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Post- und Telekommunikationspauschale: Wann darf der Anwalt sie verlangen?
Post- und Telekommunikationspauschale für Anwälte: Wann?
Neuer Beschluss
Neuer Beschluss
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Post- und Telekommunikationspauschale: Wann darf der Anwalt sie verlangen?
Post- und Telekommunikationspauschale für Anwälte: Wann?

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Montag, 25. Juni 2018
Montag, 25. Juni 2018
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Für die meisten Mandanten ist das RVG unverständlich. Die Gebühren des Anwalts empfinden Sie oft als undurchsichtig und zu hoch. Kommen dann noch „Pauschalen“ dazu, schlägt dem Anwalt schnell noch mehr Misstrauen entgegen. Auch die Post- und Telekommunikationspauschale wirft oftmals Fragen auf, zum Beispiel, wann ein Rechtsanwalt sie verlangen darf. Wie die Rechtslage aussieht und wie ein aktueller Fall dazu entschieden wurde, erfahren Sie hier.

Neuer Beschluss zur Post- und Telekommunikationspauschale

Das Verwaltungsgericht München (Beschluss vom 06.03.2018 - M 25 M 17.45954) hat einen Fall verhandelt, bei dem es zu einer Streitigkeit rund um die Post- und Telekommunikationspauschale kam. Ein Mandant empfand die ihm angerechnete Pauschale als unberechtigt, da seine Anwältin und er nur per E-Mail in Kontakt waren. Eine Kommunikation per Post hat es nicht gegeben, weswegen er sich weigerte, die Pauschale zu bezahlen.

Solche Unstimmigkeiten wegen der Post- und Telekommunikationspauschale gibt es nicht zum ersten Mal. In einem früheren Fall kam vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 03.05.2017, Az.: 18 W 195/16) die Frage auf, ob es rechtens ist, die Pauschale „für die einzelne Übermittlung einer E-Mail“ zu berechnen.

In beiden Fällen entschieden die Richter:  ja, ein Anwalt darf die Pauschale auch dann berechnen, wenn er „nur“ über E-Mail mit seinem Mandanten kommuniziert. Der Grund: maßgeblich dafür, ob die Pauschale anfällt oder nicht, ist nicht der Kommunikationsweg, sondern dass überhaupt geschäftlich kommuniziert wurde.

Post- und Telekommunikationspauschale im digitalen Zeitalter

Die Pauschale kann gemäß RVG anstelle der tatsächlichen Auslagen gefordert werden. Voraussetzung für die Anwendung der Pauschale ist, dass der Anwalt mindestens 0,01 EUR in die Kommunikation mit seinem Mandanten investiert hat. Der Rechnungsversand bleibt dabei außen vor.

Die Pauschale hat eigentlich den Sinn, komplizierte und zeitaufwändige Nachweisverfahren über Einzelkosten der Kommunikation (zum Beispiel den Kauf von Briefmarken und Umschlägen) abzuschaffen. Doch in der heutigen Zeit, wo Post und Fax immer mehr von E-Mails und Co. abgelöst werden, sind die Kosten im Einzelnen nicht mehr so leicht zuzuordnen. Zum Beispiel ist die Aufschlüsselung, wie viel ein E-Mail-Postfach pro E-Mail kostet, in den heutigen Flatrate-Zeiten quasi unmöglich.  

Trotzdem hat der Gesetzgeber entschieden, dass der E-Mail-Verkehr mit dem Postverkehr gleichzusetzen ist und dementsprechend die Post- und Telekommunikationspauschale auch dann anfällt, wenn eine klare Aufschlüsselung der Kommunikationskosten nicht möglich ist.

Mit der Zeit gehen – auch mit der richtigen Absicherung

Der Fall zeigt gut, dass die fortschreitende Digitalisierung auch große Veränderungen für Rechtsanwälte und Kanzleien mit sich bringt, die manchmal auch zu Problemen führen können. Wenn dem Mandanten dadurch ein Schaden entsteht, ist es wichtig, dass Rechtsanwälte eine gute Pflichtversicherung an der Hand haben, die ebenfalls mit der Zeit geht und auch Risiken einer digitalen Kanzlei abdeckt.

Die Anwalts-Haftpflicht über exali.de bietet Rechtsanwälten optimalen zeitgemäßen Versicherungsschutz. Beispielsweise auch vor Veröffentlichungsrisiken in Sozialen Medien oder Blogs. Mit dem Zusatzbaustein „Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung“ schützen Sie Ihre Kanzlei auch vor neuen Gefahren des digitalen Zeitalters, beispielsweise bei Hacker-Angriffen oder anderer Cyber-Kriminalität.

 

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© Nataly Mitrovic – exali AG

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