+49 (0) 821 80 99 46-0
+49 (0) 821 80 99 46-0
Rückruf anfordern
zum Kontaktformular
Schaden melden
exali.de Mein Business bestens versichert
Mein exali Login
exali.de
  • Versicherungen

    IT und Engineering

    IT-Haftpflicht

    Kreative und Agenturen

    Media-Haftpflicht

    Unternehmensberater

    Consulting-Haftpflicht

    Rechtsanwälte

    Anwalts-Haftpflicht

    eCommerce-Versicherungen

    Webshop-Versicherung
    Portal-Versicherung

    Architekten und Ingenieure

    Architektenhaftpflicht
    Haftpflicht für Ingenieure

    Manager und Beauftragte

    Firmen D&O-Versicherung
    Persönliche D&O Versicherung

    Weitere Versicherungen

    Haftpflicht für Dienstleister
    Cyber-Versicherung

    Allgemein

    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebshaftpflichtversicherung
    Vermögensschadenhaftpflicht

    Versicherungslexikon

    Glossar
    Ausgewählte Berufe
  • News & Stories
  • Blog
  • Produktfinder
    Produktfinder
  • Mein exali Login
  • Schaden melden
"Experten-Know How - damit Ihr Business bestens abgesichert ist"
Sandra Löhning
Partner Management
Sandra Löhning,Partner Management
Ihr Business bestens versichert
Sandra Löhning
Partner Management
Sandra Löhning,Partner Management

Schon dabei?

Mit unserem Newsflash profitieren Sie monatlich von aktuellen News und Themen rund um Ihr Business:

  • Tipps, Infos und Experten-Interviews
  • Echte Schadenfälle
  • Rechtliches und Abmahngefahren
Die perfekte Unterstützung für Ihren Erfolg.

Home / News&Stories /
Formel für DSGVO-Bußgelder: So errechnet sich die Höhe des Bußgeldes bei einem Datenschutzverstoß
DSGVO-Bußgeld berechnen
DSGVO-Bußgeld berechnen

Formel für DSGVO-Bußgelder: So errechnet sich die Höhe des Bußgeldes bei einem Datenschutzverstoß

Beitrag von Kathrin BayerBeitrag von Kathrin BayerKathrin Bayer
Beitrag von Kathrin BayerBeitrag von Kathrin BayerKathrin Bayer
Montag, 15. März 2021
Montag, 15. März 2021
Zurück zur Übersicht

Schluss mit der Unsicherheit bei DSGVO-Bußgeldern! Ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung kann schnell passieren und dann ziemlich teuer werden. Wie teuer genau, war aber lange Zeit unklar. Oft kam es Betroffenen so vor, als würden die Bußgeldsummen ausgewürfelt. Nun haben sich die Datenschutzbehörden allerdings auf eine Berechnungsformel festgelegt, die bereits in der Praxis angewendet wird. Wir verraten Ihnen, wie diese lautet und wie Sie ein zu erwartendes DSGVO-Bußgeld selbst ausrechnen können.

Update: Haben DSGVO-Schulungen positiven Einfluss auf die Höhe eines Bußgeldes?

An sich gibt es keine Pflicht für DSGVO-Schulungen in Unternehmen.  Kommt es allerdings zu einem Datenschutzverstoß, erkundigen sich die zuständigen Behörden, ob die Mitarbeiter:innen eine solche Schulung erhalten haben. Ist das nicht der Fall, fällt das Bußgeld meistens höher aus.

Laut Artikel 33 und Artikel 34 der DSGVO haben Unternehmer:innen als datenschutzrechtlich Verantwortliche nämlich eine sogenannte Nachweispflicht gegenüber den Behörden. Sie müssen also beweisen, dass die Mitarbeiter:innen an sich in der Lage wären, datenschutzkritische Vorgänge zu erkennen. Da es keine Pflicht zur Schulung gibt, gibt es für diese allerdings auch keine allgemeingültige Zertifizierung. Deswegen sollten Sie bei der Auswahl kritisch hinterfragen, ob die vermittelten Inhalte den Anforderungen der DSGVO genügen.

exali-Versicherte, die eine IT-, Media-, Consulting- oder Architekten-Haftpflicht abgeschlossen haben, können übrigens aufatmen, denn sie können im Rahmen der Assistance-Leistungen über den Versicherer Markel kostenlos auf die Schulungsvideos und Tests der Firma Perseus zugreifen. Nach der abgeschlossenen Schulung erhalten die Teilnehmer:innen ein Zertifikat, mit dem Sie als Arbeitgeber:in ein gutes Argument im Fall eines Verstoßes haben. Zudem erhalten Sie Zugriff auf die anderen Assistance-Leistungen, zum Beispiel  über 1.000 Vorlagen für Rechtstexte und Verträge.

