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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Abwehrkostenzusatzlimit (D&O-Versicherung)
„Ist die Versicherungssumme einer Versicherungsperiode vollständig aufgebraucht, gewährt der Versicherer einmal pro Versicherungsperiode ein zusätzliches Limit in Höhe von 30% der vereinbarten Versicherungssumme, welche ausschließlich für die mit der Inanspruchnahme von versicherten Personen zusammenhängenden Abwehrkosten zur Verfügung steht. Dies gilt nur, sofern
• der Versicherungsfall während der Laufzeit dieses Versicherungsvertrages eintritt;
• ein nicht freistellungsfähiger Schaden vorliegt;
• kein anderer Versicherungsschutz, z.B. in Form eines Exzedentenvertrages, zur Verfügung steht“
(verwandte Begriffe: Abwehrkosten, Passiver Rechtsschutz)
Begriff: Abwehrkostenzusatzlimit (D&O-Versicherung)
Suchbegriffe mit dem Anfangsbuchstabe A :
- Abwehrkosten (Haftpflicht-Versicherung)
- AGG-Deckung (Haftpflichtversicherung)
- AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen)
- All-Risk-Deckung
- Anspruchserhebungsprinzip (im Schadenfall)
- Anwalts-Haftpflicht
- Anzeigepflichten (vor Vertragsschluss)
- Außenhaftung (D&O-Versicherung)
- AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)
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