Kundenreferenzen veröffentlichen – Das ist rechtlich zu beachten!
Referenzen und gute Bewertungen von Kunden und Kundinnen sind die beste Werbung. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen und Selbständige dieses wertvolle Gut für sich nutzen wollen – sei es auf der Website oder in Flyern und Broschüren. Jedoch kann es gleich gegen mehrere Rechte verstoßen, einfach Kundenreferenzen zu veröffentlichen – und dann wird es schnell richtig teuer, gerade jetzt in Zeiten der DSGVO. Wir informieren darüber, was Sie aus rechtlicher Sicht beim Referenzmarketing beachten müssen.
Referenzen nutzen – aber nur mit Einwilligung
Wenn Sie eine Kundenreferenz für Marketingzwecke nutzen wollen, speichern und verarbeiten Sie entsprechende Daten des Kunden oder der Kundin. Und hier kommt der Datenschutz ins Spiel – und der sollte gerade in Zeiten der DSGVO besonders ernst genommen werden.
Eigentlich versteht es sich von selbst: Sie sollten auf keinen Fall ohne die Zustimmung des Kunden oder Kundin Namen, Adressen oder sonstige Daten auf Ihrer Website oder irgendwo sonst veröffentlichen. Doch auch mit Einwilligung ist Vorsicht geboten: Denn nach dem Motto „eine für alles“ geht es leider nicht. In der Einwilligung sollte genau aufgelistet sein, was und wo es veröffentlicht wird, welche Daten dafür gespeichert werden, wie lange und wann sie voraussichtlich wieder gelöscht werden (entsprechend dem sogenannten „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ gemäß DSGVO).
Aufgepasst: Wenn Sie die Einwilligung des Kunden oder der Kundin eingeholt haben, um seine Referenz auf Ihrer Website einzubinden und nach einiger Zeit diese auch für einen Flyer oder eine Imagebroschüre verwenden wollen, müssen Sie dafür eine neue Einwilligung einholen. Und Achtung: Der Kunde oder die Kundin darf diese Einwilligung jederzeit widerrufen und dann müssen Sie die entsprechenden Referenzen und gespeicherten Daten sofort löschen.
Vertragliche Vereinbarungen zu Referenzen
Einfacher, als im Nachhinein die Einwilligung einzuholen, ist es, gleich in den Vertrag mit dem Kunden oder der Kundin eine Vereinbarung betreffend der Referenzen aufzunehmen. Auch dabei ist es wichtig, genau zu benennen, was letztendlich veröffentlicht wird (wird lediglich der Kunde oder die Kundin genannt oder wird auch die Leistung genauer beschrieben), wo es veröffentlicht wird und über welchen Zeitraum. Eine zeitliche Begrenzung macht Sinn, da sich so ein Kunde oder eine Kundin nicht „auf Lebenszeit“ verpflichten muss und veraltete Referenzen ohnehin kein gutes Bild vermitteln.
Verwendung von Logos: Achtung Markenrecht
Doch nicht nur gegen die DSGVO können Unternehmer:innen verstoßen, wenn sie mit Referenzen der Kunden und Kundinnen werben wollen. Auch das Markenrecht ist zu beachten. Denn wer ein Markenzeichen eines anderen für werbliche Zwecke nutzen will, muss dafür eine Einwilligung einholen. Ansonsten würde dies eine Markenrechtsverletzung darstellen, für die der Kunde oder die Kundin Sie abmahnen könnte.
Referenztexte absegnen lassen
Wenn Sie nicht nur den Namen und das Logo Ihres Kunden oder Ihrer Kundin veröffentlichen wollen, sondern auch eine Beschreibung des Projekts, das Sie für ihn abgewickelt haben, dann sollten Sie sich – um auf der sicheren Seite zu sein – alle verwendeten Texte und eventuelle Bilder einzeln vom Kunden oder der Kundin absegnen lassen. Damit schützen Sie sich vor eventuellen Irrtümern und Konsequenzen in der Zukunft.
Vor der Veröffentlichung solcher Texte sollten Unternehmer:innen zudem prüfen, ob der Kunde oder die Kundin spezielle Geheimhaltungsinteressen hat. Zum Beispiel möchte der Kunde oder die Kundin vielleicht nicht, dass Details aus Projekten nach außen dringen und so auch Wettbewerber davon erfahren. Auch eventuell getroffene Geheimhaltungsvereinbarungen müssen beachtet werden.
Exkurs: Gekaufte oder gefälschte Bewertungen
Auch wenn das Angebot für gefälschte Bewertungen und Referenzen im Internet riesig ist und die Anbieter sogar damit werben, dies sei völlig legal – es ist dringend davon abzuraten, Bewertungen zu kaufen oder zu faken. Denn dies stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und es drohen Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbraucherschutzzentralen. Davon abgesehen wäre der Image- und Vertrauensverlust nicht wieder gutzumachen, wenn Auftragnehmer:innen und Kunden von diesem Verhalten erfahren würden.

Business richtig absichern
Nicht nur beim Thema Referenz-Marketing gibt es viele Möglichkeiten, versehentlich ein Datenschutzvergehen zu begehen oder die Rechte anderer zu verletzen. Dann kann es schnell teuer werden, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert. Mit den Berufshaftpflichtversicherungen über exali.de sind Sie in solch einem Fall bestens abgesichert. Der Versicherer prüft zuerst, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist und bezahlt eine berechtigte Schadenersatzforderung. Bei exali.de gibt es keine Warteschleifen und Callcenter: Bei Fragen und im Schadenfall ist jederzeit Ihr:e persönliche:r Ansprechpartner:in für Sie da.