Eine europäische Lösung für ein europäisches Problem

Der Grundgedanke der DSGVO war großartig. Eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Datenschutz in ganz Europa sollte her. Da europäische Grenzen bei der digitalen Datenverarbeitung faktisch ohnehin keine Auswirkungen haben, war die Regelung überfällig. Wer davon ausging, dass Bußgelder durch die gemeinsame Gesetzesgrundlage über Landesgrenzen hinweg vergleichbar würden, wurde im vergangenen Jahr allerdings eines Besseren belehrt. Jedes Land berechnete seine eigenen Bußgelder. Während das höchste in Deutschland verhängte Bußgeld lange Zeit bei 80.000 Euro lag, musste ein polnisches Unternehmen dieses Jahr umgerechnet 220.000 Euro bezahlen. In England und Frankreich waren sogar Rekordsummen von bis zu 200 Millionen fällig.

Bußgeldformel macht das Risiko kalkulierbar

Um die Berechnung in Zukunft möglichst nachvollziehbar und transparent zu gestalten, einigten sich die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder im Juni 2019 auf ein neues Modell zur Bußgeldberechnung. Die Berechnungsformel richtet sich nach einem Tagessatz, der sich aus dem Vorjahresumsatz des Unternehmens geteilt durch 360 ergibt. Die Schwere des begangenen Verstoßes, der Grad der Fahrlässigkeit und weitere Faktoren werden mit einem Auf- oder Abschlag im Rahmen von -25 Prozent bis zu + 300 Prozent des Tagessatzes berücksichtigt.

Höherer Umsatz = Höheres Bußgeld

Das heißt: Je mehr ein Unternehmen erwirtschaftet, umso teurer wird ein DSGVO-Verstoß. Gehen wir von einer Medienagentur mit einem Jahresumsatz von 100.000 Euro aus, beläuft sich der Tagessatz auf (100.000 Euro/360=) 277,78 Euro. Die Datenschutzbehörden, oder im Zweifelsfall Gerichte, ordnen den Verstoß dann zuerst der Schwere nach ein. Dem Vergehen entsprechend wird ein Multiplikator von 1 bis 14,4 angewendet. In besonderen Fällen kann der Faktor auch höher ausfallen. Bei einem mittleren Verstoß (Faktor 6) wäre das für unsere Agentur ein Tagessatz von (277,78 Euro*6=) 1.666,67 Euro. Anschließend werden auf diese Summe vier weitere Multiplikatoren angewendet, die Sie folgender Grafik entnehmen können:

Rechenbeispiel für 100.000 Euro Jahresumsatz

Dieses Rechenbeispiel zeigt, dass die Multiplikatoren erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des Bußgeldes haben können. Nehmen wir wieder die Agentur mit einem Jahresumsatz von 100.000 Euro. Im besten Fall (geringer Verstoß - Faktor 1, geringe Fahrlässigkeit -25 %, vorbildliche Kooperation mit den Behörden -25 %, schnelle und erfolgreiche Gegenmaßnahmen -25 % und erster Verstoß gegen die DSGVO +0 %) gibt es einen Nachlass von 75 % auf den Tagessatz. Damit beträgt die Strafe unserer Agentur lediglich (277,78 Euro*1*0,25=) 69,45 Euro.

Im schlechtesten Fall (sehr schwerer Verstoß - Faktor 14,4, vorsätzlicher Verstoß +50 %, unkooperativ +50 %, keine Gegenmaßnahmen +50 % und vierter Verstoß +300 %) gibt es einen Aufschlag von 450 %, was zu einer Bußgeldforderung von (277,78 Euro*14,4+450% =) 22.000 Euro führt.

