eine Vereinbarung betreffend der Referenzen aufzunehmen.

Hierbei ist es ebenfalls wichtig, genau zu benennen, was letztendlich veröffentlicht wird (werden die Kundinnen und Kunden namentlich genannt oder nur das Unternehmen, sollen Logos eingebaut werden, wird die Leistung genauer beschrieben etc.), wo es veröffentlicht wird und gegebenenfalls auch über welchen Zeitraum. Eine zeitliche Begrenzung macht Sinn, da Kundinnen und Kunden sich so nicht „auf Lebenszeit“ verpflichten müssen und veraltete Referenzen ohnehin kein gutes Bild vermitteln.  

Designs oder Produkte als Referenzen nutzen

Gerade für Freelancer:innen und Agenturen bieten sich abgeschlossene Projekte oder Aufträge, beispielsweise Werbekampagnen, Layout-Designs, Illustrationen, sowie erstellte Webseiten oder Apps, auch als Referenz für zukünftige Auftraggeber:innen an. Wie in allen anderen Fällen gilt auch hier: Niemals ohne Einwilligung! Sie mögen bei Grafiken oder Designs zwar die Urheber:in sein, doch die Nutzungsrechte liegen bei Ihren Auftraggeber:innen. Daher ist es wichtig, dass Sie die Nutzung Ihrer Arbeiten als Referenzen vorher vertraglich vereinbaren oder sich im Nachhinein die Einwilligung holen.

Wichtig ist in beiden Fällen, dass Sie genau festlegen, was Sie veröffentlichen wollen (in welcher Form werden etwa die Kundinnen und Kunden genannt, was wollen Sie vom Projekt oder Ihrer Arbeit zeigen) und auf welchen Kanälen (Webseite, Newsletter, Social Media etc.) Sie eine Veröffentlichung planen. Empfehlenswert ist, dass Sie sich eine Einwilligung immer schriftlich geben lassen. Sollten später weitere Veröffentlichungen (etwa Flyer) dazukommen, die nicht in der ursprünglichen Vereinbarung stehen, müssen Sie sich dafür eine erneute Einwilligung holen.

Verwendung von Logos: Achtung Markenrecht

Grundsätzlich gilt: Wer ein Markenzeichen – beispielsweise also ein Logo – für werbliche Zwecke nutzen will, muss sich dafür eine Einwilligung einholen. Ansonsten würde dies eine Markenrechtsverletzung darstellen, für die Ihre Kundinnen und Kunden Sie abmahnen können.

Referenztexte absegnen lassen

Wenn Sie nicht nur den Namen und/oder das Logo Ihrer Kundinnen und Kunden oder Auftraggeber:innen veröffentlichen wollen, sondern auch eine Beschreibung des abgewickelten Projektes, ist es empfehlenswert, die verwendeten Texte auch vor Veröffentlichung absegnen zu lassen. Wenn Sie zudem Bilder von Personen verwenden wollen, sollten Sie sich hierfür eine schriftliche Einwilligung holen. Damit schützen Sie sich vor eventuellen Irrtümern und Konsequenzen in der Zukunft.

Achtung Geheimhaltung

Zu detaillierte Beschreibungen eines Projektes können unter Umständen spezielle Geheimhaltungsinteressen Ihrer Kundinnen und Kunden verletzen. So möchten diese vielleicht nicht, dass Details aus Projekten nach außen dringen und so auch Wettbewerber:innen davon erfahren. Auch eventuell getroffene Geheimhaltungsvereinbarungen müssen beachtet werden. Das so etwas oft schneller passiert als gedacht, zeigt ein echter exali-Schadenfall, beim einige IT-Freelancer:innen etwas zu viele Details in ihr LinkedIn-Profil aufnahmen.

Referenzen im LinkedIn-Profil verstoßen gegen Geheimhaltung

Einige IT-Freelancer:innen arbeiteten für ein Unternehmen aus der Wehrtechnik an Projekten rund um das Thema Verschlüsselungs- und Kommunikationstechnologien. Natürlich ist das eine hervorragende Referenz für potenzielle Auftraggeber:innen, besonders auf einer Business-Plattform wie LinkedIn. Nur war die Tätigkeitsbeschreibung der Freelancer:innen etwas zu detailliert, sehr zum Ärger des beauftragenden Unternehmens, das nun fürchtete, dass die Konkurrenz quasi umsonst erfuhr, an welchen Projekten gerade gearbeitet wurde. Die Folge: Alle Freelancer:innen mussten die Referenz sofort von Ihren LinkedIn-Profilen entfernen und zudem Unterlassungserklärungen unterschreiben. Zudem drohte das Unternehmen mit Schadenersatz wegen der Verletzung der Geheimhaltungspflicht.

Exkurs: Gekaufte oder gefälschte Bewertungen

Auch wenn das Angebot für gefälschte Bewertungen und Referenzen im Internet riesig ist und die Anbieter:innen sogar damit werben, dies sei völlig legal – es ist dringend davon abzuraten, Bewertungen zu kaufen oder zu faken. Denn dies stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und es drohen Abmahnungen von Mitbewerber:innen und Verbraucherschutzzentralen. Davon abgesehen wäre der Image- und Vertrauensverlust nicht wieder gutzumachen, wenn Kundinnen und Kunden oder Auftraggeber:innen von diesem Verhalten erfahren würden.

