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Run DMC verklagt Amazon: 50 Millionen Dollar Schadenersatzzahlung für Markenrechtsverletzung?
Run DMC verklagt Amazon wegen Markenrechtsverletzung

Run DMC verklagt Amazon: 50 Millionen Dollar Schadenersatzzahlung für Markenrechtsverletzung?

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Dienstag, 28. Februar 2017
Dienstag, 28. Februar 2017
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Von T-Shirts über Socken und Fußabstreifern – alles was das Logo der Band Run DMC ziert, wird gekauft und lässt die Band-Kasse klingeln. Wenn nun aber andere mit der eigenen Marke Geld verdienen, geht das den Künstlern natürlich gegen den Strich. In dieser Position sind auch die Rapper von Run DMC. Für sie heißt es jetzt: Runter mit den Spendierhosen, mit unserem Namen soll kein Dritter mehr Geld verdienen. Leidtragende sind in dem Fall die Vertreiber der Produkte: Die Handelsgroßkonzerne Amazon und Walmart, denn ihnen drohen immense Schadenersatzzahlungen!

Geklaut und gefaked: Pseudo-Merchandise unter falschem Namen

Schon 2007 haben sich die Rapper der längst aufgelösten Kultband Run DMC ihren Bandnamen als Marke eintragen lassen. Die Marke steht für Lifestyle, Hiphop und Coolness – und lockt damit Fake-Produzenten an, die auch ein Stück vom Erfolgskuchen der Marke abhaben wollen.

Der aktuelle Rechtsstreit entbrannte an Alltagsprodukten: Brillen, Hüte und T-Shirts mit dem Run DMC-Logo werden von Einzelhandelskonzernen wie Amazon, Walmart und Co. zum Kauf angeboten, nur dass diese Ware nicht aus der Merchandise-Schmiede der Band stammt. Jetzt beschuldigt Bandmitglied Darryl McDaniels die Großkonzerne der unerlaubten Markennutzung. Kunden könnten fälschlicherweise annehmen, dass es sich bei den angebotenen Produkten um echten Band-Merchandise handelt, mit dessen Kauf die Fans die Band unterstützen.

No Business, no fun - 50 Millionen Dollar Schadenersatz für Markenrechtsverletzungen

Laut McDaniels sei die Marke „extrem wertvoll“ und habe seit den achtziger Jahren mehr als 100 Millionen Dollar eingebracht – deswegen fordert der Ex-Rapper jetzt eine saftige Schadenersatzzahlung in Höhe von 50 Millionen Dollar. Das massive Ausmaß der Forderung begründet McDaniels unter anderem mit zuvor abgeschlossenen Lizenzverträgen: So hatte der Sportartikelhersteller Adidas allein für das Branding einer einzelnen Sneakers-Linie mit dem Run DMC-Logo rund 1,6 Millionen Dollar bezahlt. Wer also das Logo der Band nutzen will, der soll dafür auch zahlen.

Unwissend zum Mittäter? Gezahlt werden muss trotzdem!

Fraglich ist, ob Amazon und Konsorten auch die Hersteller der Produkte, oder nur die Vertreiber sind. Denn, dass Hersteller für Produktfälschungen geradestehen müssen ist klar, doch wie weit die Verantwortung von Vertreibern geht, ist vor Gericht meist strittig.

Zu den Anschuldigungen haben sich die Großkonzerne übrigens nicht geäußert. Auch ihnen ist wohl klar: Schweigen ist gut, absichern ist besser. Denn selbst wenn ihnen der mutwillige Vertrieb von gefälschten Markenprodukten nicht nachgewiesen werden kann, wird der Rechtsstreit mit Run DMC teuer: Gerichtskosten, Anwaltshonorare und nicht zu vergessen: die Schädigung des Rufs – all das bringt Kosten mit sich, die erstmal vorgestreckt werden müssen, ganz gleich wie das Gericht über den Fall entscheidet.

Obwohl Amazon der Streit mit Run DMC teuer zu stehen kommen kann, wird er den Konzern finanziell nicht in den Ruin treiben. Bei kleinen Webshop-Betreibern sähe der Fall ganz anders aus: Selbst wer über den eigenen Webshop keine eigenen Markenprodukte vertreibt, kann sich schnell Ärger durch Rechtsverletzungen einhandeln. Eine Rechtsverletzung, wie beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung geschützter Produktbilder oder -beschreibungen auf der Website, kann abgemahnt und dadurch sehr teuer werden.

Schadensbegrenzung kann hier die Webshop-Versicherung über exali.de leisten, die vor teuren Schadensansprüchen Dritter z.B. durch eine Rechtsverletzung auf den Webseiten des Shops, schützt. Teil der Versicherungsleistung ist der Passive Rechtsschutz, der die Kosten für die (juristische) Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen ebenfalls abdeckt.

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© Vanessa Materla – exali AG

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