DSGVO-Bußgeld: Unternehmen können die Höhe selbst beeinflussen

Wer sich also stets um Datenschutz bemüht, eine Datenpanne sofort meldet und mit den Behörden zusammenarbeitet, kann einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes nehmen. Ein paar Haken hat die neue Bußgeldformel natürlich trotzdem: Nach der neuen Methode werden die meisten Bußgelder eher höher als niedriger ausfallen und das maximale Bußgeld bleibt unverändert bei 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro, je nachdem was höher ist. Außerdem ist die Rechenformel für europäische Länder nicht bindend, sondern lediglich ein Vorschlag, den die deutschen Behörden umsetzen.

Video: So errechnet sich das DSGVO-Bußgeld

Sie wollen sich die Berechnung des DSGVO-Bußgeldes noch einmal in Ruhe anschauen? Dann ist unser Video, in dem wir die Formel Schritt für Schritt erklären, das Richtige für Sie:

 

Fahrlässig begangene Verstöße sind versichert

Es gibt aber auch gute Nachrichten: Wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über exali.de abschließen, sind DSGVO-Bußgelder versichert, solange dies nach geltendem Recht möglich ist. Wenn Sie durch einen Datenschutzverstoß bei jemandem anderen einen Schaden verursachen (wenn zum Beispiel Kundendaten verlorengehen), sind Sie natürlich ebenfalls abgesichert.

Haben Sie Fragen zur besten Absicherung für Ihr Business, dann kontaktieren sie gerne unsere Versicherungsexperten. Diese sind ohne Callcenter und Warteschleife persönlich für Sie erreichbar.

 
Zur Berufshaftpflicht
 
Kathrin Bayer
Autorenprofil
Kathrin Bayer
Ehem. Content-Managerin

Mit über 10 Jahren Berufserfahrung im Online Marketing bei verschiedenen Plattformen und Online-Shops gibt Projektleiterin Kathrin Bayer wertvolle Tipps, die über aktuelle Trends hinausgehen.
Wenn Sie für exali Artikel schreibt, drehen sich diese zumeist um SEO- oder SEA-Risiken, E-Commerce und Onlinehandel oder die Medienbranche. Sie brennt für alle Online Marketing Bereiche und vereint dabei Erfahrung mit Neugierde.

Autorenprofil
Kathrin Bayer
Kathrin Bayer

Ehem. Content-Managerin

Mit über 10 Jahren Berufserfahrung im Online Marketing bei verschiedenen Plattformen und Online-Shops gibt Projektleiterin Kathrin Bayer wertvolle Tipps, die über aktuelle Trends hinausgehen.
Wenn Sie für exali Artikel schreibt, drehen sich diese zumeist um SEO- oder SEA-Risiken, E-Commerce und Onlinehandel oder die Medienbranche. Sie brennt für alle Online Marketing Bereiche und vereint dabei Erfahrung mit Neugierde.