So sichern Sie Ihr Business richtig ab

Nicht nur beim Thema Referenz-Marketing gibt es viele Möglichkeiten, versehentlich ein Datenschutzvergehen zu begehen oder die Rechte anderer zu verletzen. Dann kann es schnell teuer werden, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert. Das zeigen uns die Schadenfälle aus der Praxis. Mit der Berufshaftpflichtversicherung über exali sind Sie in solch einem Fall bestens abgesichert. Durch den integrierten passiven Rechtsschutz prüft der Versicherer im Schadenfall immer zuerst auf eigene Kosten, ob eine Abmahnung und Schadenersatzforderung gerechtfertigt ist – berechtige berechtigte Forderungen werden bezahlt, unberechtigte in Ihrem Namen abgewehrt.

Tipp: Eine Berufshaftpflichtversicherung über exali bietet mehr als „nur“ den passiven Rechtsschutz – welche Leistungen außerdem inkludiert sind, zeigt der folgende Artikel: Was macht eine Berufshaftpflicht im Schadenfall?

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung? Dann stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer:innen gerne zur Seite. Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der +49 (0) 821 80 99 46-0. Sie können uns zudem eine Benachrichtigung mit der Bitte um Rückruf zukommen lassen.

Daniela Reichert
Autorenprofil
Daniela Reichert
Ehem. Online-Redakteurin

Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
Neben Ihrer Tätigkeit als Online-Redakteurin bei exali arbeitet sie als freiberufliche Redakteurin und kennt daher die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung.

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Daniela Reichert
Daniela Reichert

Ehem. Online-Redakteurin

Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmerte sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
Neben Ihrer Tätigkeit als Online-Redakteurin bei exali arbeitet sie als freiberufliche Redakteurin und kennt daher die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung.