vorheriger Artikel
 
zurück
 
nächster Artikel
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
DSGVO: Alle wichtigen Infos auf einen Blick
DSGVO: Alle wichtigen Infos auf einen Blick
DSGVO-Gesetze im Internet: Die wichtigsten Urteile und Risiken
DSGVO-Gesetze im Internet: Die wichtigsten Urteile und Risiken
Überraschendes Urteil zum DSGVO Kopplungsverbot: Gute Nachrichten für Werbetreibende?
Überraschendes Urteil zum DSGVO Kopplungsverbot: Gute Nachrichten für Werbetreibende?
Allgemeine Geschäftsbedingungen – so gelingen rechtssichere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – so gelingen rechtssichere AGB
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
DSGVO: Alle wichtigen Infos auf einen Blick
DSGVO: Alle wichtigen Infos auf einen Blick
DSGVO-Gesetze im Internet: Die wichtigsten Urteile und Risiken
DSGVO-Gesetze im Internet: Die wichtigsten Urteile und Risiken
Überraschendes Urteil zum DSGVO Kopplungsverbot: Gute Nachrichten für Werbetreibende?
Überraschendes Urteil zum DSGVO Kopplungsverbot: Gute Nachrichten für Werbetreibende?
Allgemeine Geschäftsbedingungen – so gelingen rechtssichere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – so gelingen rechtssichere AGB
4 Kommentare
Kommentar
794
Cyrano kommentierte am Mittwoch, 23. Juni 2021 Antworten
Hi, ich finde an verschiedenen Stellen die Information, dass nicht der Tatsächliche Jahresumsatz, sondern der "mittlere" der Untergruppe "Kleinstunternehmen" zu Grunde gelegt wird? Das wären angeblich 350 000 Euro, was geradezu grotesk wäre. Ist da was dran?
Kommentar
796
Online-Redaktion kommentierte am Montag, 28. Juni 2021 Antworten
Hallo Cyroano, vielen Dank für deinen Kommentar. Anscheinend wurde die Bußgeldformel- bzw. die Berechnungsgrundlage nach der Veröffentlichung unserers Artikels noch weiter konkretisiert. Dass nicht der konkrete Umsatz eines Unternehmens berücksichtigt wird, sondern diese in Gruppen unterteilt werden, kann ich mir nur so erklären, dass dadurch der bürokratische Aufwand reduziert wird (es muss nicht jede Bilanz auf den Euro genau geprüft und das Bußgeld daraus berechnet werden) und es gibt durch diese Methode sozusagen ein "Mindestbußgeld". Nämlich in diesem Fall die 972 Euro. Würde man hier den tatsächlichen Umsatz zu Grunde legen, wäre das Bußgeld bei einem beispielhaften Umsatz von 50.000 Euro so gering, dass es keinerlei abschreckende Wirkung mehr hat.
Kommentar
922
Christa Elisabeth Buchwald kommentierte am Dienstag, 17. September 2024 Antworten
Wie berechnet sich das bei Verstößen der öffentlichen Verwaltung? Da geht das ja nicht "Umsatz" zugrunde zu legen.
Kommentar
923
Jan Mörgenthaler kommentierte am Mittwoch, 18. September 2024
Hallo Christa Elisabeth Buchwald, gegen öffentliche Stellen wird in der Regel kein DSGVO-Bußgeld verhängt, da es sich hierbei um eine "Umverteilung" von Staasgeldern handeln würde und somit der Sanktionscharakter ohnehin wegfällt. Genauere Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.datenschutz-notizen.de/dsgvo-bussgelder-gegen-oeffentliche-stellen-hintergrund-beschraenkungen-und-alternativen-4341003/ Viele Grüße Jan Mörgenthaler | exali AG
Schreiben Sie einen Kommentar
Bitte füllen Sie alle als * Pflichtfelder gekennzeichneten Bereiche aus.

Durch Betätigen des Buttons „Absenden“ werden die in das obige Formular eingetragenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung Ihrer Anfrage erhoben und verarbeitet. Sämtliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur im Rahmen der Angaben in den Datenschutzhinweisen verarbeitet. Sie haben ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft.
Kooperationspartner
Kooperationspartner
Kooperationspartner

Versicherungen

  • IT-Haftpflicht
  • Media-Haftpflicht
  • Consulting-Haftpflicht
  • Anwalts-Haftpflicht
  • eCommerce-Versicherungen
  • D&O Versicherung
  • Architektenhaftpflicht
  • Haftpflicht für Ingenieure
  • Haftpflicht für Dienstleister
  • Cyber-Versicherung
  • Hausverwalter-Haftpflicht
  • Ausgewählte Berufe
  • Schaden melden

News & Stories

  • Artikel
  • Videos
  • Glossar
  • Newsflash abonnieren
  • RSS Feed abonnieren

Kooperationspartner

  • GULP
  • freelancermap
  • BITMi
  • k2 Partnering Solutions
  • Kontist
  • sevDesk
  • Kooperationspartner werden

Über uns

  • Über exali.de
  • Karriere
  • Kontakt
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Widerrufsbelehrung
© exali AG, alle Rechte vorbehalten
Ihr Webbrowser ist leider veraltet! Aktualisieren Sie bitte Ihren Browser, um alle Funktionen im Beitragsrechner nutzen zu können.
Wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben
Choose the location of your headquarter
Je nach Land können die von exali angebotenen Versicherungen leicht variieren. Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, um das für Sie passende Angebot zu erhalten.
Depending on your country, the insurance offered by exali may vary slightly. Please select the country where you have your headquarter to get the offer that suits you best.