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7 Kommentare
Kommentar
655
André S. kommentierte am Donnerstag, 10. Januar 2019 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist nicht klar, was alles unter dem Begriff "veröffentlichen" zu verstehen ist, und für meinen konkreten Fall habe ich keine Hilfe im Netz gefunden. Ich möchte Kundenreferenzen nicht auf meiner Webseite oder per Flyer zugänglich machen, sondern ausschließlich potentiellen Neukunden zur Verfügung stellen - in der Regel werde ich eine Liste mit Kontaktdaten als pdf-Datei verschicken. Ist dies nach DSGVO zulässig? Vielen Dank!
Kommentar
668
Ines Rietzler kommentierte am Donnerstag, 17. Januar 2019 Antworten
Hallo Herr S., vielen Dank für Ihren Kommentar! Gemäß DSGVO ist es nicht erlaubt, Daten ohne ausdrückliche Einwilligung und Erlaubnis des Betroffenen weiterzugeben. Da auch das Verschicken einer pdf-Datei eine Weitergabe ist, brauchen Sie unseres Erachtens hierfür auch die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen und müssen diese dokumentieren. Bitte beachten Sie, dass wir keine Juristen sind und daher auch keine anwaltliche Beratung und Einschätzung geben können. Viele Grüße, Ines Rietzler aus der exali.de Online-Redaktion PS: Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort, wir hatten leider technische Probleme mit der Kommentarfunktion.
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676
Pascal S. kommentierte am Freitag, 8. März 2019 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin beruflich in dem Bereich Bodenbeläge Verkauf und Verlegungen tätig, ich habe jetzt schon einiges gesucht bezüglich Referenzen aber keine klare antwort auf meine Frage gefunden, es geht bei mir um Fotos vor während und nach der Verlegung die ich als Referenzen auf meiner Website nutzen möchte allerding ohne Namen des Kunden und Ohne die Anschrift nur der Ort und die Leistung des weitern achten wir darauf keine persöhnlichen Sachen auf den Fotos zu haben, muss ich in diesem fall auch eine Einwilligungserklärung unterzeichnen lassen oder reicht ein text im Angebot der AB und der Rechnung die darauf hinweisen? Für eine Antwort wäre ich dankbar. Vielen Dank. Freundliche Grüße
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677
Jan Mörgenthaler kommentierte am Montag, 11. März 2019 Antworten
Sehr geehrter Herr S., vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst müssen wir Sie darauf hinweisen, dass wir keine Juristen sind und wir Ihnen somit keinen verbindlichen juristischen Rat geben dürfen. Wenn Sie wirklich auf Nummer sicher gehen wollen, dann sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt zu Rate ziehen! Dennoch wollen wir Ihre Anfrage nicht unkommentiert lassen und geben Ihnen daher gerne unsere unverbindliche und nicht juristische Meinung in unserer Funktion als Versicherungsmakler ab. Kundenreferenzen sind ein tolles Mittel um Werbung für die eigene Arbeit zu machen. Demnach ist es nur logisch, dass Sie als Handwerksunternehmer gerne auf die Möglichkeit zurückgreifen möchten, mit Ihren Ergebnissen zu werben. Zunächst sollten Sie darauf achten, dass Sie niemals Daten Ihrer Kunden ohne deren Zustimmung verarbeiten. Besonders nach Inkrafttreten der DSGVO sind wir alle beim Thema Datenschutz deutlich sensibler geworden. Sie sollten Ihre Kunden daher schon bei der Angebotsanfrage darauf hinweisen, dass Sie für die Auftragserstellung personenbezogene Daten erheben und diese verarbeiten. Zusätzliche sollten Sie eine Datenschutzerklärung beifügen, damit für den Kunden ersichtlich ist, wer die Daten bekommt und wie die Daten geschützt werden. Der Kunde hat außerdem zu jeder Zeit das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen. Nun zu dem speziellen Fall der Fotografie von handwerklichen Ergebnissen beim Kunden. Sie sollten den Kunden in jedem Fall darauf hinweisen, dass Sie gerne Fotos für die Referenz anfertigen wollen. Hierfür sollten Sie zusätzlich eine Einwilligung des Kunden einholen. In der Einwilligung muss festgehalten werden, welche Fotos angefertigt werden und wo genau diese veröffentlicht werden (zum Beispiel auf der Internetseite, als Foto in eine Broschüre oder für Werbeanzeigen). Die Fotos sollten Sie vor der Veröffentlichung dem Kunden zukommen lassen und um dessen schriftliche Freigabe bitten. Eventuell können Sie die Zustimmungsrate Ihrer Kunden erhöhen, indem Sie die Zustimmung zu den Fotos mit einem Vorteil verknüpfen (beispielsweise ein Rabatt oder ein kostenloses Pflegemittel für den neuen Boden). Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg! Die exali.de Onlineredaktion
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702
Martin S. kommentierte am Montag, 7. Oktober 2019 Antworten
Hallo, zu einer Situation habe ich bisher noch keine eindeutige Antwort gefunden: Ich arbeite als Freiberufler unter anderem mit verschiedenen Agenturen zusammen, die ihre eigenen Kunden haben. Wenn ich also von der Agentur beauftragt werde, für einen dieser Kunden etwas zu entwickeln, darf ich dann diesen Kunden als Referenz auf meiner Homepage angeben? Im Prinzip bekommt der Kunde von der Agentur ein fertiges Produkt und hat sich nicht mit mir auseinander gesetzt, bezahlt werde ich auch von der Agentur, nicht vom Kunden. Da ich ja dennoch dieses Produkt erschaffen habe, kann mir die Agentur das Werben mit dieser Arbeit nicht verbieten, oder? Vorausgesetzt natürlich ich hole mir auch die schriftliche Erlaubnis des Kunden. Vielen Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße!
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703
exali.de-Onlineredaktion kommentierte am Montag, 7. Oktober 2019 Antworten
Hallo Martin, vielen Dank für deine Anfrage. Zunächst einmal müssen wir dich darauf hinweisen, dass wir keine Anwälte sind und wir dir somit keine rechtliche Beratung geben dürfen. Gerne beurteilen wir deinen Fall aber aus unserer Sicht. Wenn du für deinen Auftraggeber (in diesem Fall die Agentur) ein Werk erstellst (zum Beispiel eine Grafik), dann erhältst du dafür eine Vergütung und trittst damit in der Regel dein Nutzungsrecht an deinem Werk an deinen Auftraggeber ab. Heißt vereinfacht gesagt: Die Agentur hat somit die (ausschließlichen) Nutzungsrechte über dein Arbeitsergebnis und darf darüber entscheiden, wer dieses in welchem Umfang nutzen darf. Wenn du mit deinem Arbeitsergebnis werben möchtest, dann benötigst du dafür die Erlaubnis der Agentur und die Erlaubnis des Kunden, für den dieses erstellt wurde. Lasse dir den Nutzungsumfang bitte immer detailliert schriftlich genehmigen, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Viele Grüße aus der exalil.de Onlineredaktion
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821
Bine J kommentierte am Sonntag, 19. Dezember 2021 Antworten
Hallo, mir geht es ähnlich wie Martin: Habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber Projekte im Bereich Einrichtung (Planungsprojekte in Grundriss und Perspektiven) selber entwickelt/entworfen, die ich gern auf meiner eigenen Webseite als Referenzen veröffentlichen würde. 1. Da ich der Urheber bin, darf ich die Projekte auf meiner eigenen Webseite ohne Abklärung mit meinem Arbeitgeber veröffentlichen? 2. Wenn ich die Plandarstellung für die Veröffentlichung auf meiner Webseite ein wenig ändere z. B. Farben im Grundriss oder Perspektiven verändere oder bei Visualisierungen andere Perspektiven/Bildaussschnitte verwende. Habe ich das Recht, die Referenzen unter dem ursprünglichen Projektnamen unter Angabe von Objektnamen und Ortsangabe zu veröffentlichen? Falls ja, muss ich mit meinem Arbeitgeber Rücksprache halten? Vielen lieben Dank für eine kurze Rückmeldung. Beste Grüße
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